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Rechtsprechung
   LG Halle, 16.07.2002 - 4 O 466/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14058
LG Halle, 16.07.2002 - 4 O 466/01 (https://dejure.org/2002,14058)
LG Halle, Entscheidung vom 16.07.2002 - 4 O 466/01 (https://dejure.org/2002,14058)
LG Halle, Entscheidung vom 16. Juli 2002 - 4 O 466/01 (https://dejure.org/2002,14058)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 8 Abs. 2 § 10
    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Anzeigen eines Abbiegevorgangs durch das bevorrechtigte Fahrzeug; Zurechnung der Verursachungsbeiträge bei einem geleasten Fahrzeug; Berechnung des Nutzungsausfalls bei gewerblich genutzten Fahrzeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 34
  • VersR 2002, 1525
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 30.03.1965 - VI ZR 257/63

    Berücksichtigung des Mitverschuldens des die tatsächliche Gewalt über das …

    Auszug aus LG Halle, 16.07.2002 - 4 O 466/01
    Entgegen der Grundlage der älteren Spruchpraxis des BGH (etwa NJW 1965, 1273, 1274) und der Entscheidung des OLG Hamm (NZV 1995, 233, 234) handelt es sich beim Auseinanderfallen von Haltereigenschaft - mit Zurechnung nach § 9 StVG - und Fahrzeugeigentümer - ohne Zurechnung nach § 9 StVG - auch nicht um unbeachtliche Einzelfälle oder Ausnahmen.

    Eine solche Auslegung der Haftungszurechnung im Bereich der Gefährdungshaftung geschieht nunmehr auch durch den BGH (BGH, VersR 2000, 356 , ihm folgend OLG Celle, Urteil vom 27.9.2001 - 14 U 296/00, juris KORE412752001; bereits früher LG Hamburg, VersR 1986, 583; 1988, 1302, 1303;… für das Verschulden bereits Jagusch/Hentschel, § 9 StVO Rdn. 17) abweichend von der vorherigen Entscheidungspraxis (vgl. BGH, NJW 1965, 1273, 1274; 1983, 1492, 1986, 1044).

  • OLG Oldenburg, 25.05.1992 - Ss 130/92

    Wartepflichtiger; Vertrauensschutz; Abbiegevorgang des Bevorrechtigten; …

    Auszug aus LG Halle, 16.07.2002 - 4 O 466/01
    Eine vermittelnde Auffassung verlangt zumindest das Hinzutreten weiterer Umstände neben dem Blinken, bevor dem einfahrenden, nichtbevorrechtigten Verkehr überhaupt einen Vertrauensschutz zugebilligt wird, so etwa das Langsamerwerden oder Einordnen (OLG Hamburg, VersR 1966, 195; OLG Hamm, VRS 51, 70; VRS 61, 52 ; DAR 1991, 270; KG, VRS 37, 312; NZV 1990, 155 ; VersR 1991, 934 ; OLG Oldenburg, NZV 1992, 454 m.w.N.; OLG Stuttgart, VRS 46, 215).

    Abgesehen von dieser Einschränkung des Vertrauensgrundsatzes ist in der Rechtsprechung unumstritten, dass dem Einfahrenden dann ein Vertrauensschutz bei einem Blinken des bevorrechtigten Verkehrs nicht zuzubilligen ist, wenn eine unklare Verkehrslage vorliegt, oder das Blinken mehrdeutig ist, weil weitere Einfahrten oder Seitenstraßen vorhanden sind, auf die es sich auch beziehen kann (OLG Köln, DAR 1978, 138; OLG Oldenburg, NZV 1992, 454 ).

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus LG Halle, 16.07.2002 - 4 O 466/01
    Auch nach der vertieften Begründung des abstrakten Nutzungsausfallschadens durch den Großen Senat für Zivilsachen des BGH (BGHZ 98, 212 ff., insbes. 219 ff.) lässt sich die Möglichkeit einer abstrakten Berechnung des Ausfallschadens bei gewerblicher Fahrzeugnutzung nicht mehr aufrechterhalten.
  • BGH, 22.03.1983 - VI ZR 108/81

    Haltereigenschaft des Leasingnehmers

    Auszug aus LG Halle, 16.07.2002 - 4 O 466/01
    Eine solche Auslegung der Haftungszurechnung im Bereich der Gefährdungshaftung geschieht nunmehr auch durch den BGH (BGH, VersR 2000, 356 , ihm folgend OLG Celle, Urteil vom 27.9.2001 - 14 U 296/00, juris KORE412752001; bereits früher LG Hamburg, VersR 1986, 583; 1988, 1302, 1303;… für das Verschulden bereits Jagusch/Hentschel, § 9 StVO Rdn. 17) abweichend von der vorherigen Entscheidungspraxis (vgl. BGH, NJW 1965, 1273, 1274; 1983, 1492, 1986, 1044).
  • BGH, 10.01.1978 - VI ZR 164/75

