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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 07.12.1998

Rechtsprechung
   BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,998
BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97 (https://dejure.org/1999,998)
BVerwG, Entscheidung vom 21.04.1999 - 11 A 50.97 (https://dejure.org/1999,998)
BVerwG, Entscheidung vom 21. April 1999 - 11 A 50.97 (https://dejure.org/1999,998)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Sicherstellung von aktivem Schallschutz bei Änderung eines vorhandenen Schienenweges - Kosten einer aktiven Schallschutzmaßnahme außer Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck - Bindung des Gerichts an eine den selben Streitgegenstand betreffenden Entscheidung - Äußerung ...

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 121 VwGO; § 76 VwVfG; § 3 BImSchG; § 41 BImSchG; § 18 AEG; § 20 AEG
    Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens; Absehen von einer förmlichen Erörterung i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 4 AEG; Äußerung von Einwendern i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 4 AEG; Abwägung der öffentlichen und privaten Belange; Verhältnismäßigkeit der Kosten a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbau der Bahnstrecke Hamburg - Büchen - Berlin: Klage gegen das im Planänderungsbeschluss festgesetzte Schallschutzkonzept

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schallschutzwände an Schienenwegen (IBR 2000, 134)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 725
  • NuR 2000, 36
 
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Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach § …

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97
    Auf die dagegen erhobenen, auf Aufhebung dieses Beschlusses, hilfsweise auf Planergänzung um Maßnahmen des Lärmschutzes oder entsprechende Entschädigung gerichteten Klagen dieser und weiterer Kläger hat das Bundesverwaltungsgericht die Beklagte durch Urteil vom 5. März 1997 - BVerwG 11 A 25.95 - (BVerwGE 104, 123 ff. [BVerwG 05.03.1997 - 11 A 25/95]) verpflichtet, über die geforderten aktiven Schallschutzmaßnahmen und dem Grunde nach über die geltend gemachten Ansprüche auf Entschädigung für die Vornahme passiver Schallschutzmaßnahmen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden; im übrigen hat es die Klagen abgewiesen.

    Der erkennende Senat hat in seinem rechtskräftigen Urteil vom 5. März 1997 (UA S. 59 = BVerwGE 104, 123 [BVerwG 05.03.1997 - 11 A 25/95]) ausgeführt, daß das Gericht mit einer Verpflichtung der Beklagten zur Festsetzung aktiven Schallschutzes bis zur Schwelle bestimmter Grenzwerte unzulässig in den Abwägungsspielraum der Beklagten eingreifen würde.

    Ob die Kosten einer aktiven Schallschutzmaßnahme außer Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck stehen würden und deshalb dem Vorhabenträger nach dem Maßstab des § 41 Abs. 2 BImSchG nicht zuzumuten sind, ist nach der im Urteil des erkennenden Senats vom 5. März 1997 für das vorliegende Verfahren verbindlich zum Ausdruck gebrachten Rechtsauffassung in umfassender Weise daran zu messen, mit welchem Gewicht die widerstreitenden Belange einander gegenüberstehen (BVerwGE 104, 123 [BVerwG 05.03.1997 - 11 A 25/95]).

    Auf den Seiten 42 bis 44 des genannten Urteils (BVerwGE 104, 123 [BVerwG 05.03.1997 - 11 A 25/95]) hat sich der erkennende Senat eingehend mit dem in der Verkehrslärmschutzverordnung vorgesehenen Abschlag in Höhe von 5 dB(A) zur Berücksichtigung der geringeren Störwirkung des Schienenverkehrslärms im Vergleich zum Straßenverkehrslärm und mit der in derselben Verordnung angeordneten Maßgeblichkeit eines Mittelungspegels statt der Maximalpegel befaßt; er hat dabei die Rechtsgültigkeit dieser Regelungen bestätigt.

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz …

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97
    Dieser Verfahrensfehler führt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedoch nur dann zur Rechtswidrigkeit des Planänderungsbeschlusses, wenn er sich auf die Entscheidung in der Sache ausgewirkt haben kann (vgl. BVerwGE 69, 256 [BVerwG 20.05.1984 - 4 C 58/81]; 75, 214 [BVerwG 05.12.1986 - 4 A 1/85]).

    Die hiernach erforderliche Kausalität wäre nur dann zu bejahen, wenn zumindest die konkrete Möglichkeit bestände, daß ohne den Verfahrensfehler die Entscheidung anders, und zwar nicht präkludierte materiellrechtliche Rechtspositionen der Kläger begünstigend ausgefallen wäre (vgl. BVerwGE 69, 256 [BVerwG 20.05.1984 - 4 C 58/81]; 75, 214 [BVerwG 05.12.1986 - 4 A 1/85]).

