Rechtsprechung
| LG Hamburg, 19.02.2004 - 333 S 84/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Vermieter pleite, Kaution futsch? - Mieterkaution hat auf dem Privatkonto des Vermieters nichts zu suchen
- haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)
Verwalter haftet bei gesetzwidriger Kautionsanlage
- vdiv.de (Kurzinformation)
§§ 551 Abs. 3, 823 Abs. 2, 830 BGB
Anlage von Mietsicherheiten - Barkaution - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 551 Abs. 3 § 823 Abs. 2
Schadensersatz wegen nicht ordnungsgemäßer Anlage der Kaution
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1530
- NZM 2005, 255
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.08.1995 - 5 StR 371/95
Untreue des Wohnungsverwalters (Treubruch durch vertragswidrigen Umgang mit den …
Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2004 - 333 S 84/03
Hierfür sprechen Sinn und Zweck der Vorschrift, den Mieter im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Vermieters vor dem Zugriff von dessen Gläubigern zu schützen, und die Ausgestaltung der durch die Pflicht zur Anlage in einer bestimmten Weise wesentlich bestimmten Mietkautionsüberlassung als Treuhandverhältnis (vgl. BGH WuM 1996 Seite 53 f). - LG Hamburg, 30.08.2001 - 327 S 79/01
Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2004 - 333 S 84/03
2 Z 95/90|LG Hannover; 22.11.1990; 3 S 286/90">NJW-RR 1991 Seite 593, LG Hamburg ZMR 2002 Seite 598, AG Hildesheim WuM 1988 Seite 157 mit Anmerkung Hänlein Seite 305).
- BGH, 09.06.2015 - VIII ZR 324/14
Wohnraummiete: Verstoß des Vermieters gegen die Pflicht zur Anlage der …
Rn. 7 Zutreffend ist das Berufungsgericht ferner davon ausgegangen, dass die Beklagte auch nach dem Ende des Mietverhältnisses bis zur endgültigen Abrechnung über die Kaution noch verlangen kann, dass die gesetzlichen Anforderungen an die Anlage der Mietsicherheit erfüllt werden (vgl. LG Hamburg NJW-RR 2004, 1530;… Staudinger/Emmerich, aaO Rn. 19).
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Rechtsprechung
| LG Hamburg, 15.01.2004 - 333 S 82/03 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- vdiv.de (Kurzinformation)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 558 § 558a § 126b
Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen einer juristischen Person
Papierfundstellen
- NZM 2005, 255
- ZMR 2004, 680
Wird zitiert von ...
- BGH, 07.07.2010 - VIII ZR 321/09
Wohnraummiete: Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens bei Umstellung von …
Zwar wird in der Literatur und der Rechtsprechung der Instanzgerichte fast einhellig die Auffassung vertreten eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen gefertigte Erklärung nach § 10 WoBindG (ebenso nach dem früheren § 8 MHG) sei nur wirksam, wenn sie den Namen der natürlichen Person angebe, die für das Schreiben verantwortlich ist, und die bloße Angabe der juristischen Person, von der das Schreiben stammt, genüge nicht (LG Essen, MDR 1979, 57; LG Wiesbaden, WuM 1996, 282; LG Hamburg, WuM 1993, 65; LG Berlin, GE 1992, 717;… Schultz, aaO, Rdnr. 384; ebenso zu einer Erklärung in Textform nach § 126b BGB: LG Hamburg, NZM 2005, 255 f.;… Sternel, aaO, IV Rdnr. 91;… MünchKommBGB/Artz, aaO, Rdnr. 6;… Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 9. Aufl., Vor § 558 BGB Rdnr. 65).
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