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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.11.1993 - 20 W 265/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4944
OLG Frankfurt, 26.11.1993 - 20 W 265/93 (https://dejure.org/1993,4944)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.11.1993 - 20 W 265/93 (https://dejure.org/1993,4944)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. November 1993 - 20 W 265/93 (https://dejure.org/1993,4944)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1009 Abs. 1 § 1030
    Belastbarkeit eines Grundstücks zugunsten eines Miteigentümers mit einem Nießbrauch

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1994, 204
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Frankfurt, 02.01.2018 - 20 W 331/17

    Auslegung einer Befreiung von § 181 BGB

    Die Zwischenverfügung hat demnach die Angabe sämtlicher Hindernisse zu enthalten, die der Eintragung entgegenstehen, ferner die Bezeichnung sämtlicher Mittel oder Wege zur Beseitigung der Hindernisse, die klar aufgezeigt werden müssen und schließlich die Setzung einer Frist zur Beseitigung der konkret aufgezeigten Hindernisse (vgl. die Nachweise bei OLG Frankfurt Rpfleger 1994, 204; BayObLG 1997, 129;… Meikel/Böttcher, GBO, 11. Aufl., § 18 Rn. 104ff).
  • OLG München, 20.10.2016 - 34 Wx 228/16

    Widersprüchlicher Vorbehalt von Nießbrauch am gesamten oder am Bruchteilseigentum

    Rn. 16 Gemäß § 1009 Abs. 1 BGB können die untereinander in Bruchteilsgemeinschaft (§ 1008; §§ 741 ff. BGB) stehenden Beteiligten zu 1 und 2 durch gemeinsame Verfügung (§ 747 Satz 2 BGB) für einen oder für jeden von ihnen einen Nießbrauch an der ganzen gemeinschaftlichen Sache, hier dem Wohnungs- und Teileigentum, bestellen (OLG Frankfurt Rpfleger 1994, 204/205;… Demharter Anhang zu § 44 Rn. 40), auch durch entsprechenden Nießbrauchsvorbehalt im Zuge einer Anteilsveräußerung (vgl. BGHZ 190, 267/269 f.).
  • OLG Frankfurt, 03.07.2012 - 20 W 186/12

    Grundbuch: Inhalt einer Zwischenverfügung

    Dementsprechend hat die Zwischenverfügung zu enthalten die Angabe sämtlicher Hindernisse, die der Eintragung entgegenstehen, ferner die Bezeichnung sämtlicher Mittel oder Wege zur Beseitigung der Hindernisse, die klar aufgezeigt werden müssen, und schließlich die Setzung einer Frist zur Beseitigung der aufgezeigten Hindernisse (so zuletzt Senat, Beschluss vom 28.06.2011, 20 W 236/11, unter Hinweis auf Senat Rpfleger 1994, 204; BayObLGZ 1997, 129;… Meikel/Böttcher, GBO, 10. Aufl., § 18 Rz. 102).

    Vor diesem Hintergrund ist die Zwischenverfügung schon deshalb aufzuheben, weil sie nach den oben dargelegten Kriterien nicht so abgefasst ist, dass sie den Antragstellern eine sachgerechte Wahrnehmung ihrer Rechte ermöglicht (so zuletzt Senat, Beschluss vom 28.06.2011, 20 W 236/11, unter Hinweis auf Senat Rpfleger 1994, 204;… Meikel/Streck, a.a.O., § 77 Rz. 12 m. w. N.).

  • OLG Stuttgart, 11.10.2010 - 8 W 437/10

    Beschwerde gegen originäre Bestellung eines Eigentümernießbrauchs an einem …

    Denn heute ist es nicht mehr umstritten, dass auch die originäre Bestellung eines Eigentümernießbrauchs an Grundstücken zulässig ist (…Pohlmann in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl. 2009, § 1030 BGB Rn. 21 ff;… Jauernig, BGB, 13. Aufl. 2009, § 1030 BGB Rn. 3;… Wegmann in Bamberger/Roth, Beck'scher online-Kommentar, Stand 1. Februar 2010, § 1030 BGB Rn. 12;… Frank in Staudinger, BGB, 2009, § 1030 BGB Rn. 31 ff; BGH NJW 1964, 1226 zur Zulässigkeit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit am eigenen Grundstück; OLG Frankfurt Rpfleger 1994, 204; OLG Köln NJW-RR 1999, 239; je m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 15.09.2016 - 20 W 112/16

    Anforderungen an Zwischenverfügung im Grundbuchverfahren

    Dementsprechend hat die Zwischenverfügung zu enthalten die Angabe sämtlicher Hindernisse, die der Eintragung entgegenstehen, ferner die Bezeichnung sämtlicher Mittel oder Wege zur Beseitigung der Hindernisse und schließlich die Setzung einer Frist zur Beseitigung der aufgezeigten Hindernisse (vgl. die Nachweise bei Senat Rpfleger 1994, 204; BayObLGZ 1997, 129).
  • OLG Zweibrücken, 17.05.2010 - 3 W 11/10

