Rechtsprechung
| BayObLG, 09.03.2004 - 2Z BR 19/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 18 § 43; ZPO § 256
Unzulässigkeit der Anfechtung einer vom Verwalter ausgesprochenen Abmahnung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Feststellungsantrag gegen Abmahnung unzulässig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der Ungültigkeit und Rechtswidrigkeit einer von einem Verwalter ausgesprochenen Abmahnung; Wirksamkeit von Willenserklärungen oder die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens als Gegenstand einer Feststellungsklage; Zulassung einer ...
Verfahrensgang
- AG München - 481 UR II 1338/02
- LG München I, 29.12.2003 - 1 T 9508/03
- BayObLG, 09.03.2004 - 2Z BR 19/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1020
- NZM 2004, 383
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97
Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage
Auszug aus BayObLG, 09.03.2004 - 2Z BR 19/04
Die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens können nicht Gegenstand einer Feststellungsklage sein (vgl. BGH NJW 2000, 2281 m.w.N.). - BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 716/97
Abmahnung - Entfernung - Widerruf - Feststellungsinteresse
Auszug aus BayObLG, 09.03.2004 - 2Z BR 19/04
Ob für die arbeitsrechtliche Abmahnung etwas anderes gilt (offen gelassen von BAG NJW 1999, 3576), kann dahinstehen, da sich eine abweichende Beurteilung nur aus den Besonderheiten des Arbeitsrechts ergeben könnte. - BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95
Zur Berücksichtigung von Hobbyräumen bei der Festlegung des Verteilungsschlüssels …
Auszug aus BayObLG, 09.03.2004 - 2Z BR 19/04
Der Unzulässigkeit des Feststellungsantrags steht auch nicht entgegen, dass der Senat (NJW-RR 1996, 12 ff.) bei einer durch Beschluss der Wohnungseigentümer ausgesprochenen Abmahnung eine Beschlussanfechtung mit eingeschränkter Überprüfung durch das Wohnungseigentumsgericht zugelassen hat.
- BGH, 05.04.2019 - V ZR 339/17
Entziehung des Wohnungseigentums bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten eines …
Denn in einem solchen Fall ergibt sich das Rechtsschutzinteresse des abgemahnten Wohnungseigentümers an der Anfechtungsklage daraus, dass auch ein solcher Beschluss ihn in seinem Recht auf ordnungsmäßige Verwaltung des Gemeinschaftseigentums verletzt (BayObLG NZM 2004, 383;… vgl. zu diesem Gesichtspunkt allgemein: Senat, Urteile vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88 Rn. 13 …und vom 2. Oktober 2015 - V ZR 5/15, ZfIR 2016, 29 Rn. 8). - BGH, 19.01.2007 - V ZR 26/06
Entziehung des Wohnungseigentums wegen fortlaufend unpünktlicher Erfüllung von …
Sie war dann auch nicht selbständig anfechtbar (für § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG: BayObLG NJW-RR 2004, 1020, 1021). - LAG München, 08.11.2004 - 8 Ta 5/04
Nachträgliche Klagezulassung
Zwar befindet sich das Arbeitsgericht für seine Auffassung, über Auslieferungsbelege im Verfahren des Einwurf-Einschreibens entstehe der erste Anschein dessen Zugangs, im Einklang mit den Entscheidungen des Amtsgerichts Hannover vom 4. Februar 2003 (543 C 16601/02), Paderborn vom 3. August 2000 (51 C 76/00 - TranspR 2000, 447) und Saenger (JuS 2001, 899), Benedict (NVwZ 2000, 167), Jänich (VersR 1999, 535), doch ändert dies nichts daran, dass letztlich auf Grund der vom Kläger aufgezeigten Zweifel an der Erstellung des Auslieferungsbelegs nebst Auslieferungsvermerk der tatsächliche Zugang des Kündigungsschreibens auch nicht im Sinne eines ersten Anscheins bewiesen wird; in diesem Sinne im Übrigen auch OLG Düsseldorf vom 18. November 2003 (I - 24 U 143/03 - WuM 2004, 424), allerdings lediglich unter Verweisung auf die Entscheidung des Landgerichts Potsdam (…a. a. O. und Literaturmeinungen), Friedrich (FA 2002, 104), Dübbers (TranspR 2000, 477), Bauer/Diller (NJW 1998, 2795) und Hosenfeld (NZM 2002, 93). - OLG Bremen, 21.01.2011 - 2 U 133/07
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So hat die höchstrichterliche Rechtsprechung etwa die Frage nach dem Bestehen des Schuldnerverzuges nicht als ein nach § 256 ZPO feststellungsfähiges Rechtsverhältnis angesehen (BGH NJW 2000, 2280, 2281; siehe auch BayObLG NJW-RR 2004, 1020 im Fall der Abmahnung eines Wohnungsverwalters nach WEG). - OLG Bremen, 23.04.2010 - 2 U 92/09
Kosten des Kfz-Lieferanten für Nachtests wegen mangelhafter Inspektionsleistungen …
Ein Rechtsverhältnis ist die Beziehung einer Person zu einer anderen Person oder Sache, die ein subjektives Recht enthält oder aus der solche Rechte entspringen können, im Gegensatz zu bloßen Tatfragen oder abstrakten Rechtsfragen (…siehe Greger in: Zöllen, ZPO, 28. Aufl., Rn. 3 zu § 256) Auch Vorfragen oder einzelne Elemente eines Rechtsverhältnisses können nicht Gegenstand der Klage sein (…Zöller/Greger, aaO), So hat die höchstrichterliche Rechtsprechung die Frage nach dem Bestehen des Schuldnerverzuges nicht als ein nach § 256 ZPO feststellungsfähiges Rechtsverhältnis angesehen (BGH, NJW 2000, 2280, 2281; siehe auch BayObLG, NJW-RR 2004, 1020 im Fall der Abmahnung eines Wohnungsverwalters nach WEG).
