Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 21.10.2003 - 9 U 121/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1 HTürGG, § 5 HTürGG, § 150 Abs 1 BGB
Darlehensantrag in einer Haustürgeschäftesituation: Ausschluss des Widerrufs eines Monate später geschlossenen Darlehensvertrages; Beweislast für das Fortwirken der Haustürsituation - Judicialis
HTWG § 1
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HWiG § 1
Überrumpelung (Haustürsituation) bei Annahme eines Angebots auf Abschluss eines Darlehensvertrages - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Immobilienanlage: Darlehensvertrag in einer Haustürsituation
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
HWiG § 1 Abs. 1; VerbrKrG § 4 Abs. 1 Satz 4, § 3 Abs. 2 Nr. 2, § 9
Kein Widerrufsrecht nach HWiG bei Abschluss des Darlehensvertrags erst acht Monate nach Überrumpelung in Haustürsituation - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirksamkeit eines Darlehensvertrags zur Finanzierung des Erwerbs einer Eigentumswohnung; Zurechnung des Verschuldens des Erfüllungsgehilfen bei gleichzeitiger Tätigkeit für verschiedene Geschäftsherren; Aufklärungspflicht der Bank im Hinblick auf eine durch ihren Kredit ...
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 24.04.2001 - 19 O 225/00
- LG Frankfurt/Main, 24.04.2001 - 2/19/225/00
- OLG Frankfurt, 21.10.2003 - 9 U 121/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 60
- ZIP 2004, 260
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.04.2002 - XI ZR 91/99
Zum Widerrufsrecht bei Realkreditverträgen
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.2003 - 9 U 121/01
Dieses findet nach der während des vorliegenden Rechtsstreits entwickelten Rechtsprechung (BGH NJW 2002, 1881) auch auf Verbraucherkreditverträge jedenfalls dann Anwendung, wenn ein Widerruf nach dem Verbraucherkreditgesetz nicht möglich ist.Geht man davon aus, dass wegen § 3 II Nr. 2 VerbrKrG ein verbundenes Geschäft im Sinne des § 9 VerbrKrG nicht angenommen werden kann (BGH NJW 02, 1881, 1884), so hat die Klägerin im Rahmen der nach § 3 HTWG vorzunehmenden Rückabwicklung neben der erhaltenen Valuta bis zur Ausübung des Widerrufsrechts auch den Wert der Darlehensüberlassung zu vergüten, was bei Darlehen einer Zahlung des marktüblichen Zinses entspricht.
- BGH, 26.10.1993 - XI ZR 42/93
Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.2003 - 9 U 121/01
Ein solches Umgehungsgeschäft nimmt die Rechtsprechung bei einem im Anschluss an eine Überrumpelungssituation später mit neuen Willenserklärungen inhaltsgleich zustande gekommenen Vertrag dann an, wenn der Verbraucher durch den Verstoß gegen § 1 HTWG in eine Lage gebracht worden ist, in der seine Entschließungsfreiheit zum Abschluss des neu angebotenen Vertrages beeinträchtigt ist (BGH NJW 94, 262, 265).
- OLG Frankfurt, 24.10.2006 - 9 U 79/05
Darlehen zum Erwerb einer Immobilie: Auszahlung der Valuta an einen Dritten; …
Wird der zeitliche Abstand zwischen Verhandlungen und Abgabe der Willenserklärung zu groß, kann eine tatsächliche Vermutung gegen die Kausalität sprechen (Senatsurteil vom 21.10.2003, NJW-RR 2004, 60).Vor solchermaßen ökonomischen Zwängen schützt das Haustürwiderrufsgesetz den Verbraucher nicht (Senatsurteil vom 21.10.2003, a.a.O.).
- OLG Stuttgart, 21.12.2005 - 9 U 50/05
Bankenhaftung bei Finanzierung des Immobilienerwerbs zur Kapitalanlage: …
Eine solche Indizwirkung für die Kausalität entfällt danach aber bei zunehmendem zeitlichem Abstand, wobei es den Kunden nach wie vor unbenommen bleibt, auf der Grundlage der konkreten Umstände des Einzelfalles den Nachweis der Ursächlichkeit zu führen (BGHZ 131, 385 ff; WM 2003, 483 f; 1370 f; 2372 f; WM 2004, 521 f; FamRZ 2004, 1865 f; DNotl-Report 2005, 14; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 60; OLG Jena OLGR 2005, 238; OLG Stuttgart OLGR 2005, 115; OLG Schleswig MDR 2005, 740; WM 2005, 2218). - OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 9 U 56/03
Rückabwicklungsverlangen für einen Bankkreditvertrag zum finanzierten …
Bei dieser Sachlage kann man nicht davon ausgehen, dass die nach § 1 I HWiG erforderliche Überrumpelungssituation, die durch die Besuche des Herrn B in der Wohnung des Klägers in 1993 ausgelöst worden sein soll, noch bis in den August 1994 fortgewirkt hat, als sich der Kläger dazu entschloss, den Vertrag zu unterschreiben (vgl. auch: OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21.10.03, Az.: 9 U 121/01 = OLGR 2004, 41; Urteil vom 6.10.04, Az.: 9 U 47/04).
