Rechtsprechung
| BVerfG, 26.03.2014 - 1 BvR 1133/12 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 und Art 6 Abs 1 GG durch eine unterschiedliche finanzielle Ausgestaltung der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege durch Familienangehörige einerseits und beim Einsatz bezahlter ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 BVerfGG, § 23 SGB 11 vom 16.02.2001, § 36 SGB 11 vom 26.03.2007
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 und Art 6 Abs 1 GG durch eine unterschiedliche finanzielle Ausgestaltung der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege durch Familienangehörige einerseits und beim Einsatz bezahlter ... - IWW
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche finanzielle Ausgestaltung der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege durch Familienangehörige oder durch bezahlte Pflegekräfte
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche finanzielle Ausgestaltung der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege durch Familienangehörige oder durch bezahlte Pflegekräfte
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die unterschiedliche Höhe von Pflegesachleistung und Pflegegeld
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die unterschiedliche Höhe von Pflegesachleistung und Pflegegeld
- lto.de (Kurzinformation)
Pflegegeld für Angehörige - Weniger Vergütung als professionelle Pflegekraft verfassungsgemäß
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Häusliche Pflege durch Familienangehörige - und das Pflegegeld
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die unterschiedliche Höhe von Pflegesachleistung und Pflegegeld
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Unterschiedliche Höhe von Pflegesachleistung einerseits und Pflegegeld anderseits ist verfassungsgemäß
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Pflegegeld darf geringer als Sachleistungen sein
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Pflegevergütung an Familienangehörige
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Differenz zwischen Pflegegeld und höherer Pflegesachleistung ist verfassungsgemäß
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Geringere Geldleistungen für häuslicher Pflege gegenüber den Geldleistungen beim Einsatz externer Pflegekräfte nicht verfassungswidrig - Verfassungsbeschwerde gegen unterschiedliche Höhe von Pflegesachleistung und Pflegegeld erfolglos
Verfahrensgang
- SG München, 21.04.2011 - S 18 P 277/09
- LSG Bayern, 14.11.2011 - L 2 P 60/11
- BSG, 10.04.2012 - B 3 P 1/12 B
- BVerfG, 26.03.2014 - 1 BvR 1133/12
Papierfundstellen
- NZS 2014, 414
- FamRZ 2014, 911
- DVBl 2014, 775
- DÖV 2014, 535
Wird zitiert von ... (32) Zitiert selbst (20)
- BVerfG, 07.12.2010 - 1 BvR 2628/07
Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 verfassungsgemäß
Auszug aus BVerfG, 26.03.2014 - 1 BvR 1133/12
Da das Bundessozialgericht keine Entscheidung in der Sache getroffen hat, gehen die materiellen Ausführungen der Beschwerdeführerinnen ins Leere (vgl. BVerfGE 128, 90 ).Anders liegen die Dinge nur bei einem offensichtlich unzulässigen oder nicht ordnungsgemäß genutzten Rechtsbehelf (vgl. BVerfGE 128, 90 ).
Selbst wenn in der Rechtsprechung eines obersten Fachgerichts nach dessen Auffassung bereits alle wesentlichen Aspekte einer Verfassungsfrage gewürdigt wurden, ist es einem Beschwerdeführer möglich und verfassungsrechtlich auch bei Berücksichtigung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde zulässig, eine verfassungsgerichtliche Überprüfung dieser Würdigung zu begehren, wenn er dafür vernünftige und gewichtige Gründe anführen kann und es sich um eine verfassungsrechtliche Frage handelt, die umstritten geblieben ist und über die das Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden hat (vgl. BVerfGE 91, 93 ; 128, 90 ).
Sozialrechtliche Ansprüche genießen nur dann grundrechtlichen Eigentumsschutz, wenn es sich um vermögenswerte Rechtspositionen handelt, die dem Rechtsträger nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts privatnützig zugeordnet sind, auf nicht unerheblichen Eigenleistungen beruhen und seiner Existenzsicherung dienen (vgl. BVerfGE 69, 272 ; 92, 365 ; 97, 217 ; 100, 1 ; 128, 90 ).
- BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88
Kindergeld
Auszug aus BVerfG, 26.03.2014 - 1 BvR 1133/12
Die Frage, ob eine der Entscheidung zugrundeliegende Gesetzesnorm verfassungswidrig ist, hat regelmäßig grundsätzliche Bedeutung (vgl. BVerfGE 91, 93 ).Selbst wenn in der Rechtsprechung eines obersten Fachgerichts nach dessen Auffassung bereits alle wesentlichen Aspekte einer Verfassungsfrage gewürdigt wurden, ist es einem Beschwerdeführer möglich und verfassungsrechtlich auch bei Berücksichtigung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde zulässig, eine verfassungsgerichtliche Überprüfung dieser Würdigung zu begehren, wenn er dafür vernünftige und gewichtige Gründe anführen kann und es sich um eine verfassungsrechtliche Frage handelt, die umstritten geblieben ist und über die das Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden hat (vgl. BVerfGE 91, 93 ; 128, 90 ).
Die vorgebrachten verfassungsrechtlichen Erwägungen waren dabei gewichtig genug, um aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei (vgl. BVerfGE 91, 93 ) die Möglichkeit zu eröffnen, dass das Bundessozialgericht seine bisher vertretene Auffassung überprüfen werde.
- BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94
Pflegeversicherung III
Auszug aus BVerfG, 26.03.2014 - 1 BvR 1133/12
Darüber hinaus enthält die Bestimmung eine wertentscheidende Grundsatznorm, die für den Staat die Pflicht begründet, Ehe und Familie zu schützen und zu fördern (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 103, 242 ; stRspr).Denn Art und Ausmaß der Leistungen, die die Pflegeversicherung gewährt, hängen allein davon ab, dass der Pflegebedürftige in der Pflegeversicherung versichert oder mitversichert ist, und nicht davon, in welchem Umfang er Beiträge entrichtet hat (vgl. BVerfGE 103, 242 ).
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07
Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften
Auszug aus BVerfG, 26.03.2014 - 1 BvR 1133/12
Differenzierungen bedürfen jedoch stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. BVerfGE 126, 400 ; 129, 49 ).Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den die Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die von gelockerten, auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (vgl. BVerfGE 122, 1 ; 126, 400 ; 129, 49 ).
- BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
Auszug aus BVerfG, 26.03.2014 - 1 BvR 1133/12
Es ist grundsätzlich Sache des Gesetzgebers zu entscheiden, welche Merkmale er beim Vergleich von Lebenssachverhalten als maßgebend für eine Gleich- oder Ungleichbehandlung ansieht (vgl. BVerfGE 87, 1 ; stRspr).Darüber hinaus enthält die Bestimmung eine wertentscheidende Grundsatznorm, die für den Staat die Pflicht begründet, Ehe und Familie zu schützen und zu fördern (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 103, 242 ; stRspr).
- BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07
Mediziner-BAföG
Auszug aus BVerfG, 26.03.2014 - 1 BvR 1133/12
Differenzierungen bedürfen jedoch stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. BVerfGE 126, 400 ; 129, 49 ).Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den die Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die von gelockerten, auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (vgl. BVerfGE 122, 1 ; 126, 400 ; 129, 49 ).
- BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86
Kurzarbeitergeld
Auszug aus BVerfG, 26.03.2014 - 1 BvR 1133/12
Sozialrechtliche Ansprüche genießen nur dann grundrechtlichen Eigentumsschutz, wenn es sich um vermögenswerte Rechtspositionen handelt, die dem Rechtsträger nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts privatnützig zugeordnet sind, auf nicht unerheblichen Eigenleistungen beruhen und seiner Existenzsicherung dienen (vgl. BVerfGE 69, 272 ; 92, 365 ; 97, 217 ; 100, 1 ; 128, 90 ). - BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95
Rentenüberleitung I
Auszug aus BVerfG, 26.03.2014 - 1 BvR 1133/12
Sozialrechtliche Ansprüche genießen nur dann grundrechtlichen Eigentumsschutz, wenn es sich um vermögenswerte Rechtspositionen handelt, die dem Rechtsträger nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts privatnützig zugeordnet sind, auf nicht unerheblichen Eigenleistungen beruhen und seiner Existenzsicherung dienen (vgl. BVerfGE 69, 272 ; 92, 365 ; 97, 217 ; 100, 1 ; 128, 90 ). - BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80
Krankenversicherung der Rentner
Auszug aus BVerfG, 26.03.2014 - 1 BvR 1133/12
Sozialrechtliche Ansprüche genießen nur dann grundrechtlichen Eigentumsschutz, wenn es sich um vermögenswerte Rechtspositionen handelt, die dem Rechtsträger nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts privatnützig zugeordnet sind, auf nicht unerheblichen Eigenleistungen beruhen und seiner Existenzsicherung dienen (vgl. BVerfGE 69, 272 ; 92, 365 ; 97, 217 ; 100, 1 ; 128, 90 ). - BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92
Transsexuelle II
Auszug aus BVerfG, 26.03.2014 - 1 BvR 1133/12
Bei lediglich verhaltensbezogenen Unterscheidungen hängt das Maß der Bindung davon ab, inwieweit die Betroffenen in der Lage sind, durch ihr Verhalten die Verwirklichung der Merkmale zu beeinflussen, nach denen unterschieden wird (vgl. BVerfGE 88, 87 ). - BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84
Erziehungsmaßregeln
- BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83
Kündigungsfristen für Arbeiter
- BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07
Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach …
- BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05
Agrarmarktbeihilfen
- BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83
Eintritt in den Ruhestand
- BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvL 4/84
Freibetrag - Ehegatte - Unterhaltspflicht - Bedürftigkeitsprüfung - …
- BSG, 18.03.1999 - B 3 P 8/98 R
Pflegeversicherung - gesetzliches Verbot bezüglich Vertragsabschluß mit …
- BVerfG, 03.07.2003 - 2 BvR 368/02
Einhaltung der Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde
- LSG Bayern, 14.11.2011 - L 2 P 60/11
Pflegegeld, Pflegekraft, Angehörige, Pflegekasse, private Pflegeversicherung, …
- BSG, 10.04.2012 - B 3 P 1/12 B
- BSG, 18.02.2016 - B 3 P 5/14 R
Soziale Pflegeversicherung - Wohngruppenzuschlag - Wohngruppe - Wohngemeinschaft …
Mit dem Pflegegeld für die "ehrenamtliche" Pflege (vgl BT-Drucks 12/5262, S 112) durch Angehörige wurde lediglich eine finanzielle Anerkennung vorgesehen, die durch die soziale Absicherung der Pflegeperson in der Unfall- und Rentenversicherung (§ 44 SGB XI) ergänzt wurde (…vgl BSG Urteile vom 18.3.1999 - BSGE 84, 1, 7 = SozR 3-3300 § 77 Nr. 2 S 16 und BSG SozR 3-3300 § 77 Nr. 1 S 4; dazu zuletzt BVerfG vom 26.3.2014 - 1 BvR 1133/12 - NZS 2014, 414, 415 RdNr 5).Das gesetzliche Konzept des Pflegegelds war von dem Gedanken getragen, dass die familiäre, nachbarschaftliche oder ehrenamtliche Pflege unentgeltlich erbracht wird (vgl dazu zuletzt BVerfG vom 26.3.2014 - 1 BvR 1133/12 - NZS 2014, 414, 415 RdNr 5). Ob die für das Pflegegeld aufgezeigten Grundsätze unmittelbar oder entsprechend für den pauschal zur häuslichen Pflege zusätzlich gewährten Wohngruppenzuschlag gelten, kann offen bleiben, weil der Senat in diesem Rechtsstreit hierüber nicht entscheiden muss.
Rn. 33 a) Über die verfassungsrechtlich verankerte allgemeine Pflicht Ehe und Familie zu schützen, können aus Art. 6 Abs. 1 GG keine konkreten Ansprüche auf bestimmte staatliche Leistungen hergeleitet werden (BVerfG vom 26.3.2014 - 1 BvR 1133/12 - NZS 2014, 414, 416;… BVerfGE 130, 240, 252 = SozR 4-7835 Art. 1 Nr. 1 S 4 mwN).
