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Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 13.02.1998

Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.04.1998 - 5 U 144/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3071
OLG Köln, 22.04.1998 - 5 U 144/96 (https://dejure.org/1998,3071)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.04.1998 - 5 U 144/96 (https://dejure.org/1998,3071)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. April 1998 - 5 U 144/96 (https://dejure.org/1998,3071)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Mit der GOÄ am Krankenbett

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1357
    Haftung des anderen Ehegatten im Rahmen der Schlüsselgewalt für Wahlarztvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kosten einer Privatbehandlung; Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss; Bedingung für die Unterbringung des Ehemannes in einem Einbettzimmer

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Arztrecht; Wahlarztvertrag im Rahmen der Schlüsselgewalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 228
  • FamRZ 1999, 1134
  • VersR 1999, 374
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.12.1995 - III ZR 233/94

    Wirksamkeit einer Wahlleistungsvereinbarung bei stationärer Krankenhausbehandlung

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.1998 - 5 U 144/96
    Rn. 14 Der Bundesgerichtshof hat in seiner in NJW 1996, 781 f = MedR 1996, 184 f abgedruckten Entscheidung zu den Anforderungen hierzu im einzelnen nicht abschließend Stellung genommen.

    Soweit es in der Entscheidung weiter heißt: "Daß die GOÄ dem Beklagten vorgelegt werden, behauptet die Klägerin selbst nicht", muß aus dieser nicht zu den tragenden Erwägungen zählenden Ausführung nicht notwendig geschlossen werden, daß der Patient auch über die einzelnen Entgelte der GOÄ zu unterrichten ist oder ihm zum Zwecke seiner Unterrichtung die GOÄ zu überlassen ist (so auch Genzel in MedR 1996, 184).

  • OLG Hamm, 26.04.1995 - 3 U 97/94
    Auszug aus OLG Köln, 22.04.1998 - 5 U 144/96
    Entscheidend ist, daß der im Wege der Arztwahl ausersehene Arzt das Gesamtkonzept der Behandlung selbst entwirft, sich jedenfalls mit den wichtigen und wesentlichen Behandlungsmaßnahmen selbst um den Patienten kümmert -sonst hätte dieser von der Chefarztwahl keinen Vorteil im Vergleich zur Behandlung als Kassenpatient- und durch die Leitung und Beaufsichtigung der eingeschalteten nachgeordneten Mitarbeiter jederzeit für die Durchsetzung und Einhaltung seines Behandlungskonzepts sorgt (so wohl die ganz herrschende Meinung: vgl. OLG Hamm in NJW 1995, 2420; OLG Karlsruhe in NJW 1987, 1489;… siehe hierzu insbesondere auch den Wortlaut von § 4 Abs. 2 S. 1 GOÄ alter und neuer Fassung sowie Brück/Krimmel/Kleinken/Warlo, Kommentar zur GOÄ, Stand: 1.1.1996, S. 90).
  • OLG Hamburg, 25.06.1987 - 3 U 221/86
    Auszug aus OLG Köln, 22.04.1998 - 5 U 144/96
    Der Senat hält es für genügend (ebenso OLG Hamburg in NJW 1987, 2937 f), wenn der Patient auf die Tatsache hingewiesen wird, daß die Abrechnung des selbst liquidierenden Chefarztes nach der GOÄ erfolgt.
  • OLG Düsseldorf, 08.11.1990 - 8 U 156/89
    Auszug aus OLG Köln, 22.04.1998 - 5 U 144/96
    Rn. 8 Soweit das Oberlandesgericht Düsseldorf ( NJW 1991, 2352 ) im Hinblick auf eine mit der in den vorliegenden Wahlarztverträgen enthaltenen einschränkungslosen Haftungsübernahmeklausel vergleichbare Klausel eine Aufklärung des Antragstellers über deren Tragweite gefordert und aus der unterlassenen Aufklärung einen auf die Befreiung von der Haftung gerichteten Schadensersatzanspruch zugebilligt hat, liegt dem dortigen Fall eine ganz anders gelagerte Interessensituation zugrunde; die Erwägungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf hält der Senat deshalb nicht für übertragbar auf den vorliegenden Fall.
  • LG Bremen, 02.04.1985 - 4 O 2892/84
    Auszug aus OLG Köln, 22.04.1998 - 5 U 144/96
    Rn. 16 Soweit die Beklagte behauptet, die Chefarztwahl sei nur erfolgt, weil ihr dies als Bedingung für die Unterbringung ihres Ehemannes in einem Einbettzimmer genannt worden sei, ist dies zwar ein dem Grunde nach erheblicher Einwand, weil eine solche Verknüpfung bereits nach dem damals geltenden Recht unzulässig war (vgl. LG Bremen in NJW 1986, 785 ff).
  • BGH, 27.11.2003 - III ZR 37/03