- OLG Stuttgart, 21.12.2005 - 9 U 26/05
Bankenhaftung bei Finanzierung des Immobilienerwerbs zur Kapitalanlage: …
Entfällt diese Indizwirkung für die Kausalität aber bei zunehmendem zeitlichem Abstand, ist es Aufgabe des Kunden , auf der Grundlage der konkreten Umstände des Einzelfalles den Nachweis der Ursächlichkeit zu führen (BGHZ 131, 385 ff; WM 2003, 483 f; 1370 f; 2372 f; WM 2004, 521 f; FamRZ 2004, 1865 f; DNotl-Report 2005, 14; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 60; OLG Jena OLGR 2005, 238; OLG Stuttgart OLGR 2005, 115; OLG Schleswig MDR 2005, 740; WM 2005, 2218). - OLG Stuttgart, 21.12.2005 - 9 U 65/05
Bankenhaftung bei Finanzierung des Immobilienerwerbs zur Kapitalanlage: …
Diese Indizwirkung für die Kausalität entfällt danach aber bei zunehmendem zeitlichem Abstand, wobei es dem Kunden nach wie vor unbenommen bleibt, auf der Grundlage der konkreten Umstände des Einzelfalles den Nachweis der Ursächlichkeit zu führen (BGHZ 131, 385 ff; WM 2003, 483 f; 1370 f; 2372 f; WM 2004, 521 f; FamRZ 2004, 1865 f; DNotl-Report 2005, 14; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 60; OLG Jena OLGR 2005, 238; OLG Stuttgart OLGR 2005, 115; OLG Schleswig MDR 2005, 740; WM 2005, 2218). - OLG Stuttgart, 21.12.2005 - 9 U 41/05
Bankenhaftung bei Finanzierung des Immobilienerwerbs zur Kapitalanlage: …
Eine solche Indizwirkung für die Kausalität entfällt danach aber bei zunehmendem zeitlichen Abstand, wobei es dem Kunden nach wie vor unbenommen bleibt, auf der Grundlage der konkreten Umstände des Einzelfalles den Nachweis der Ursächlichkeit zu führen (BGHZ 131, 385 ff; BGH WM 2003, 483 f; 1370 f; 2372 f; WM 2004, 521 f; FamRZ 2004, 1865 f; DNotl-Report 2005, 14; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 60; OLG Jena OLGR 2005, 238; OLG Stuttgart OLGR 2005, 115; OLG Schleswig, MDR 2005, 740; WM 2005, 2218). - OLG Stuttgart, 24.01.2007 - 9 U 77/06
Finanzierungskredit: Ansprüche gegen eine Bank im Zusammenhang mit einem …
Bei zunehmendem zeitlichen Abstand wird aber eine Indizwirkung für den Kausalzusammenhang entfallen müssen (vgl. dazu BGHZ 131, 385; WM 03, 483; OLG Frankfurt NJW-RR 04, 60; OLGR 05, 77; OLG Jena, OLGR 05, 238 mit Nichtzulassungsentscheidung des BGH vom 23.11.2004 - XI ZR 27/04; BGH WM 04, 521; WM 04, 1579; FamRZ 04, 1865; OLG Stuttgart, OLGR 05, 115; OLG Karlsruhe ZIP 06, 2074). - OLG Frankfurt, 06.10.2004 - 9 U 47/04
Haustürgeschäft: Fortdauer der Überrumpelung bei längerem Zeitraum zwischen …
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (zuletzt Urteil vom 21.10.2003 - 9 U 121/01 - NJW-RR 2004, 60, bestätigt durch Beschluss des BGH vom 14.9.2004 - XI ZR 365/03). - OLG Stuttgart, 15.03.2006 - 9 U 216/05
Finanzierter Immobilienkauf: Haustürwiderruf des Darlehensvertrages; Darlegungs- …
Diese Indizwirkung für die Kausalität entfällt danach aber bei zunehmendem zeitlichem Abstand, wobei es den Kunden nach wie vor unbenommen bleibt, auf der Grundlage der konkreten Umstände des Einzelfalles den Nachweis der Ursächlichkeit zu führen (BGHZ 131, 385 ff; WM 2003, 483 f; 1370 f; 2372 f; WM 2004, 521 f; FamRZ 2004, 1865 f; DNotl-Report 2005, 14; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 60; OLG Jena OLGR 2005, 238; OLG Stuttgart OLGR 2005, 115; OLG Schleswig MDR 2005, 740; WM 2005, 2218; OLG Braunschweig, Beschluss vom 23.2.2005, 7 W 2/05). - OLG Frankfurt, 26.07.2004 - 9 U 9/04
Vergleich über Darlehensrückzahlungsansprüche: Wegfall der Vergleichsgrundlage …
Fehlt ein solcher zeitlicher Zusammenhang, so entfällt indes die tatsächliche Vermutung der Ursächlichkeit der Beeinflussung für den Vertragsschluss, so dass es hierzu dann einer nachvollziehbaren Darlegung durch den Verbraucher bedarf (Senatsurteil vom 21.10.2003, NJW-RR 2004, 60).