- BGH, 20.10.2022 - IX ZB 12/22
Insolvenzverfahren: Pfändbarkeit des an die Pflegeperson weitergeleiteten …
Der Konzeption des Pflegegeldes liegt der Gedanke zugrunde, dass familiäre, nachbarschaftliche oder ehrenamtliche Pflege unentgeltlich erbracht wird (vgl. BVerfG, FamRZ 2014, 911 Rn. 21). - BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 38/13 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Auskunftspflicht Dritter - Auskunftsverlangen …
Denn diese Unterschiedlichkeit der Regelungen im SGB II zur Kostenerstattung für Auskünfte von Arbeitgebern und von Dritten hat ihren Grund in der besonderen Rolle der zur Auskunft verpflichteten Arbeitgeber bei der Abwicklung von Sozialleistungsverhältnissen (dazu sogleich), der als Sachgrund die Differenzierung zwischen Arbeitgebern und anderen Auskunftsverpflichteten im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigt (vgl zu dieser die Darstellung bei Britz, NJW 2014, 346; zuletzt BVerfG Beschluss vom 26.3.2014 - 1 BvR 1133/12 - juris RdNr 18).
- FG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - 5 K 2714/15
Aufwendungen für die eigene häusliche Pflege als außergewöhnliche Belastungen - …
Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Pflegegeld gemäß § 37 SGB XI beruht einerseits auf dem freien Willensentschluss der Pflegebedürftigen, berührt aber auch deren in Art. 6 Abs. 1 GG geschütztes Recht, die eigenen familiären Verhältnisse selbst zu gestalten (vgl. BVerfG-Beschluss vom 26. März 2014 1 BvR 1133/12, DVBl. 2014, 775).Rn. 48 Die Forderung des Beklagten nach besonders qualifizierten Pflegepersonen resultiert möglicherweise aus dem Grundgedanken des Pflegegeldes, wonach familiäre, nachbarschaftliche oder ehrenamtliche Pflege in der Regel unentgeltlich erbracht wird (vgl. BVerfG-Beschluss vom 26. März 2014 1 BvR 1133/12, DVBl. 2014, 775).
- BSG, 26.07.2016 - B 4 KG 2/14 R
Kinderzuschlag - Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach dem SGB 2 - …
Insofern ergeben sich hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den eine Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmal unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die von gelockerten auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (vgl BVerfG Beschluss vom 7.11.2006 - 1 BvL 10/02 - BVerfGE 117, 1, 30; BVerfG Beschluss vom 21.7.2010 - 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07 - BVerfGE 126, 400, 416 mwN; BVerfG Beschluss vom 9.11.2011 - 1 BvR 1853/11 - NJW 2012, 214; BVerfG Beschluss vom 26.3.2014 - 1 BvR 1133/12 - NZS 2014, 414). - BSG, 05.09.2024 - B 3 P 9/22 R
Soziale Pflegeversicherung - pflegebedürftiger Mensch mit Behinderung in …
Der Gleichheitssatz verbietet nur eine Verteilung von Leistungen nach unsachlichen Gesichtspunkten (vgl letztens nur BVerfG <Kammer> vom 20.3.2023 - 1 BvR 172/22, juris RdNr 7 mwN aus der Rechtsprechung des BVerfG; vgl zur Differenzierung der Leistungshöhe zwischen Pflegesachleistung und Pflegegeld bereits BVerfG <Kammer> vom 26.3.2014 - 1 BvR 1133/12 - NZS 2014, 414, juris RdNr 17 ff). - OLG Düsseldorf, 21.12.2017 - 1 UF 127/17
Anspruch eines getrennt lebenden Elternteils gegen den anderen auf Herauszahlung …
Auch von Verfassungswegen ist es nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber davon ausging, dass die Entscheidung zur familiären Pflege nicht von der Zuerkennung einer bestimmten Vergütung abhängt, und zwar nicht zuletzt unter Berücksichtigung der gegenseitigen gesetzlichen Beistandspflicht etwa im Eltern-Kind-Verhältnis gemäß § 1618 a BGB (vgl. BVerfG, FamRZ 2014, 911, Rn. 21). - BSG, 01.06.2017 - B 5 R 2/16 R
Kein Fortbestehen des Waisenrentenanspruches während der erziehungsbedingten …