    Unterrichtungspflicht des Krankenhauses vor Abschluss einer …

    b) Die für den Träger des Krankenhauses günstigste Auffassung hält es für ausreichend, wenn der Patient darauf hingewiesen wird, daß die Abrechnung des selbstliquidierenden Chefarztes nach der Gebührenordnung für Ärzte erfolgt; darüber hinaus sei es Sache des Patienten, bei Bedarf die Vorlage des Textes der Gebührenordnung für Ärzte zu erbitten oder sich diese selbst zu beschaffen (OLG Köln, NJW-RR 1999, 228, 229 zu § 7 Abs. 2 BPflV a.F.;… zustimmend: Wagener, in: Düsseldorfer Kommentar zur BPflV, 3. Aufl., Erl. 3.3.1 zu § 22;… Dietz/Bofinger aaO Erl. III 6 zu § 22 BPflV [Stand: Juni 2000]; Biermann/Ulsenheimer/Weißauer, MedR 2000, 107, 108 f; Haberstroh, VersR 1999, 8, 13 f).
  • BGH, 08.01.2004 - III ZR 375/02

    Voraussetzungen einer wirksamen Wahlleistungsvereinbarung; Mitteilung der …

    Darüber hinaus sei es Sache des Patienten, die Vorlage des Textes der Gebührenordnung für Ärzte zu erbitten oder diese sich selbst zu beschaffen (OLG Köln, NJW-RR 1999, 228, 229 zu § 7 Abs. 2 BPflV a.F.;… zustimmend: Wagener in: Düsseldorfer Kommentar zur BPflV, 3. Aufl., Erl. 3.3.1 zu § 22; Dietz/Bofinger, Krankenhausfinanzierungsgesetz, Bundespflegesatzverordnung und Folgerecht, Erl. III 6 zu § 22 BPflV [Stand: Juni 2000]; Biermann/Ulsenheimer/Weissauer MedR 2000, 107, 108 f; Haberstroh VersR 1999, 8, 13 f).
  • OLG Zweibrücken, 28.05.2002 - 5 U 1/02

    Krankenhausvertrag: Hinweispflicht bei Abschluß einer Wahlleistungsvereinbarung

    Nach OLG Düsseldorf (VersR 1999, 496, 497) war nach § 7 Abs. 2 BPflV die Unterrichtung des Patienten über die Höhe der Pflegesätze, den Wahlarztabschlag sowie über die von der GOÄ abweichenden Steigerungssätze gefordert (a.A. OLG Köln, OLG-Report 1998, 212).
  • OLG Brandenburg, 10.02.2004 - 11 U 73/03

    Vergütungsanspruch eines Arztes - Wirksamkeit einer Wahlleistungsvereinbarung

    Es genügt daher nicht, wenn der Patient allein darauf hingewiesen wird, dass sich die Entgelte für die wahlärztliche Leistung nach der GOÄ berechnen und ihm darüber hinaus die Möglichkeit gegeben wird, in diese Einsicht zu nehmen (so aber OLG Köln OLGR 1998, 212, anders BGH a.a.O.).
  • OLG Jena, 16.10.2002 - 4 U 277/02

    Die wirtschaftliche Aufklärungspflicht des Chefarztes beim Abschluss von …

    Dem Patienten sei die Möglichkeit der Einsichtnahme in die GOÄ/GOZ zu gewähren und auf Verlangen eine nähere Erläuterung zu geben (OLG Köln, Urteil vom 22.04.1998, NJW-RR 1999, 228 f, 229 zu § 7 Abs. 2 BPflV 1985).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.02.1998 - 4 U 107/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,13670
OLG Celle, 13.02.1998 - 4 U 107/97 (https://dejure.org/1998,13670)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.02.1998 - 4 U 107/97 (https://dejure.org/1998,13670)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Februar 1998 - 4 U 107/97 (https://dejure.org/1998,13670)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 832 ZPO; § 836 Abs. 1 ZPO
    Notarielles Schuldanerkenntnis mit Vollstreckungsunterwerfung ; Rückfall der abgetretenen Forderungen ; Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ; Absicherung einer Kreditverpflichtungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Notarielles Schuldanerkenntnis mit Vollstreckungsunterwerfung ; Rückfall der abgetretenen Forderungen ; Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ; Absicherung einer Kreditverpflichtungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.07.1971 - II ZR 176/68