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 31.10.2003 - 16 W 145/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
ZPO § 411 IV; ; ZPO § 485; ; ZPO § 477; ; ZPO § 490; ; ZPO § 492
- IWW
- rechtsportal.de
Ergänzungsanträge im selbständigen Beweisverfahren
- ibr-online
Rechtliche Grenzen von Ergänzungsanträgen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zulässigkeit von Ergänzungsfragen an einen Sachverständigen zu dessen schriftlichen Gutachten; Recht auf Erweiterung der Beweisanträge in einem Verfahren; Vorliegen einer fachgerechten Verfugung ; Gegenbeweis zu einer offenkundigen Tatsache; Rechtsmissbräuchlichkeit ...
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Beweisrecht - Rechtliche Grenzen von Ergänzungsanträgen im selbstständigen Beweisverfahren
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Selbständiges Beweisverfahren: Wie oft darf man dieselbe Frage stellen? (IBR 2004, 174)
Verfahrensgang
- LG Kiel, 08.08.2003 - 14 OH 2/00
- OLG Schleswig, 31.10.2003 - 16 W 145/03
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 30.06.2011 - 5 W 138/11
Selbstständiges Beweisverfahren: Beschwerde gegen die Ablehnung einer weiteren …
Das kann sie auf der Grundlage der Argumentation des Bundesgerichtshofs aber richtigerweise nicht (im hier vertretenen Sinne - offen lassend, ob eine Entscheidung nach § 412 Abs. 1 ZPO oder nach den §§ 402, 398 ZPO [wiederholte Befragung des Sachverständigen] in Rede stand - auch OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 1996, 82;… ebenso Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 69. Aufl. 2011, § 490 Rdn. 9; anders für Ergänzungsfragen OLG Schleswig, OLGR Schleswig 2004, 41).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 14.11.2002 - 12 UF 81/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Elterliche Sorge: Aufhebung der gemeinsamen Sorge wegen erheblicher Kommunikationsschwierigkeiten und mangelnder Kooperationsbereitschaft der Eltern
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1671 Abs. 1 BGB; § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB
Voraussetzungen für die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil - Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Sorgerecht bei fehlender Kooperation
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 1671
Voraussetzungen der gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge; Übertragung auf einen Elternteil
Verfahrensgang
- AG Wennigsen, 16.04.2002 - 17 F 2182/01
- OLG Celle, 14.11.2002 - 12 UF 81/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 1488
Wird zitiert von ...
- KG, 22.09.2006 - 25 UF 21/06
Gemeinsame elterliche Sorge bei getrennt lebenden Eltern: Voraussetzungen der …
Die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge setzt eine ausreichende Gesprächsgrundlage voraus (OLG Celle FamRZ 2003, 1488).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 28.08.2003 - 11 WF 57/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
ZPO § 114; ; ZPO § 127 II; ; ZPO § 323; ; ZPO § 323 Abs. 1; ; BGB § 1361; ; BGB § 1361 I; ; BGB § 1578
- rechtsportal.de
Abänderung einer durch Vergleich festgesetzten Unterhaltsverpflichtung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe wegen unzureichender Angabe von Einkommensverhältnissen; Anforderungen an die Darlegung der Bedürftigkeit bei der Prozesskostenhilfe; Voraussetzungen und Umfang einer Abänderungsklage gegen einen gerichtlich ...
Verfahrensgang
- AG Bottrop, 26.02.2003 - 14 F 287/02
- OLG Hamm, 28.08.2003 - 11 WF 57/03
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BGH, 22.01.2003 - XII ZR 186/01
Einbeziehung über obligationsmäßig erzielte Einkommensanteile bei der Berechnung …
Auszug aus OLG Hamm, 28.08.2003 - 11 WF 57/03
Das Einkommen der Antragstellerin ist daher bei der Berechnung des eheangemessenen Unterhaltsbedarfs gemäß §§ 1361, 1578 BGB nicht in eine Differenzberechnung einzustellen, vielmehr ist nach dessen Ermittlung erst in einem weiteren Schritt unter Billigkeitsgesichtspunkten (§ 1577 II BGB) zu prüfen, ob und ggfs. in welchem Umfang es als bedarfsdeckend anzurechnen ist (BGH Urteil vom 22.01.2003 - XII ZR 186/01 = FamRZ 2003, 181 f im Anschluss an BGHZ 148, 105 ff).In Ansehung der bereits angesprochenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Behandlung überobligationsmäßig erzielter Einkünften (BGH, Urteil vom 22.01.2003 -XII ZR 186/01) hält der Senat es unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien für billig (§ 1577 II BGB), den um einen Erwerbsbonus von 1/7 bereinigten überobligatorischen Einkommensanteil der Antragstellerin mit einem Anteil von 50 % als bedarfsdeckend anzurechnen.
- BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99
Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts
Auszug aus OLG Hamm, 28.08.2003 - 11 WF 57/03
Das Einkommen der Antragstellerin ist daher bei der Berechnung des eheangemessenen Unterhaltsbedarfs gemäß §§ 1361, 1578 BGB nicht in eine Differenzberechnung einzustellen, vielmehr ist nach dessen Ermittlung erst in einem weiteren Schritt unter Billigkeitsgesichtspunkten (§ 1577 II BGB) zu prüfen, ob und ggfs. in welchem Umfang es als bedarfsdeckend anzurechnen ist (BGH Urteil vom 22.01.2003 - XII ZR 186/01 = FamRZ 2003, 181 f im Anschluss an BGHZ 148, 105 ff). - BGH, 15.10.1986 - IVb ZR 78/85
Berücksichtigung von vor Schluß der mündlichen Verhandlung eingetretenen …
Auszug aus OLG Hamm, 28.08.2003 - 11 WF 57/03
Im Rahmen der Abänderungsklage nach § 323 ZPO trifft dabei grundsätzlich den jeweiligen Kläger die Darlegungs- und Beweislast für alle Faktoren, die für die Festsetzung der titulierten Unterhaltsrente maßgebend waren und hinsichtlich derer eine im Ergebnis wesentliche Änderung geltend gemacht wird, aus der die Unzumutbarkeit der Fortzahlung des titulierten Unterhalts hergeleitet wird (BGH FamRZ 1987, 259; KG, KGR 1994, 22 - FamRZ 1994, 765 f;… OLG Stuttgart, aaO. m.w.N.;… Wendl/Staudigl-Thalmann, 5. Aufl. § 8 Rz. 166;… Wendl/Staudigl-Haußleiter, aaO. § 6 Rz. 726).
- BGH, 04.10.1982 - GSZ 1/82
Anpassung des in einem Prozeßvergleich vereinbarten Unterhalts
Auszug aus OLG Hamm, 28.08.2003 - 11 WF 57/03
Da Geltungsgrund von ein- oder zweiseitig -freiwillig-errichteten Urkunden allein der Parteiwille ist (BGH MDR 1983, 189 - FamRZ 1983, 22 ff, 24), beurteilt sich die Frage nach der Bindungswirkung der abzuändernden Urkunde in erster Linie nach der Reichweite des Bindungswillens der Partei(en). - BGH, 24.11.1982 - IVb ZR 310/81
Betreuungsleistungen eines neuen Partners bei der Unterhaltsbemessung
Auszug aus OLG Hamm, 28.08.2003 - 11 WF 57/03
Das im interessierenden Zeitraum ab November 2002 erzielte Erwerbseinkommen der Antragstellerin ist dagegen als überobligatorisch anzusehen, da für die Antragstellerin wegen der von ihr wahrgenommenen Betreuung des am 07.12.1996 geborenen Sohnes an sich noch keine Erwerbsverpflichtung bestand (Ziff. 30 I HLL Stand 01.07.2001 = Ziff. 17.1.1 HLL Stand 01.07.2003), so dass sie unterhaltsrechtlich nicht gehindert gewesen wäre, ihre Tätigkeit jederzeit wieder ganz einzustellen (…Wendl-Gerhardt, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl. § 1 Rz. 440 ff, 443 f unter Hinweis auf BGH FamRZ 1984, 364; FamRZ 1983, 146 ff, 149). - BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 30/85
Voraussetzungen der Abänderung eines Unterhaltsvergleichs