    Dies wäre dann der Fall, wenn sich aufgrund erkennbarer oder naheliegender Umstände die Möglichkeit abzeichnen würde, daß durch den Verfahrensfehler die behördliche Abwägung der widerstreitenden öffentlichen und privaten Belange zum Nachteil solcher Positionen der Kläger in Richtung auf eine bestimmte Entscheidung beeinflußt worden ist (vgl. BVerwGE 69, 256 [BVerwG 20.05.1984 - 4 C 58/81]).

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97
    Dieser Verfahrensfehler führt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedoch nur dann zur Rechtswidrigkeit des Planänderungsbeschlusses, wenn er sich auf die Entscheidung in der Sache ausgewirkt haben kann (vgl. BVerwGE 69, 256 [BVerwG 20.05.1984 - 4 C 58/81]; 75, 214 [BVerwG 05.12.1986 - 4 A 1/85]).

    Die hiernach erforderliche Kausalität wäre nur dann zu bejahen, wenn zumindest die konkrete Möglichkeit bestände, daß ohne den Verfahrensfehler die Entscheidung anders, und zwar nicht präkludierte materiellrechtliche Rechtspositionen der Kläger begünstigend ausgefallen wäre (vgl. BVerwGE 69, 256 [BVerwG 20.05.1984 - 4 C 58/81]; 75, 214 [BVerwG 05.12.1986 - 4 A 1/85]).

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 A 1.85

    Zuständigkeit für den Feuerschutz im Mündungsbereich der Elbe - Unterhaltung des …

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97
    Dieser Verfahrensfehler führt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedoch nur dann zur Rechtswidrigkeit des Planänderungsbeschlusses, wenn er sich auf die Entscheidung in der Sache ausgewirkt haben kann (vgl. BVerwGE 69, 256 [BVerwG 20.05.1984 - 4 C 58/81]; 75, 214 [BVerwG 05.12.1986 - 4 A 1/85]).

    Die hiernach erforderliche Kausalität wäre nur dann zu bejahen, wenn zumindest die konkrete Möglichkeit bestände, daß ohne den Verfahrensfehler die Entscheidung anders, und zwar nicht präkludierte materiellrechtliche Rechtspositionen der Kläger begünstigend ausgefallen wäre (vgl. BVerwGE 69, 256 [BVerwG 20.05.1984 - 4 C 58/81]; 75, 214 [BVerwG 05.12.1986 - 4 A 1/85]).

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97
    Letzteres wäre nur dann zu bejahen, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Entscheidung der Planungsbehörde ohne den Mangel anders ausgefallen wäre (vgl. BVerwGE 64, 33 [BVerwG 21.08.1981 - 4 C 57/80]; 100, 238 [BVerwG 25.01.1996 - 4 C 5/95];… Urteil des erkennenden Senats vom 1. Oktober 1997 - BVerwG 11 A 10.96 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 32, S. 167).
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97
    Letzteres wäre nur dann zu bejahen, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Entscheidung der Planungsbehörde ohne den Mangel anders ausgefallen wäre (vgl. BVerwGE 64, 33 [BVerwG 21.08.1981 - 4 C 57/80]; 100, 238 [BVerwG 25.01.1996 - 4 C 5/95];… Urteil des erkennenden Senats vom 1. Oktober 1997 - BVerwG 11 A 10.96 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 32, S. 167).
  • BVerwG, 01.10.1997 - 11 A 10.96

    Schienenverkehrsrecht - Konflikt um die Offenhaltung oder Schließung eines …

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97
    Letzteres wäre nur dann zu bejahen, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Entscheidung der Planungsbehörde ohne den Mangel anders ausgefallen wäre (vgl. BVerwGE 64, 33 [BVerwG 21.08.1981 - 4 C 57/80]; 100, 238 [BVerwG 25.01.1996 - 4 C 5/95]; Urteil des erkennenden Senats vom 1. Oktober 1997 - BVerwG 11 A 10.96 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 32, S. 167).
  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98

    Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung; …

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97
    Zwar hat in der Zwischenzeit der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 4 CN 5.98 - verlautbart, daß er dieser Sichtweise nicht folge; dem Entscheidungsträger stehe bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung ein planerischer Gestaltungsspielraum nicht zu, und es könne dahinstehen, ob neben Kostengesichtspunkten auch sonstige öffentliche Belange, etwa der Landschafts- oder Stadtbildpflege, in die Verhältnismäßigkeitsprüfung einzubeziehen seien.
  • BVerwG, 14.01.1982 - 5 C 70.80

    Sozialwidriges Handeln - Sozialhilfe - Kostenersatz - Leistungsbescheid - Begriff

