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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 27.07.2012 - 5 U 68/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21227
OLG Dresden, 27.07.2012 - 5 U 68/12 (https://dejure.org/2012,21227)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.07.2012 - 5 U 68/12 (https://dejure.org/2012,21227)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. Juli 2012 - 5 U 68/12 (https://dejure.org/2012,21227)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des Mieters eines Ladenlokals zur Aufklärung des Vermieters über den Vertrieb bestimmter Marken

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufklärungspflicht über Verkauf der Marke "Thor Steinar"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Aufklärungspflicht des Mietinteressenten über den Verkauf der Marke »Thor Steinar«

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorvertragliche Aufklärungspflichten einer rechten Mieterin

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wer Thor Steinar verkaufen will, muss darüber aufklären!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vermieter eines Ladens muss über Verkauf von Textilien der Marke "Thor Steinar" aufgeklärt werden

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Vorvertragliche Aufklärungspflicht des Gewerberaummieters

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Vorvertragliche Aufklärungspflicht des Mietinteressenten über den Verkauf einer Marke aus der rechtsextremen Szene

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Vorvertragliche Aufklärungspflicht des Mietinteressenten über den Verkauf einer Marke aus der rechtsextremen Szene

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Thor Steinar" - Mietinteressentin eines Ladenlokals hat Aufklärungspflicht gegenüber dem Vermieter - Mieterin muss wegen Vertragsverletzung Ladenlokal räumen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflicht des Mieters eines Ladenlokals zur Aufklärung des Vermieters über den Vertrieb bestimmter Marken

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Über Warensortiment nicht aufgeklärt: Ein zur Kündigung berechtigendes Eigent(h)or des Mieters! (IMR 2012, 414)

Verfahrensgang

  • LG Zwickau - 4 O 87/1030.12.2011
  • OLG Dresden, 27.07.2012 - 5 U 68/12

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1295
  • NZM 2012, 727
  • ZMR 2012, 941
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.08.2010 - XII ZR 192/08

    Arglistanfechtung des Gewerberaummietvertrages: Pflicht des Mieters zur …

    Auszug aus OLG Dresden, 27.07.2012 - 5 U 68/12
    Ausnahmsweise besteht aber eine vorvertragliche Aufklärungspflicht hinsichtlich derjenigen Umstände und Rechtsverhältnisse in Bezug auf die Mietsache, die von besonderer Bedeutung für den Entschluss der anderen Vertragspartei zur Eingehung des Vertrages sind und deren Mitteilung nach Treu und Glauben erwartet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 28.06.2006, XII ZR 50/04, NJW 2006, 2618; Urteil vom 11.08.2010, XII ZR 192/08, NJW 2010, 3362).
  • BGH, 21.03.2007 - XII ZR 36/05

    Kündigung des Vermieters von Gewerberaum wegen Nichtzahlung der Kaution

    Auszug aus OLG Dresden, 27.07.2012 - 5 U 68/12
    Zum anderen ist kein schützenswertes Interesse der Beklagten zu 1) erkennbar, innerhalb eines kürzeren Zeitraumes als von sieben Wochen Klarheit darüber zu bekommen, ob das Mietverhältnis beendet werde (vgl. zu diesem Aspekt BGH, Urteil vom 21.03.2007, XII ZR 36/05, NZM 2007, 400).
  • BGH, 28.06.2006 - XII ZR 50/04

    Aufklärungspflichten des Autovermieters bei Anbieten eines über dem Normaltarif …

    Auszug aus OLG Dresden, 27.07.2012 - 5 U 68/12
    Ausnahmsweise besteht aber eine vorvertragliche Aufklärungspflicht hinsichtlich derjenigen Umstände und Rechtsverhältnisse in Bezug auf die Mietsache, die von besonderer Bedeutung für den Entschluss der anderen Vertragspartei zur Eingehung des Vertrages sind und deren Mitteilung nach Treu und Glauben erwartet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 28.06.2006, XII ZR 50/04, NJW 2006, 2618; Urteil vom 11.08.2010, XII ZR 192/08, NJW 2010, 3362).
  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender …

    Auszug aus OLG Dresden, 27.07.2012 - 5 U 68/12
    Die Klägerin konnte mit diesem Schreiben entsprechend § 543 Abs. 1 BGB den Vertrag fristlos kündigen, weil die Beklagte zu 1) schon nach dem zwischen den Parteien unstrittigen Sachverhalt mindestens fahrlässig eine vorvertragliche Aufklärungspflicht verletzt hat und der Klägerin demzufolge aus dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen gemäß §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB auf Gewährung von Schadensersatz in der Form des negativen Interesses haftet (vgl. allgemein BGH, Urteil vom 16.02.2000, XII ZR 279/97, NJW 2000, 1714).
  • BGH, 02.11.2005 - XII ZR 137/05

    Streitwert bei negativer Feststellungsklage wegen Nichtbestehens eines …

    Auszug aus OLG Dresden, 27.07.2012 - 5 U 68/12
    Mehrwertsteuer, aber ohne Nebenkostenvorauszahlungen festzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 02.11.2005, XII ZR 137/05, NZM 2006, 138).
  • BGH, 28.04.1971 - VIII ZR 258/69

    Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers beim Verkauf eines Pkw; …

    Auszug aus OLG Dresden, 27.07.2012 - 5 U 68/12
    Es bestehen zwar vor Abschluss eines Mietvertrages - auch bei der Geschäftsraummiete - im Grundsatz keine Aufklärungspflichten, denn beiden Vertragspartnern obliegt es selbst, ihre Interessen wahrzunehmen, so dass sie sich selbst die notwendigen Informationen für die Entscheidung beschaffen müssen, ob die Eingehung des Vertrages für sie vorteilhaft ist oder nicht (vgl. BGH, Urteil vom 28.04.1971, VIII ZR 258/69, NJW 1971, 1795; Urteil vom 28.04.2004, XII ZR 21/02, NJW 2004, 2674).
  • BGH, 28.04.2004 - XII ZR 21/02

    Rechtsfolgen überhöhter Betriebskostenvorauszahlungen

    Auszug aus OLG Dresden, 27.07.2012 - 5 U 68/12
    Es bestehen zwar vor Abschluss eines Mietvertrages - auch bei der Geschäftsraummiete - im Grundsatz keine Aufklärungspflichten, denn beiden Vertragspartnern obliegt es selbst, ihre Interessen wahrzunehmen, so dass sie sich selbst die notwendigen Informationen für die Entscheidung beschaffen müssen, ob die Eingehung des Vertrages für sie vorteilhaft ist oder nicht (vgl. BGH, Urteil vom 28.04.1971, VIII ZR 258/69, NJW 1971, 1795; Urteil vom 28.04.2004, XII ZR 21/02, NJW 2004, 2674).
  • OLG Dresden, 25.08.2015 - 5 U 1057/15

    Einhaltung der Schriftform bei Nutzung nicht im Mietvertrag aufgeführter …

    Zwar ist § 314 Abs. 3 BGB für die außerordentliche und fristlose Kündigung eines Gewerberaummietvertrages anwendbar (vgl. BGH, Urteil vom 21.03.2007, XII ZR 36/05, NZM 2007, 400; Senatsbeschluss vom 27.07.2012, 5 U 68/12, NZM 2012, 727).
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