Auszug aus OLG Hamm, 28.08.2003 - 11 WF 57/03
Zudem muss auch im Falle einer Abänderung die Grundlage des Vergleichs, d.h. seine Struktur im Hinblick auf die für die vergleichsweise Unterhaltsbemessung maßgeblichen Lebensverhältnisse der Parteien gewahrt bleiben (vgl. BGH NJW 1992, 1622; 1986, 2054 f). - BGH, 14.12.1983 - IVb ZR 38/82
Berücksichtigung der Sozialhilfe bei der Unterhaltsbemessung; Leichtfertiger …
Auszug aus OLG Hamm, 28.08.2003 - 11 WF 57/03
Das im interessierenden Zeitraum ab November 2002 erzielte Erwerbseinkommen der Antragstellerin ist dagegen als überobligatorisch anzusehen, da für die Antragstellerin wegen der von ihr wahrgenommenen Betreuung des am 07.12.1996 geborenen Sohnes an sich noch keine Erwerbsverpflichtung bestand (Ziff. 30 I HLL Stand 01.07.2001 = Ziff. 17.1.1 HLL Stand 01.07.2003), so dass sie unterhaltsrechtlich nicht gehindert gewesen wäre, ihre Tätigkeit jederzeit wieder ganz einzustellen (Wendl-Gerhardt, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl. § 1 Rz. 440 ff, 443 f unter Hinweis auf BGH FamRZ 1984, 364; FamRZ 1983, 146 ff, 149). - BGH, 10.10.1984 - IVb ZR 12/83
Nachhaltige Sicherung des nachehelichen Unterhalts bei Aufnahme einer …
Auszug aus OLG Hamm, 28.08.2003 - 11 WF 57/03
Für die Beurteilung der Frage, ob Änderungen der maßgebenden Verhältnisse als wesentlich anzusehen sind, kommt es im übrigen nicht auf das Ausmaß der Änderung einzelner Umstände, sondern allein darauf an, ob die für die Unterhaltsverpflichtung als solche und für die Bemessung der Unterhaltsleistung maßgebenden Verhältnisse insgesamt eine wesentliche Änderung erfahren haben (BGH FamRZ 1985, 53 ff;… Wendl/Staudigl-Thalmann, 5. Aufl. § 8 Rz. 166). - KG, 08.12.1993 - 16 WF 7542/93
Unterhalt; Abänderung; Klage; Volljährigkeit; Unterhaltsabänderungsklage; Kind; …
Auszug aus OLG Hamm, 28.08.2003 - 11 WF 57/03
Im Rahmen der Abänderungsklage nach § 323 ZPO trifft dabei grundsätzlich den jeweiligen Kläger die Darlegungs- und Beweislast für alle Faktoren, die für die Festsetzung der titulierten Unterhaltsrente maßgebend waren und hinsichtlich derer eine im Ergebnis wesentliche Änderung geltend gemacht wird, aus der die Unzumutbarkeit der Fortzahlung des titulierten Unterhalts hergeleitet wird (BGH FamRZ 1987, 259; KG, KGR 1994, 22 - FamRZ 1994, 765 f;… OLG Stuttgart, aaO. m.w.N.;… Wendl/Staudigl-Thalmann, 5. Aufl. § 8 Rz. 166;… Wendl/Staudigl-Haußleiter, aaO. § 6 Rz. 726).
- OLG Köln, 15.03.2004 - 14 WF 213/03
PKH für einen in einem freien Arbeitsverhältnis stehenden Freigänger
Die Abänderungsklage ist nicht wegen § 323 III ZPO ausgeschlossen, da sich die Abänderbarkeit eine Vergleichs nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage richtet (BGH NJW 1998, 2433; OLG Hamm OLG-Report 2004, 41). - OLG Brandenburg, 29.11.2007 - 9 UF 77/07
Kindesunterhalt; Abänderungsklage: Darlegungs- und Beweislast eines …
Die Darlegungs- und Beweislast für die Grundlagen, die für die Festsetzung der titulierten Unterhaltsrente maßgebend waren, und für die Veränderung dieser Verhältnisse trägt der Abänderungskläger (BGH FamRZ 2004, 1179, 1180; Brandenburgisches OLG FamRZ 2005, 815, 816; OLG Hamm FuR 2004, 365, 366). - OLG Hamm, 25.11.2008 - 3 UF 59/08
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Abänderung eines Unterhaltsvergleichs
Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass im Rahmen der Abänderungsklage nach § 323 ZPO grundsätzlich den jeweiligen Kläger die Darlegungs- und Beweislast für alle Faktoren trifft, die für die Festsetzung der titulierten Unterhaltsrente maßgebend waren und hinsichtlich derer eine im Ergebnis wesentliche Änderung geltend gemacht wird, aus der die Unzumutbarkeit der Fortzahlung des titulierten Unterhalts hergeleitet wird (BGH, NJW 1987, 1201 = FamRZ 1987, 259; KG, KG-Report 1994, 22 = FamRZ 1994, 765; OLG Bamberg NJWE-FER 2001, 83; OLG Hamm NJOZ 2004, 3045, 3046;… W/St-Dose, § 6 Rdnr. 726; W/St-Schmitz, § 10 RZ 169).
