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Weitere Entscheidung unten: OLG München, 10.03.2011

Rechtsprechung
   OLG München, 07.04.2011 - 31 Wx 227/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12733
OLG München, 07.04.2011 - 31 Wx 227/10 (https://dejure.org/2011,12733)
OLG München, Entscheidung vom 07.04.2011 - 31 Wx 227/10 (https://dejure.org/2011,12733)
OLG München, Entscheidung vom 07. April 2011 - 31 Wx 227/10 (https://dejure.org/2011,12733)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments: Verwirklichung einer Pflichtteilsstrafklausel

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2075, 2269, 2270
    Eingreifen einer Pflichtteilsstrafklausel durch Geltendmachung der Unwirksamkeit des Testaments

  • erbrechtsiegen.de

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments - Verwirklichung einer Pflichtteilsstrafklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2075; BGB § 2269; BGB § 2270
    Eingreifen einer Pflichtteilsstrafklausel bei Berufung auf die Unwirksamkeit eines Testaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Pflichtteilsstrafklausel und die Geltendmachung der gesetzlichen Erbfolge

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Durch Geltendmachung der Formunwirksamkeit eines Testaments Pflichtteilsstrafklausel verwirklicht?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Unerwartete Wirkung der Pflichtteilsstrafklausel!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Anfechtung eines Ehegattentestaments durch Kinder kann zu Verlust des Erbrechts führen.

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflichtteilsstrafklausel gilt auch beim Erbteil

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eingreifen einer Pflichtteilsstrafklausel bei Berufung auf die Unwirksamkeit eines Testaments

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Weite Auslegung der Strafklausel bei Rechtsmitteln des Pflichtteilsberechtigten gegen gemeinschaftliches Testament

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1164
  • FamRZ 2011, 1691
  • NotBZ 2011, 299
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 20.03.1990 - BReg. 1a Z 65/88

    Pflichtteilsstrafklausel und erbvertragliche Bindung

    Auszug aus OLG München, 07.04.2011 - 31 Wx 227/10
    Rn. 14 a) Eine Pflichtteilsklausel, wie sie hier das Testament vom 6.12.2006 enthält, ist eine typische letztwillige Anordnung, durch die gemeinschaftlich testierende und sich gegenseitig als Erben, ihre Abkömmlinge als Schlusserben einsetzende Ehegatten sicherstellen wollen, dass dem Überlebenden bis zu seinem Tod der Nachlass ungeschmälert verbleibt und er nicht durch das Pflichtteilsverlangen eines Schlusserben gestört wird (vgl. BayObLGZ 1990, 58/60; 2004, 5/8).

    Rn. 15 b) Welche konkreten Voraussetzungen für die Verwirklichung der Pflichtteilsausschlussklausel erfüllt sein müssen, hängt im Einzelfall von der Gestaltung bzw. Formulierung und dem Willen der Erblasser ab, der gegebenenfalls im Wege der Auslegung festzustellen ist (BayObLGZ 1990, 58).

  • BayObLG, 20.01.2004 - 1Z BR 134/02

    Auslegung und Rechtsfolge einer Pflichtteilsklausel - Verwirkungsklausel - im …

    Auszug aus OLG München, 07.04.2011 - 31 Wx 227/10
    Rn. 14 a) Eine Pflichtteilsklausel, wie sie hier das Testament vom 6.12.2006 enthält, ist eine typische letztwillige Anordnung, durch die gemeinschaftlich testierende und sich gegenseitig als Erben, ihre Abkömmlinge als Schlusserben einsetzende Ehegatten sicherstellen wollen, dass dem Überlebenden bis zu seinem Tod der Nachlass ungeschmälert verbleibt und er nicht durch das Pflichtteilsverlangen eines Schlusserben gestört wird (vgl. BayObLGZ 1990, 58/60; 2004, 5/8).
  • OLG München, 29.03.2006 - 31 Wx 7/06