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97
    Da die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Beteiligung Dritter am Planfeststellungsverfahren Drittschutz grundsätzlich nicht um dieser Beteiligung selbst willen, sondern nur im Hinblick auf die bestmögliche Verwirklichung der dem Beteiligungsrecht zugrundeliegenden materiellrechtlichen Rechtspositionen gewähren (vgl. BVerwGE 62, 243 [BVerwG 29.05.1981 - 4 C 97/77]; 64, 325 [BVerwG 14.01.1982 - 5 C 70/80]; 67, 74 [BVerwG 17.03.1983 - 2 C 34/81]), könnten die Kläger auch nur dann insoweit durch den Planänderungsbeschluß in ihren Rechten verletzt sein.
  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78

    Notwendige Beiladung einer Gemeinde als Straßenbaulastträgerin; Rechtsnatur und …

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97
    Da die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Beteiligung Dritter am Planfeststellungsverfahren Drittschutz grundsätzlich nicht um dieser Beteiligung selbst willen, sondern nur im Hinblick auf die bestmögliche Verwirklichung der dem Beteiligungsrecht zugrundeliegenden materiellrechtlichen Rechtspositionen gewähren (vgl. BVerwGE 62, 243 [BVerwG 29.05.1981 - 4 C 97/77]; 64, 325 [BVerwG 14.01.1982 - 5 C 70/80]; 67, 74 [BVerwG 17.03.1983 - 2 C 34/81]), könnten die Kläger auch nur dann insoweit durch den Planänderungsbeschluß in ihren Rechten verletzt sein.
  • BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 8.93

    Bewilligung eines erhöhten Wohngeldes - Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt - …

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender …

  • BVerwG, 29.05.1981 - 4 C 97.77

    Beseitigung einer Teilstrecke eines oberirdischen Gewässers - Drittschützende …

  • BVerwG, 17.03.1983 - 2 C 34.81

    Besoldung - Anrechnung von Sachbezügen - Dienstlicher Fernsprechanschluss - …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.1985 - 9 A 719/83
  • LG Münster, 09.06.2017 - 8 KLs 5/15

    Parteiverrat, wenn der Rechtsanwalt gegen die ausdrückliche Weisung des Mandanten …

    Mehr als den ihnen zuerkannten Anspruch auf passiven Schallschutz nach der 24. BImSchV könnten die Kläger auch im Wege eines Planergänzungsanspruchs nicht geltend machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 1999, Az. 11 A 50.97, juris, Rn. 48).
  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Verfahren "Besonders …

    Aufgrund von § 41 Abs. 2 BImSchG ist immer zugleich die Kostenfrage aufzuwerfen mit der möglichen Folge, daß Abschläge gegenüber einer optimalen Lösung, d.h. der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung, im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gerechtfertigt erscheinen können (vgl. Senatsurteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - UA S. 26).

    Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - (UA S. 24 f.) für den benachbarten Planfeststellungsabschnitt die dort angegebene Lärmminderung um ca. 9,5 dB(A) als nicht nachvollziehbar bezeichnet, weil die durch den Ausbau erzielte Erhöhung der Streckenkapazität nicht in die Berechnung eingegangen sei.

    Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin in diesem Zusammenhang auf das Senatsurteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 -.

    So ist etwa auf eine Einrechnung des kapitalisierten Erhaltungsaufwands verzichtet worden, obwohl nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - UA S. 18) der Erhaltungsaufwand durchaus anzusetzen gewesen wäre.

  • BVerwG, 08.09.2016 - 3 A 5.15

    Eisenbahnrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Streckenausbau; zweites Gleis; …

    Zwar spiegeln die Nettokosten (Gesamtkosten für aktiven Schallschutz [Errichtungs- plus Unterhaltungskosten der Wände, vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 1999 - 11 A 50.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 28 S. 34] abzüglich der Kosten für den ersatzweise zu leistenden passiven Schallschutz einschließlich etwaiger Außenbereichsentschädigungen) denjenigen finanziellen Aufwand wider, der spezifisch - also über die ansonsten ohnehin anfallenden Kosten hinaus - durch die Gewährung aktiven Schallschutzes verursacht ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18. Juli 2013 - 7 A 9.12 - juris Rn. 34 f.).
  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 33.97

    Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Schutz des …

    Aufgrund von § 41 Abs. 2 BImSchG ist immer zugleich die Kostenfrage aufzuwerfen mit der möglichen Folge, daß Abschläge gegenüber einer optimalen Lösung, d. h. der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung, im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gerechtfertigt erscheinen können (vgl. Senatsurteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - UA S. 26).

    Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - (UA S. 24 f.) für den benachbarten Planfeststellungsabschnitt die dort angegebene Lärmminderung um ca. 9, 5 dB (A) als nicht nachvollziehbar bezeichnet, weil die durch den Ausbau erzielte Erhöhung der Streckenkapazität nicht in die Berechnung eingegangen sei.

    Ohne Erfolg berufen sich die Kläger in diesem Zusammenhang auf das Senatsurteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 -.

