Rechtsprechung
| OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 27.07.1950 - I ZS 70/49 |
Volltextveröffentlichung
Papierfundstellen
- OGHZ 4, 177
- NJW 1950, 822
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 19.04.1955 - I ZR 66/53
Rechtsmittel
Zwar kann unverschuldeter Rechtsirrtum den Schuldner von den Folgen des Verzugs freistellen, wenn er ohne Fahrlässigkeit mit einer abweichenden Beurteilung durch das Gericht nicht zu rechnen brauchte (OGHZ 4, 177 [180]; BGH NJW 1951, 398, 758).War daher der Schuldner im Zeitpunkt der Währungsreform mit seiner Zahlung im Verzug, so ist er verpflichtet, dem Gläubiger den Schaden zu ersetzen, den dieser dadurch erlitten hat, daß er das Geld nicht in Sachwerten anlegen konnte Hierbei gilt nicht Umstellungs-, sondern Schadensersatzrecht (§ 249 BGB; OGHZ 3, 10 [16]; 4, 177 [179]).
- BGH, 09.02.1951 - I ZR 35/50
Rechtsmittel
Nicht auf den banktechnischen Vorgang der Vorbuchung kam es dem Revisionsgericht an, sondern darauf, ob die Reichsmarkforderung auf Grund des Bankvertrages als Kundenguthaben zu behandeln gewesen wäre, oder ob es sich um eine ausserhalb des Bankvertrages entstandene Reichsmarkforderung handelte (vgl. auch OGHZ 4, 177, [179]). - BGH, 01.06.1951 - I ZR 120/50
Rechtsmittel
Einen etwaigen Rechtsirrtum der Beklagten über ihre Zahlungspflicht hält es unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes für die Britische Zone (OGHZ 4, 177) für unbeachtlich.Das vom Kläger für seinen gegenteiligen Standpunkt herangezogene Urteil des Obersten Gerichtshofes für die britische Zone vom 2. Juli 1950 (OGHZ 4, 177 [181]) steht nicht entgegen, weil es einen Fall behandelt, in welchem die Berliner Zentrale ihrer westlichen Filiale die Gutschrift bereits am 11. März 1945 erteilt hatte, also in einem Zeitpunkt, im dem von einer Zerreissung des Filialnetzes noch keine Rede sein konnte.
- BGH, 27.09.1951 - I ZR 91/50
Rechtsmittel
Allerdings schließt diese Bestimmung nicht aus, daß unter dem Gesichtspunkt des Schadenersatzanspruches wegen Verzuges auch Zinsen für die Zeit vor dem 21. Juni 1948 verlangt werden können (OGHZ 4, 177 [183]). - BGH, 24.03.1960 - VII ZR 44/59
Rechtsmittel
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