Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 20 W 319/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 14 WEG, § 15 Abs 3 WEG, § 1004 BGB
Wohnungseigentum: Zweckwidrige Nutzung der Wohnung - zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zweckwidrige Nutzung des Wohnungseigentums durch Mieter und Haftung des Eigentümers
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Nutzung eines in der Teilungserklärung als Ladenlokal oder Hobbyraum ausgewiesenes Sondereigentum als Wohnraum ist nicht zulässig, §§ 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, 15 Abs. 3, 14 Ziff. 1 WEG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 14; WEG § 15 Abs. 3; BGB § 1004
Haftung des Eigentümers einer Wohnung für ddie zweckwidrige Nutzung von nicht als Wohnung geeigneten Räumen durch einen Mieter - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Unterlassungsanspruch einer Wohnungseigentümergemeinschaft als Sondereigentümer wegen zweckwidriger Nutzung einer Wohnung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verkaufsladen bzw. Abstell-/Hobbyraum: Keine Wohnnutzung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Abstellräume zur Wohnung umfunktioniert - Nutzungsänderung abgelehnt: Wohnungseigentümer müssen dem Mieter kündigen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Teileigentümer haftet bei unzulässiger Wohnnutzung durch seinen Mieter! (IMR 2011, 457)
Verfahrensgang
- AG Wiesbaden, 14.12.2007 - 61 UR II 110/07
- LG Wiesbaden, 12.06.2008 - 4 T 15/08
- OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 20 W 319/08
Papierfundstellen
- NZM 2012, 425
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (18)
- OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 20 W 119/06
Wohnungseigentum: Nutzung von Gemeinschaftseigentum; Grillen im Garten; Nutzung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 20 W 319/08
Dies ist der Fall bei Nutzungsbeschränkungen in der Teilungserklärung, denen der Charakter einer Vereinbarung zukommt (BGH NZM 2010, 407; Senat NZM 2008, 736).Außerhalb dessen liegende Umstände dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. die Nachweise bei Senat NZM 2008, 736; NZM 2007, 806; vgl. auch BGH NZM 2010, 407).
- BGH, 15.01.2010 - V ZR 40/09
Wohnungseigentum: Eintragungen des planenden Architekten in den …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 20 W 319/08
Dies ist der Fall bei Nutzungsbeschränkungen in der Teilungserklärung, denen der Charakter einer Vereinbarung zukommt (BGH NZM 2010, 407; Senat NZM 2008, 736).Außerhalb dessen liegende Umstände dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. die Nachweise bei Senat NZM 2008, 736; NZM 2007, 806; vgl. auch BGH NZM 2010, 407).
- OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 20 W 284/03
Wohnungseigentum: Zustimmung zu der Nutzung eines Teiles einer Eigentumswohnung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 20 W 319/08
Nach der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise stellt die Nutzung als Wohnung im festgestellten Umfang gegenüber einer solchen als Verkaufsladen oder Abstell- bzw. Hobbyraum gemäß der Zweckbestimmung eine intensivere und konfliktträchtigere Nutzung (vgl. hierzu allgemein Senat OLGR Frankfurt 2005, 58, und NZM 2006, 144) dar.In diesem Zusammenhang ist für die zu treffende Entscheidung dann ohne Belang, welche tatsächlichen und konkreten Beeinträchtigungen in welchem Umfang und zu welchen Zeitpunkten etwa in der Vergangenheit zu verzeichnen gewesen sind, so dass es der Durchführung einer Beweisaufnahme zur Klärung der möglichen Mehrbeeinträchtigungen im konkreten Fall grundsätzlich auch nicht bedarf (vgl. dazu im Einzelnen Senat NZM 2006, 144, und ZWE 2006, 202, je zitiert nach juris).
- BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00
Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 20 W 319/08
Hierbei ist davon auszugehen, dass jeder Beteiligte die für ihn vorteilhaften Umstände von sich aus vorbringt (BGH NJW 2001, 1212, 1214;… Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., §§ 43 ff., Rdnr. 137 m. w. H.;… Palandt/Bassenge: BGB, 62. Aufl., § 43 WEG, Rdnr. 16;… Weitnauer, aaO., nach § 43, Rdnr. 21). - BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01
Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 20 W 319/08
Weil die Gemeinschaft lediglich den Antrag auf Nutzungsänderung abgelehnt hat, lässt dies die Rechtslage weitgehend unverändert, insbesondere kann aus der Ablehnung nicht auf den Willen der Wohnungseigentümer geschlossen werden, das Gegenteil des Beschlussantrags zu wollen (BGH NJW 2001, 3339, 3343;… Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, aaO., § 23, Rdnr. 58). - BGH, 27.01.2006 - V ZR 26/05
Voraussetzungen und Umfang des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 20 W 319/08
Dies entspricht der herrschenden Meinung (BGH NJW 2006, 992; Senat, Beschl. v. 15.09.2009 -20 W 34/2008- ;… Palandt/Bassenge: BGB, 70. Aufl., § 1004, Rdnr. 18;… vgl. die Nachweise bei Staudinger/Gursky: BGB, 12. Aufl., § 1004, Rdnr. 93 sowie Rdnr. 123). - OLG Celle, 22.08.2006 - 4 W 101/06
Verwirkung des Anspruchs auf Zustimmung zu einer der Teilungserklärung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 20 W 319/08
Rn. 52 Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass dann, wenn ein Unterlassungsanspruch gemäß den §§ 15 Abs. 3 WEG, 1004 BGB bereits durch alle Wohnungseigentümer verwirkt ist, auch der Sonderrechtsnachfolger - auch wenn die Verwirkung nicht aus dem Grundbuch ersichtlich ist - an die entstandene Rechtslage gebunden ist, da er als Rechtsnachfolger mangels besonderer gesetzlicher Bestimmungen keine weitergehenden Recht hat, als seinem Rechtsvorgänger zuletzt zustanden (BayObLG NJW-RR 1991, 1041; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 183, 184; OLG Köln FGPrax 2006, 12, 13; OLG Celle NJW-RR 2007, 234; Senat, Beschl. v. 08.03.2010 -20 W 324/06- ;… Palandt/Bassenge: BGB, 70. Aufl., § 1004, Rdnr. 46;… Weitnauer-Lüke: WEG, 9. Aufl., § 15, Rdnr. 42;… Spielbauer/Then, aaO., § 15, Rdnr. 28;… Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten: WEG, 9. Aufl., § 22, Rdnr. 189). - OLG Zweibrücken, 11.06.2001 - 3 W 218/00
Zu den notwendigen Feststellungen bei der Verurteilung einzelner …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 20 W 319/08
Rn. 52 Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass dann, wenn ein Unterlassungsanspruch gemäß den §§ 15 Abs. 3 WEG, 1004 BGB bereits durch alle Wohnungseigentümer verwirkt ist, auch der Sonderrechtsnachfolger - auch wenn die Verwirkung nicht aus dem Grundbuch ersichtlich ist - an die entstandene Rechtslage gebunden ist, da er als Rechtsnachfolger mangels besonderer gesetzlicher Bestimmungen keine weitergehenden Recht hat, als seinem Rechtsvorgänger zuletzt zustanden (BayObLG NJW-RR 1991, 1041; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 183, 184; OLG Köln FGPrax 2006, 12, 13; OLG Celle NJW-RR 2007, 234; Senat, Beschl. v. 08.03.2010 -20 W 324/06- ;… Palandt/Bassenge: BGB, 70. Aufl., § 1004, Rdnr. 46;… Weitnauer-Lüke: WEG, 9. Aufl., § 15, Rdnr. 42;… Spielbauer/Then, aaO., § 15, Rdnr. 28;… Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten: WEG, 9. Aufl., § 22, Rdnr. 189). - BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 61/90