    So ist etwa auf eine Einrechnung des kapitalisierten Erhaltungsaufwands verzichtet worden, obwohl nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - UA S. 18) der Erhaltungsaufwand durchaus anzusetzen gewesen wäre.

  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 46.97

    Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Vorrang des …

    Aufgrund von § 41 Abs. 2 BImSchG ist immer zugleich die Kostenfrage aufzuwerfen mit der möglichen Folge, daß Abschläge gegenüber einer optimalen Lösung, d.h. der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung, im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gerechtfertigt erscheinen können (vgl. Senatsurteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - UA S. 26).

    Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - (UA S. 24 f.) für den benachbarten Planfeststellungsabschnitt die dort angegebene Lärmminderung um ca. 9,5 dB(A) als nicht nachvollziehbar bezeichnet, weil die durch den Ausbau erzielte Erhöhung der Streckenkapazität nicht in die Berechnung eingegangen sei.

    Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin in diesem Zusammenhang auf das Senatsurteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 -.

    So ist etwa auf eine Einrechnung des kapitalisierten Erhaltungsaufwands verzichtet worden, obwohl nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - UA S. 18) der Erhaltungsaufwand durchaus anzusetzen gewesen wäre.

  • BVerwG, 20.01.2010 - 9 A 22.08

    Straßenplanung, Lärmschutz, ergänzende Schutzauflage, Verkehrsprognose, …

    Die an der Rechtskraft des Urteils gemäß § 121 VwGO teilhabende Rechtsauffassung über den maßgebenden Prognosezeitpunkt bindet auch den Senat im vorliegenden Verfahren, soweit dieses denselben Streitgegenstand hat (stRspr, vgl. Urteile vom 27. Januar 1995 - BVerwG 8 C 8.93 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 70 und vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 28 S. 30).

    Bei ihrer Entscheidung kann sie auch berücksichtigen, ob öffentliche Belange etwa des Landschaftsschutzes oder der Stadtbildpflege oder private Belange negativ betroffener Dritter der Ausschöpfung aller technischen Möglichkeiten aktiven Schallschutzes entgegenstehen (Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - a.a.O. S. 32).

    Rn. 54 Sollte der Beklagte zu dem Ergebnis kommen, dass sich ein Vollschutz als unverhältnismäßig erweist, wären - ausgehend von dem erzielbaren Schutzniveau - "schrittweise Abschläge" vorzunehmen, um so die "mit gerade noch verhältnismäßigem Aufwand" zu leistende maximale Verbesserung der Lärmsituation zu ermitteln (vgl. Urteile vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - a.a.O. S. 39 und 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - a.a.O. ).

  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 31.97

    Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Vorrang des …

    Aufgrund von § 41 Abs. 2 BImSchG ist immer zugleich die Kostenfrage aufzuwerfen mit der möglichen Folge, daß Abschläge gegenüber einer optimalen Lösung, d.h. der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung, im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gerechtfertigt erscheinen können (vgl. Senatsurteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - UA S. 26).

    Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - (UA S. 24 f.) für den benachbarten Planfeststellungsabschnitt die dort angegebene Lärmminderung um ca. 9,5 dB(A) als nicht nachvollziehbar bezeichnet, weil die durch den Ausbau erzielte Erhöhung der Streckenkapazität nicht in die Berechnung eingegangen sei.

    Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin in diesem Zusammenhang auf das Senatsurteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 -.

    So ist etwa auf eine Einrechnung des kapitalisierten Erhaltungsaufwands verzichtet worden, obwohl nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - UA S. 18) der Erhaltungsaufwand durchaus anzusetzen gewesen wäre.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.07.2014 - 1 K 17/13

    Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Strecke Potsdam Griebnitzsee - …

    Da nach § 41 Abs. 1 BImSchG sicher zu stellen ist, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden können, hat die Beigeladene entsprechende Schutzmaßnahmen nicht nur einmalig herzustellen, sondern ggf. auch zu unterhalten, damit die erforderliche immissionsmindernde Wirkung auf Dauer gewährleistet bleibt (so BVerwG, Urteil vom 21. April 1999 - 11 A 50.97 -, juris Rdnr. 37 m. w. N.;… Urteil vom 15. März 2000 - 11 A 42.97 -, juris Rdnr. 85).

    Soweit in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21. April 1999 (- 11 A 50.97 -, juris Rdnr. 37) die Möglichkeit angesprochen wurde, dass die Unterhaltungskosten mit weniger als den von der Beigeladenen (Vorhabenträger) angegebenen 50 bis 56 % der Herstellungskosten zu kapitalisieren sein könnten, wird die Beklagte im Rahmen ihrer Neubescheidung der Frage nachzugehen haben, ob der Anstieg auf heute 106, 5 % der Teuerungsrate und dem Zeitablauf geschuldet ist bzw. aus welchen Gründen er realistisch sein könnte, sofern sich eine Herabsetzung der Unterhaltungskosten im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse entscheidungserheblich auswirken würde.

