Rechtsprechung
| OLG Hamm, 23.02.2006 - 6 U 126/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 141; ; StVG § 17; ; StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1; ; StVO § 9 Abs. 1 S. 4; ; StVO § 9 Abs. 5
- Kanzlei Prof. Schweizer
Zusammenstoß zwischen Linksabbieger und Überholer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 17
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung der Betriebsgefahr eines Fahrzeugs bei der Abwägung der haftungsbestimmenden Verursachungsanteile; Feststellen einer Sorgfaltspflichtverletzung des Linksabbieger aufgrund des Beweises des ersten Anscheins; Ersatz des exakten Nachweises des Unfallhergangs ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Der Grundsatz, dass gegen den Linksabbieger der Anscheinsbeweis spricht, kann jedenfalls dann nicht in dieser Allgemeinheit gelten, wenn zuvor der Überholer dem Linksabbieger nicht unmittelbar gefolgt war, sondern eine kleine Kolonne überholt und dann mit dem abbiegenden ...
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Linksabbieger sollte man nicht übersehen
Verfahrensgang
- LG Paderborn, 08.07.2005 - 4 O 116/05
- OLG Hamm, 23.02.2006 - 6 U 126/05
Papierfundstellen
- NZV 2007, 77
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (2)
- KG, 07.10.2002 - 12 U 41/01
Beweisführung und Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem …
Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2006 - 6 U 126/05
Zwar wird in der Rechtsprechung teilweise angenommen, dass der Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Linksabbiegers spricht, wenn er im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegen mit einem links überholenden Fahrzeug kollidiert (vgl. KG NZV 03, 89 = MDR 03, 507). - BGH, 19.03.1996 - VI ZR 380/94
Voraussetzungen des Anscheinsbeweises
Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2006 - 6 U 126/05
Die erforderliche Gesamtschau des Geschehensablaufs (vgl. BGH VersR 86, 344; NZV 96, 277) legt hier vielmehr gerade keine Typizität nahe, die für einen Sorgfaltsverstoß des Linksabbiegers spricht.
- OLG Celle, 08.06.2022 - 14 U 118/21
Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Überholen einer Kolonne; Kollision mit …
Die entsprechende Sorgfaltspflichtverletzung ist durch das Sachverständigengutachten bewiesen worden, sodass es nicht darauf ankommt, ob ein Anscheinsbeweis zulasten des Linksabbiegers regelmäßig ausscheiden muss, wenn der Überholende diesem nicht unmittelbar nachfolgt, sondern eine Kolonne überholt (OLG Saarbrücken…, Urteil vom 16. Oktober 2014 - 4 U 145/13, NJW-RR 2015, 279 Rn. 57 f. mwN, beck-online; jedenfalls bei kleiner Kolonne: OLG Karlsruhe…, Urteil vom 10. September 2018 - 1 U 155/17 -, Rn. 42, juris; jedenfalls bei abbiegendem Spitzenfahrzeug: OLG Hamm, Urteil vom 23. Februar 2006 - 6 U 126/05, Rn. 13, juris).Rn. 40 Dies mag ggf. anders beurteilt werden können, wenn unmittelbar zu Beginn des Überholvorgangs, d. h. beim Ausscheren (bisher durch andere Fahrzeuge verdeckte) Blinkzeichen sichtbar werden (OLG Hamm, Urteil vom 23. Februar 2006 - 6 U 126/05, Rn. 18, juris - wo allerdings schon zuvor eine unklare Verkehrslage bestand).
Auch eine leichte Vermeidbarkeit des Unfalls kann berücksichtigt werden (OLG Frankfurt…, Urteil vom 03. September 2001, 1 U 73/00, Rn. 3; vgl. OLG Hamm, Urteil vom 23. Februar 2006 - 6 U 126/05, Rn. 18, juris), entsprechend auch gefahrerhöhendes Verhalten während des Überholvorgangs (OLG München…, Urteil vom 09. April 2010 - 10 U 4406/09, Rn. 8, juris).
- OLG Hamm, 09.07.2013 - 9 U 191/12
Überholer einer Fahrzeugkolonne können für Unfälle mitverantwortlich sein
Er kann in dieser Allgemeinheit dann nicht gelten, wenn - wie hier - der Überholer dem Linksabbieger nicht unmittelbar gefolgt war, sondern zuvor eine kleine Kolonne überholt und dann mit dem abbiegenden Spitzenfahrzeug zusammenstößt (vgl. OLG Hamm NZV 2007, 77, zustimmend OLG Stuttgart, B. v. 08.04.2011 - 13 U 2/11 -, juris).Erst wenn die konkrete Typizität feststeht, kann der exakte Nachweis des Unfallhergangs durch die Anwendung der Anscheinsbeweisgrund-sätze ersetzt werden (OLG Hamm NZV 2007, 77).