    Ersatz der Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs bei Beschädigung eines …

    Auszug aus LG Halle, 16.07.2002 - 4 O 466/01
    Zwar hat der BGH in zwei Entscheidungen (BGHZ 70, 199, 203; BGH, NJ 1985, 2471) als obiter dictum eingefügt, dass eine solche Schadensberechnung auch für gewerbliche Fahrzeuge "immerhin denkbar" sei, sofern sich der Ausfall des Fahrzeuges wegen besonderer Anstrengungen des Geschädigten, die dem Schädiger nicht zugutezuhalten sind, oder wegen der Eigenart seines Betriebs weder gewinnmindernd noch kostensteigernd ausgewirkt hat.
  • OLG Hamm, 07.04.2000 - 9 U 257/98

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall im Zuge des Einscherens eines …

    Auszug aus LG Halle, 16.07.2002 - 4 O 466/01
    Dem sind zahlreiche Oberlandesgerichte und die Literatur mit zutreffenden Argumenten entgegengetreten (vgl. Nachweise bei OLG Hamm, NJW-RR 2001, 165, 166), denn dadurch wird der Ausnahmecharakter des abstrakten Nutzungsausfalls missachtet, der sich richterrechtlich allein darauf stützt, dass im privatrechtlichen Bereich eine Regelungslücke vorliegt, da zwar ausweislich § 249 BGB alle Schäden umfänglich ersatzfähig sein sollen, es aber einen konkret mit der Differenzmethode messbaren Schaden im Privatbereich - anders als bei gewerblicher Nutzung über entgangenen Gewinn und Vorhaltekosten - nicht gibt, obwohl ein solcher eingetreten ist, da bereits allein die Nutzungsmöglichkeit (bei konkretem Nutzungswillen) letztendlich durch Vermögensaufwand erkauft wurde.
  • KG, 21.09.1989 - 12 U 5780/88

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall infolge verkehrswidrigem …

    Auszug aus LG Halle, 16.07.2002 - 4 O 466/01
    Zum Teil wird verlangt, dass bereits eine Einfahrtbewegung des bevorrechtigten Verkehrs sichtbar wird (OLG Hamm, VersR 1975, 161; LG Münster, VRS 72, 66), zum Teil wird bereits allein aus dem Blinken heraus der Vertrauensschütz gewährt, sofern keine besonderen Umstände dem Einfahrenden Anlass zu Zweifein am Abbiegewillen des bevorrechtigten Verkehrs geben müssen (OLG Hamm, VRS 47, 59; OLG Koblenz, VRS 64, 297 ; KG, VersR 1975, 52 ; DAR 1990, 140; OLG Köln, Schaden-Praxis 1993, 169; OLG München, DAR 1998, 474 ; OLG Zweibrücken, VRS 80, 48 ), wobei auch nach letzter Meinung jedoch zumindest Mithaftungsanteile beim Einfahrenden trotz des Vertrauensschutzes verbleiben.
  • KG, 25.09.1989 - 12 U 4646/88

    Haftungsverteilung bei unrichtig angezeigter Abbiegeabsicht des …

    Auszug aus LG Halle, 16.07.2002 - 4 O 466/01
    Eine vermittelnde Auffassung verlangt zumindest das Hinzutreten weiterer Umstände neben dem Blinken, bevor dem einfahrenden, nichtbevorrechtigten Verkehr überhaupt einen Vertrauensschutz zugebilligt wird, so etwa das Langsamerwerden oder Einordnen (OLG Hamburg, VersR 1966, 195; OLG Hamm, VRS 51, 70; VRS 61, 52 ; DAR 1991, 270; KG, VRS 37, 312; NZV 1990, 155 ; VersR 1991, 934 ; OLG Oldenburg, NZV 1992, 454 m.w.N.; OLG Stuttgart, VRS 46, 215).
  • BGH, 18.11.1999 - III ZR 63/98

    Prüfung der Betriebsgefahr eines verunfallten Fahrzeugs als Frage der Anwendung …

    Auszug aus LG Halle, 16.07.2002 - 4 O 466/01
    Eine solche Auslegung der Haftungszurechnung im Bereich der Gefährdungshaftung geschieht nunmehr auch durch den BGH (BGH, VersR 2000, 356 , ihm folgend OLG Celle, Urteil vom 27.9.2001 - 14 U 296/00, juris KORE412752001; bereits früher LG Hamburg, VersR 1986, 583; 1988, 1302, 1303;… für das Verschulden bereits Jagusch/Hentschel, § 9 StVO Rdn. 17) abweichend von der vorherigen Entscheidungspraxis (vgl. BGH, NJW 1965, 1273, 1274; 1983, 1492, 1986, 1044).
  • OLG München, 18.09.1998 - 10 U 6463/97