    Eintragung eines Nießbrauchs zu Gunsten des Miteigentümers eines Grundstücks

    Dementsprechend hat das Oberlandesgericht Frankfurt in seiner Entscheidung vom 26. November 1993 (Rpfleger 1994, 204 ) zutreffend festgestellt, dass zugunsten eines Miteigentümers eines Grundstückes ohne Einschränkung und ohne die Anerkennung eines besonderen Bedürfnisses ein Nießbrauch eingetragen werden kann (so auch BayObLG, Rpfleger 1992 für die Belastung eines Grundstückes zugunsten eines Miteigentümers mit einem Wohnrecht).
  • OLG Frankfurt, 04.09.1996 - 20 W 299/96

    Rechtsfähigkeitsvermutung zu Gunsten einer im Grundbuch eingetragenen Stiftung

    Eine solche liegt nämlich nur dann vor, wenn dem Antragsteller die Beseitigung eines nach Ansicht des Grundbuchamts bestehenden und behebbaren Hindernisses aufgegeben und unter Fristsetzung für den Fall der Nichtbeseitung die Zurückweisung des Antrags angedroht wird (Senat in 20 W 647/74 vom 27.09.1974 = Rpfleger 1975, 59, 20 W 149/78 vom 09.03.1978 = Rpfleger 1978, 306, 20 W 265/93 vom 26.11.1993 = Rpfleger 1994, 204 = OLG-Report 1994, 13; BayObLG NJW-RR 1993, 530/531).
  • OLG Naumburg, 17.06.2002 - 11 Wx 7/02

    Zur Auslegung einer Beschwerdeschrift, wenn ein Notar in diesem offen lässt, für …

    Die Zwischenverfügung muss u.a. alle zur Beseitigung eines Eintragungshindernisses bestehenden Mittel und Möglichkeiten anführen, ohne den Antragsteller auf einen bestimmten Weg festzulegen (OLG Frankfurt Rpfleger 1977, 103; 1993, 147, 148; 1994, 204, 205; …
  • OLG Frankfurt, 14.12.2010 - 20 W 516/10

    Grundbuch: Voraussetzungen für die Löschung eines Nacherbenvermerks

    Vor diesem Hintergrund ist die Zwischenverfügung nach den oben dargelegten Kriterien nicht so abgefasst, dass sie den Beteiligten eine sachgerechte Wahrnehmung ihrer Rechte ermöglicht (vgl. zu diesem Erfordernis: Senat, Beschluss vom 17.06.2010, 20 W 185/10, m. w. N.; Rpfleger 1994, 204).
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Rechtsprechung
   OLG München, 17.06.1993 - 1 U 6626/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,9786
OLG München, 17.06.1993 - 1 U 6626/92 (https://dejure.org/1993,9786)
OLG München, Entscheidung vom 17.06.1993 - 1 U 6626/92 (https://dejure.org/1993,9786)
OLG München, Entscheidung vom 17. Juni 1993 - 1 U 6626/92 (https://dejure.org/1993,9786)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 823

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schuldhaftes Handeln; Arzt in Weiterbildung; Schwierige Handverletzung; Hinzuziehen eines Oberarztes; Vorgenommene Diagnose; Einverständnis

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 1400
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 27.01.2025 - 5 U 69/24

    Angestellter Arzt muss Anweisungen seiner vorgesetzten Ärzte widersprechen, wenn …

    Ein Assistenzarzt darf auf die vom Facharzt angeordneten Maßnahmen vertrauen, sofern nicht für ihn erkennbare Umstände hervortreten, die ein solches Vertrauen nicht gerechtfertigt erscheinen lassen (OLG Frankfurt, Urteil vom 18.04.2006, Az. 8 U 107/05; OLG Köln VersR 1993, 1157; OLG Zweibrücken VersR 2000, 728; für den Arzt in Weiterbildung: OLG München, OLGR 1994, 13).
  • OLG Brandenburg, 25.02.2010 - 12 U 60/09

    Arzthaftung: Hirnschädigung eines Neugeborenen infolge Sauerstoffunterversorgung …

    21 Ein Assistenzarzt darf auf die vom Facharzt angeordneten Maßnahmen vertrauen, sofern nicht für ihn erkennbare Umstände hervortreten, die ein solches Vertrauen nicht gerechtfertigt erscheinen lassen (OLG Frankfurt, Urteil vom 18.04.2006, Az. 8 U 107/05; OLG Köln VersR 1993, 1157; OLG Zweibrücken VersR 2000, 728; für den Arzt in Weiterbildung: OLG München, OLGR 1994, 13).
  • OLG Celle, 07.05.2001 - 1 U 15/00

    Schadensersatz ; Schmerzensgeld; Behandlungsfehler; Arzthaftung; Mandeloperation; …