    Pflichtteilsklausel in Berliner Testament - hochverzinsliche Stundung des …

    Auszug aus OLG München, 07.04.2011 - 31 Wx 227/10
    Weitere subjektive Voraussetzungen, etwa ein bewusstes Auflehnen gegen den Erblasserwillen, sind nicht erforderlich (OLG München ZEV 2006, 411/412).
  • BayObLG, 09.06.1994 - 1Z BR 117/93

    Wirksamkeit der Pflichtteilsklausel eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG München, 07.04.2011 - 31 Wx 227/10
    Im Zusammenhang mit der Schlusserbenregelung soll die Verwirkungsklausel auch das Interesse der Ehepartner, insbesondere des Erstversterbenden, daran sichern, dass nicht einer der Abkömmlinge bei der Verteilung des elterlichen Gesamtnachlasses bevorteilt wird (BayObLGZ 1994, 164/168).
  • BayObLG, 18.09.1995 - 1Z BR 34/94

    Zur Anwendung einer Verwirkungsklausel eines Ehegattenerbvertrags mit …

    Auszug aus OLG München, 07.04.2011 - 31 Wx 227/10
    Verlangt ein Schlusserbe den Pflichtteil nach dem ersten Todesfall, so entfällt seine Einsetzung als Schlusserbe, und zwar regelmäßig mit Wirkung auch für seine Abkömmlinge (BayObLG NJW-RR 1996, 262); es gilt dann nicht die Auslegungsregel des § 2069 BGB, vielmehr gilt die Anwachsung (§ 2094 BGB) als gewollt.
  • OLG München, 06.12.2018 - 31 Wx 374/17

    Zeitpunkt des Eingreifens der Pflichteeilsklausel nach Tod des Erstversterbenden

    Eine Pflichtteilsklausel, die auf ein "Verlangen" des Pflichtteils nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten abstellt, greift nicht bereits dann ein, wenn der Pflichtteilsberechtigte die Erbenstellung des überlebenden angreift (im Anschluss und in Abgrenzung zu OLG München Beschluss vom 7.4.2011 - 31 Wx 227/10).

    Insofern kann eine Pflichtteilsklausel auch dann eingreifen, wenn der Pflichtteilsberechtigte die Unwirksamkeit des gemeinschaftlichen Testaments geltend macht und seinen gesetzlichen Erbteil fordert (OLG München NJW-RR 2011, 1164).

    Rn. 14 b) Aus der Entscheidung des Senats (OLG München NJW-RR 2011, 1164) ergibt sich nicht gegenteiliges.

  • OLG Hamm, 29.10.2012 - 15 W 421/12

    Pflichtteilsverlangen; Pflichtteilsstrafklausel; Auslegung; Bedingungseintritt

    Rn. 4 Eine Pflichtteilsstrafklausel, wie sie hier das Testament vom 03.03.2010 enthält, ist eine typische letztwillige Anordnung, durch die gemeinschaftlich testierende und sich gegenseitig als Erben und ihre Abkömmlinge als Schlusserben einsetzende Ehegatten sicherstellen wollen, dass dem Überlebenden bis zu seinem Tod der Nachlass ungeschmälert und ungestört verbleibt und dass nicht einer der Abkömmlinge bei der Verteilung des elterlichen Gesamtnachlasses bevorteilt wird (OLG München FamRZ 2011, 1691; OLG München FamRZ 2008, 721; OLG Düsseldorf FamRZ 2012, 331; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 1175).

    Rn. 5 Nach dem üblichen Verständnis greift eine solche Klausel bereits dann ein, wenn der Schlusserbe in objektiver Hinsicht den Pflichtteil nach dem Erstversterbenden ausdrücklich und ernsthaft fordert und in subjektiver Hinsicht dabei bewusst - in Kenntnis der Verwirkungsklausel - handelt (Senat, Beschluss vom 29.06.2012, 15 W 310/11; Senat, Beschluss vom 28.03.2012, 15 W 178/11; BayObLG FamRZ 1996, 440, 441; BayObLGZ 2004, 5 = ZEV 2004, 202; OLG Düsseldorf FamRZ 2012, 331; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 1175, 1176; OLG München FamRZ 2008, 1118; OLG München FamRZ 2008, 721, 722; OLG München FamRZ 2011, 1691).