    Bereits im Urteil vom 21. April 1999 (-11 A 50.97-, juris Rdnr. 37) stellt das Bundesverwaltungsgericht fest, "tatsächlich waren noch erheblich höhere Kosten in die Abwägung einzustellen, da die Planfeststellungsbehörde zu Recht davon ausging, dass in den erforderlichen Kostenaufwand auch noch die Unterhaltungskosten einzubeziehen sind" (Hervorhebungen durch den Senat).

  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 34.97
    Aufgrund von § 41 Abs. 2 BImSchG ist immer zugleich die Kostenfrage aufzuwerfen mit der möglichen Folge, daß Abschläge gegenüber einer optimalen Lösung, d.h. der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung , im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gerechtfertigt erscheinen können (vgl. Senatsurteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - UA S. 26).

    Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - (UA S. 24 f.) für den benachbarten Planfeststellungsabschnitt die dort angegebene Lärmminderung um ca. 9,5 dB(A) als nicht nachvollziehbar bezeichnet, weil die durch den Ausbau erzielte Erhöhung der Streckenkapazität nicht in die Berechnung eingegangen sei.

    Ohne Erfolg berufen sich die Kläger in diesem Zusammenhang auf das Senatsurteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 -.

    So ist etwa auf eine Einrechnung des kapitalisierten Erhaltungsaufwands verzichtet worden, obwohl nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - UA S. 18) der Erhaltungsaufwand durchaus anzusetzen gewesen wäre.

  • OVG Bremen, 18.02.2010 - 1 D 599/08

    Verlängerung der Straßenbahnlinie 4 nach Lilienthal - Planfeststellungsbeschluss; …

    Eine solche Beeinflussung könnte nur vorliegen, wenn der Kläger aufgrund der fehlenden Einsichtsmöglichkeiten gehindert gewesen wäre, Einwendungen zu erheben, die geeignet gewesen wären, eine für ihn günstigere Entscheidung in der Sache herbeizuführen (BVerwG, Urt. v. 21.04.1999 - 11 A 50.97 - NVwZ-RR 1999, 725 m. w. Nwn.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 384/03

    Einwendungen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes für …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2019 - 20 D 96/11

    Klage auf Erlass einer neuen Fluglärmschutzverordnung für den Flughafen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2006 - 11 D 94/03

    Verlust der Sachbefugnis bei Veräußerung eines Grundstücks während eines …

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.2025 - 9 S 224/25

    Kein subjektiv-öffentliches Recht drittbetroffener privater Schulträger auf …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - 11 D 45/06

    Klage gegen den sechsspurigen Ausbau der A 40 in Bochum abgewiesen

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 386/03

    Lärmschutz bei eisenbahnrechtlicher Planfeststellung

  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 43.08

    Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Bundesstraße B 96 in …

  • VGH Hessen, 18.03.2008 - 2 C 1092/06

    Planfeststellungsverfahren - Festsetzung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen beim …

  • VG Oldenburg, 30.04.2003 - 1 B 4791/02

    Planfeststellungsbeschluss zur Herstellung eines Gewässers

  • BVerwG, 29.04.2003 - 9 B 59.02

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Verletzung des Grundsatzes …

  • OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 7 KS 75/06

    Geltendmachung von höheren Lärmschutzwänden oder Lärmschutzwällen durch Anwohner …

  • VG Würzburg, 12.04.2011 - W 4 K 10.118

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss für die …

  • BVerwG, 11.02.2003 - 9 B 49.02

    Rüge der mangelnden richterlichen Aufklärung im Verwaltungsgerichtsverfahren; …

  • BVerwG, 11.02.2003 - 9 B 50.02

    Nichtbeachtung von Spitzenpegeln im Rahmen der Verkehrslärmschutzverordnung; …

  • VGH Hessen, 04.04.2000 - 2 A 4587/96

    Planfeststellung einer Eisenbahnstrecke - Schallschutz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - 20 D 10/12

    Klagen gegen Verlegung und teilweisen Neubau der Straßenbahnlinie 310 in …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - 20 D 84/12

    Klagen gegen Verlegung und teilweisen Neubau der Straßenbahnlinie 310 in …

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.10.2006 - 4 KS 12/03
  • BVerwG, 15.06.2004 - 4 A 21.03

    Einstellung eines Verfahrens im Umfang der Klagerücknahme; Voraussetzungen für …

  • BVerwG, 14.05.2003 - 9 B 60.02

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung des Grundsatzes …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1999 - 20 D 87/96

    Anforderungen an die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens oder …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - 20 D 8/12