    Seeversicherung

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.1998 - 4 U 107/97
    Der Vollstreckungsgläubiger erhält nicht die Befugnis nach § 836 Abs. 1 ZPO, die Forderung nach ihrer Überweisung einzuziehen (BGHZ 56, 339 = NJW 1971, 1938 MDR 1971, 910).

    Rn. 23 Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Pfändung einer dem Schuldner nicht zustehenden Forderung unwirksam ist (BGH NJW 1988, 495 = LM § 829 ZPO Nr. 29; BGHZ 56, 339 MDR 1971, 910 = NJW 1991, 1938 [BGH 30.04.1991 - VI ZR 178/90] = LM § 186 VVG Nr. 2) und die spätere Rückabtretung der abgetretenen Forderung an den Zedenten nicht dazu führt, daß die frühere erfolglose Pfändung nunmehr von selbst die Forderung erfaßt (BGHZ 56, 339 = MDR 1971, 910 = NJW 1971, 1938 = LM § 186 VVG Nr. 2), lag dieser Rechtsprechung nicht die Pfändung von fortlaufenden Bezüge i. S. d. § 832 ZPO zugrunde, bei denen es sich nicht nur um die Vergütung aus bestehenden Dienst- oder Arbeitsverhältnissen handelt, sondern insbesondere auch um die nach § 850 ZPO als Arbeitseinkommen wiederkehrend zahlbaren Vergütungen, damit auch um die nach § 850 b ZPO bedingt pfändbaren Bezüge (…Zöller-Stöber, ZPO, 20. Aufl., § 832 Rn. 2).

  • BGH, 30.04.1991 - VI ZR 178/90

    Übertragung des HIV-Virus als Gesundheitsbeschädigung; Darlegungs- und Beweislast …

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.1998 - 4 U 107/97
    Rn. 23 Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Pfändung einer dem Schuldner nicht zustehenden Forderung unwirksam ist (BGH NJW 1988, 495 = LM § 829 ZPO Nr. 29; BGHZ 56, 339 MDR 1971, 910 = NJW 1991, 1938 [BGH 30.04.1991 - VI ZR 178/90] = LM § 186 VVG Nr. 2) und die spätere Rückabtretung der abgetretenen Forderung an den Zedenten nicht dazu führt, daß die frühere erfolglose Pfändung nunmehr von selbst die Forderung erfaßt (BGHZ 56, 339 = MDR 1971, 910 = NJW 1971, 1938 = LM § 186 VVG Nr. 2), lag dieser Rechtsprechung nicht die Pfändung von fortlaufenden Bezüge i. S. d. § 832 ZPO zugrunde, bei denen es sich nicht nur um die Vergütung aus bestehenden Dienst- oder Arbeitsverhältnissen handelt, sondern insbesondere auch um die nach § 850 ZPO als Arbeitseinkommen wiederkehrend zahlbaren Vergütungen, damit auch um die nach § 850 b ZPO bedingt pfändbaren Bezüge (…Zöller-Stöber, ZPO, 20. Aufl., § 832 Rn. 2).
  • BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 161/92

    Pfändung einer voraus abgetretenen Forderung

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.1998 - 4 U 107/97
    Bei Rückfall der abgetretenen Forderungen an den Schuldner kann ein Pfändungspfandrecht an künftigen Gehaltsansprüchen auch aufgrund einer zunächst wirkungslosen Pfändung entstehen (BAG NJW 1993, 2699 = ZIP 1993, 940).
  • BGH, 25.03.1976 - VII ZR 32/75

    Stille Zession und Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.1998 - 4 U 107/97
    Für die Pfändung der in fortlaufenden Bezügen bestehenden Forderungen ist der Bundesgerichtshof von der grundsätzlichen Wirksamkeit der Pfändung trotz vorhergehender Abtretung ausgegangen und wendet den Grundsatz der Priorität zugunsten des zeitlich letzteren an (BGHZ 66, 150 [BGH 25.03.1976 - VII ZR 32/75] = NJW 1976, 1990 [VGH Hessen 02.12.1975 - II OE 58/74] = LM § 812 BGB Nr. 116).
  • BGH, 05.11.1953 - IV ZR 95/53

