Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 24.10.2001 - 9 W 91/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
GVG § 13; ; ArbGG § 5 Abs. 1 Nr. 2; ; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 a; ; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 c; ; TVG § 12 Abs. 1
- JurPC
GVG § 13; ArbGG §§ 5 Abs. 1 Nr. 2, 2 Abs. 1 Nr. 3 a und c; TVG § 12 Abs 1
Arbeitnehmerähnliche Stellung eines EDV-Fachmannes - Wolters Kluwer(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3a, ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3c, ArbGG § 5 Abs. 1 Nr. 2, TVG § 12a Abs. 1, GVG § 13
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitnehmerähnlichen Stellung eines EDV-Fachmannes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Arbeitnehmerähnliche Stellung; EDV-Fachmann; Projektvertrag; Rechtsweg; Arbeitsverhältnis; Wirtschaftliche Abhängigkeit
Papierfundstellen
- DB 2002, 379
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.02.1977 - VIII ZR 222/75
Zuständigkeit für Klage aus § 850h Abs. 2 ZPO
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2001 - 9 W 91/01
Nach der an § 12 Abs. 1 TVG angelehnten ständigen Rechtsprechung des BAG (NJW 1977, 853) der sich der Bundesgerichtshof (…BGH a.a.O.) angeschlossen hat, unterscheiden sich die arbeitnehmerähnlichen Personen von den Arbeitnehmern durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, wobei vor allem die Eigenart der jeweiligen Tätigkeit zu berücksichtigen ist.
- BGH, 24.06.2004 - I ZR 44/02
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aa) Das Berufungsgericht hat sich - wie auch andere Gerichte, die über ähnliche Sachverhalte zu befinden hatten (vgl. OLG Düsseldorf Mitt. 2001, 377, 378 f. = OLG-Rep 2001, 458; vgl. ferner OLG Frankfurt GRUR 2000, 1062; OLG München Mitt. 1998, 378, 380) - an dem in der Rechtsprechung anerkannten Grundsatz orientiert, daß eine Markenverletzung (§ 14 Abs. 3 Nr. 2 und 3 MarkenG) immer dann vorliegt, wenn ein mit der Marke des Originalherstellers gekennzeichnetes wiederbefüllbares Behältnis mit Waren eines anderen Herstellers nachgefüllt wird und der Verkehr die Marke auf dem Behältnis als Hinweis nicht nur auf die betriebliche Herkunft des Behältnisses, sondern auch auf die betriebliche Herkunft des Inhalts versteht (BGHZ 100, 51, 56 f. - Handtuchspender;… BGH, Urt. v. 10.4.1956 - I ZR 165/54, GRUR 1957, 84, 86 - Einbrandflaschen). - BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 98/09
Tarifvertragliches Höchstalter für die Einstellung von Piloten
Giesen will den Gegenstandsbereich betrieblicher Tarifnormen auf die Gegenstände der erzwingbaren betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmung beschränken (Giesen Tarifvertragliche Rechtsgestaltung für den Betrieb 2002 S. 379 ff., 574).. - LAG Köln, 23.01.2004 - 4 Sa 988/03
Kundenschutzklausel, freier Mitarbeiter
Auch die Tatsache, dass die Tätigkeit des Beklagten auf Grund der vertraglichen Gestaltungen bei dem Kunden ortsgebunden war, beeinträchtigte die Chancen des Beklagten, gleichzeitig für andere Kunden tätig zu werden, erheblich (vgl. dazu OLG Karlsruhe 24.10.2001 - 9 W 91/01 - DB 2002, 379). - LG Konstanz, 12.07.2001 - 4 O 248/01 d. Red.: Vgl. zur Frage der Arbeitnehmereigenschaft eines EDV-Fachmannes aber OLG Karlsruhe , Beschl. v. 24.10.2001 - 9 W 91/01 , CR 2002, 643, in diesem Heft.
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