Anspruch auf Unterlassen der Nutzung eines Speichers als Wohnung, obwohl das …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 20 W 319/08
Rn. 52 Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass dann, wenn ein Unterlassungsanspruch gemäß den §§ 15 Abs. 3 WEG, 1004 BGB bereits durch alle Wohnungseigentümer verwirkt ist, auch der Sonderrechtsnachfolger - auch wenn die Verwirkung nicht aus dem Grundbuch ersichtlich ist - an die entstandene Rechtslage gebunden ist, da er als Rechtsnachfolger mangels besonderer gesetzlicher Bestimmungen keine weitergehenden Recht hat, als seinem Rechtsvorgänger zuletzt zustanden (BayObLG NJW-RR 1991, 1041; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 183, 184; OLG Köln FGPrax 2006, 12, 13; OLG Celle NJW-RR 2007, 234; Senat, Beschl. v. 08.03.2010 -20 W 324/06- ;… Palandt/Bassenge: BGB, 70. Aufl., § 1004, Rdnr. 46;… Weitnauer-Lüke: WEG, 9. Aufl., § 15, Rdnr. 42;… Spielbauer/Then, aaO., § 15, Rdnr. 28;… Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten: WEG, 9. Aufl., § 22, Rdnr. 189). - OLG Hamm, 13.08.2008 - 20 W 34/08
Die Wirksamkeit der Ausschlussklausel für bekannte ernstliche Erkrankungen ist …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 20 W 319/08
Dies entspricht der herrschenden Meinung (BGH NJW 2006, 992; Senat, Beschl. v. 15.09.2009 -20 W 34/2008- ;… Palandt/Bassenge: BGB, 70. Aufl., § 1004, Rdnr. 18;… vgl. die Nachweise bei Staudinger/Gursky: BGB, 12. Aufl., § 1004, Rdnr. 93 sowie Rdnr. 123). - OLG Köln, 30.09.2005 - 16 Wx 37/05
- BGH, 26.09.2003 - V ZR 217/02
Veräußerung eines als Speicher ausgewiesenen Raums als Wohnraum
- OLG Frankfurt, 24.08.2006 - 20 W 214/06
Wohnungseigentumsversammlung: Abweichende Regelung der Beschlussfähigkeit der …
- BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 101/00
Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
- OLG Schleswig, 16.06.2004 - 2 W 49/04
Wohnungseigentum: Zweckbestimmung für Teileigentum in der Teilungserklärung durch …
- OLG Frankfurt, 08.09.2004 - 20 W 516/01
Wohnungseigentum: Antragsbefugnis eines Wohnungseigentümers für …
- OLG Frankfurt, 10.11.2005 - 20 W 36/03
Wohnungseigentumsrecht: Auslegung der Bestimmungen einer Teilungserklärung; …
- OLG Frankfurt, 01.04.1980 - 20 W 11/80
- LG Frankfurt/Main, 31.03.2022 - 13 S 131/20
Sondereigentum zweckbestimmungswidrig genutzt - Unterlassungsanspruch aber …
Denn es entspricht allgemeiner Auffassung, dass dann, wenn ein Unterlassungsanspruch aus §§ 15 Abs. 3 WEG aF, 1004 BGB wegen einer unzulässigen Nutzung bereits durch alle Wohnungseigentümer verwirkt ist, auch der Sonderrechtsnachfolger an die entstandene Rechtslage gebunden ist, da er als Rechtsnachfolger mangels besonderer gesetzlicher Bestimmungen keine weitergehenden Rechte hat, als seinem Rechtsvorgänger zuletzt zustanden (vgl. OLG Frankfurt NZM 2012, 425 Rn 52 m. w. N.; OLG Celle NJW-RR 2007, 234; BayObLG … - OLG Frankfurt, 01.11.2012 - 20 W 12/08
Wohnungseigentum: Nichtigkeit eines Beschusses, mit dem die Nutzung einer zuvor …
In diesem Zusammenhang ist für die zu treffende Entscheidung dann ohne Belang, welche tatsächlichen und konkreten Beeinträchtigungen in welchem Umfang und zu welchen Zeitpunkten etwa in der Vergangenheit zu verzeichnen gewesen sind, so dass es der Durchführung einer Beweisaufnahme zur Klärung der möglichen Mehrbeeinträchtigungen im konkreten Fall grundsätzlich auch nicht bedarf (vgl. dazu im Einzelnen Senat NZM 2006, 144, und ZWE 2006, 202, je zitiert nach juris sowie Beschluss vom 27.07.2011 -20 W 319/08- ZWE 2012, 35; BayObLG NZM 1999, 80). - LG Frankfurt/Main, 25.06.2014 - 13 S 18/13
Keine Wohnnutzung in Hobby- und Vorratsräumen!
