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Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 10.04.2002

Rechtsprechung
   BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 32/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3023
BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 32/02 (https://dejure.org/2002,3023)
BayObLG, Entscheidung vom 16.05.2002 - 2Z BR 32/02 (https://dejure.org/2002,3023)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 2Z BR 32/02 (https://dejure.org/2002,3023)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGG § 12; ; WEG § 23 Abs. 1; ; WEG § 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 12; WEG § 23 Abs. 1 § 24
    Unzulässige Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Berater in Eigentümerversammlung - Anfechtung sämtlicher Beschlüsse aus einem einzigen formellen Grund

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsanwalt in Wohnungseigentümerversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mit Anwalt zur Eigentümerversammlung?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungseigentümerversammlung ; Hinzuziehung eines Rechtsanwalts; Nichtöffentlichkeit der Versammlung; Ausschluss von der Eigentümerversammlung; Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Wohnungseigentum; Hinzuziehung eines anwaltlichen Beraters zur Eigentümerversammlung

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - 1 UR II 275/01
  • LG Nürnberg-Fürth - 14 T 8858/01
  • BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 32/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1307
  • NZM 2002, 616
  • FGPrax 2002, 171
  • ZMR 2002, 844
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 32/02
    a) Die Versammlung der Wohnungseigentümer ist nicht öffentlich (allgemeine Meinung; BGHZ 121, 236; BayObLG WuM 1997, 568/569;… Palandt/Bassenge BGB 61. Aufl. § 24 WEG Rn. 14).

    Die Rechtsprechung (BGHZ 121, 236) erkennt jedoch an, dass ein Wohnungseigentümer in bestimmten Fällen ein berechtigtes Interesse besitzen kann, in der Versammlung einen Berater hinzuzuziehen.

    Es ist deshalb eine Abwägung der gegensätzlichen Belange im Einzelfall vorzunehmen (BGHZ 121, 236).

  • BayObLG, 10.04.1997 - 2Z BR 125/96

    Zulässige Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses zum Ausschluß eines …

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 32/02
    a) Die Versammlung der Wohnungseigentümer ist nicht öffentlich (allgemeine Meinung; BGHZ 121, 236; BayObLG WuM 1997, 568/569;… Palandt/Bassenge BGB 61. Aufl. § 24 WEG Rn. 14).

    Zerstrittenheit der Wohnungseigentümer untereinander reicht, auch wenn sie im Zusammenhang mit einem der Beratungsgegenstände steht, nicht aus (BayObLG WuM 1997, 568/570).

    (4) Nach der Rechtsprechung des Senats (WuM 1997, 568 und herrschende Meinung, siehe Wangemann/Drasdo Rn. 165) sind Geschäftsordnungsbeschlüsse nicht anfechtbar.

  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 32/02
    Hierbei ist davon auszugehen, dass jeder Beteiligte die für ihn vorteilhaften Umstände von sich aus vorbringt (BGH NJW 2001, 1212).
  • BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86

    Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 32/02
    Vielmehr sollen die Wohnungseigentümer in die Lage versetzt werden, Angelegenheiten der Gemeinschaft in Ruhe und ohne Einflussnahme Außenstehender zu erörtern (…siehe Wangemann/Dräsdo Rn. 84; auch BGHZ 99, 90/95; OLG Hamm OLGZ 1990, 57).
  • OLG Hamm, 13.10.1989 - 15 W 314/89
    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 32/02
    Vielmehr sollen die Wohnungseigentümer in die Lage versetzt werden, Angelegenheiten der Gemeinschaft in Ruhe und ohne Einflussnahme Außenstehender zu erörtern (…siehe Wangemann/Dräsdo Rn. 84; auch BGHZ 99, 90/95; OLG Hamm OLGZ 1990, 57).
  • BayObLG, 10.04.2002 - 2Z BR 97/01

    Auschluss einzelner Eigentümern von der Eigentümerversammlung - …

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 32/02
    (3) Das Landgericht konnte ohne Verfahrensfehler aufgrund des vorliegenden Versammlungsprotokolls und der dazu abgegebenen Erklärungen auch davon ausgehen, dass die Antragstellerin nach der Entscheidung der Wohnungseigentümer, ihren Beistand nicht zuzulassen, mit diesem die Versammlung freiwillig verließ, eine Verletzung ihres Teilnahmerechts (dazu BayObLG Beschluss vom 10.4.2002 2Z BR 97/01) also nicht vorliegt.
  • OLG Hamm, 27.09.2006 - 15 W 98/06