    Weitere subjektive Voraussetzungen, etwa ein bewusstes oder gar böswilliges Auflehnen gegen den Erblasserwillen, sind nicht erforderlich (BayObLGZ 2004, 5 = ZEV 2004, 202; OLG München FamRZ 2008, 721, 722; OLG München FamRZ 2011, 1691).

    Abgesehen davon, wirkt sich der Verstoß eines Schlusserben gegen die Pflichtteilsstrafklausel regelmäßig auch auf seine Abkömmlinge aus (BayObLG FamRZ 1996, 440, 441; Senat, Beschluss vom 29.06.2012, 15 W 310/11; OLG München FamRZ 2011, 1691, 1692;… Palandt/Weidlich, BGB, 71. Aufl., § 2269, Rn. 15).

  • OLG Hamm, 13.02.2013 - 15 W 421/12

    Rechtsfolgen des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen KG

    Eine Pflichtteilsstrafklausel, wie sie hier das Testament vom 03.03.2010 enthält, ist eine typische letztwillige Anordnung, durch die gemeinschaftlich testierende und sich gegenseitig als Erben und ihre Abkömmlinge als Schlusserben einsetzende Ehegatten sicherstellen wollen, dass dem Überlebenden bis zu seinem Tod der Nachlass ungeschmälert und ungestört verbleibt und dass nicht einer der Abkömmlinge bei der Verteilung des elterlichen Gesamtnachlasses bevorteilt wird (OLG München FamRZ 2011, 1691 ; OLG München FamRZ 2008, 721 ; OLG Düsseldorf FamRZ 2012, 331; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 1175 ).

    Nach dem üblichen Verständnis greift eine solche Klausel bereits dann ein, wenn der Schlusserbe in objektiver Hinsicht den Pflichtteil nach dem Erstversterbenden ausdrücklich und ernsthaft fordert und in subjektiver Hinsicht dabei bewusst - in Kenntnis der Verwirkungsklausel - handelt (Senat, Beschluss vom 29.06.2012, 15 W 310/11; Senat, Beschluss vom 28.03.2012, 15 W 178/11; BayObLG FamRZ 1996, 440, 441; BayObLGZ 2004, 5 = ZEV 2004, 202 ; OLG Düsseldorf FamRZ 2012, 331; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 1175, 1176; OLG München FamRZ 2008, 1118 ; OLG München FamRZ 2008, 721, 722; OLG München FamRZ 2011, 1691 ).

    Weitere subjektive Voraussetzungen, etwa ein bewusstes oder gar böswilliges Auflehnen gegen den Erblasserwillen, sind nicht erforderlich (BayObLGZ 2004, 5 = ZEV 2004, 202 ; OLG München FamRZ 2008, 721, 722; OLG München FamRZ 2011, 1691 ).

    Abgesehen davon, wirkt sich der Verstoß eines Schlusserben gegen die Pflichtteilsstrafklausel regelmäßig auch auf seine Abkömmlinge aus (BayObLG FamRZ 1996, 440, 441; Senat, Beschluss vom 29.06.2012, 15 W 310/11; OLG München FamRZ 2011, 1691, 1692;… Palandt/Weidlich, BGB , 71. Aufl., § 2269 , Rn. 15).