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und angezeigter Abbiegeabsicht des …

    Auszug aus LG Halle, 16.07.2002 - 4 O 466/01
    Zum Teil wird verlangt, dass bereits eine Einfahrtbewegung des bevorrechtigten Verkehrs sichtbar wird (OLG Hamm, VersR 1975, 161; LG Münster, VRS 72, 66), zum Teil wird bereits allein aus dem Blinken heraus der Vertrauensschütz gewährt, sofern keine besonderen Umstände dem Einfahrenden Anlass zu Zweifein am Abbiegewillen des bevorrechtigten Verkehrs geben müssen (OLG Hamm, VRS 47, 59; OLG Koblenz, VRS 64, 297 ; KG, VersR 1975, 52 ; DAR 1990, 140; OLG Köln, Schaden-Praxis 1993, 169; OLG München, DAR 1998, 474 ; OLG Zweibrücken, VRS 80, 48 ), wobei auch nach letzter Meinung jedoch zumindest Mithaftungsanteile beim Einfahrenden trotz des Vertrauensschutzes verbleiben.
  • OLG Hamm, 14.11.1994 - 6 U 101/94

    Haftungsabwägung - Leasing

  • OLG Celle, 27.09.2001 - 14 U 296/00

    Schadensersatz; Verkehrsunfall ; Gefährdungshaftung; Mitwirkendes Verschulden; …

  • OLG Hamm, 13.11.1980 - 3 Ss OWi 2478/80
  • OLG Zweibrücken, 06.07.1990 - 1 Ss 159/90

    Der wartepflichtige Verkehrsteilnehmer darf auch im Falle der abknickenden …

  • LG Hamburg, 21.02.1985 - 6 S 251/84
  • OLG Koblenz, 13.01.1983 - 1 Ss 4/83
  • BGH, 04.12.2007 - VI ZR 241/06

    Nutzungsentschädigung bei Beschädigung eines gewerblich genutzten PKW

    a) Gleichwohl wird die Entscheidung vielfach dahin verstanden, dass bei gewerblich genutzten Fahrzeugen eine Nutzungsentschädigung nicht in Betracht komme, sondern sich in diesen Fällen der Schaden nur nach dem entgangenen Gewinn, den Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs oder den Mietkosten für ein Ersatzfahrzeug bemesse, die jeweils konkret darzulegen und nachzuweisen seien (vgl. OLG Brandenburg OLGR 1996, 76; OLG Köln VersR 1997, 506; OLG Düsseldorf NZV 1999, 472; OLG Hamm OLGR 2000, 169, 170 und OLGR 2000, 211, 213; OLG Düsseldorf NJW 2002, 971; OLG Hamm VersR 2004, 1572 f.; OLG Karlsruhe OLGR 2006, 659, 660 f.; LG Halle VersR 2002, 1525, 1527;… Bamberger/Roth/Schubert, BGB, 2. Aufl., § 249 Rn. 27;… Anwalts-Handbuch Verkehrsrecht/Lemcke, 2003, Teil 3 Rz. 267;… Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 4. Aufl., § 25 Rn. 52;… Himmelreich/Halm/Schmelcher, Handbuch des Fachanwalts für Verkehrsrecht, 2006, Kap. 5 Rn. 54 f.;… MünchKommBGB/Oetker, 5. Aufl., § 249 Rn. 58 ff., 64;… Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl., Vorb v § 249 Rn. 24a;… Staudinger/Schieman, BGB, Neubearbeitung 2005, § 251 Rn. 81, 85; Wenker VersR 2000, 1082, 1083).
  • OLG Düsseldorf, 13.10.2015 - 1 U 179/14

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Wendenden mit einem mit überhöhter …

    Rn. 24 Der Verdienstausfall nach Beschädigung eines gewerblich genutzten Fahrzeugs ist konkret zu berechnen, eine abstrakte Berechnung der Nutzungsausfallschäden ist nicht möglich (…Jahnke in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl. 2014, § 249 BGB Rn. 240 mit Hinweis auf BGH NJW 2008, 913, BGH NJW 1978, 812; OLG Düsseldorf NZV 1999, 472, OLG Hamm r+s 2000, 452; LG Halle NZV 2003, 34).
  • OLG Karlsruhe, 28.07.2006 - 10 U 184/05
    Soweit die Beklagten unter Bezugnahme auf ein Urteil des Landgerichts Halle ( VersR 2002, 1525, [LG Halle 16.07.2002 - 4 O 466/01] vorgelegt als Anlage, I 247) meinen, § 9 StVG sei auf das Deliktsrecht des BGB analog anzuwenden, kann dem nicht gefolgt werden.
  • LG Köln, 21.12.2011 - 9 S 62/11