Rn. 38 Die plausiblen und überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen Dr. C4 stimmen inhaltlich mit den technischen Ausführungen des in dem Verfahren OLG Hamm NZV 2007, 77 beauftragten Sachverständigen Prof. T überein.
- OLG Stuttgart, 08.04.2011 - 13 U 2/11
Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden …
Unabhängig davon, ob und ggf. unter welchen näheren, gerade im Streitfall u. U. nicht erfüllten Voraussetzungen dieser Auffassung beizupflichten ist (s. zu Einschränkungen etwa OLG Celle, Urteil vom 19.12.2007 - 14 U 97/07 - Tz. 45), greift ein solcher Anscheinsbeweis jedenfalls nicht ein, werden, wie im Streitfall, mehrere Fahrzeuge in einem Zug überholt (vgl. OLG Hamm, NZV 2007, 77, 78).So wenig das Landgericht ein mitwirkendes Verschulden des Beklagten Ziff. 1 bei seiner Abwägung zu berücksichtigen hatte, so wenig hatte es die mögliche, doch eben nicht feststehende Ursächlichkeit einer etwaigen Verletzung der Rückschaupflicht als einen die Betriebsgefahr des von dem Beklagten Ziff. 1 gelenkten Fahrzeugs erhöhenden Umstand in diese Abwägung einzubeziehen (vgl. auch OLG Hamm, NZV 2007, 77, 78 f.).
- KG, 20.12.2010 - 12 U 70/10
Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision zwischen zwei nacheinander fahrenden …
Rn. 30 Denn es kann insoweit nicht von einem Anscheinsbeweis gegen den nach links abbiegenden Erstbeklagten ausgegangen werden, weil im Streitfall der Kläger ebenfalls nach links hat abbiegen wollen, der Geschehensablauf in seiner Gesamtschau eher atypisch erscheint (vgl. dazu auch OLG Hamm, Urteil vom 23. Februar 2006 - 6 U 126/05 - NZV 2007, 77 = zfs 2006, 561). - OLG Hamm, 13.07.2021 - 7 U 66/20
Ununterbrochene Mittellinie; faktisches Überholverbot; Überholen in der Kolonne
Er kann in dieser Allgemeinheit dann nicht gelten, wenn der Überholer dem Linksabbieger bzw. selbst Überholenden nicht unmittelbar gefolgt war, sondern zuvor eine kleine Kolonne überholt und dann mit dem abbiegenden Spitzenfahrzeug zusammenstößt (vgl. OLG Hamm, Urteile vom 23.02.2006 - 6 U 126/05, juris Rn. 12, 13 …und vom 09.07.2013 - 9 U 191/12, juris Rn. 27, zustimmend OLG Stuttgart…, Beschluss vom 08.04.2011 - 13 U 2/11, juris Rn. 9). - LG Detmold, 27.07.2018 - 4 O 35/18
Schadensersatz, Verkehrsunfall, Anscheinsbeweis, Linksabbieger, …
Zwar wird ein solcher Anscheinsbeweis zulasten des Linksabbiegers in der Rechtsprechung teilweise angenommen, wenn er in unmittelbarem Zusammenhang des Linksabbiegens mit einem links überholenden Fahrzeug kollidiert (vgl. [kritisch] OLG Hamm, Urt. v. 23.02.2006, Az. 6 U 126/06, juris Rn. 13f. m.w.N. = NZV 2007, 77;… KG Berlin, Urt. v. 06.12.2005, Az. 12 U 21/04, juris Rn. 4 m.w.N. = NZV 2005, 413).Rn. 45 Allerdings kann dies nur in solchen Situationen gelten, bei denen die hierfür erforderliche Typizität des Vorgangs des Linksabbiegens bzw. des Abbiegens in ein Grundstück eine solche Annahme gerade rechtfertigt (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 23.02.2006, Az. 6 U 126/06, juris Rn. 13f. m.w.N. = NZV 2007, 77;… Zöller/Greger, ZPO, Vorb zu § 284 Rn. 29 m.w.N.). Dies war bei dem streitgegenständlichen Abbiegevorgang des Klägers jedoch gerade nicht der Fall.