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Rechtsprechung
   OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 55/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4422
OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 55/11 (https://dejure.org/2011,4422)
OLG München, Entscheidung vom 10.03.2011 - 34 Wx 55/11 (https://dejure.org/2011,4422)
OLG München, Entscheidung vom 10. März 2011 - 34 Wx 55/11 (https://dejure.org/2011,4422)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wohnungsgrundbuch: Inhaltliche Bestimmtheit einer Grunddienstbarkeit; Wahrung des Publizitäts- und Bestimmtheitsgrundsatzes durch den erlaubten "Betrieb eines Schmuckladens" vom grundsätzlichen Gewerbeverbot

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1018; GBO § 18 Abs. 1
    Anforderungen an Bestimmtheit einer Grunddienstbarkeit

  • rechtsportal.de

    BGB § 1018; GBO § 18 Abs. 1
    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Grunddienstbarkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur inhaltlichen Bestimmtheit einer Grunddienstbarkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Bestimmtheit einer Dienstbarkeit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eine dem Eigentümer der Sondereigentumseinheit "Laden" die Vornahme von bestimmten Handlungen verbietende Grunddienstbarkeit genügt nicht dem grundbuchrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz; Einhaltung des grundbuchrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes bei einer dem ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Grunddienstbarkeit: Anforderungen an die Bestimmtheit (IMR 2011, 1056)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1461
  • MDR 2011, 592
  • NZM 2011, 809
  • NotBZ 2011, 299
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 14.08.2002 - 2Z BR 66/02

    Geh- und Fahrtrecht an hintereinanderliegenden Grundstücken

    Auszug aus OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 55/11
    Darauf, was der Bewilligende gewollt hat, kommt es nicht an (…BGH und Demharter je aaO.; auch BayObLG Rpfleger 2002, 619).
  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des …

    Auszug aus OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 55/11
    Rn. 10 Die inhaltliche Bestimmbarkeit ist meist dann sichergestellt, wenn der verwendete Begriff oder die verwendete Umschreibung durch Gesetz oder Rechtsprechung näher ausgefüllt ist und dadurch einen objektiv bestimmbaren Bedeutungsinhalt gewonnen hat (vgl. z. B. BGHZ 151, 116/123 f.; OLG München - 32. Zivilsenat - vom 10.4.2007, 32 Wx 058/07 = MittBayNot 2008, 50 mit Anm. Wartenburger; Senat vom 12.3.2009, 34 Wx 9/09 = MittBayNot 2009, 464 mit Anm. Wartenburger; Böhringer Rpfleger 2011, 133/135; verneint z.B. für Sympathisanteneigenschaft: LG Düsseldorf Rpfleger 2006, 648; für negative Veränderung des "bisherigen Lebensstandards": OLG Düsseldorf ZfIR 2008, 764 mit Anm. Heinze).
  • BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 221/03

    Eintragungsfähigkeit einer Grunddienstbarkeit mit Duldungspflicht

    Auszug aus OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 55/11
    Erst wenn die Auslegung ergibt, dass der Inhalt der Grunddienstbarkeit mehrdeutig oder nicht vollständig geregelt ist, liegt eine Verletzung des Bestimmtheitgrundsatzes vor (vgl. BayObLGZ 2004, 103).
  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der …

    Auszug aus OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 55/11
    Für die Auslegung nach § 133 BGB ist auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (st. Rechtspr.; z.B. BGHZ 113, 374/378;… Demharter § 19 Rn. 28).
  • OLG München, 10.04.2007 - 32 Wx 58/07

    Vormerkung zur Sicherung des Rückforderungsrechts des Schenkers aufgrund …

    Auszug aus OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 55/11
    Rn. 10 Die inhaltliche Bestimmbarkeit ist meist dann sichergestellt, wenn der verwendete Begriff oder die verwendete Umschreibung durch Gesetz oder Rechtsprechung näher ausgefüllt ist und dadurch einen objektiv bestimmbaren Bedeutungsinhalt gewonnen hat (vgl. z. B. BGHZ 151, 116/123 f.; OLG München - 32. Zivilsenat - vom 10.4.2007, 32 Wx 058/07 = MittBayNot 2008, 50 mit Anm. Wartenburger; Senat vom 12.3.2009, 34 Wx 9/09 = MittBayNot 2009, 464 mit Anm. Wartenburger; Böhringer Rpfleger 2011, 133/135; verneint z.B. für Sympathisanteneigenschaft: LG Düsseldorf Rpfleger 2006, 648; für negative Veränderung des "bisherigen Lebensstandards": OLG Düsseldorf ZfIR 2008, 764 mit Anm. Heinze).
  • OLG München, 27.05.2008 - 34 Wx 130/07

    Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit: Zulässigkeit der …

    Auszug aus OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 55/11
    Für die Bestimmung eines dinglichen Rechts ist eine Bezugnahme auf diese nicht geeignet; sie widerspricht vielmehr der Funktion des Grundbuchs, auf sicherer Grundlage den Inhalt der Eintragung klar zu vermitteln (vgl. auch Senat vom 27.5.2008, 34 Wx 130/07 = FGPrax 2008, 196/197).
  • OLG Brandenburg, 04.02.2009 - 5 Wx 9/08

    Grundbuchsache: Hinreichende Bestimmtheit des Inhalts einer beschränkten …

    Auszug aus OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 55/11
    Der Rechtsinhalt muss aufgrund objektiver Umstände bestimmbar und für einen Dritten erkennbar und verständlich sein, so dass dieser in der Lage ist, die hieraus folgende höchstmögliche Belastung des Grundstückseigentums einzuschätzen und zumindest eine ungefähre Vorstellung davon zu gewinnen, welche Bedeutung die Dienstbarkeit für das Eigentum konkret haben kann (vgl. OLG Brandenburg FGPrax 2009, 100;… Staudinger/Mayer BGB Neubearb. 2009 § 1018 Rn. 88 m.w.N.).
  • OLG München, 12.03.2009 - 34 Wx 9/09

    Grundbucheintragung: Vormerkung eines Rückübertragungsanspruches bei drohender …

    Auszug aus OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 55/11
    Rn. 10 Die inhaltliche Bestimmbarkeit ist meist dann sichergestellt, wenn der verwendete Begriff oder die verwendete Umschreibung durch Gesetz oder Rechtsprechung näher ausgefüllt ist und dadurch einen objektiv bestimmbaren Bedeutungsinhalt gewonnen hat (vgl. z. B. BGHZ 151, 116/123 f.; OLG München - 32. Zivilsenat - vom 10.4.2007, 32 Wx 058/07 = MittBayNot 2008, 50 mit Anm. Wartenburger; Senat vom 12.3.2009, 34 Wx 9/09 = MittBayNot 2009, 464 mit Anm. Wartenburger; Böhringer Rpfleger 2011, 133/135; verneint z.B. für Sympathisanteneigenschaft: LG Düsseldorf Rpfleger 2006, 648; für negative Veränderung des "bisherigen Lebensstandards": OLG Düsseldorf ZfIR 2008, 764 mit Anm. Heinze).
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2008 - 3 Wx 45/08

    Keine Rückauflassungsvormerkung eines zu unbestimmten bedingten …

    Auszug aus OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 55/11
    Rn. 10 Die inhaltliche Bestimmbarkeit ist meist dann sichergestellt, wenn der verwendete Begriff oder die verwendete Umschreibung durch Gesetz oder Rechtsprechung näher ausgefüllt ist und dadurch einen objektiv bestimmbaren Bedeutungsinhalt gewonnen hat (vgl. z. B. BGHZ 151, 116/123 f.; OLG München - 32. Zivilsenat - vom 10.4.2007, 32 Wx 058/07 = MittBayNot 2008, 50 mit Anm. Wartenburger; Senat vom 12.3.2009, 34 Wx 9/09 = MittBayNot 2009, 464 mit Anm. Wartenburger; Böhringer Rpfleger 2011, 133/135; verneint z.B. für Sympathisanteneigenschaft: LG Düsseldorf Rpfleger 2006, 648; für negative Veränderung des "bisherigen Lebensstandards": OLG Düsseldorf ZfIR 2008, 764 mit Anm. Heinze).
  • LG Düsseldorf, 20.07.2006 - 25 T 298/06

