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Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 13.02.2002

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.02.2002 - 3 Wx 348/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2398
OLG Düsseldorf, 27.02.2002 - 3 Wx 348/01 (https://dejure.org/2002,2398)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.02.2002 - 3 Wx 348/01 (https://dejure.org/2002,2398)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Februar 2002 - 3 Wx 348/01 (https://dejure.org/2002,2398)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 5 § 13 § 14 Nr. 1 § 21 Abs. 4 § 22 Abs. 1
    Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über Verbot der Änderung von Bodenbelägen der im Sondereigentum befindlichen Balkone

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Balkonbelag kann nicht von Eigentümergemeinschaft geregelt werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer; Teilungserklärung; Sondereigentum; Bodenbeläge; Wartungsaufwand; Regelungskompetenz; Balkone

Verfahrensgang

  • AG Düsseldorf - 291 II 127/00
  • LG Düsseldorf - 25 T 1102/00
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2002 - 3 Wx 348/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 805
  • NZM 2002, 443
  • FGPrax 2002, 108
  • ZMR 2002, 613
  • BauR 2002, 1899 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.2002 - 3 Wx 348/01
    Da der Eigentümerbeschluss vom 12. April 2000 in das Sondereigentum der Beteiligten zu 1 eingreift bzw. auf eine konkludente Änderung von § 4 der Teilungserklärung ("Der Wohnungseigentümer hat das Recht der alleinigen Nutzung seines Sondereigentums, soweit sich nicht Beschränkungen aus dem Gesetz oder dieser Teilungserklärung ergeben.") abzielt, ist er wegen nicht vorhandener bzw. überschrittener Regelungskompetenz als nichtig anzusehen (BGH NJW 2000, 3500; = NZM 2000, 1184).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.1998 - 3 Wx 418/98

    Umfang der Zuweisung von Balkonteilen in Sondereigentum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.2002 - 3 Wx 348/01
    Der Wartungsnachteil bezüglich dieses der Konstruktion und der Sicherheit des Gebäudes dienenden, nicht sondereigentumsfähigen und daher dem Gemeinschaftseigentum zuzurechnenden (vgl. Senatsbeschluss - 3 Wx 418/98 - vom 21.12.1998 OLGR 1999, 352) Bauteils der Balkone und ein daraus resultierender Mehraufwand der Gemeinschaft sind als Folge eines nach § 4 Nr. 1 der Teilungserklärung und § 13 Abs. 1 WEG erlaubten Gebrauchs des Sondereigentums - bis zur vorliegend nicht tangierten Grenze des Missbrauchs bzw. des treuwidrigen Gebrauchs - hinzunehmen.
  • OLG Düsseldorf, 14.06.1993 - 3 Wx 129/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.2002 - 3 Wx 348/01
    Wenn die Beteiligten zu 1 anstelle des vorhandenen, auf Mörtelsäckchen verlegten Belages auf die zum Gemeinschaftseigentum gehörende Isolierschicht ihres Balkones eine Estrichschicht und sodann ihren Wünschen und Vorstellungen entsprechende Fliesen in Mörtelbett verlegen wollen, so ist - unter der Voraussetzung fachgerechter Verlegung - nicht ersichtlich, inwieweit den anderen Wohnungseigentümern über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein rechtlich relevanter Nachteil, also eine konkret und objektiv feststellbare nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung (OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 277).
  • OLG München, 30.01.2007 - 34 Wx 116/06

    Wohnungseigentum: Sondereigentumsfähigkeit von Bestandteilen eines Balkons; …

    Die grammatikalische Verknüpfung zeigt, dass die Sondereigentumszuordnung jedenfalls nicht nur die Bodenoberfläche erfasst, sondern den Bodenbelag als solchen, wozu Fliesen, aber auch das aufgebrachte Mörtelbett oder der Estrich rechnen (vgl. OLG Düsseldorf NZM 2002, 443).
  • OLG Celle, 10.10.2006 - 4 W 136/06

    Pflicht zur Tragung der Kosten der Instandhaltung von Dachgeschossausbauten durch …