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Rechtsprechung
| KG, 20.08.2003 - 24 W 142/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- zvi-online.de
WEG § 16 Abs. 2, § 21 Abs. 3; InsO § 80 Abs. 1
Gerichtliche Klärung über Wirksamkeit der Freigabe einer Wohnung aus der Insolvenzmasse nur zwischen Gemeinschuldner und Insolvenzverwalter - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
WEG § 16 Abs. 2 § 21 Abs. 3; InsO § 80 Abs. 1
Führung eines gerichtlichen Wohngeldverfahrens gegen den Insolvenzverwalter
Papierfundstellen
- NZM 2004, 383
- FGPrax 2003, 258
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.09.2002 - V ZB 24/02
Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für Ansprüche gegen ausgeschiedene …
Auszug aus KG, 20.08.2003 - 24 W 142/02
In seinem auf die Vorlageentscheidung ergangenen Beschluss vom 26. September 2002 (V ZB 24/02 - NJW 2002, 3709 = ZMR 2002, 941) führt der BGH zu dem vorliegenden Fragenkomplex zumindest aus, dass nach der h. M. eine Freigabe in die Masse gefallender Gegenstände im Konkurs juristischer Personen jedenfalls zulässig ist. - BGH, 13.01.1983 - III ZR 88/81
Streit um die Rechtmäßigkeit der Aufrechnung einer abgetretenen Forderung durch …
Auszug aus KG, 20.08.2003 - 24 W 142/02
Rn. 4 Die Antragstellerinnen haben die Ansicht vertreten, dass die Ablehnung der Zustimmung zu dem Beschlussantrag ordnungsmäßiger Verwaltung widerspreche, weil die Freigabe des Konkursverwalters nicht wirksam zugegangen und überdies nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1983, 2018) nichtig sei. - KG, 17.04.2002 - 24 W 316/01
Zuständigkeit des Prozessgerichts für Ansprüche gegen den Konkursverwalter nach …
Auszug aus KG, 20.08.2003 - 24 W 142/02
Rn. 11 Der Senat hat in seinem Vorlagebeschluss vom 17. April 2002 (24 W 316/01 - ZMR 2002, 698 = NZM 2002, 528) zur Wirksamkeit der Freigabeerklärung u. a. ausgeführt: Für den Zugang der Freigabeerklärung des Konkursverwalters bei der Gemeinschuldnerin ist es ausreichend, wenn die Erklärung in den tatsächlichen Bereich des Empfängers gelangt, während es auf die Vertretungsbefugnisse innerhalb der Gesellschaft nicht ankommt.
- KG, 28.01.2004 - 24 W 3/02
Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Beiratswahl und Streit um …
Zur Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Freigabe von Wohnungen durch den Konkursverwalter hat der Senat zudem zwischenzeitlich bereits entschieden, dass der Streit über den Zeitpunkt der wirksamen Freigabe der Wohnungen aus der Konkursmasse nicht in der Gemeinschaft auszutragen ist (KG, 20. August 2003, 24 W 142/02, KGRep. 2003, 380 = FGPrax 2003, 258), weshalb auch nicht die Einholung von Rechtsrat angezeigt ist. - AG Mannheim, 14.07.2004 - 4 URWEG 105/04
Freigabe eines Vermögensgegenstandes mit Wirkung der Beendigung des …
Endlich hätten Freigaben zur Folge, dass einige bestimmte Gläubiger nicht mehr wie vorgesehen aus der Masse befriedigt werden, was wiederum dem Insolvenzzweck zuwiderläuft und die Wirksamkeit der Freigabe in Zweifel zieht (BGH NJW 1983, 2018, 2019; Eckert, EWiR 2004, 193, 194).Rn. 12 Der Entscheidung des KG vom 20.8.2003 (NZM 2004, 383, 384) ist nichts Gegenteiliges zu entnehmen.
- LG Kassel, 12.04.2007 - 3 T 30/07
Freigabe von Wohnungseigentum aus der Insolvenzmasse: Haftung des …
Deshalb kann die Freigabe von Wohnungseigentum nur für die Zukunft Wirkungen entfalten (so wohl auch KG Berlin, Beschluss vom 20.08.2003 - 24 W 142/02 - Rn. 10 a. E. - zitiert nach Juris), während Schuldner der während des Insolvenzbeschlags des Wohnungseigentum entstandenen Forderungen der Insolvenzverwalter bzw. die Masse bleibt. - LG Berlin, 17.08.2007 - 55 T 112/06
Insolvenzverfahren über das Vermögen des Wohnungseigentümers: Passivlegitimation …
Ein solcher Streit wäre im Übrigen auch nur im Verhältnis Wohnungseigentümer ./. Insolvenzverwalter auszutragen, nicht aber - wie hier - mit der Wohnungseigentümergemeinschaft (vgl. KG NZM 2004, 383).
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