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Rechtsprechung
   BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,2994
BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13 (https://dejure.org/2014,2994)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2014 - V ZR 25/13 (https://dejure.org/2014,2994)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2014 - V ZR 25/13 (https://dejure.org/2014,2994)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    WEG § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1, § 14 Nr. 1, § 22 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Wohnungseigentum: Beeinträchtigung durch eigenmächtig errichtete Terrassenüberdachung; Geltendmachung von Wiederherstellungsansprüchen durch die Wohnungseigentümergemeinschaft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 6 S 3 Halbs 1 WoEigG, § 14 Nr 1 WoEigG, § 22 Abs 1 WoEigG, § 249 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB
    Wohnungseigentum: Beeinträchtigung durch eigenmächtig errichtete Terrassenüberdachung; Geltendmachung von Wiederherstellungsansprüchen durch die Wohnungseigentümergemeinschaft

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 10 Abs. 6 S. 3 HS 1, 14 Nr. 1, 22 Abs. 1
    Eigenmächtig vorgenommene bauliche Maßnahme; Nachteil für alle bei erschwerter Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage bei eigenmächtiger Errichtigung einer Terrassenüberdachung durch einen Wohnungseigentümer

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beseitigungsanspruch einer baulichen Veränderung kann jeder einzelne Wohnungseigentümer aus eigenem Recht geltend machen, Schadensersatzansprüche bedürfen einer Ermächtigung durch die Gemeinschaft; §§ 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1, 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG §§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1, 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1
    Eigenmächtige bauliche Veränderungen durch einen Wohnungseigentümer (hier: Terrassenüberdachung) als Nachteil für alle Eigentümer; Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Gemeinschaftseigentums; geborene Ausübungsbefugnis der WEG

  • rabüro.de

    Zur Unzulässigkeit von baulichen Veränderungen im Wohnungseigentum

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 14 Nr. 1, § 22 Abs. 1, § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbs. 1
    Benachteiligung aller Wohnungseigentümer durch eigenmächtige bauliche Veränderung mit Folge erschwerter Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004; WEG § 14 Nr. 1; WEG § 22 Abs. 1
    Klage bei eigenmächtiger Errichtigung einer Terrassenüberdachung durch einen Wohnungseigentümer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Stellt Terrassenüberdachung einen Nachteil dar?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Terassenüberdachung bei der Eigentumswohnung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümer kann Beseitigung einer eigenmächtig vorgenommenen Terrassenüberdachung verlangen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümer kann Beseitigung einer eigenmächtig vorgenommenen Terrassenüberdachung verlangen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentumsgesetz (WEG) - Welche Ansprüche kann der einzelne Wohnungseigentümer geltend machen und welche stehen den Wohnungseigentümern nur gemeinschaftlich zu?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ungenehmigte bauliche Veränderung muss weg

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ungenehmigte bauliche Veränderung muss weg

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eigenmächtig vorgenommene Terrassenüberdachung

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Bauliche Veränderung gem. § 22 Abs. 1 WEG - Nachteilig bei Mehrkosten

  • presseportal.de (Kurzinformation)

    Ein Dach ohne Zustimmung - Eigentümer in einer Wohnanlage war mit seinem Bau zu forsch gewesen

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eigenmächtig angebrachte Terrassenüberdachung muss entfernt werden! (IMR 2014, 167)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Individualanspruch bei beschädigtem Gemeinschaftseigentum (IMR 2014, 166)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1090
  • MDR 2014, 453
  • NZM 2014, 245
  • ZMR 2014, 554
  • WM 2014, 1303
  • BauR 2014, 1049
  • ZfBR 2014, 360
 
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Wird zitiert von ... (72)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 125/10

    Grunddienstbarkeit: Halten einer Anlage

    Auszug aus BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13
    Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung des Gemeinschaftseigentums gestützt werden, sind im Interesse einer geordneten Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einheitlich geltend zu machen; es besteht - anders als bei Ansprüchen gemäß § 1004 BGB - eine geborene Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft, und zwar auch für Wiederherstellungsansprüche gemäß § 823 Abs. 1 i.V.m. § 249 Abs. 1 BGB (Fortführung des Senatsurteils vom 17. Dezember 2010, V ZR 125/10, NJW 2011, 1351 f.).

    Denn insoweit besteht lediglich eine gekorene Ausübungsbefugnis des Verbandes im Sinne von § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 2 WEG (st. Rspr.; näher Senat, Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZB 125/10, NJW 2011, 1351 Rn. 9 f.).