    Klagen gegen Verlegung und teilweisen Neubau der Straßenbahnlinie 310 in …

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 385/03

    Eignung naturschutzrechtlicher Ausgleichsfläche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2003 - 20 A 3955/02

    Zweck der Ausgestaltung des gemeindlichen Beteiligungsrechts im …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2006 - 20 B 1252/05

    Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen einen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2000 - 20 B 1971/99

    Ausgestaltung der Auslegung einer erteilten Interimsgenehmigung als eine …

  • VGH Hessen, 16.04.2002 - 2 A 4636/96

    ICE-Strecke: Schallschutz

  • BVerwG, 11.07.2002 - 9 VR 5.02

    Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses auf Grund fehlerhafter Abwägung - …

  • VGH Hessen, 16.04.2002 - 2 A 1262/97
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2000 - 20 B 2149/99

    Flughafen Düsseldorf darf Interimsgenehmigung weiter ausnutzen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2000 - 20 B 124/00
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2001 - 20 B 417/00

    Kein vorläufiger Stopp für den Ausbau des Flughafens Dortmund

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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.12.1998 - 11 B 46.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1445
BVerwG, 07.12.1998 - 11 B 46.98 (https://dejure.org/1998,1445)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.1998 - 11 B 46.98 (https://dejure.org/1998,1445)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 1998 - 11 B 46.98 (https://dejure.org/1998,1445)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    LuftVG § 9 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    LuftVG § 9 Abs. 2
    Luftverkehrsrecht - Zumutbarkeitsgrenze bei Fluglärm

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umweltrecht - Schallimmisionen durch Flugplatz innerhalb eines Industriegebiets

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1999, 870 (Ls.)
  • NuR 2000, 36
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1998 - 11 B 46.98
    Die Revision kann nicht wegen Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zugelassen werden; es fehlt an den erforderlichen näheren Angaben über die angebliche Abweichung des angefochtenen Urteils von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO; dazu z.B. Beschluß vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328).

    Zur ordnungsgemäßen Darlegung (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO) eines solchen Verfahrensfehlers gehören aber Angaben darüber, welche Aufklärungsmaßnahmen in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der Sachaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (vgl. Beschluß vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 a.a.O.).

    Der damit geltend gemachte Aufklärungsmangel ist jedoch nicht entsprechend den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO bezeichnet (vgl. dazu den oben erwähnten Beschluß vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 a.a.O.).

  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1998 - 11 B 46.98
    Diese Frage nach der gesetzlichen Zumutbarkeitsgrenze läßt sich, ohne daß es dafür eines Revisionsverfahrens bedürfte, mit dem angefochtenen Urteil (S. 35) dahin beantworten, daß die Vorschrift des § 9 Abs. 2 LuftVG in der Auslegung maßgebend ist, die sie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 56, 110 ; 87, 332 ) gefunden hat.

    Das Oberverwaltungsgericht (UA S. 43) beurteilt diejenigen Lärmeinwirkungen nach dem einheitlichen Maßstab des § 9 Abs. 2 LuftVG, die von dem Flugplatz auf seine Umgebung ausgehen, also im Flugplatzbetrieb ihre Ursache haben; dies entspricht der Judikatur des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 87, 332 ).

  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
    Auszug aus BVerwG, 07.12.1998 - 11 B 46.98
    Die Antwort hängt vielmehr, wie sich aus der Rechtsprechung zu den Voraussetzungen der Verwirkung ergibt (vgl. z.B. BVerwGE 44, 339 ; 52, 16 ), von einer Würdigung der Verhältnisse des Einzelfalls ab.
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1998 - 11 B 46.98
    Diese Frage nach der gesetzlichen Zumutbarkeitsgrenze läßt sich, ohne daß es dafür eines Revisionsverfahrens bedürfte, mit dem angefochtenen Urteil (S. 35) dahin beantworten, daß die Vorschrift des § 9 Abs. 2 LuftVG in der Auslegung maßgebend ist, die sie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 56, 110 ; 87, 332 ) gefunden hat.
  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 CB 1.90

    Immissionsschutz gegen Fluglärm - Ausbau des Flughafens Stuttgart

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1998 - 11 B 46.98
    Diese Würdigung führt nicht auf eine grundsätzliche Rechtsfrage (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 5. Oktober 1990 BVerwG 4 CB 1.90 Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 10 S. 13 ff.).
  • BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 18.76

    Erweiterte Hilfe - Verpflichtung eines Empfängers - Aufwendungsersatzanspruch - …