    Anwesenheitsrecht eines Verwaltungsbeiratsmitglieds in der Eigentümerversammlung

    Beschlüsse der Eigentümerversammlung nach § 23 Abs. 1 WEG, die unter Verstoß gegen das Prinzip der Nichtöffentlichkeit zu Stande kommen (BGHZ 121, 236 = NJW 1993, 1329; BayObLG, NZM 2002, 616 = NJW-RR 2002, 1307), sind auf Antrag nach § 23 Abs. 4 WEG für ungültig zu erklären, wenn sich die Ursächlichkeit des Verstoßes nicht ausschließen lässt (KG, NJW-RR 1997, 1171; BayObLG, NZM 2004, 388).
  • OLG Köln, 06.08.2007 - 16 Wx 106/07

    Teilnahme des Beraters eines betroffenen Wohnungseigentümers an …

    Die erforderliche Interessenabwägung und die Entscheidung über die Teilnahme des Beraters müssen in der Regel in der konkreten Wohnungseigentümerversammlung und in bezug auf den jeweiligen Tagesordnungspunkt erfolgen, da sich Art und Bedeutung der Angelegenheit erst im Einzelfall ergeben (vgl. zum Ganzen BGH NJW 1993, 1329; BayObLG NZM 2002, 616; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1294;… Palandt/Bassenge, Kommentar zum BGB, 66. Auflage 2007 § 24 WEG Rdn. 15;… Staudinger/Bub, 13. Bearbeitung 2005, § 25 WEG Rdn. 173 ff).
  • BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03

    Nichtöffentlichkeit der Wohnungseigentümerversammlung und Beiziehung von externen …

    b) Beschlüsse der Eigentümerversammlung nach § 23 Abs. 1 WEG (i.V.m. § 30 Abs. 3 Satz 2 WEG), die unter Verstoß gegen das Prinzip der Nichtöffentlichkeit zustande kommen (BGHZ 121, 236; BayObLG NJW-RR 2002, 1307), sind auf Antrag nach § 23 Abs. 4 WEG für ungültig zu erklären, wenn sich die Ursächlichkeit des Verstoßes nicht ausschließen lässt (KG NJW-RR 1997, 1171/1172).
  • LG Karlsruhe, 05.12.2023 - 11 S 126/22

    WEG-Hausordnung: Einschränkungen der Tierhaltung wegen einer Tierhaar-Allergie …

    Denn Geschäftsordnungsbeschlüsse sind nicht selbstständig anfechtbar (BayObLG, Beschluss vom 16.05.2002 - 2Z BR 32/02;… Herrmann in: BeckOGK WEG, Stand 01.06.2022, § 24 Rn. 256;… Bartholome in: BeckOK WEG, Stand 30.09.2022, § 24 Rn. 221).

    Anders wäre dies nur, wenn sich der Beschluss über die gegenwärtige Versammlung hinaus auch auf künftige Versammlungen beziehen würde (BayObLG, Beschluss vom 16.05.2002 - 2Z BR 32/02).

  • OLG Hamm, 22.04.2008 - 15 W 183/07

    Zur Zulässigkeit einer Teilnahme eines Rechtsanwalts an einer …

    Beschlüsse der Eigentümerversammlung nach § 23 Abs. 1 WEG, die unter Verstoß gegen das Prinzip der NichtÖffentlichkeit zustande kommen (BGHZ 121, 236; BayObLG NJW-RR 2002, 1307), sind auf Antrag nach § 23 Abs. 4 WEG für ungül­ tig zu erklären, wenn sich die Ursächlichkeit des Verstoßes nicht ausschließen lässt (BayObLG NZM 2004, 388).
  • OLG Hamburg, 22.07.2003 - 2 Wx 67/01

    Anfechtung des Mehrheitsbeschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung

    Immerhin obliegt es den Antragstellern in diesem echten Streitverfahren, die Tatsachen eingehend darzustellen und dem Gericht den Streitstoff umfassend zu unterbreiten sowie ihnen vorteilhafte Umstände von sich aus vorzubringen, nachdem die Vorinstanz die entsprechenden Hinweise gegeben hatte und den schreibgewandten Antragstellern daher bewusst sein musste, dass sie Rechtsnachteile erleiden könnten, wenn sie diesen Hinweisen nicht nachkommen würden (…vgl. dazu Niedenführ/Schulze WEG 5. Aufl. vor § 43 Rn 137;… Keidel/Kuntze/Schmidt FGG 15. Aufl. § 12 Rn 121, 122 und 137 m.w.N.; BayObLG NJW-RR 1988, 1170; FGPRax 2002, 171; OLG Düsseldorf ZMR 1996, 616).
  • AG Siegburg, 22.07.2024 - 152 C 7/23

