Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 20.11.2000 - 9 U 88/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
WEG § 16 Abs. 2; BGB § 446
Haftung des Veräußerers für Sonderumlage bei Wohnungseigentum. - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 677; WEG §§ 16, 45
Ersatzanspruch; GoA; Sonderumlage; Fälligkeit; werdender Eigentümer; Veräußerung von Wohnungseigentum - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
WEG § 16 Abs. 2; BGB § 446
Haftung für Sonderumlage bei Veräußerung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 670 § 683
Zahlung einer Sonderumlage durch den Erwerber einer Eigentumswohnung
Verfahrensgang
- LG Wuppertal - 3 O 276/99
- OLG Düsseldorf, 20.11.2000 - 9 U 88/00
Papierfundstellen
- NZM 2001, 198
- FGPrax 2001, 133 (Ls.)
- ZMR 2001, 372
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.03.1989 - XI ZR 25/88
Aufwendungsersatzbei Unwirksamkeit des Verwaltervertrags
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2000 - 9 U 88/00
Auch wenn die Kläger sich zur Zahlung der Sonderumlage für verpflichtet gehalten haben sollten, würde dies nicht die Annahme hindern, dass sie zugleich ein Geschäft der Beklagten besorgt haben (vgl. BGH NJW-RR 1989, 970 m. N.).Da die Beklagten ihren tatsächlichen Willen bis zum Zeitpunkt der Zahlung weder ausdrücklich noch konkludent geäußert haben, kann als mutmaßlich der Wille angenommen werden, der objektiv dem Interesse der Beklagten entsprach (vgl. BGH NJW-RR 1989, 970 m. N.).
- BGH, 18.05.1989 - V ZB 14/88
Haftung des "werdenden" Wohnungseigentümers für vor dem Eigentumserwerb …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2000 - 9 U 88/00
Weiter hat der Bundesgerichtshof diese Entscheidung später ( NJW 1989, 2697, 2698) dahin ergänzt, dass der werdende Eigentümer auch dann nicht in entsprechender Anwendung von § 16 Abs. 2 WEG für Verbindlichkeiten haftet, die vor seinem Eigentumserwerb begründet worden und fällig geworden sind, wenn für ihn eine Auflassungsvormerkung eingetragen war und er die Wohnung in Besitz genommen hatte (sogenannter faktischer Wohnungseigentümer). - BGH, 06.10.1994 - V ZB 2/94
Rechtsfolgen der Rückwirkung der Anfechtung des Erwerbs von Wohnungs- oder …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2000 - 9 U 88/00
Der Senat schließt sich dieser Rechtsprechung an, die der Bundesgerichtshof bekräftigt ( NJW 1994, 3352, 3353) und die - jedenfalls für den Fall der Einzelveräußerung einer Wohnung nach Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft - auch in der Literatur (…MüKo/Röll, WEG, 3. Aufl., § 16, 22;… Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 3. Aufl., Rndr. 292;… Niedenführ/Schulze, Handbuch und Kommentar zum WEG, 2. Aufl., § 16 WEG , 24) Zustimmung gefunden hat. - BGH, 10.02.1960 - V ZR 113/58
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2000 - 9 U 88/00
Im übrigen kam es auf der Grundlage der Rechtsauffassung des Landgerichtes auf den Umstand der Zahlung nicht an (vgl. BGH. NJW 1960, 818 ).
- AG Wilhelmshaven, 10.02.2016 - 6 C 448/15
Hausgeld schuldet, wer zum Fälligkeitszeitpunkt im Grundbuch steht!
Die Kostentragungspflicht für den veräußernden Wohnungseigentümer endet erst mit Eigentumsumschreibung im Grundbuch (BGH 87, 138; 107, 285; 131, 228; NJW 1994, 3352; Düsseldorf NZM 2001, 198; ZWE 2001, 77).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".