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1998 - 11 B 46.98
    Die Antwort hängt vielmehr, wie sich aus der Rechtsprechung zu den Voraussetzungen der Verwirkung ergibt (vgl. z.B. BVerwGE 44, 339 ; 52, 16 ), von einer Würdigung der Verhältnisse des Einzelfalls ab.
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1998 - 11 B 46.98
    Diese Fragen sind, soweit sie einer rechtsgrundsätzlichen Klärung überhaupt zugänglich und hier entscheidungserheblich sind, in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits beantwortet (vgl. insbesondere Urteil vom 5. Dezember 1986 BVerwG 4 C 13.85 BVerwGE 75, 214 ; ferner z.B. Urteil vom 27. Juli 1990 BVerwG 4 C 26.87 Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 18); darauf wird verwiesen.
  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 59.82

    Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche …

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1998 - 11 B 46.98
    Dies ist rechtlich umso weniger bedenklich, als der Planungsbehörde bei der Beurteilung der Erforderlichkeit des Vorhabens kein planerischer Spielraum zusteht (BVerwGE 72, 282 ).
  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 C 26.87

    Bindungswirkung der Revisionszulassung - Verfassungsmäßigkeit des § 36 BBahnG - …

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1998 - 11 B 46.98
    Diese Fragen sind, soweit sie einer rechtsgrundsätzlichen Klärung überhaupt zugänglich und hier entscheidungserheblich sind, in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits beantwortet (vgl. insbesondere Urteil vom 5. Dezember 1986 BVerwG 4 C 13.85 BVerwGE 75, 214 ; ferner z.B. Urteil vom 27. Juli 1990 BVerwG 4 C 26.87 Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 18); darauf wird verwiesen.
  • VG Hamburg, 31.05.1996 - 16 VG 1064/93
    Auszug aus BVerwG, 07.12.1998 - 11 B 46.98
    VG Hamburg vom 31.05.1996 - Az.: 16 VG 1064/93 - OVG Hamburg vom 02.03.1998 - Az.: OVG Bf III 41/96 -.
  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben; …

    Dass ein Flugplatz zu einem Industriebetrieb gehört, ändert nichts an der Anwendbarkeit und am Inhalt der genannten Vorschrift (Beschluss vom 7. Dezember 1998 - BVerwG 11 B 46.98 - Buchholz 442.40 § 9 LuftVG Nr. 11 ).
  • BGH, 10.12.2004 - V ZR 72/04

    Rechtsschutz des von Fluglärm betroffenen Anlegers

    Für den durch den Luftverkehr hervorgerufenen Lärm gibt es im Rahmen der Beurteilung auch nach § 9 Abs. 2 LuftVG keine generell festgelegten Grenzen (BVerwG, UPR 1999, 153, 154; BVerwG, NVwZ 2004, 1229, 1232;… Landmann/Rohmer/Hansmann, aaO).
  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

    Hiervon ausgehend ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Bau oder Ausbau von Verkehrsflughäfen bzw. -landeplätzen "gemeinnützig" ist, weil sie nach § 38 Abs. 2 Nr. 1, § 49 Abs. 2 Nr. 1 LuftVZO dem allgemeinen Verkehr der Zivilluftfahrt dienen sollen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - a.a.O., S. 119 f.; zum Erfordernis der Planrechtfertigung beim Ausbau eines "privatnützigen" Sonderflughafens vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 1998 - BVerwG 11 B 46.98 - Buchholz 442.40 § 9 LuftVG Nr. 11 S. 6).
  • BVerfG, 11.11.2002 - 1 BvR 218/99

    Zum Sonderlandeplatz Hamburg-Finkenwerder

    gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Dezember 1998 - BVerwG 11 B 46.98 -, b) das Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 2. März 1998 - OVG Bf III 41/96 -, c) das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 31. Mai 1996 - 16 VG 1064/93 -, d) den Planfeststellungsbeschluss zur Änderung des Sonderlandeplatzes Hamburg-Finkenwerder der Freien und Hansestadt Hamburg vom 8. März 1993 - VB 25 - 764.520-5/1/03/1 - .
  • VGH Hessen, 23.12.2003 - 2 A 2815/01

    Flughafenbetrieb; Lärm; Genehmigungsergänzungsanspruch; Schallschutz; Summenpegel

    Die von diesen Betriebsvorgängen verursachten Immissionen müssen bei der Bewältigung der von dem Flugplatz auf seine Umgebung ausgehenden Nachteile im Sinne des § 9 Abs. 2 LuftVG berücksichtigt werden (BVerwG, Beschlüsse vom 7. Dezember 1998, UPR 99, 153 ; und vom 31. März 1992 - 4 B 210.91 -).
  • VGH Hessen, 14.10.2003 - 2 A 2796/01

