Rechtsprechung
| BGH, 08.07.2010 - NotZ 5/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Notarbestellungsverfahren: Beschwerde zum Bundesgerichtshof gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 111 BNotO, § 111b Abs 1 BNotO, § 80 VwGO, § 80a VwGO, § 123 VwGO
Notarbestellungsverfahren: Beschwerde zum Bundesgerichtshof gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - IWW
- Deutsches Notarinstitut
BNotO §§ 111, 111b Abs. 1; VwGO § 152
Beschwerde gegen OLG-Beschluss unstatthaft bei vorläufigem Rechtsschutz in verwaltungsrechtlicher Notarsache - Wolters Kluwer
Beschwerde an den Bundesgerichtshof gegen einen in einer verwaltungsrechtlichen Notarsache ergehenden Beschluss des Oberlandesgerichts in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BNotO § 111; BNotO § 111b Abs. 1; VwGO § 152
Beschwerde an den Bundesgerichtshof gegen einen in einer verwaltungsrechtlichen Notarsache ergehenden Beschluss des Oberlandesgerichts in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beschwerde gegen OLG-Beschluss in Notarsache an BGH ist unzulässig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Celle, 18.03.2010 - Not 6/10
- BGH, 08.07.2010 - NotZ 5/10
Papierfundstellen
- BGHZ 186, 164
- NJW-RR 2011, 415
- MDR 2010, 1144
- DNotZ 2011, 75
- DB 2010, 2333
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 06.12.1982 - 9 B 3520.82
Neues Asylverfahrensgesetz - Anhängige Asylstreitigkeiten - Rechtsmittelausschluß …
Auszug aus BGH, 08.07.2010 - NotZ 5/10
Eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung kann einer daraufhin eingelegten Beschwerde nicht zur Zulässigkeit verhelfen (BVerwG, Beschluss vom 8. Oktober 1997 - 2 B 113/97 - juris; BVerwG NVwZ 1983, 283). - BVerwG, 08.10.1997 - 2 B 113.97
Verwaltungsprozeßrecht - Folgen einer fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung
Auszug aus BGH, 08.07.2010 - NotZ 5/10
Eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung kann einer daraufhin eingelegten Beschwerde nicht zur Zulässigkeit verhelfen (BVerwG, Beschluss vom 8. Oktober 1997 - 2 B 113/97 - juris; BVerwG NVwZ 1983, 283).
- OLG Celle, 24.10.2019 - Not 14/19
Begriff der anwaltlichen Tätigkeit "in nicht unerheblichem Umfang" im Sinne von § …
Rn. 56 Die Entscheidung ist gemäß § 111b Abs. 1 S. 2 BNotO, § 152 Abs. 1 VwGO unanfechtbar (vgl. BGH…, Beschluss vom 16. März 2015 - NotZ (Brfg) 11/14, juris Rn. 1; Beschluss vom 8. Juli 2010 - NotZ 5/10, juris).Rn. 57 Den Wert für das Verfahren der einstweiligen Anordnung hat der Senat aufgrund der Vorläufigkeit des Anordnungsverfahrens mit der Hälfte des sonst regelmäßig zugrunde zu legenden Gegenstandswerts gemäß § 111g Abs. 2 BNotO festgesetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2010, NotZ 5/10, juris).
- BGH, 16.03.2015 - NotZ(Brfg) 11/14
Verwaltungsrechtliche Notarsache: Beschwerde zum BGH wegen Nichtanordnung der …
Gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, die in einer verwaltungsrechtlichen Notarsache ergehen, ist die Beschwerde zum Bundesgerichtshof nicht eröffnet (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 8. Juli 2010, NotZ 5/10, BGHZ 186, 164).Hierbei handelt es sich um ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, in dem, wie dem Kläger bereits mit Verfügung vom 7. November 2014 mitgeteilt worden ist, ein Rechtsmittel an den Bundesgerichtshof nicht statthaft ist (Senatsbeschluss vom 8. Juli 2010 - NotZ 5/10, BGHZ 186, 164 Rn. 7 mwN), weshalb auch die Beschwerden des Klägers unzulässig sind.
- BGH, 30.08.2022 - NotZ 2/22
Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichts …
Eine Beschwerde gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichts ist - wie der Senat bereits entschieden hat (BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2010 - NotZ 5/10, BGHZ 186, 164 Rn. 4 ff.;… vom 16. März 2015 - NotZ(Brfg) 11/14, DNotZ 2015, 557 Rn. 1) - nicht statthaft.Gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, der in einer verwaltungsrechtlichen Notarsache ergeht, ist die Beschwerde an den Bundesgerichtshof mithin nicht statthaft (Senat, Beschluss vom 8. Juli 2010, aaO Rn. 7 mwN).
- OLG Brandenburg, 29.11.2016 - Not 1/16
Auswahlverfahren bei der Bewerbung um eine Notarstelle: Verlegung des Amtssitzes …
- OLG Celle, 22.02.2011 - Not 4/11
Eignung eines Bewerbers für den Notarberuf bei vorangegangenem Verstoß gegen die …
Rn. 23 Der Senat weist vorsorglich darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, der in einer verwaltungsrechtlichen Notarsache ergeht, die Beschwerde an den Bundesgerichtshof nicht statthaft ist (BGH, Beschl. v. 8. Juni 2010, Az.: NotZ 5/10, Rn. 7). - OLG Rostock, 27.08.2025 - 15 Not 5/25
Berücksichtigung sozialer Belange im Rahmen einer Auswahlentscheidung im Bereich …
Rn. 48 VI. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, der in einer verwaltungsrechtlichen Notarsache ergeht, die Beschwerde an den Bundesgerichtshof nicht statthaft ist (vgl. BGH, Beschluss vom 08.06.2010, Az.: NotZ 5/10, - zitiert nach juris -, Rn. 7). - OLG Brandenburg, 17.02.2025 - Not 2/24
Konkurrentenstreit um die Wiederbesetzung einer ausgeschriebenen Notarstelle in …
- OLG Brandenburg, 19.01.2023 - Not 1/22
Grundsätzlich kein Anspruch auf Nichtbesetzung einer im selben Amtsbezirk …
- OLG Rostock, 17.03.2025 - 15 Not 2/23
Begehren einstweiligen Rechtsschutzes gegen Auswahlentscheidung im Verfahren zur …
Rn. 25 V. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, der in einer verwaltungsrechtlichen Notarsache ergeht, die Beschwerde an den Bundesgerichtshof nicht statthaft ist (vgl. BGH, Beschluss vom 08.06.2010, Az.: NotZ 5/10, - zitiert nach juris -, Rn. 7).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".