    Schadensersatzansprüche sind nach der Rechtsprechung des Senats im Interesse einer geordneten Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einheitlich geltend zu machen; es besteht - anders als bei Ansprüchen gemäß § 1004 BGB - eine geborene Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne von § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG (Urteil vom 10. Dezember 2011 - V ZR 125/10, NJW 2011, 1351 Rn. 10 mwN).

  • BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11

    Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu der eine …

    Auszug aus BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13
    Sie muss konkret und objektiv sein; entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (Senat, Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 224/11, BGHZ 196, 45 Rn. 4 mwN).

    Ob - wovon die Wohnungseigentümer selbst offenbar ausgegangen sind - allein die optische Veränderung, die mit der Terrassenüberdachung einhergeht, einen solchen Nachteil begründet (vgl. dazu Senat, Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 224/11, aaO Rn. 5), lässt das Berufungsgericht zwar offen.

  • BGH, 21.10.2011 - V ZR 265/10

    Wohnungseigentum: Beseitigungsanspruch gegen die Installation von …

    Auszug aus BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13
    Rn. 10 e) Der Senat hat diese Frage bislang offen gelassen (Urteil vom 21. Oktober 2011 - V ZR 265/10, NJW-RR 2012, 140 Rn. 6).

    Nach der zuerst genannten Auffassung träfe den Kläger nämlich nur dann eine Duldungspflicht, wenn alle Wohnungseigentümer der Maßnahme (formlos) zugestimmt hätten; wenn dies der Fall wäre, müsste allerdings auch nach der zweiten Auffassung geprüft werden, ob das auf den Formmangel gestützte Beseitigungsverlangen als treuwidrig anzusehen ist (vgl. Senat, Urteil vom 21. Oktober 2011 - V ZR 265/10, NJW-RR 2012, 140 Rn. 6; Niedenführ, ZWE 2012, 476, 477).

  • BGH, 28.01.2011 - V ZR 145/10

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Geltendmachung von Ansprüchen der …

    Auszug aus BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13
    Rn. 18 b) Ob der Kläger das für eine gewillkürte Prozessstandschaft erforderliche schutzwürdige Eigeninteresse geltend machen könnte (dazu Senat…, Urteil vom 19. Juli 2013 - V ZR 109/12, ZWE 2014, 25 Rn. 9; für den Verwalter Senat, Urteil vom 28. Januar 2011 - V ZR 145/10, BGHZ 188, 157 Rn. 15), kann dahinstehen, weil es jedenfalls an seiner Ermächtigung durch die übrigen Wohnungseigentümer hinsichtlich der Klageerhebung fehlt.
  • BGH, 19.07.2013 - V ZR 109/12

    Wohnungseigentumssache: Benutzungszwang einer Wohnungseigentümergemeinschaft …

    Auszug aus BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13
    Rn. 18 b) Ob der Kläger das für eine gewillkürte Prozessstandschaft erforderliche schutzwürdige Eigeninteresse geltend machen könnte (dazu Senat, Urteil vom 19. Juli 2013 - V ZR 109/12, ZWE 2014, 25 Rn. 9; für den Verwalter Senat…, Urteil vom 28. Januar 2011 - V ZR 145/10, BGHZ 188, 157 Rn. 15), kann dahinstehen, weil es jedenfalls an seiner Ermächtigung durch die übrigen Wohnungseigentümer hinsichtlich der Klageerhebung fehlt.
  • BGH, 02.03.2012 - V ZR 174/11

    Wohnungseigentum: Auslegung der Gemeinschaftsordnung bezüglich der Kostentragung …

    Auszug aus BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13
    Und weil die Teilungserklärung - wie das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei feststellt - keine von der gesetzlichen Kompetenzzuweisung abweichende Regelung enthält (vgl. hierzu: Senat, Urteil vom 2. März 2012 - V ZR 174/11, NJW 2012, 1722 Rn. 7), obliegt die Instandhaltung und Instandsetzung der Fassaden allen Wohnungseigentümern (§ 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG).
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen …

    Auszug aus BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13
    Schließlich ist die - hier unterbliebene - Feststellung und Verkündung des Abstimmungsergebnisses im Regelfall notwendige Wirksamkeitsvoraussetzung eines Beschlusses (Senat, Beschluss vom 23. August 2001 - V ZB 10/01, BGHZ 148, 335, 341 f.).
  • BGH, 02.12.2011 - V ZR 74/11

    Wohnungseigentum: Ermächtigung des teilenden Eigentümers in der Teilungserklärung …