    Flughafenbetrieb; Einschränkung; Lärm; Planergänzung; Schallisolierung; …

    Die Immissionen von auf dem Flugplatz rollenden und stehenden Flugzeugen werden vielmehr, soweit sie von Vorgängen herrühren, die - wie auch die aus Sicherheitsgründen vorgeschriebenen Probeläufe von Triebwerken - unmittelbar mit dem Flugbetrieb zusammenhängen, von der TA-Lärm ebenso wenig erfasst wie die von fliegenden Luftfahrzeugen ausgehenden Immissionen (vgl. Beschluss des BVerwG vom 7. Dezember 1998 - 11 B 46.98 - UPR 1999, 153 f.); die Befugnis des HMWVL, den "Bodenlärm" im Rahmen der Flughafenüberwachung bis zu einer anderweitigen gesetzlichen oder verordnungsrechtlichen Regelung "in Anlehnung an die TA Lärm" ermitteln und darstellen zu lassen, bleibt hiervon unberührt.
  • VG Hamburg, 18.12.2000 - 15 VG 3923/00
    Derartige mittelbare Auswirkungen genügen jedoch nicht, um das Vorhaben als gemeinnützig bewerten zu können (…so schon OVG Hamburg, Beschl. v. 13.12 1994, a.a.O.;… Urt. v. 2.3.1998, a.a.O.; bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 7.12.1998, UPR 1999, S. 153 f.;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Auflage, § 74 Rdnr. 34).
  • VG Düsseldorf, 03.07.2023 - 3 L 829/23

    Untersagung von Triebwerksprobeläufen auf dem Flughafen Essen/Mülheim auf …

    Rn. 50 vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 1998 - 11 B 46.98 -, juris Rn. 12 f.

    Rn. 52 vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 1998 - 11 B 46.98 -, juris Rn. 13; VGH Hessen, Urteil vom 23. Dezember 2003 - 2 A 1517/01 -, juris Rn. 74; VGH Hessen, Urteil vom 23. Dezember 2003 - 2 A 2815/01 -, juris Rn. 61; VGH Hessen, Urteil vom 21. August 2009 - 11 C 227/08.T -, juris Rn. 862.

  • VGH Hessen, 23.12.2003 - 2 A 1517/01

    Klage gegen Betriebsgenehmigung für Flughafen

    Die von diesen Betriebsvorgängen verursachten Immissionen müssen bei der Bewältigung der von dem Flugplatz auf seine Umgebung ausgehenden Nachteile im Sinne des § 9 Abs. 2 LuftVG berücksichtigt werden (BVerwG, Beschlüsse vom 7. Dezember 1998, UPR 99, 153 ; und vom 31. März 1992 - 4 B 210.91 -).
  • OVG Hamburg, 03.09.2001 - 3 E 32/98
    Hat der Anwohner eines Flughafens über Jahre hin von den Ansprüchen keinen Gebrauch gemacht, die ihm gegenüber der Erweiterung des Flughafens ohne erforderliche Planfeststellung zur Verfügung stehen, kann ihm nach den Umständen des Einzelfalls die Berechtigung abgeschnitten sein, noch aus Anlaß eines späteren Änderungsvorhabens die fehlende Planfeststellung des bisherigen Zustands zu rügen (BVerwG, Beschl. v. 7.12.1998 - 11 B 46.98, BA S. 9 f., in Buchholz 442.40 § 9 LuftVG Nr. 11 insoweit nicht abgedruckt; Beschl. v. 5.10.1990, Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 10 S. 13 ff.;… OVG Hamburg, Urt. v. 2.3.1998 - OVG Bf III 41/96, UA S. 29;… VGH Mannheim, Urt. v. 7.11.1997, VBlBW 1998 S. 217, 218 f.;… OVG Schleswig, Urt. v. 29.10.1996 - 4 L 154/95, Juris).
  • VG Düsseldorf, 03.07.2023 - 3 L 910/23

    Untersagung von Triebwerksprobeläufen auf dem Flughafen Essen/Mülheim auf …

  • VG Düsseldorf, 03.07.2023 - 3 L 854/23

    Untersagung von Triebwerksprobeläufen auf dem Flughafen Essen/Mülheim auf …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2025 - 10 B 741/25

    Wann sind die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt?

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2000 - 20 D 115/97
  • VGH Hessen, 23.12.2003 - 2 A 2777/02

    Klagen gegen Ffm-Flughafenbetrieb abgewiesen

  • VGH Hessen, 23.12.2003 - 2 A 3483/02

    Klagen gegen Ffm-Flughafenbetrieb abgewiesen

  • VG Hamburg, 10.01.2001 - 15 VG 3934/00
  • VG Hamburg, 25.01.2001 - 15 VG 3936/00
  • VG Hamburg, 22.01.2001 - 15 VG 4838/00
  • VG Hamburg, 22.01.2001 - 15 VG 5102/00
  • OVG Niedersachsen, 14.09.1999 - 12 M 2125/99

    Konversion - zivile Mitbenutzung eines; Fluglärm; Gutachterbefangenheit; …

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