    Absenkungsbeschluss muss einstimmig sein und ist anfechtbar

    Denn wenn sich die Beschlussanfechtung wie hier gerade darauf gestützt wird, dass die verfahrensrechtlichen Maßgaben des § 23 Abs. 3 WEG verletzt wurden, kann es einem Eigentümer nicht zugemutet werden, abzuwarten und sich allein auf die Anfechtung des im Umlaufverfahren gefassten Beschlusses verweisen zu lassen (vgl. im Ergebnis so auch Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 2Z BR 32/02, Rn. 15, juris;… Schultzky in: Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz, 8. Auflage 2024, § 24 WoEigG, Rn. 128; grds. ablehnend, aber offengelassen in Bezug auf Verfahrensrügen in LG Frankfurt, Urteil vom 16. Februar 2023 - 2-13 S 79/22 -, juris; a.A. AG Köln…, Urteil vom 30. August 2021 - 202 C 38/21 -, Rn. 25, juris).
  • OLG Hamm, 15.07.2008 - 15 Wx 85/08

    Unwirksamkeit einer Sonderumlage bei Liquiditätsengpässen der …

    Beschlüsse der Eigentümerversammlung nach § 23 Abs. 1 WEG, die unter Verstoß gegen das Prinzip der NichtÖffentlichkeit zustande kommen (BGHZ 121, 236; Bay- ObLG NJW-RR 2002, 1307), sind auf Antrag nach § 23 Abs. 4 WEG für ungültig zu erklären, wenn sich die Ursächlichkeit des Verstoßes nicht ausschließen lässt (Bay- ObLG NZM 2004, 388).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 10.04.2002 - 2Z BR 97/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2513
BayObLG, 10.04.2002 - 2Z BR 97/01 (https://dejure.org/2002,2513)
BayObLG, Entscheidung vom 10.04.2002 - 2Z BR 97/01 (https://dejure.org/2002,2513)
BayObLG, Entscheidung vom 10. April 2002 - 2Z BR 97/01 (https://dejure.org/2002,2513)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 23 Abs. 1; ; WEG § 24 Abs. 6

  • rechtsportal.de

    WEG § 23 Abs. 1 § 24 Abs. 6
    Auschluss einzelner Eigentümern von der Eigentümerversammlung - Versammlungsprotokoll als Privaturkunde ohne erhöhte Beweiskraft

  • ibr-online

    Beschluss trotz unrechtmäßigem Ausschluss gültig?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschluss von Wohnungseigentümern ; Teilnahme an einer Eigentümerversammlung; Beschlüsse; Anwesenheit eines Rechtsanwalts; Mehrheitsbeschluss; Ungültigkeit von Beschlüssen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Wohungseigentum; Beschlussfassung nach unrechtmäßigem Ausschluss von der Eigentümerversammlung

Verfahrensgang

  • AG Kaufbeuren - 3 UR II 11/00
  • LG Kempten - 4 T 2757/00
  • BayObLG, 10.04.2002 - 2Z BR 97/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1308
  • NZM 2002, 616
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 27.10.1989 - BReg. 2 Z 75/89

    Vorgehen gegen einen Eigentümerbeschluss zur Sanierung einer Wohnanlage, wenn …

    Auszug aus BayObLG, 10.04.2002 - 2Z BR 97/01
    Denn die nach § 24 Abs. 6 WEG angefertigte Niederschrift über die Eigentümerversammlung ist eine Privaturkunde i.S. von § 416 ZPO, der für die Richtigkeit ihres Inhalts keine gesetzliche Beweiskraft zukommt (BayObLG NJW-RR 1990, 210).
  • OLG München, 15.09.2010 - 32 Wx 16/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Abstimmung eines Verwalters als Vertreter anderer …

    2 Z 64/82|BayObLG; 03.08.1982; 2 Z 2/82|BGH; 24.09.1982; V ZR 96/81">Rpfl 1983, 15; NZM 2002, 616) und durch die Entfernung der Antragstellerin aus der Wohnungseigentümerversammlung eine Beschneidung dieser Mitwirkungsrechte stattgefunden hat, die die Anfechtbarkeit der in der Versammlung gefassten Sachbeschlüsse begründet, wenn sie für die jeweilige Beschlussfassung im Ergebnis ursächlich geworden ist.