Denn es entspricht allgemeiner Auffassung, dass dann, wenn ein Unterlassungsanspruch aus §§ 15 Abs. 3 WEG, 1004 BGB wegen einer unzulässigen Nutzung bereits durch alle Wohnungseigentümer verwirkt ist, auch der Sonderrechtsnachfolger an die entstandene Rechtslage gebunden ist, da er als Rechtsnachfolger mangels besonderer gesetzlicher Bestimmungen keine weitergehenden Rechte hat, als seinem Rechtsvorgänger zuletzt zustanden (vgl. OLG Frankfurt NZM 2012, 425 Rn 52 m. w. N.; OLG Celle NJW-RR 2007, 234; BayObLG … - LG Berlin, 20.12.2022 - 67 T 77/22
Bemessung des Gebührenstreitwerts einer auf die Feststellung der preisrechtlich …
Denn es entspricht allgemeiner Auffassung, dass dann, wenn ein Unterlassungsanspruch aus §§ 15 Abs. 3 WEG aF, 1004 BGB wegen einer unzulässigen Nutzung bereits durch alle Wohnungseigentümer verwirkt ist, auch der Sonderrechtsnachfolger an die entstandene Rechtslage gebunden ist, da er als Rechtsnachfolger mangels besonderer gesetzlicher Bestimmungen keine weitergehenden Rechte hat, als seinem Rechtsvorgänger zuletzt zustanden (vgl. OLG Frankfurt NZM 2012, 425 Rn 52 m. w. N.; OLG Celle NJW-RR 2007, 234; BayObLG … - AG München, 22.01.2020 - 485 C 11775/19
Nutzung des in der Teilungserklärung als "Laden" bezeichneten Teileigentums als …
Derartige öffentlich-rechtliche Gestattungen können für die Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümer untereinander nicht maßgebend sein; sie können deshalb auch nicht dazu führen, dass eine im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander aus wohnungseigentumsrechtlichen Gründen unzulässige Nutzung zulässig wird (OLG Frankfurt am Main, ZWE 2012, 35).
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Rechtsprechung
| LG München I, 06.10.2011 - 36 S 17150/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG §§ 23 Abs. 4, 28 Abs. 5
Nachbesserung angefochtener Abrechnungsbeschlüsse - rechtsportal.de
WEG § 46
Rüge der rechnerischen Schlüssigkeit wegen fehlender Kontostände i.R.d. Beschlüsse einer Eigentümerversammlung - Wolters Kluwer
Rüge der rechnerischen Schlüssigkeit wegen fehlender Kontostände i.R.d. Beschlüsse einer Eigentümerversammlung
- ibr-online
Nachbesserung von Abrechnungsfehlern: Auswirkung auf Prozess?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Fehlende Angaben über die Kontostände auf den Gemeinschaftskonten in der Jahresabrechnung: Genehmigungsbeschluss ungültig? (IMR 2012, 1073)
Verfahrensgang
- AG München, 02.08.2010 - 485 C 17/10
- LG München I, 06.10.2011 - 36 S 17150/10
Papierfundstellen
- NZM 2012, 425
- ZMR 2012, 480
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- LG München I, 27.04.2009 - 1 S 20171/08
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Fensteraustausch als …
Auszug aus LG München I, 06.10.2011 - 36 S 17150/10
Die Darlegungs- und Beweislast für die gerügten Mängel trifft im Anfechtungsprozess grundsätzlich den Kläger (Urteil des Landgerichts München 1, 1. Zivilkammer, vom 27.4.2009, Az.: 1 S 20171/08). - LG München I, 30.11.2009 - 1 S 23229/08
Wohnungseigentum: Ungültigerklärung einer nicht nachvollziehbaren …
Auszug aus LG München I, 06.10.2011 - 36 S 17150/10