- LG Berlin II, 11.02.2026 - 46 O 315/25
Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall: Rechte für Leasingnehmer
Rn. 42 In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird die Anwendung des Anscheinsbeweises in den Fällen, in denen - wie hier - ein Linksabbieger mit einem Linksüberholer zusammenstößt, allerdings verneint, wenn eine Kolonne überholt wird (KG, Urteil vom 20.02.2017 - 22 U 229/13 - n.v.; OLG Hamm, NZV 2007, 77, 78; OLG Hamm, NZV 2014, 125, 126;… OLG Hamm, r+s 2022, 105 Rn. 22f.; OLG Karlsruhe, r+s 2019, 405, 407;… OLG Saarbrücken, NZV 2016, 82 Rn. 58; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.04.2011 - 13 U 2/11 - BeckRS 2011, 14283).Es ist nämlich ohne Weiteres möglich, dass der Überholende für den Linksabbieger im Moment der zweiten Rückschau nicht als solcher erkennbar ist, weil der Überholer mit seinem Fahrzeug noch nicht auf die Gegenfahrbahn ausgeschert und daher von einem dem Abbieger folgenden Fahrzeug verdeckt wird (siehe etwa OLG Hamm, NZV 2007, 77, 78 und r+s 2022, 105 Rn. 23).
- OLG Celle, 28.08.2013 - 14 U 88/12
Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem …
Gleichermaßen greift der Anscheinsbeweis auch dann nicht, wenn es erst nach einem Überholen weiterer Fahrzeuge zu einer Kollision mit dem Abbiegerfahrzeug kommt, weil der Überholer dem Linksabbieger nicht unmittelbar gefolgt ist (OLG Hamm, Urteil vom 23. Februar 2006 - NZV 2007, 77). - LG Berlin, 28.06.2023 - 46 O 155/22
Verkehrsunfall bei Abbiegevorgang mit Linksüberholer
Rn. 31 In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird die Anwendung des Anscheinsbeweises in den Fällen, in denen - wie hier - ein Linksabbieger mit einem Linksüberholer zusammenstößt, überwiegend verneint, wenn eine (kleine) Kolonne überholt wurde (KG, Urteil vom 20.02.2017 - 22 U 229/13 - n.v.; OLG Hamm, NZV 2007, 77, 78; OLG Hamm, NZV 2014, 125, 126;… OLG Hamm, r+s 2022, 105 Rn. 22f.; OLG Karlsruhe, r+s 2019, 405, 407;… OLG Saarbrücken, NZV 2016, 82 Rn. 58; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.04.2011 - 13 U 2/11 - BeckRS 2011, 14283;… zweifelnd Greger in: Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 6. Aufl., § 41 Rn. 106 Fn. 325).Es sei nämlich ohne Weiteres möglich, dass der Überholende für den Linksabbieger im Moment der zweiten Rückschau nicht als solcher erkennbar sei, weil der Überholer mit seinem Fahrzeug noch nicht auf die Gegenfahrbahn ausgeschert und daher von einem dem Abbieger folgenden Fahrzeug verdeckt werde (siehe etwa OLG Hamm, NZV 2007, 77, 78 und r+s 2022, 105 Rn. 23).
- KG, 10.09.2009 - 12 U 216/08
Haftungsverteilung bei Kollision eines verbotenerweise links abbiegenden …
Nichts anderes folgt auch aus der vom Kläger auf S. 5 der Berufungsbegründung zitierten Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 23. Februar 2006 - 6 U 126/05 - NZV 2007, 77 = OLGR Hamm 2006, 497). - AG Krefeld, 28.01.2010 - 3 C 490/08
Haftungsverteilung bei Kollision eines an einem Hindernis links ausscherenden …
- OLG München, 09.04.2010 - 10 U 4406/09
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision eines Überholers mit einem in einen …
- LG Essen, 01.07.2020 - 11 O 22/18
Überholen
- OLG Brandenburg, 20.01.2022 - 12 U 61/21
Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Begriff der Unabwendbarkeit …
- OLG Brandenburg, 08.10.2024 - 12 U 78/24
Schadensersatzanspruch und Feststellung der Ersatzpflicht eines Schädigers für …
- OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 138/06
Abbiegen - Rückschaupflicht - Verkehrsunfall
- LG Wuppertal, 29.01.2024 - 14 O 4/24
Kolonne Stau Fahrzeugkolonne Überholen Vorbeifahren "Überholen bei unklarer …
- LG Wuppertal, 21.01.2024 - 14 O 4/24
Anspruch auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall mit Überholvorgang
- LG Berlin, 11.10.2023 - 46 O 442/21
Verkehrsunfall - wann liegt eins unabwendbares Ereignis vor?