    Bestimmtheitsprinzip bei Vormerkung

    Auszug aus OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 55/11
    Rn. 10 Die inhaltliche Bestimmbarkeit ist meist dann sichergestellt, wenn der verwendete Begriff oder die verwendete Umschreibung durch Gesetz oder Rechtsprechung näher ausgefüllt ist und dadurch einen objektiv bestimmbaren Bedeutungsinhalt gewonnen hat (vgl. z. B. BGHZ 151, 116/123 f.; OLG München - 32. Zivilsenat - vom 10.4.2007, 32 Wx 058/07 = MittBayNot 2008, 50 mit Anm. Wartenburger; Senat vom 12.3.2009, 34 Wx 9/09 = MittBayNot 2009, 464 mit Anm. Wartenburger; Böhringer Rpfleger 2011, 133/135; verneint z.B. für Sympathisanteneigenschaft: LG Düsseldorf Rpfleger 2006, 648; für negative Veränderung des "bisherigen Lebensstandards": OLG Düsseldorf ZfIR 2008, 764 mit Anm. Heinze).
  • BayObLG, 02.06.1980 - BReg. 2 Z 66/79

    Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Vollmacht; Vertretung; Teilungserklärung; …

  • AG Regensburg, 18.04.1991 - 8 C 42/91

    Kündigung wegen gewerblicher Nutzung

  • BGH, 06.11.2014 - V ZB 131/13

    Grundbuchsache: Unbeschränktes Nutzungsrecht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit; …

    Der Rechtsinhalt muss auf Grund objektiver Umstände erkennbar und für einen Dritten verständlich sein, so dass dieser in der Lage ist, die hieraus folgende höchstmögliche Belastung des Grundstücks einzuschätzen und zumindest eine ungefähre Vorstellung davon zu gewinnen, welche Bedeutung die Dienstbarkeit für das Eigentum haben kann (OLG Brandenburg, FGPrax 2009, 100; OLG München, NotBZ 2011, 299).
  • OLG Nürnberg, 24.02.2025 - 15 W 200/25

    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit, Bestimmtheitsgrundsatz, Zulassung der …

    Die verwendeten Begriffe müssen aber einen eindeutigen, allgemein und nicht nur für die Beteiligten zum Zeitpunkt der Einräumung der Dienstbarkeit nachvollziehbaren Inhalt haben (BGH…, Beschluss vom 06. November 2014 - V ZB 131/13 -, juris Rn. 19; BGH…, Beschluss vom 13. Juli 1995 - V ZB 43/94 -, juris Rn. 14; BGH…, Beschluss vom 21. Februar 1991 - V ZB 13/90 -, juris Rn. 12; Bayerisches Oberstes Landesgericht…, Beschluss vom 15. April 2004 - 2Z BR 221/03 -, juris Rn. 13; OLG München, Beschluss vom 10. März 2011 - 34 Wx 55/11 -, juris Rn. 9, 11; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 04. Februar 2009 - 5 Wx 9/08 -, juris Rn. 13; OLG Hamm…, Beschluss vom 27. Juni 1986 - 15 W 10/86 -, juris Rn. 13; OLG Köln…, Beschluss vom 6. August 2013 - 2 Wx 199/13 -, juris Rn. 11;… Münch in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 1018 BGB, Stand: 01.07.2020, Rn. 7).

    Rn. 18 b) Nicht bestimmt genug sind nach der Rechtsprechung Formulierungen wie "stilles Gewerbe mit nur geringfügiger Umfeldbeeinträchtigung" (OLG München, Beschluss vom 10. März 2011 - 34 Wx 55/11 -, juris Rn. 12), "unseriöses Gewerbe" (OLG München, Beschluss vom 10. März 2011 - 34 Wx 55/11 -, juris Rn. 13), eine Nutzung nur durch "deutschstämmige Landarbeiterfamilien", ein Dienen "unmittelbar oder mittelbar dem Fremdenverkehr", die "allgemeinen Grundsätze der Denkmalpflege" (…Mohr in Münchener Kommentar zum BGB, 9. Auflage, § 1018 Rn. 14) oder die Ausübung "in zumutbarer Weise" (OLG Frankfurt…, Beschluss vom 19. Oktober 1982 - 20 W 766/82 -, juris Rn. 6).