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Rechtsprechung
| OLG München, 16.10.2003 - 11 W 1806/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vergütungsanspruch für Vergleichsgebühr des beigeordneten Anwalts der sich außergerichtlich einigenden Prozesspartei bei Gewährung von Prozesskostenhilfe
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BRAGO § 23 § 121 § 122
Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts nach Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs
Verfahrensgang
- LG München I, 02.07.2003 - 27 O 1764/03
- OLG München, 16.10.2003 - 11 W 1806/03
Papierfundstellen
- MDR 2004, 296
- FamRZ 2004, 966
- Rpfleger 2004, 228
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- OLG München, 14.02.1991 - 11 W 2815/90 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 09.11.2000 - III ZR 314/99
Rechtsstellung des Gerichtsvollziehers bei einer Sequestration
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 21.10.1987 - IVa ZR 170/86
Vergütung des in einem Prozesskostenhilfeverfahren beigeordneten Rechtsanwalts …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Nürnberg, 19.11.2002 - 7 WF 3360/02
Zur Erstattungsfähigkeit der Vergleichsgebühr des im Rahmen der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Heilbronn, 29.01.1991 - 1b T 27/91 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Braunschweig, 15.08.2006 - 2 W 102/06
Erfallen einer Gebühr für eine außergerichtliche Einigung für den beigeordneten …
Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof zu § 121 BRAGO entschieden, dass der im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt für seine Mitwirkung an einem außergerichtlichen Vergleich eine Vergleichsgebühr aus der Staatskasse beanspruchen könne (BGH NJW 1988, 494; ebenso: OLG Schleswig NJW-RR 2004, 422 ; OLG München MDR 2004, 296 ; OLG Celle MDR 1989, 647; OLG Nürnberg JurBüro 2003, 367; OLG Düsseldorf MDR 2003, 415 ).Allerdings wird man auch insoweit unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben eine Grenze der Erstattungsfähigkeit anzunehmen haben, wenn Gebühren offensichtlich in rechtsmissbräuchlicher Weise zur Entstehung gebracht werden (vgl. OLG München FamRZ 2004, 966 ;… Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., § 45 RVG Rd. 25).
- OLG Rostock, 04.09.2007 - 11 WF 166/07
Prozesskostenhilfebewilligung im Ehescheidungsverfahren: Erstreckung der …
(vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2005, 1264; OLG München FamRZ 2004, 966; OLG Köln AGS 2006, 138;… Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 114, Rdn. 47 und § 119, Rdn. 25). - OLG Koblenz, 29.04.2004 - 14 W 306/04
Bewilligung von Prozesskostenhilfe und späterer außergerichtlicher Vergleich; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - KG, 29.07.2005 - 6 W 224/04
Prozesskostenhilfe: Vergleichsgebühr des PKH-Anwalts auch bei außergerichtlichen …
Der Senat folgt den überzeugenden Ausführungen der Zivilkammer 82 des Landgerichts, die sich auf zahlreiche Entscheidungen der Oberlandesgerichte aus neuerer Zeit (z.B.: OLG Düsseldorf MDR 2003, 415; OLG Schleswig MDR 2003, 657; OLG Nürnberg MDR 2003, 658; OLG München JurBüro 2004, 37) und eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1988, 494) stützen kann (…ebenso Zöller/Philippi, a.a.O., § 119 Rn. 25 mit Nachweisen zur Gegenmeinung;… wohl jetzt auch Hartmann, a.a.O, § 45 Rn. 24).
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Rechtsprechung
| OLG Rostock, 14.07.2003 - 3 U 54/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Streit um den Umfang einer Abtretung hinsichtlich einer Forderung aus dem Verkauf eines unbebauten Grundstückes; Darlehensvergabe zum Zweck der Finanzierung von Grundstücksankaufskosten; Haftungsumfang einer Globalzession; Voraussetzungen einer anfänglicher Übersicherung ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
InsO § 134
Anfechtbarkeit einer Globalzession
Verfahrensgang
- LG Rostock, 24.05.2002 - 10 O 13/02
- OLG Rostock, 14.07.2003 - 3 U 54/03
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (11)
- BGH, 27.11.1997 - GSZ 1/97
Großer Senat für Zivilsachen entscheidet über Freigabeklauseln bei …
Auszug aus OLG Rostock, 14.07.2003 - 3 U 54/03
Enthält die formularmäßige Bestellung revolvierender Globalsicherung keine ausdrückliche oder eine unangemessene Deckungsgrenze, so beträgt diese Grenze bezogen auf einen realisierbaren Wert der Sicherungsgegenstände 110 % der gesicherten Forderung (BGH, Urteil vom 27.11.1997, BGHZ 137, 212, 230). - BGH, 25.04.2002 - IX ZR 313/99
Teilbarkeit aufgrund gegenseitiger Verträge geschuldeten Leistungen bei Insolvenz …
Auszug aus OLG Rostock, 14.07.2003 - 3 U 54/03
Mit der Erfüllungswahl erhält der nach Verfahrenseröffnung zunächst nicht durchsetzbare Anspruch die Qualität einer originären Forderung der oder gegen die Masse (BGH, Urteil vom 25.04.2002, BGHZ 150, 353 = ZIP 2002, 1091 = NJW 2002, 2783). - BGH, 12.03.1998 - IX ZR 74/95
Sittenwidrigkeit einer Sicherungsvereinbarung wegen Übersicherung
Auszug aus OLG Rostock, 14.07.2003 - 3 U 54/03
Dieser Wert lässt sich nur anhand der Besonderheiten des Einzelfalles in tatrichterlicher Verantwortung - ggf. mit sachverständiger Hilfe - ermitteln (BGH, Urteil vom 12.03.1998, NJW 1998, 2047 [BGH 12.03.1998 - IX ZR 74/95] ).
- BGH, 10.11.1989 - V ZR 201/88
Formularmäßige Ausdehnung der Haftung auf sämtliche Verbindlichkeiten eines …
Auszug aus OLG Rostock, 14.07.2003 - 3 U 54/03
Überraschend ist eine Klausel, wenn ihr ein Überrumpelungseffekt innewohnt, weil sie eine Regelung enthält, die von den Erwartungen des Vertragspartners deutlich abweicht und mit der dieser den Umständen nach vernünftigerweise nicht zu rechnen braucht (BGH, Urteil vom 10.11.1989, NJW 1990, 576, 577 [BGH 10.11.1989 - V ZR 201/88] ; BGH, Urteil vom 21.11.1991, NJW 1992, 1236). - BGH, 06.04.2000 - IX ZR 122/99
Begriff der Gläubigerbenachteiligung
Auszug aus OLG Rostock, 14.07.2003 - 3 U 54/03
Deren Rechtsnatur bestimme zugleich die Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit der Hilfsgeschäfte mit (BGH, Urteil vom 15.03.1972, BGHZ 58, 240 = NJW 1972, 870; BGH, Urteil vom 12.07.1990, BGHZ 112, 136 = ZIP 1990, 1088 = NJW 1990, 2626; ferner BGH, Urteile v. 11.12.1997, BGHZ 137, 267 = ZIP 1998, 257 sowie ZIP 1998, 247 = MDR 1998, 426 [BGH 11.12.1997 - IX ZR 278/96] ; BGH, Urteil v. 06.04.2000, ZIP 2000, 932 = NJW-RR 2000, 1154 [BGH 06.04.2000 - IX ZR 122/99] ). - BGH, 04.05.1995 - IX ZR 256/93
Zulässigkeit der Aufrechnung im Konkurs
Auszug aus OLG Rostock, 14.07.2003 - 3 U 54/03
Soweit der Gemeinschuldner einen gegenseitigen Vertrag bereits vor Konkurseröffnung erfüllt hat - dem steht gem. § 106 InsO die Eintragung der Vormerkung gleich -, hat die Masse keine Leistung mehr zu erbringen, so dass es nicht geboten und nicht gerechtfertigt erscheint, die Masse vor einer Abtretung des Teils der Gegenleistung, die auf die vom Schuldner erbrachte Leistung entfällt, zu schützen (BGH, Urteil vom 04.05.1995, BGHZ 129, 336, 340 = ZIP 1995, 926 = NJW 1995, 1966). - BGH, 11.12.1997 - IX ZR 341/95
Wirksamkeit der Verpfändung von Sachen und Forderungen nach ZGB -DDR
Auszug aus OLG Rostock, 14.07.2003 - 3 U 54/03
Deren Rechtsnatur bestimme zugleich die Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit der Hilfsgeschäfte mit (BGH, Urteil vom 15.03.1972, BGHZ 58, 240 = NJW 1972, 870; BGH, Urteil vom 12.07.1990, BGHZ 112, 136 = ZIP 1990, 1088 = NJW 1990, 2626; ferner BGH, Urteile v. 11.12.1997, BGHZ 137, 267 = ZIP 1998, 257 sowie ZIP 1998, 247 = MDR 1998, 426 [BGH 11.12.1997 - IX ZR 278/96] ; BGH, Urteil v. 06.04.2000, ZIP 2000, 932 = NJW-RR 2000, 1154 [BGH 06.04.2000 - IX ZR 122/99] ). - BGH, 12.07.1990 - IX ZR 245/89
Bestellung einer Sicherheit als unentgeltliche Verfügung
Auszug aus OLG Rostock, 14.07.2003 - 3 U 54/03
Deren Rechtsnatur bestimme zugleich die Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit der Hilfsgeschäfte mit (BGH, Urteil vom 15.03.1972, BGHZ 58, 240 = NJW 1972, 870; BGH, Urteil vom 12.07.1990, BGHZ 112, 136 = ZIP 1990, 1088 = NJW 1990, 2626; ferner BGH, Urteile v. 11.12.1997, BGHZ 137, 267 = ZIP 1998, 257 sowie ZIP 1998, 247 = MDR 1998, 426 [BGH 11.12.1997 - IX ZR 278/96] ; BGH, Urteil v. 06.04.2000, ZIP 2000, 932 = NJW-RR 2000, 1154 [BGH 06.04.2000 - IX ZR 122/99] ). - BGH, 19.02.1992 - VIII ZR 65/91
Formularmäßige Verkürzung der Verjährung der kaufrechtlichen …
Auszug aus OLG Rostock, 14.07.2003 - 3 U 54/03
Überraschend ist eine Klausel, wenn ihr ein Überrumpelungseffekt innewohnt, weil sie eine Regelung enthält, die von den Erwartungen des Vertragspartners deutlich abweicht und mit der dieser den Umständen nach vernünftigerweise nicht zu rechnen braucht (BGH, Urteil vom 10.11.1989, NJW 1990, 576, 577 [BGH 10.11.1989 - V ZR 201/88] ; BGH, Urteil vom 21.11.1991, NJW 1992, 1236). - BGH, 11.12.1997 - IX ZR 278/96
Begriff der nahestehenden Person
Auszug aus OLG Rostock, 14.07.2003 - 3 U 54/03
Deren Rechtsnatur bestimme zugleich die Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit der Hilfsgeschäfte mit (BGH, Urteil vom 15.03.1972, BGHZ 58, 240 = NJW 1972, 870; BGH, Urteil vom 12.07.1990, BGHZ 112, 136 = ZIP 1990, 1088 = NJW 1990, 2626; ferner BGH, Urteile v. 11.12.1997, BGHZ 137, 267 = ZIP 1998, 257 sowie ZIP 1998, 247 = MDR 1998, 426 [BGH 11.12.1997 - IX ZR 278/96] ; BGH, Urteil v. 06.04.2000, ZIP 2000, 932 = NJW-RR 2000, 1154 [BGH 06.04.2000 - IX ZR 122/99] ). - BGH, 15.03.1972 - VIII ZR 159/70
Besondere Konkursanfechtung und Schenkungsanfechtung
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 09.04.2003 - VI-U (Kart) 18/02 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
GWB § 20; GenG § 30 Abs. 1 § 34 Abs. 3 § 47 Abs. 1
Kartellrechtliche Zulässigkeit der Erhebung eines Eintrittsgeldes für den Beitritt zu einer Taxigenossenschaft
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 21.03.2002 - 13 O 111/01
- OLG Düsseldorf, 09.04.2003 - VI-U (Kart) 18/02
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 08.05.2007 - KZR 9/06
Autoruf-Genossenschaft II
Mithin trägt das Eintrittsgeld dazu bei, dass die Beklagte den Fortbestand der sachlichen und personellen Voraussetzungen der ihren Mitgliedern gebotenen Leistungen sichern kann (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 2004, 41, 46). - OLG München, 30.03.2006 - U (K) 4148/05
Zugang zu Telefonrufsäulensystem nur für Mitglieder einer Taxigenossenschaft - …
Gegen einen solchen Zusammenhang spricht auch, dass nach einigen der von der Beklagten vorgelegten Entscheidungen bei Genossenschaften in anderen Städten die Mitgliedschaft nicht zur Voraussetzung für die Teilnahme an der Telefon- oder Funkvermittlung von Fahraufträgen gemacht wird (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 9. April 2003 - U (Kart) 18/02 = Anlage B 4;… LG Mainz Urt. v. 28. April 2000 - 11 HKO 10/00 = Anlage B 3).
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