    Forderungspfändung gegen Treuhänder

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.1998 - 4 U 107/97
    Dieser zukünftige Anspruch des Schuldners unterliegt dem Zugriff seiner Gläubiger (BGHZ 11, 37).
  • BGH, 26.05.1987 - IX ZR 201/86

    Befreiende Wirkung von Leistungen des Drittschuldners

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.1998 - 4 U 107/97
    Rn. 23 Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Pfändung einer dem Schuldner nicht zustehenden Forderung unwirksam ist (BGH NJW 1988, 495 = LM § 829 ZPO Nr. 29; BGHZ 56, 339 MDR 1971, 910 = NJW 1991, 1938 [BGH 30.04.1991 - VI ZR 178/90] = LM § 186 VVG Nr. 2) und die spätere Rückabtretung der abgetretenen Forderung an den Zedenten nicht dazu führt, daß die frühere erfolglose Pfändung nunmehr von selbst die Forderung erfaßt (BGHZ 56, 339 = MDR 1971, 910 = NJW 1971, 1938 = LM § 186 VVG Nr. 2), lag dieser Rechtsprechung nicht die Pfändung von fortlaufenden Bezüge i. S. d. § 832 ZPO zugrunde, bei denen es sich nicht nur um die Vergütung aus bestehenden Dienst- oder Arbeitsverhältnissen handelt, sondern insbesondere auch um die nach § 850 ZPO als Arbeitseinkommen wiederkehrend zahlbaren Vergütungen, damit auch um die nach § 850 b ZPO bedingt pfändbaren Bezüge (…Zöller-Stöber, ZPO, 20. Aufl., § 832 Rn. 2).
  • VGH Hessen, 02.12.1975 - II OE 58/74
    Auszug aus OLG Celle, 13.02.1998 - 4 U 107/97
    Für die Pfändung der in fortlaufenden Bezügen bestehenden Forderungen ist der Bundesgerichtshof von der grundsätzlichen Wirksamkeit der Pfändung trotz vorhergehender Abtretung ausgegangen und wendet den Grundsatz der Priorität zugunsten des zeitlich letzteren an (BGHZ 66, 150 [BGH 25.03.1976 - VII ZR 32/75] = NJW 1976, 1990 [VGH Hessen 02.12.1975 - II OE 58/74] = LM § 812 BGB Nr. 116).
  • OLG Saarbrücken, 14.12.1999 - 4 U 336/99
    Denn die behauptete Gläubigerstellung am hinterlegten Betrag bedeutet nach höchstrichterlicher Rechtsprechung im Verhältnis zur Hinterlegungsstelle eine vermögenswerte Rechtsposition, die allein dem materiell Berechtigten zusteht und die der nur vermeintlich Berechtigte ohne Rechtsgrund erlangt hat (BGH v. 13.2.1998 - 4 U 107/97, NJW 1990, 716 [717 re. Sp.]; BGH NJW 1999, 2588 [2589 li. Sp.];… Senat, Urt. v. 27.11.1991 - 4 U 199/91;… Staudinger/Olzen, BGB, 13. Aufl. 1995, Vorbem. zu §§ 372 ff Rz. 17 m.w.N. zur Rechtsprechung des BGH;… Heinrichs in MünchKomm/BGB, 3. Aufl., § 372 Rz. 24).

    War das nicht (mehr) der Fall, konnte die Pfändung keine Wirkung entfalten (OLG Celle v. 13.2.1998 - 4 U 107/97, OLGR Celle 1998, 212 [213 li. Sp.]).

    Treten nämlich bei mehreren Übertragungstatbeständen (wie beispielsweise Abtretung und Pfändung) die Voraussetzungen des Forderungserwerbs durch den Zedenten gleichzeitig ein, wie es bei zukünftigen Forderungen, die gepfändet und abgetreten sind, der Fall sein kann, wird nach dem Prioritätsgrundsatz, dem die überwiegende Rechtsprechung zu Recht folgt (BGHZ 30, 149 [151] = MDR 1959, 749; BGHZ 32, 361 [363] = MDR 1960, 755; OLG Celle v. 13.2.1998 - 4 U 107/97, OLGR Celle 1998, 212 [213 li.

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