- LG Stade, 02.06.2008 - 1 S 25/07
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden, mit …
- LG Bielefeld, 14.09.2007 - 8 O 96/07
- LG Halle, 03.04.2007 - 2 S 315/06
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 28.09.2006 - 14 U 80/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Bedeutung des Überfahrens einer unterbrochenen Wartelinie
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 42 Abs. 6 Nr. 2 Zeichen 341 StVO; § 17 StVG
Überfahren einer unterbrochenen Wartelinie; Bestehen einer Wartepflicht an einer Wartelinie; Empfehlung zum Anhalten; Verbindlichkeit des Gebots im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) - Judicialis
StVO § 42 Abs. 6 Nr. 2 Zeichen 341
- rechtsportal.de
StVO § 42 Abs. 6 Nr. 2 (Zeichen 341); StVG § 17
Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge an Verkehrsunfall wegen Vorfahrtsverletzung - Überfahren einer unterbrochenen Wartelinie (Zeichen 341 zu § 42 Abs. 6 Nr. 2 StVO ) haftungsverschärfend? - Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Überfahren einer unterbrochenen Wartelinie; Bestehen einer Wartepflicht an einer Wartelinie; Empfehlung zum Anhalten; Verbindlichkeit des Gebots im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Das Überfahren einer unterbrochenen Wartelinie (Zeichen 341 zu § 42 Abs. 6 Nr. 2 StVO) ist an sich noch nicht verkehrswidrig
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Kollision beim Abbiegen - Unterbrochene Wartelinie ist nur eine Empfehlung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Zur Haftung beim Überfahren einer unterbrochenen Wartelinie - Unterbrochene Wartelinie ist kein verbindliches Gebot im Sinne der Straßenverkehrsordnung
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 16.03.2006 - 1 O 328/05
- LG Lüneburg, 16.03.2006 - 1 O 329/05
- OLG Celle, 28.09.2006 - 14 U 80/06
Papierfundstellen
- NJW 2007, 524 (Ls.)
- NJW-RR 2007, 22
- NZV 2007, 77
Wird zitiert von ... (2)
- VG München, 21.01.2009 - M 22 S 08.5826
Wiedereinweisung geräumter Mieter zulässsig?
Das Vollstreckungsgericht hat nämlich den Interessenkonflikt zwischen den Rechtspositionen der Vermieterin einerseits und den Rechtspositionen der Mieter andererseits nicht nur allein anhand mietrechtlicher Regelungen bewertet, sondern hat entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs zum Prüfungsumfang beim Vollstreckungsschutz nach § 765 a ZPO (siehe dazu BVerfG NJW 2004, 49; NZM 2005, 657; NJW-RR 2007, 22; BGH NJW 2008, 1000; NJW 2008, 1742) in seine Abwägung zu Gunsten der Beigeladenen zu 1) auch ausdrücklich deren Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG auf Leben und Gesundheit einbezogen; dem Vollstreckungsgericht lag das dem Verwaltungsgericht vorgelegte Attest vom 15. Oktober 2008 vor. - VG München, 01.09.2008 - M 22 E 08.4274
Obdachlosenrecht; Zwangsräumung; Wiedereinweisung in die bisherige Unterkunft; …
Das Vollstreckungsgericht hat den Interessenkonflikt zwischen den Rechtspositionen der Vermieter einerseits und den Rechtspositionen der Mieter andererseits nicht nur allein anhand mietrechtlicher Regelungen bewertet, sondern hat entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs zum Prüfungsumfang beim Vollstreckungsschutz nach § 765 a ZPO (siehe dazu BVerfG NJW 2004, 49; NZM 2005, 657; NJW-RR 2007, 22; BGH NJW 2008, 1000; NJW 2008, 1742) in seine Abwägung zu Gunsten der Antragsteller auch ausdrücklich deren Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG auf Leben und Gesundheit einbezogen; dem Vollstreckungsgericht lagen die dem Verwaltungsgericht vorgelegten gesundheitlichen Einwendungen bereits vor (das Attest vom 1.9.2008 bringt in der Sache nichts Neues).
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