    Auch entspricht es gängiger Rechtsprechung, dass ein in der Krankenhaus-Ambulanz tätiger Assistenzarzt in der Weiterbildung für die Unzulänglichkeit der Diagnostik aus Gründen der vertikalen Arbeitsteilung nicht verantwortlich ist, wenn er die Vorgehensweise mit dem Oberarzt abgesprochen hat (so OLG Köln VersR 93, 1157; ähnlich BGH VersR 94, 1303; OLG Düsseldorf VersR 91, 1412; OLG München VersR 93, 1400; OLG Zweibrücken VersR 97, 833).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 07.10.1993 - 22 W 65/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,26975
OLG Celle, 07.10.1993 - 22 W 65/93 (https://dejure.org/1993,26975)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.10.1993 - 22 W 65/93 (https://dejure.org/1993,26975)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Oktober 1993 - 22 W 65/93 (https://dejure.org/1993,26975)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BayObLG, 29.06.1995 - 3Z BR 137/95

    Restitutionsanspruch nach § 3 VermG als Nachlassgegenstand

    Denn die Ansprüche treten ihrem Sinn und Zweck nach an die Stelle verlorener Nachlaßwerte des Erblassers (…BGH aaO.; OLG Koblenz DtZ 1993, 253/254; OLG Celle Beschluß vom 7.10.1993 - 22 W 65/93, OLG-Report 1994 S. 13; vgl. auch BayObLGZ 1994, 40/45 und 1995, 109 = MDR 1995, 643 f; Casimir DtZ 1993, 362/364; Bader DtZ 1994, 22/23; Limmer ZEV 1994, 31/33 f.; Dieckmann ZEV 1994, 198/199;… a.M. Palandt/Edenhofer § 1922 Rn. 50 und Palandt/Heldrich aaO.).
  • LG Köln, 18.05.1995 - 11 T 15/94

    Bewertung von Grundbesitz in der ehemaligen DDR

    Für den Fall, daß Grundbesitz enteignet war und seine Rückerstattung erst aufgrund des nach Änderung der politischen Verhältnisse in Kraft getretenen Vermögensgesetzes verlangt werden konnte, hat das OLG Celle (OLGR 1994, 13) die Ansicht vertreten, dieser Rückerstattungsanspruch sei zwar mit seiner Entstehung als zum Nachlaß gehörend anzusehen, aber dennoch erst nach dem Erbfall - und damit nicht in der Person des Erblassers - entstanden; der Zeitpunkt des Erbfalls als Bewertungsstichtag werde hier durch den Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs ersetzt.
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Rechtsprechung
   OLG München, 03.09.1993 - U 1/93 Bau   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5140
OLG München, 03.09.1993 - U 1/93 Bau (https://dejure.org/1993,5140)
OLG München, Entscheidung vom 03.09.1993 - U 1/93 Bau (https://dejure.org/1993,5140)
OLG München, Entscheidung vom 03. September 1993 - U 1/93 Bau (https://dejure.org/1993,5140)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Landshut - O 1952/92
  • OLG München, 03.09.1993 - U 1/93 Ba

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 203 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 620
 
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Wird zitiert von ...

  • VG Freiburg, 25.03.2021 - 4 K 1724/19

    Anfechtung einer Zwangsgeldfestsetzung; Zwangsgeldfestsetzung bei Nutzung einer …

    Rn. 64 Insoweit hält es die Kammer im Hinblick auf die Bedeutung eines Zwangsgelds als Beugemittel (und nicht als Sanktion; vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.02.1994 - 5 S 1411/93 -, juris, Rn. 5 = NVwZ 1994, 620) schon nicht für zulässig, dabei die bis zum Erlass der Nutzungsuntersagungen im August 2016 von den Klägern veranstalteten zahlreichen lauten Konzerte und noch häufigeren discothekenähnlichen Tanzveranstaltungen zu berücksichtigen.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.11.1993 - 5 U 89/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,26209
OLG Düsseldorf, 11.11.1993 - 5 U 89/92 (https://dejure.org/1993,26209)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.11.1993 - 5 U 89/92 (https://dejure.org/1993,26209)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. November 1993 - 5 U 89/92 (https://dejure.org/1993,26209)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Quotenhaftungsklausel ist unwirksam (IBR 1994, 246)

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Naumburg, 26.11.2002 - 11 U 234/01

    Teilweise Darlegungslast des Architekten bei Schadensersatzforderung wegen …

    Dementsprechend sind die Anwesenheitszeiten nur so zu organisieren, dass der Architekt die unbedingt einer Beaufsichtigung oder nachträglichen Kontrolle unterliegenden Arbeiten in Augenschein nehmen kann (OLG Düsseldorf, 5 U 89/92, vom 11.11.1993 - zitiert in juris;… OLG München a.a.O.; OLG Hamm BauR 1991, 788, 790).

    c) Der bauüberwachende Architekt muss sich allerdings auch davon überzeugen, dass das ausführende Unternehmen überhaupt zuverlässig und in der Lage ist, die beauftragten Arbeiten ordnungsgemäß auszuführen (BGH WM 1971, 680, 681; OLG Düsseldorf, 5 U 89/92, vom 11.11.1993 - zitiert in juris).

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