    Anspruch auf Nutzungsentschädigung bei gewerblich genutzten Fahrzeugen; …

    Rn. 9 Diese Entscheidung des Großen Senats ist nach Ansicht der Kammer dahingehend zu verstehen, dass eine Nutzungsentschädigung bei gewerblich genutzten Fahrzeugen nicht nur in Betracht kommt, sofern Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs oder Mietkosten für ein Ersatzfahrzeug anfallen, sondern auch, sofern die Voraussetzungen einer Nutzungsausfallentschädigung im Sinne eines fühlbaren wirtschaftlichen Nachteils gegeben sind (…dahingehend auch: BGH aaO, Rn. 10; OLG Hamm, NZV 1994, 227, 228; OLG Köln, VersR 1995, 719, 720; OLG Düsseldorf, OLGR 2001, 453f.; OLG Stuttgart, NZV 2005, 309; OLG Schleswig, OLGR 2005, 601, 602; OLG Stuttgart, NZV 2007, 414, 415f.; a.A.: OLG Brandenburg, OLGR 1996, 76; OLG Köln, VersR 1997, 506; OLG Düsseldorf, NZV 1999, 472; OLG Hamm, VersR OLGR 2000, 169, 170 und OLGR 2000, 211, 213; OLG Düsseldorf, NJW 2002, 971; OLG Hamm, VersR 2004, 1572f.; OLG Karlsruhe, OLGR 2006, 659, 660f.; LG Halle, VersR 2002, 1525, 1527).
  • LG Stade, 22.06.2004 - 1 S 34/04

    Wer einen Abbiegevorgang nach rechts abbricht und statt dessen auf einer …

    Rn. 12 Die Kammer vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass allein die Anzeige der Abbiegeabsicht keinen Vertrauenstatbestand zugunsten des Wartepflichtigen begründet (ebenso OLG Karlsruhe, DAR 2001, 128.129; KG Berlin, NZV 1990, 155; OLG Hamburg, VersR 1966, 195; LG Halle, VersR 2002, 1525-1528).

    Wären demgegenüber weitere Abbiegemöglichkeiten vorhanden gewesen, wäre schon die Entstehung des Vertrauenstatbestandes an sich zweifelhaft (vgl. LG Halle, NZV 2003, 34-37).

  • OLG Karlsruhe, 20.11.2020 - 9 U 44/19

    Haftungsquote bei fehlerhaft gesetztem Fahrtrichtungsanzeiger des …

    Rn. 28 - Eine Haftungsquote von 70 : 30 zu Lasten der Klägerin entspricht der deutlich überwiegenden Auffassung der Gerichte in ähnlichen Unfallkonstellationen (Vorfahrtsverletzung einerseits und fehlerhaft gesetzter Fahrtrichtungsanzeiger andererseits) jedenfalls dann, wenn keine erheblichen zusätzlichen Verursachungsbeiträge des Vorfahrtsberechtigten festzustellen sind (vgl. KG Berlin, VersR 1975, 52; LG Halle, VersR 2002, 1525; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 975; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1611; OLG München, NZV 2009, 457; OLG Dresden, NJW-RR 2015, 409).
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 1 U 205/09

    Umfang des Schadensersatzes bei Beschädigung eines Rettungswagens

    Rn. 10 Indes dürfen diese Ausführungen nicht dahin missverstanden werden, dass bei gewerblich genutzten Fahrzeugen eine Nutzungsentschädigung nicht in Betracht komme, sondern sich in diesen Fällen der Schaden nur nach dem entgangenen Gewinn, den Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs oder den Mietkosten für ein Ersatzfahrzeug bemesse, die jeweils konkret darzulegen und nachzuweisen seien (so aber OLG Brandenburg OLGR 1996, 76; OLG Köln VersR 1997, 506; OLG Düsseldorf NZV 1999, 472; OLG Hamm OLGR 2000, 169, 170 und OLGR 2000, 211, 213; OLG Düsseldorf NJW 2002, 971; OLG Hamm VersR 2004, 1572 f.; OLG Karlsruhe OLGR 2006, 659, 660 f.; LG Halle VersR 2002, 1525, 1527;… Bamberger/Roth/Schubert, BGB, 2. Aufl., § 249 Rn. 27;… Anwalts-Handbuch Verkehrsrecht/Lemcke, 2003, Teil 3 Rz. 267;… Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 4. Aufl., § 25 Rn. 52;… Himmelreich/Halm/Schmelcher, Handbuch des Fachanwalts für Verkehrsrecht, 2006, Kap. 5 Rn. 54 f.;… MünchKommBGB/Oetker, 5. Aufl., § 249 Rn. 58 ff., 64;… Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl., Vorb v § 249 Rn. 24a;… Staudinger/Schiemann, BGB, Neubearbeitung 2005, § 251 Rn. 81, 85; Wenker VersR 2000, 1082, 1083).
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