Da diese Entscheidung aber auch das in Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Recht der Waisen, die eigenen familiären Verhältnisse selbst zu gestalten, berührt, muss die Ungleichbehandlung durch hinreichende Sachgründe zu rechtfertigen sein (vgl BVerfG Beschluss vom 26.3.2014 - 1 BvR 1133/12 - NZS 2014, 414, 415 - Juris RdNr 19). - OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.2019 - 7 A 11144/19
Bei dem Pflegegeld und einer gewährten Kinder- und Jugendhilfeleistung handelt es …
Musste er in der bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Fassung des § 37 Abs. 1 Satz 2 SGB XI die erforderliche Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise selbst sicherstellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. März 2014 - 1 BvR 1133/12 -, juris, Rn. 20 zur Vorgängervorschrift), so gilt dies nunmehr angepasst an den neuen Pflegbedürftigkeitsbegriff und die fünf Pflegegrade für die körperbezogenen Pflegemaßnahmen und pflegerischen Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung (…BT-Drucks. 18/5926, S. 122). - BSG, 11.12.2025 - B 10/12 R 4/23 R
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung - nicht erwerbsmäßig …
Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den die Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die von gelockerten, auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (vgl BVerfG, Beschluss vom 14.10.2008 - 1 BvF 4/05 - BVerfGE 122, 1 RdNr 87; BVerfG, Beschluss vom 21.7.2010 - 1 BvR 611/07 - BVerfGE 126, 400 RdNr 79; BVerfG, Beschluss vom 21.6.2011 - 1 BvR 2035/07 - BVerfGE 129, 49 RdNr 64), speziell zur Pflegeversicherung BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 26.3.2014 - 1 BvR 1133/12 - juris RdNr 18 mwN). - BSG, 12.06.2025 - B 3 P 8/23 R
Bewilligung von Pflegegeld anstelle der Pflegesachleistung im Wege der …
- LSG Bayern, 30.09.2015 - L 2 P 22/13
UN Behindertenrechtskonvention und SGB XI
- BSG, 21.10.2021 - B 5 R 28/21 R
Vormerkung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten in der gesetzlichen …
- BVerwG, 02.12.2015 - 10 C 18.14
Berufsständische Versorgung; Versorgungswerk; Subsidiarität; Kammer; …
- LSG Bayern, 21.10.2015 - L 15 RF 38/15
Kosten einer Begleitung durch den Ehegatten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - 1 A 2712/19
Beihilfeausschluss von Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit von nahen …
- OLG Dresden, 09.10.2019 - 4 U 1243/19
Kein Anspruch eines pflegenden Angehörigen auf Beteiligung an dem dem …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2024 - L 20 SO 409/22
Erstattung der Kosten für ein behindertengerechtes Kraftfahrzeug (Kfz) als …
- VG Münster, 31.05.2022 - 6 K 2337/21
Keine Fördermittel für ambulante Betreuungsdienste in NRW
- LSG Bayern, 27.06.2019 - L 4 P 63/18
Familienwohngruppe
- LSG Bayern, 09.12.2014 - L 15 SF 313/14
Kosten einer Begleitung durch den Ehegatten
- LSG Saarland, 17.06.2026 - L 2 P 5/24
Soziale Pflegeversicherung - § 30 Abs 2 SGB 11 idF vom 1.1.2019 bis 30.6.2023 - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2025 - L 12 P 3/24
Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI (Begrenzung des Eigenanteils an den …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2016 - L 19 AS 1083/16
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs
- VG Münster, 31.05.2022 - 6 K 2338/21
Keine Fördermittel für ambulante Betreuungsdienste in NRW
- OLG Dresden, 16.11.2020 - 4 U 1544/20
Hinweisbeschluss zu OLG Köln 4 U 1544/20 v. 21.12.2020 Versicherungsleistungen …
- LSG Baden-Württemberg, 21.10.2025 - L 11 P 2156/25
- BSG, 14.05.2014 - B 4 AS 369/13 B
- LSG Baden-Württemberg, 08.12.2016 - L 4 P 4532/15
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2021 - L 3 R 554/20
Beitragsbemessung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen in der …
- LSG Baden-Württemberg, 24.07.2015 - L 11 KR 5133/13
- SG Köln, 27.05.2020 - S 37 R 1621/17
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".