    Auszug aus BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13
    Eine nach dieser Norm erforderliche Zustimmung ist in der Zuweisung des Sondernutzungsrechts nur enthalten, soweit bauliche Veränderungen Eingang in die Beschreibung des Sondernutzungsrechts gefunden haben oder wenn sie nach dem Inhalt des jeweiligen Sondernutzungsrechts üblicherweise vorgenommen werden und der Wohnungseigentumsanlage dadurch kein anderes Gepräge verleihen (näher Senat, Urteile vom 2. Dezember 2011 - V ZR 74/11, NJW 2012, 676 Rn. 8 und vom 22. Juni 2012 - V ZR 73/11, ZWE 2012, 377).
  • BGH, 22.06.2012 - V ZR 73/11

    Wohnungseigentum: Ermächtigung des teilenden Eigentümers zur Zuweisung einer als …

    Auszug aus BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13
    Eine nach dieser Norm erforderliche Zustimmung ist in der Zuweisung des Sondernutzungsrechts nur enthalten, soweit bauliche Veränderungen Eingang in die Beschreibung des Sondernutzungsrechts gefunden haben oder wenn sie nach dem Inhalt des jeweiligen Sondernutzungsrechts üblicherweise vorgenommen werden und der Wohnungseigentumsanlage dadurch kein anderes Gepräge verleihen (…näher Senat, Urteile vom 2. Dezember 2011 - V ZR 74/11, NJW 2012, 676 Rn. 8 und vom 22. Juni 2012 - V ZR 73/11, ZWE 2012, 377).
  • LG Hamburg, 16.01.2013 - 318 S 55/12

    Terrassenüberdachung nur mit förmlichen Beschluss zulässig?

    Auszug aus BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13
    Rn. 3 Das Berufungsgericht, dessen Urteil unter anderem in ZWE 2013, 418 ff. veröffentlicht ist, sieht die Terrassenüberdachung als bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG an.
  • LG München I, 16.11.2009 - 1 S 4964/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der …

  • LG Berlin, 29.10.2010 - 55 S 155/10
  • BGH, 17.03.2023 - V ZR 140/22

    BGH bejaht "Beschlusszwang" für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums …

    So hat der Senat etwa in der Zuweisung eines Sondernutzungsrechts an einer Terrasse nicht auch die Ermächtigung gesehen, die Terrasse zu überdachen und die Überdachung an einer im Gemeinschaftseigentum stehenden angrenzenden Wand zu befestigen (Urteil vom 7. Februar 2014 - V ZR 25/13, NJW 2014, 1090 Rn. 7; ähnlich Senat…, Urteil vom 18. November 2016 - V ZR 49/16, NJW 2017, 2184 Rn. 24;… vgl. auch Bärmann/Dötsch, WEG, 15. Aufl., § 20 Rn. 447G).

    Der Senat hat dies zu § 22 WEG aF offengelassen (vgl. zum Streitstand u.a. Senat, Urteil vom 7. Februar 2014 - V ZR 25/13, NJW 2014, 1090 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 18.11.2016 - V ZR 49/16

    Wohnungseigentum: Nicht hinzunehmender Nachteil bei Ausstrahlung einer baulichen …

    Er hat deshalb in der Zuweisung eines Sondernutzungsrechts an einer Terrasse nicht auch die Ermächtigung gesehen, die Terrasse zu überdachen und die Überdachung an einer in Gemeinschaftseigentum stehenden angrenzenden Wand zu befestigen (Urteil vom 7. Februar 2014 - V ZR 25/13, ZfIR 2014, 382 Rn. 7).
  • BGH, 05.12.2014 - V ZR 5/14

    Zur gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen in einer …

    Für Unterlassungsansprüche aus dem Miteigentum an dem Grundstück besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats - anders als etwa für Schadensersatzansprüche - auch keine geborene Ausübungsbefugnis des Verbands gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG, die zur Folge hätte, dass sie von vornherein nur durch den Verband geltend gemacht werden könnten (vgl. Senat…, Beschluss vom 30. März 2006 - V ZB 17/06, NJW 2006, 2187 Rn. 12; Urteile vom 7. Februar 2014 - V ZR 25/13, NJW 2014, 1090 Rn. 6, 17 …und vom 4. Juli 2014 - V ZR 183/13, NJW 2014, 2861 Rn. 22).

    Entgegen der Auffassung der Revision kann die Wohnungseigentümergemeinschaft sie deshalb gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 2 WEG durch Beschluss an sich ziehen und sodann in gesetzlicher Prozessstandschaft geltend machen (gekorene Ausübungsbefugnis; vgl. Senat…, Beschluss vom 30. März 2006 - V ZB 17/06, NJW 2006, 2187 Rn. 12; Urteile vom 7. Februar 2014 - V ZR 25/13, NJW 2014, 1090 Rn. 6 …und vom 4. Juli 2014 - V ZR 183/13, NJW 2014, 2861 Rn. 22).

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