Vielmehr ist der gleichwohl genehmigende Beschluss insgesamt für ungültig zu erklären; andernfalls wäre die Funktion der Jahresabrechnung, die Kontrolle des Verwalters zu gewährleisten, nicht gewährleistet (LG München 1, 1. ZK, Urteil vom 30.11.2009, Az: 1 S 23229/08; LG München 1, 1. ZK, Urteil vom 19.7.2010, Az.: 1 S 11020/09; LG Hamburg, ZWE 2011, 129, 130). - OLG Schleswig, 26.04.2007 - 2 W 216/06
Anforderungen an die Jahresabrechnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Auszug aus LG München I, 06.10.2011 - 36 S 17150/10
Rn. 4 Richtig ist, dass nach der alten Rechtslage und der hierzu ergangenen Rechtsprechung beim Fehlen wesentlicher Bestandteile einer Jahresabrechnung, der diesbezügliche Genehmigungsbeschluss nicht für ungültig erklärt wurde; vielmehr konnten die Eigentümer vom Verwalter (nur) eine Ergänzung verlangen, wenn z.B. - wie es hier ursprünglich der Fall war- die erforderlichen Kontoangaben fehlten (BayObLG, NJW-RR 2004, 1602; BayObLG, WuM 1992, 395, 396; OLG Schleswig-Holstein, ZWE 2008, 42 ff.;… Spielbauer/Then, a.a.O., § 28, Rdnr. 86).
- LG Hamburg, 03.11.2010 - 318 S 110/10
Ungültigkeiter Beschluss bei mangelhafter Gesamtabrechnung
Auszug aus LG München I, 06.10.2011 - 36 S 17150/10
Vielmehr ist der gleichwohl genehmigende Beschluss insgesamt für ungültig zu erklären; andernfalls wäre die Funktion der Jahresabrechnung, die Kontrolle des Verwalters zu gewährleisten, nicht gewährleistet (LG München 1, 1. ZK, Urteil vom 30.11.2009, Az: 1 S 23229/08; LG München 1, 1. ZK, Urteil vom 19.7.2010, Az.: 1 S 11020/09; LG Hamburg, ZWE 2011, 129, 130). - BayObLG, 07.05.1992 - 2Z BR 26/92
Fehlen wesentlicher Bestandteile einer Jahresabrechnung
Auszug aus LG München I, 06.10.2011 - 36 S 17150/10
Rn. 4 Richtig ist, dass nach der alten Rechtslage und der hierzu ergangenen Rechtsprechung beim Fehlen wesentlicher Bestandteile einer Jahresabrechnung, der diesbezügliche Genehmigungsbeschluss nicht für ungültig erklärt wurde; vielmehr konnten die Eigentümer vom Verwalter (nur) eine Ergänzung verlangen, wenn z.B. - wie es hier ursprünglich der Fall war- die erforderlichen Kontoangaben fehlten (BayObLG, NJW-RR 2004, 1602; BayObLG, WuM 1992, 395, 396; OLG Schleswig-Holstein, ZWE 2008, 42 ff.;… Spielbauer/Then, a.a.O., § 28, Rdnr. 86). - BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 58/04
Anfechtbarkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen bei ungerechtfertigter …
Auszug aus LG München I, 06.10.2011 - 36 S 17150/10
Rn. 4 Richtig ist, dass nach der alten Rechtslage und der hierzu ergangenen Rechtsprechung beim Fehlen wesentlicher Bestandteile einer Jahresabrechnung, der diesbezügliche Genehmigungsbeschluss nicht für ungültig erklärt wurde; vielmehr konnten die Eigentümer vom Verwalter (nur) eine Ergänzung verlangen, wenn z.B. - wie es hier ursprünglich der Fall war- die erforderlichen Kontoangaben fehlten (BayObLG, NJW-RR 2004, 1602; BayObLG, WuM 1992, 395, 396; OLG Schleswig-Holstein, ZWE 2008, 42 ff.;… Spielbauer/Then, a.a.O., § 28, Rdnr. 86). - LG Magdeburg, 11.11.2005 - 1 S 266/05
Auszug aus LG München I, 06.10.2011 - 36 S 17150/10
§ 9a HeizkostenVO ist einschlägig; dieser erfasst gerade die Fälle, in denen eine Ablesung infolge Möblierung bzw. Verbauung nicht möglich ist (vgl. LG Berlin, ZMR 1997, 145, 146; LG Magdeburg, ZMR 2006, 289).