    Der Bodenbelag auf einer Dachterrasse ist typischerweise dem Sondereigentum zuzurechnen, da er nur von dem Eigentümer benutzt werden kann, der von seiner Wohnung aus Zugang zu der Terrasse hat (vgl. auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 805 = NZM 2002, 276).
  • KG, 15.07.2002 - 24 W 21/02

    Haftung des Teileigentümers für mangelhafte Abluftanlage in der Gaststätte seines …

    Selbstverständlich ist ein Eigentümerbeschluss nichtig, der ohne jeden Anlass Regelungen über Gegenstände trifft, die im Sondereigentum oder gar im Mobiliareigentum eines Wohnungseigentümers stehen, etwa ein Balkonbelag (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 805 = FGPrax 2002, 108), zumal da dies auch in den Kernbereich mindestens des Sondereigentums eingreift.
  • AG Hamburg, 23.04.2018 - 22a C 280/17

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Beschluss über die Erstellung …

    Sondereigentumsfähig sind auch die Bodenbeläge von Balkonen (OLG Düsseldorf NZM 2002, 443; OLG München NZM 2007, 369) und auch von Dachterrassen (BayObLG WuM 1994, 152;… Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, a.a.O.), aber nur, wenn sie keine Isolierungs-funktion haben (OLG Frankfurt OLGZ 1987, 23;… Niedenführ/Kümmel/ Vandenhouten, a.a.O.).
  • AG Bonn, 02.12.2022 - 210 C 32/22

    Zentrale Gas-Brennwertheizung statt funktionsfähiger Gasetagenheizungen

    Rn. 17 3. Der Kläger hat unwidersprochen vorgetragen, dass wesentliche Elemente der derzeitigen Heizungsanlage im Sondereigentum der jeweiligen Eigentümer stehen und mit dem Einbau der neuen Gasheizung nicht unerhebliche Eingriffe am Sondereigentum verbunden sind, insbesondere im Hinblick auf die - derzeit noch nicht einmal bestimmten - Baumaßnahmen (vgl. hierzu: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.02.2022, 3 Wx 348/01; OLG Köln, Beschluss vom 05.12.2000, 16 Wx 121/00, jeweils juris).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 13.02.2002 - 3 W 17/02   

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https://dejure.org/2002,4164
OLG Zweibrücken, 13.02.2002 - 3 W 17/02 (https://dejure.org/2002,4164)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13.02.2002 - 3 W 17/02 (https://dejure.org/2002,4164)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    KostO § 146 Abs. 1; WEG § 3 Abs. 2 § 7 Abs. 4
    Vollzugsgebühr für die Einholung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

  • ibr-online

    Abgeschlossenheitsbescheinigung und Anfall der Vollzugsgebühr

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vollzugsgebühr ; Abgeschlossenheitsbescheinigung; Notar; Beurkundung; Wohnungseigentum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1366 (Ls.)
  • NZM 2002, 443 (Ls.)
  • FGPrax 2002, 135
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 23.12.1993 - 3Z BR 237/93

    Betrieb des Main-Donau-Kanals kein wirtschaftliches Unternehmen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.02.2002 - 3 W 17/02
    Ob die Zulässigkeit der Weisungsbeschwerde des Notars gemäß § 156 Abs. 6 (Abs. 5 vor der Neufassung durch Art. 33 Nr. 3 ZPO-RG vom 27. Juli 2001) KostO eine Beschwer der ihm vorgesetzten und ihn anweisenden Dienstbehörde erfordert (so Senat JurBüro 1988, 1044; a.A. BayObLG MittBayNot 1994, 169, 170 m.w.N.), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • OLG Zweibrücken, 23.03.1993 - 3 W 234/92
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.02.2002 - 3 W 17/02
    In Abgrenzung zur eigentlichen Beurkundungstätigkeit bei Begründung von Wohnungseigentum kann daher nach dem Grundgedanken des § 146 Abs. 1 S. 1 KostO eine Vollzugsgebühr beansprucht werden (vgl. dazu Senat DNotZ 1993, 765).
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