    Für die Bestimmung eines dinglichen Rechts ist die Bezugnahme auf solche Wertmaßstäbe wie auch die Rechts- oder Sozialmoral oder die Sittenordnung daher nicht geeignet (OLG München, Beschluss vom 10. März 2011 - 34 Wx 55/11 -, juris Rn. 13).

  • OLG Schleswig, 22.12.2020 - 9 U 39/20

    Bahnhof Schleswig - Eigentümer muss den Zugang zu Teilen des Bahnhofsgebäudes und …

    Der Inhalt des Rechts muss aufgrund objektiver Umstände erkennbar und für einen Dritten verständlich sein, so dass dieser in der Lage ist, die hieraus folgende höchstmögliche Belastung des Grundstücks einzuschätzen und zumindest eine ungefähre Vorstellung zu entwickeln, welche Auswirkungen die Dienstbarkeit für das Eigentum haben kann (BGH…, Beschluss vom 6. November 2014 - V ZB 131/13, NJW-RR 2015, S. 208, 210 Rn. 19; OLG München, Beschluss vom 10. März 2011, 34 Wx 55/11, NJW-RR 2011, S. 1461; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 5 Wx 9/08, FGPrax 2009, S. 100 f.;… MüKo-BGB/Mohr, 8. Aufl., § 1018 Rn. 13).
  • OLG Hamm, 18.10.2021 - 5 U 42/21
    Rn. 86 Maßgebend für die Auslegung nach § 133 BGB ist die für Unbefangene nächstliegende Bedeutung, wie sie sich nach dem Verständnis zur Eintragungszeit aus dem Wortlaut der Eintragung einschließlich der gemäß § 874 BGB in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung (einschließlich nicht einzutragender Teile) unter Berücksichtigung der jedermann ohne weiteres erkennbaren Tatsachen außerhalb der Urkunde - wie insbesondere der Grundstücksverhältnisse zur Zeit der Rechtsbestellung - ergibt (BGH…, Beschluss vom 21. Februar 1991 - V ZB 13/90 -, Rn. 12, juris; OLG München, Beschluss vom 10. März 2011 - 34 Wx 55/11 -, Rn. 9, juris;… Palandt/Herrler, § 873 Rz. 14).

    Das Bestimmtheitsgebot ist nicht schon verletzt, wenn die Beteiligten unterschiedlicher Auffassung über den Inhalt des Rechts sind, sondern erst dann, wenn die richterliche Auslegung der Grundbucheintragung ergibt, dass der Inhalt der Grunddienstbarkeit mehrdeutig oder nicht vollständig geregelt ist (BGH…, Beschluss vom 6.11.2014 - V ZB 131/13 = NJW-RR 2015, 208, juris Rz. 19; OLG München, Beschluss vom 10. März 2011 - 34 Wx 55/11 -, Rn. 9, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht…, Beschluss vom 15. April 2004 - 2Z BR 221/03 -, Rn. 13, juris).

    Rn. 87 Darauf, was der Bewilligende gewollt hat, kommt es nicht an (OLG München, Beschluss vom 10. März 2011 - 34 Wx 55/11 -, Rn. 9, juris).

  • OLG München, 09.12.2016 - 34 Wx 417/16

    Eintragungsfähigkeit eines bedingt bestellten Nießbrauchs

    2 Z 128/84|LG Essen; 21.08.1985; 7 T 675/85">Rpfleger 1985, 488: Auflösung von Verträgen aus einem Grund, der der "Sphäre" eines der Vertragspartner zuzurechnen ist; Senat vom 10.3.2011, 34 Wx 55/11 = NJW-RR 2011, 1461: Ausschluss von Gewerbe im Sondereigentum, es sei denn es handelt sich um "stille Gewerbe mit nur geringer Umfeldbeeinträchtigung"; Senat vom 7.5.2013, 34 Wx 115/13, juris: Vormerkung zur Sicherung von Dienstbarkeiten, "soweit diese zur dauerhaften Erschließung des Grundstücks notwendig oder zweckdienlich sein sollten") in objektiver Hinsicht nicht unsicher.
  • OLG München, 28.04.2011 - 34 Wx 72/11