- BGH, 15.11.2019 - V ZR 9/19
Heizungskostenabrechnung in der Wohnungseigentumsanlage bei großem Wärmeverlust …
Ob das bloße Fehlen der Angabe der Kontostände am Anfang und Ende des Abrechnungszeitraums nur einen Anspruch auf Ergänzung begründet oder den Beschluss über die Jahresabrechnung anfechtbar macht (so LG München, ZWE 2012, 140; LG Frankfurt, ZWE 2016, 332; AG München, ZMR 2017, 20;… Bärmann/Becker, WEG, 14. Aufl., § 28 Rn. 129;… Jennißen in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 28 Rn. 125 mwN;… Niedenführ in Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten, WEG, 13. Aufl., § 28 Rn. 114; a.A. BayObLG, NJW-RR 1992, 1169; ZMR 2003, 692; OLG Schleswig, MietRB 2008, 2), kann dahinstehen. - LG Rostock, 10.07.2015 - 1 S 160/14
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Notwendige Angaben zum Stand …
Vielmehr ist der gleichwohl genehmigende Beschluss insgesamt für ungültig zu erklären; anderenfalls wäre die Funktion der Jahresabrechnung, die Kontrolle des Verwalters zu gewährleisten, nicht gewährleistet (vgl. LG München I, ZMR 2012, 480 ff m.w.N.). - LG Düsseldorf, 31.10.2019 - 19 S 39/18
Zur fehlerhaften Darstellung der Konten in der Jahresabrechnung; §§ 21, 28 WEG
Das ist regelmäßig der Fall, wenn - wie hier - Angaben in den Kontoständen fehlen, die den einzelnen Wohnungseigentümer erst in die Lage versetzen sollen, die Schlüssigkeit der Abrechnung zu prüfen (vgl. LG Düsseldorf, ZWE 201 7, 271 ; LG München l, ZWE 2012, 140, 142;… Jennißen, Die Verwalterabrechnung nach dem Wohnungseigentumsgesetz, 7. Auflage, Rn. 617).
- LG Dortmund, 13.12.2019 - 17 S 96/19
Jedwede Angaben zu den Gesamteinnahmen Fehlen in der Jahresabrechnung
Fehlen wie hier jedwede Angaben zu den Gesamteinnahmen, ist die Abrechnung in sich nicht auf ihre rechnerische Plausibilität hin prüfbar und damit unrettbar verloren (…vgl. LG Frankfurt a.M., Urt. v. 09.01.2014 - 2-13 S 27/13 - ZWE 2014, 137; LG München I, Urt. v. 06.10.2011 - 36 S 17150/10 - ZWE 2012, 140;… LG Hamburg, Urt. v. 03.11.2010 - 318 S 110/10 - ZWE 2011, 129; Dötsch, jurisPR-MietR 9/2016 Anm. 6). - AG Bremen, 22.06.2012 - 29 C 5/12
Kann eine Untergemeinschaft Rechte und Pflichten haben?
Die Schlüssigkeit der Gesamtabrechnung ergibt sich im Übrigen aus der stimmigen Darstellung der Bankkontenentwicklung (vgl. zu diesem Kriterium: Landgericht München I, Urt.v. 6. Oktober 2011, ZWE 2012, S. 140 f.). - AG Duisburg-Ruhrort, 20.12.2018 - 28 C 24/18
Eine Jahresabrechnung muss plausibel und nachvollziehbar sein, § 28 WEG
Endbestand" nicht aus der Abrechnung ersichtlich ist (LG Frankfurt, Urteil vom 09.01.2014, 2-13 S 27/13; LG München I, Urteil vom 06.10.2011, 36 S 17150/10).
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