    Rn. 30 (1) Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, der sich der Senat anschließt, scheidet eine Ungültigerklärung ausnahmsweise dann aus, wenn eindeutig feststeht, dass bei Anwesenheit der ausgeschlossenen Wohnungseigentümer (oder Vertreter) die Beschlüsse ebenso gefasst worden wären (BayObLG NZM 2002, 616 m.w.N.).

  • BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 32/02

    Unzulässige Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Berater in Eigentümerversammlung …

    (3) Das Landgericht konnte ohne Verfahrensfehler aufgrund des vorliegenden Versammlungsprotokolls und der dazu abgegebenen Erklärungen auch davon ausgehen, dass die Antragstellerin nach der Entscheidung der Wohnungseigentümer, ihren Beistand nicht zuzulassen, mit diesem die Versammlung freiwillig verließ, eine Verletzung ihres Teilnahmerechts (dazu BayObLG Beschluss vom 10.4.2002 2Z BR 97/01) also nicht vorliegt.
  • OLG Zweibrücken, 21.11.2002 - 3 W 179/02

    Wohnungseigentum: Feststellung einer nachteiligen baulichen Veränderung durch …

    Ungeachtet dessen, dass dies nicht den Fortfall des Teilnahmerechts eines Wohnungseigentümers zur Folge hätte (vgl. BayObLG NJW-RR 2002, 1308;… Bärmann/Pick/Merle aaO § 24 Rdnr. 38 und 57), sind hinsichtlich der Vornahme einer baulichen Veränderung die Voraussetzungen des § 25 Abs. 5 WEG ersichtlich nicht gegeben.
  • OLG Hamm, 10.05.2007 - 15 W 428/06

    Stimmrecht des Wohnungseigentumsanwärters in der Eigentümerversammlung einer …

    Zwar ist es im Grundsatz zutreffend, dass zu einer Eigentümerversammlung alle im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümer zu laden sind (vgl. BayObLG NZM 2002, 616 = NJW-RR 2002, 1308 = ZWE 2002, 469;… Merle in Bärmann PickJMerle WEG 9. Aufl. § 24 Rn. 38).
  • LG Frankfurt/Main, 11.12.2019 - 13 T 106/19

    Was im Protokoll steht, wurde auch so beschlossen!

    Zutreffend ist, dass dem Protokoll der Eigentümerversammlung als Privaturkunde (§ 416 ZPO) nur ein Beweiswert dahingehend zukommt, dass die Unterzeichner den Inhalt der Niederschrift für wahrheitsgemäß befinden (BayObLG ZWE 2002, 469).
  • OLG Köln, 12.05.2006 - 16 Wx 93/06

    Wahl eines Mitgliedes des WEG -Verwaltungsbeirates

    Dabei kann dahinstehen, ob der nicht begründete Ausschluss eines Wohnungseigentümers zwingend zur Ungültigerklärung der nach dem Ausschluss gefassten materiellen Beschlüsse führt (vgl. KG OLGZ 1989, 425 ff., 428;… Staudinger-Bub, WEG, 13. Aufl., § 25 Rdz. 325;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, § 23 Rdz. 176) oder nur dann, wenn nicht festgestellt werden kann, dass die Beschlüsse bei ordnungsgemäßem Vorgehen ebenso gefasst worden wären (vgl. BayObLG NZM 2002, 616).
  • BayObLG, 13.06.2002 - 2Z BR 1/02

    Formfreie Einräumung schuldrechtlicher Nutzungsrechte zugunsten …

    Das Protokoll über die Eigentümerversammlung ist eine bloße Privaturkunde, der für ihren Inhalt keine erhöhte Beweiskraft zukommt (BayObLG Beschluss vom 10.4.2002, 2Z BR 97/01).
  • OLG Köln, 07.03.2005 - 16 Wx 191/04

    Gehörsrüge in Wohnungseigentumssachen

    Bei der weiter von den Beteiligten zu 2. und 3. zitierten Entscheidung des BayObLG (NZM 2002, 616) handelt es sich um eine Aufhebung und Zurückverweisung, bei der von dem Landgericht noch festzustellen war, ob Beteiligte überhaupt zu Unrecht von der Eigentümerversammlung ausgeschlossen worden waren.
  • LG Hamburg, 20.10.2010 - 318 S 59/10

    Prozessbevollmächtigter darf Eigentümer in der Eigentümerversammlung vertreten!

    Die in der Versammlung gefassten Beschlüsse sind für ungültig zu erklären, wenn nicht mit Sicherheit feststeht, dass die Beschlüsse ohne den Verfahrensfehler ebenso gefasst worden wären (BayObLG, NZM 2002, 616; OLG Hamm, ZMR 2003, 51;… Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, § 24 Rdnr. 55).
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