    Grundbuchverfahren: Ausscheiden eines Grundstücks aus der Nacherbfolge; …

    Andernfalls würde der beantragten Eintragung ein Rang zukommen, der ihr nicht gebührt (…vgl. Demharter GBO 27. Aufl. § 18 Rn. 8 m.w.N.; Senat vom 10.3.2011, 34 Wx 55/11; ausführlich OLG Schleswig FGPrax 2010, 282 mit Anm. Lorbacher).
  • OLG München, 14.06.2019 - 34 Wx 434/18

    Eintragung des Erbscheins - Nacherbfolge und Ersatzerbe

    Eine Zwischenverfügung darf verfahrensrechtlich nur ergehen, wenn einem Eintragungsantrag ein Hindernis entgegen steht, welches der Antragsteller rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung beheben kann (BayObLGZ 1990, 6/8; OLG Hamm MittBayNot 2011, 299/300;… Hügel/Zeiser GBO 3. Aufl. § 18 Rn. 17; siehe auch die Rechtspr. des Senats, z.B. Beschluss vom 10.3.2011, 34 Wx 55/11 = RNotZ 2011, 348/349).
  • OLG München, 14.11.2023 - 34 Wx 167/23

    Folge des Erlöschens einer Grunddienstbarkeit an dem versteigerten …

    Der Rechtsinhalt muss aufgrund objektiver Umstände erkennbar und für einen Dritten verständlich sein, so dass dieser in der Lage ist, die hieraus folgende höchstmögliche Belastung des Grundstücks einzuschätzen und zumindest eine ungefähre Vorstellung davon zu gewinnen, welche Bedeutung die Dienstbarkeit für das Eigentum haben kann (BGH FGPrax 2015, 5/6; Senat NJW-RR 2011, 1461;… Demharter Anh. zu § 13 Rn. 5;… Staudinger/Weber § 1018 Rn. 88).
  • OLG München, 19.12.2011 - 34 Wx 417/11

    Grundbuchverfahren: Löschung einer Dienstbarkeit wegen Verstoßes gegen den …

    Der Rechtsinhalt muss aufgrund objektiver Umstände bestimmbar und für einen Dritten erkennbar und verständlich sein, so dass dieser in der Lage ist, die hieraus folgende höchstmögliche Belastung des Grundstückseigentums einzuschätzen und zumindest eine ungefähre Vorstellung davon zu gewinnen, welche Bedeutung die Dienstbarkeit für das Eigentum konkret haben kann (vgl. OLG Brandenburg FGPrax 2009, 100; Senat NJW-RR 2011, 1461;… Staudinger/Meyer BGB Neubearb. 2009 § 1018 Rn. 88).
  • OLG München, 16.05.2011 - 34 Wx 71/11

    Grundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit einer Grundschuld mit variablem Zinssatz

    Andernfalls würde der beantragten Eintragung ein Rang zukommen, der ihr nicht gebührt (…vgl. Demharter GBO 27. Aufl. § 18 Rn. 8 m.w.N.; Senat vom 10.3.2011, 34 Wx 55/11 und vom 28.4.2011, 34 Wx 27/11; ausführlich OLG Schleswig FGPrax 2010, 282 m. Anm. Lorbacher).
  • OLG München, 05.07.2012 - 34 Wx 459/11

    Grundbucheintragung: Bestimmtheit der Bewilligung von Grundschulden

  • OLG München, 25.08.2011 - 34 Wx 169/11

    Grundbucheintragungsverfahren: Sofortige Zurückweisung eines Antrags bei …

  • OLG Frankfurt, 16.06.2011 - 20 W 268/11

    Grundbuch: Bestimmtheitsgrundsatz bei Eintragung Warenvertriebsverbot

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