Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   EuGH, 25.11.1999 - C-96/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1569
EuGH, 25.11.1999 - C-96/98 (https://dejure.org/1999,1569)
EuGH, Entscheidung vom 25.11.1999 - C-96/98 (https://dejure.org/1999,1569)
EuGH, Entscheidung vom 25. November 1999 - C-96/98 (https://dejure.org/1999,1569)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,1569) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Besondere Schutzgebiete

  • Judicialis

    Richtlinie 79/409/EWG

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Besondere Schutzgebiete

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Besondere Schutzgebiete

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung des Mitgliedstaats Frankreich wegen Verstoßes gegen die Verpflichtung aus Artikel 4 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten; Besondere Schutzgebiete im Sumpfgebiet des Poitou (Marais ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 79/409/EWG
    1 Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebliche Sachlage - Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verletzung des Artikels 4 der Richtlinie 79/409/EWG vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 103, S. 1) - Marais poitevin

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NuR 2000, 206
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 03.07.1997 - C-60/96

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 25.11.1999 - C-96/98
    Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist befand (vgl. u. a. Urteile vom 3. Juli 1997 in der Rechtssache C-60/96, Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-3827, Randnr. 15, und vom 18. März 1999 in der Rechtssache C-166/97, Kommission/Frankreich, Slg. 1999, I-1719, Randnr. 18).

    28 bis 32, und vom 18. März 1999, Kommission/Frankreich, Randnr. 21).

    Nach ständiger Rechtsprechung obliegt es im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 169 EG-Vertrag der Kommission, das Vorliegen der behaupteten Vertragsverletzung nachzuweisen und dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte zu liefern, anhand deren er das Vorliegen dieser Vertragsverletzung prüfen kann (vgl. u. a. Urteile vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 96/81, Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1791, Randnr. 6, und vom 18. März 1999 in der Rechtssache Kommission/Frankreich, Randnr. 40).

    Außerdem erlegt Artikel 4 Absatz 4 Satz 1 der Vogelschutzrichtlinie nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes den Mitgliedstaaten die Pflicht auf, geeignete Maßnahmen zu treffen, um insbesondere die Beeinträchtigung der Lebensräume in den für die Erhaltung der Wildvogelfauna geeignetsten Gebieten zu vermeiden, auch wenn die betreffenden Gebiete rechtswidrig nicht zu besonderen Schutzgebieten erklärt wurden (vgl. Urteile Kommission/Spanien, Randnr. 22, und vom 18. März 1999, Kommission/Frankreich, Randnr. 38).

    Folglich kann hinsichtlich der nicht zu besonderen Schutzgebieten erklärten Gebiete ein Verstoß gegen Artikel 4 Absatz 4 Satz 1 der Vogelschutzrichtlinie nur dann vorliegen, wenn die betreffenden Gebiete zu den zahlen- und flächenmäßig für die Erhaltung geschützter Arten geeignetsten Gebieten im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Unterabsatz 4 gehören (vgl. Urteil vom 18. März 1999, Kommission/Frankreich, Randnr. 39) und wenn tatsächlich eine Beeinträchtigung der Gebiete eingetreten ist.

  • EuGH, 02.08.1993 - C-355/90

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 25.11.1999 - C-96/98
    Zu den übrigen Maßnahmen, mit denen nach Ansicht der französischen Regierung ein ausreichender Schutzstatus für die besonderen Schutzgebiete geschaffen werden sollte, ist festzustellen, daß Artikel 4 Absätze 1 und 2 der Vogelschutzrichtlinie die Mitgliedstaaten nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes dazu verpflichtet, ein besonderes Schutzgebiet mit einem rechtlichen Schutzstatus auszustatten, der geeignet ist, u. a. das Überleben und die Vermehrung der in Anhang I der Richtlinie aufgeführten Vogelarten sowie die Vermehrung, die Mauser und die Überwinterung der nicht in Anhang I aufgeführten, regelmäßig auftretenden Zugvogelarten sicherzustellen (in diesem Sinne Urteile vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-355/90, Kommission/Spanien, Slg. 1993, I-4221, Randnrn.

    Außerdem erlegt Artikel 4 Absatz 4 Satz 1 der Vogelschutzrichtlinie nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes den Mitgliedstaaten die Pflicht auf, geeignete Maßnahmen zu treffen, um insbesondere die Beeinträchtigung der Lebensräume in den für die Erhaltung der Wildvogelfauna geeignetsten Gebieten zu vermeiden, auch wenn die betreffenden Gebiete rechtswidrig nicht zu besonderen Schutzgebieten erklärt wurden (vgl. Urteile Kommission/Spanien, Randnr. 22, und vom 18. März 1999, Kommission/Frankreich, Randnr. 38).

    20 bis 22, und vom 2. August 1993 in der Rechtssache Kommission/Spanien, Randnr. 35) ergeben hätten.

  • EuGH, 28.02.1991 - C-57/89

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 25.11.1999 - C-96/98
    Die Umwidmung stelle daher eine Verletzung der Verpflichtungen dar, die sich seinerzeit aus Artikel 4 Absatz 4 der Vogelschutzrichtlinie in der Auslegung des Gerichtshofes (Urteile vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-57/89, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-993, Randnrn.
  • EuGH, 25.05.1982 - 96/81

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 25.11.1999 - C-96/98
    Nach ständiger Rechtsprechung obliegt es im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 169 EG-Vertrag der Kommission, das Vorliegen der behaupteten Vertragsverletzung nachzuweisen und dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte zu liefern, anhand deren er das Vorliegen dieser Vertragsverletzung prüfen kann (vgl. u. a. Urteile vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 96/81, Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1791, Randnr. 6, und vom 18. März 1999 in der Rechtssache Kommission/Frankreich, Randnr. 40).
  • EuGH, 18.03.1999 - C-166/97

    Kommission / Frankreich - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Erhaltung …

    Auszug aus EuGH, 25.11.1999 - C-96/98
    Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist befand (vgl. u. a. Urteile vom 3. Juli 1997 in der Rechtssache C-60/96, Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-3827, Randnr. 15, und vom 18. März 1999 in der Rechtssache C-166/97, Kommission/Frankreich, Slg. 1999, I-1719, Randnr. 18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht