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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 11.11.2004 - 2 U 39/2004, 2 U 39/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9121
OLG Bremen, 11.11.2004 - 2 U 39/2004, 2 U 39/04 (https://dejure.org/2004,9121)
OLG Bremen, Entscheidung vom 11.11.2004 - 2 U 39/2004, 2 U 39/04 (https://dejure.org/2004,9121)
OLG Bremen, Entscheidung vom 11. November 2004 - 2 U 39/2004, 2 U 39/04 (https://dejure.org/2004,9121)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    UWG (Fassung 2004) § 3; ; UWG (Fassung 2004) § 4 Nr. 11; ; StGB § 9 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 284 Abs. 1

  • aufrecht.de

    Vermitteln von Oddset-Wetten strafbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlaubnispflicht von Sportwetten - "Oddset-Sportwetten" sind Glücksspiele im Sinne des § 284 Abs. 1 StGB - Vereinbarkeit von § 284 Abs. 1 StGB mit Art. 43 und 49 EGV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Klage auf Unterlassung der Veranstaltung von Glücksspielen des Typs Odd-Set in Wettbewerbsrechtlicher Hinsicht; Beurteilung von Odd-Set Spielwetten im Sinne eines Glücksspiels; Regelungscharakter des Straftatbestandes des unerlaubten Veranstaltens von Glücksspielen im ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN …

    Auszug aus OLG Bremen, 11.11.2004 - 2 U 39/04
    Der Inhalt des § 284 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs verstößt auch unter Berücksichtigung der vom Europäischen Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 6. November 2003 - Rechtssache C-243/01 - "Gambelli" - niedergelegten Grundsätze nicht gegen Art. 43 und 49 EGV.

    Abschließend weise sie, die Beklagte, darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-243/01 -"Gambelli u.a." - am 6. November 2003 in einer zwar Italien betreffenden Angelegenheit entschieden habe, der dortige Rechtszustand aber demjenigen in der Bundesrepublik Deutschland durchaus vergleichbar sei.

    Soweit nun aber die Behörden eines Mitgliedstaats die Verbraucher dazu anreizten und ermunterten, an Lotterien, Glücksspielen oder Wetten teilzunehmen, damit der Staatskasse daraus Einnahmen zuflössen, könnten sich die Behörden dieses Staates nicht im Hinblick auf die Notwendigkeit, die Gelegenheiten zum Spiel zu vermindern, auf die öffentliche Sozialordnung berufen, um Maßnahmen wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden zu rechtfertigen (EuGH, Nummern 67, 68 und 69 der Entscheidung [ NJW 2004, 139, 140/141 = Bl. 101, 122/123 d.A.]).

    Die Beklagte kann sich schließlich auch nicht mit Erfolg auf den Inhalt der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache C-243/01 (Piergiorgio Gambelli u.a.) vom 6. November 2003 - (Bl. 101-126 d.A) - auszugsweise abgedruckt in NJW 2004, 139, berufen.

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus OLG Bremen, 11.11.2004 - 2 U 39/04
    Es handele sich bei dieser Art Wette um ein solches Glücksspiel, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 1. April 2004 - I ZR 317/01 - ["Schöner Wetten" - NJW 2004, 2158 = Bl. 481-496 d.A.] entschieden habe.

    Da ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch, der auf Wiederholungsgefahr gestützt ist, zukunftsgerichtet ausgestaltet ist, besteht er nur, wenn das beanstandete Wettbewerbsverhalten einen solchen Unterlassungsanspruch begründet hat und dieser Anspruch auch auf der Grundlage der zur Zeit der Entscheidung geltenden Rechtslage noch gegeben ist (BGH, Urteil vom 1. April 2004 - I ZR 317/01 - Schöner Wetten - NJW 2004, 2158, 2159 = GRUR 2004, 693, 694 = WRP 2004, 899, 900 = BGHRep 2004, 1172).

    Nichts anderes galt in der Zeit bis zum Ablauf des 7. Juli 2004 (ebenso BGH, Urteil vom 1. April 2004 - I ZR 317/01 - Schöner Wetten - NJW 2004, 2158, 2160 = GRUR 2004, 693, 695 = WRP 2004, 899, 900 = BGHRep 2004, 1172, 1174).

    Die Revision war zuzulassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat (§ 543 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO), denn der Bundesgerichtshof hat in der bereits erwähnten Entscheidung vom 1. April 2004 - I ZR 317/01 - [unter II. 3. b) bb) a.E] - NJW 2004, 2158, 2160 = GRUR 2004, 693, 695 = WRP 2004, 899, 902 die Frage der Vereinbarkeit des § 284 (Abs. 1) StGB mit den durch Art. 46 und Art. 49 EGV gewährleisteten Grundfreiheiten der Niederlassungsfreiheit und der Dienstleistungsfreiheit zwar erörtert und im Sinne der auch hier vertretenen Ansicht bejaht, hat diese Frage aber letztlich offen gelassen, weil es auf sie nicht entscheidungserheblich ankam.

  • BGH, 28.11.2002 - 4 StR 260/02

    Annahmen von Sportwetten als unerlaubte Glücksspielveranstaltung

    Auszug aus OLG Bremen, 11.11.2004 - 2 U 39/04
    Der Bundesgerichtshof habe in seinem Urteil vom 28. November 2002 - 4 StR 260/02 - [NStZ 2003, 372 = Bl. 471-480 d.A.], auf das sie, die Beklagte, bereits erstinstanzlich hingewiesen habe, entschieden, dass es sachverständiger Begutachtung bedürfe, ob und in welchem Maße auch der kenntnisreiche "Durchschnittsspieler" die Entscheidung über Gewinn und Verlust beeinflussen könne, mit der Folge, dass bei einem entsprechenden Zurücktreten des Zufallsmoments ein Geschicklichkeitsspiel und kein Glücksspiel anzunehmen wäre, denn es handele sich insoweit um eine Frage tatsächlicher Art, die einer tatrichterlichen einzelfallorientierten Abgrenzung bedürfe [NStZ 2003, 372, 373 = Bl. 477 d.A.].

    Nichts anderes hat nach Auffassung des erkennenden Senats der Bundesgerichtshof in dem von beiden Parteien hervorgehobenen Urteil vom 28. November 2002 - 4 StR 260/02 - NStZ 2003, 372, 373 - zum Ausdruck gebracht.

  • BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01

    Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern

    Auszug aus OLG Bremen, 11.11.2004 - 2 U 39/04
    Zu recht hat daher das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 28. März 2001 (BVerwGE 114, 92 = NJW 2001, 2648) darauf hingewiesen, daß die Gewinnerwartung des Veranstalters einer Sportwette gerade auf der Unkalkulierbarkeit der Ergebnisse beruht.
  • BGH, 14.03.2002 - I ZR 279/99

    Sportwettenveranstaltung ohne behördliche Erlaubnis

    Auszug aus OLG Bremen, 11.11.2004 - 2 U 39/04
    Demzufolge sind sowohl in der neueren höchstrichterlichen verwaltungsrechtlichen (…BVerwG aaO) als auch zivilrechtlichen Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 14. März 2002 - I ZR 279/99 = NJW 2002, 2175) Sportwetten zu festen Gewinnquoten als Glücksspiele im Sinne des § 284 StGB qualifiziert worden.".
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 187/04

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in Altfällen nicht wettbewerbswidrig

    Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Bremen OLG-Rep 2005, 171).
  • OLG Bremen, 13.02.2013 - 1 U 6/08

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches bei …

    Eine derartige Einschätzung habe im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Bremen, Urteil vom 11.11.2004, Az.: 2 U 39/04, S. 14 ff.) gestanden.

    Insoweit bestand und besteht weitestgehend Einigkeit darüber, dass das Gemeinschaftsrecht nicht zur gegenseitigen Anerkennung von Glücksspielerlaubnissen zwischen Mitgliedsstaaten zwingt (vgl. BGH, Beschluss vom 08.05.2007, Az.: KVR 31/06, NJW-RR 2007, 1491; OLG Bremen, Urteil vom 11.11.2004, Az.: 2 U 39/2004; VGH Kassel, NVwZ 2005, 99; OVG Lüneburg, ZfWG 2008, 255).

  • LG Bremen, 27.12.2007 - 1 O 2375/06

    Kein Schadensersatz für bwin wegen Verbot der Trikot-Werbung

    Auch dies steht im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. hierzu OLG Bremen Az. 2 U 39/04 Urteil vom 11.11.2004 S. 14 ff), die die Beklagte zugrunde legen durfte.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 22.11.2004 - 14 AR 7/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5060
OLG Stuttgart, 22.11.2004 - 14 AR 7/04 (https://dejure.org/2004,5060)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.11.2004 - 14 AR 7/04 (https://dejure.org/2004,5060)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. November 2004 - 14 AR 7/04 (https://dejure.org/2004,5060)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zuständigkeit einer Kammer für Handelssachen; Negativer Kompetenzkonflikt zwischen einer Kammer für Handelssachen und einer Zivilkammer desselben Gerichts; Ausnahmen von der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Handelssache im Falle einer Klage der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 699
  • MDR 2005, 289
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.02.2002 - II ZR 196/00

    Umfang der Ausfallhaftung des faktischen Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.11.2004 - 14 AR 7/04
    Als faktischer Geschäftsführer wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Person angesehen, die rechtlich nicht dem geschäftsführenden Organ einer Kapitalgesellschaft angehört, tatsächlich aber wie ein Organmitglied auftritt und handelt, wobei zu dem entscheidenden Gesamterscheinungsbild dieses Auftretens maßgeblich auch ein Auftreten nach außen mit einem Handeln gehört, wie es üblicherweise der Geschäftsführung zugerechnet wird (BGHZ 104, 44; 150, 61).

    In dem Fall trifft diese Person die Insolvenzantragspflicht; gegebenenfalls haftet sie auch wegen deren Verletzung (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 64 Abs. 1 GmbHG; vgl. dazu BGHZ 104, 44) und möglicherweise auch auf Ersatz von Auszahlungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Feststellung der Überschuldung (§ 64 Abs. 2 GmbHG; offen gelassen in BGHZ 150, 61).

  • BGH, 21.03.1988 - II ZR 194/87

    Konkursantragspflicht des faktischen Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.11.2004 - 14 AR 7/04
    Als faktischer Geschäftsführer wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Person angesehen, die rechtlich nicht dem geschäftsführenden Organ einer Kapitalgesellschaft angehört, tatsächlich aber wie ein Organmitglied auftritt und handelt, wobei zu dem entscheidenden Gesamterscheinungsbild dieses Auftretens maßgeblich auch ein Auftreten nach außen mit einem Handeln gehört, wie es üblicherweise der Geschäftsführung zugerechnet wird (BGHZ 104, 44; 150, 61).

    In dem Fall trifft diese Person die Insolvenzantragspflicht; gegebenenfalls haftet sie auch wegen deren Verletzung (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 64 Abs. 1 GmbHG; vgl. dazu BGHZ 104, 44) und möglicherweise auch auf Ersatz von Auszahlungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Feststellung der Überschuldung (§ 64 Abs. 2 GmbHG; offen gelassen in BGHZ 150, 61).

  • OLG Düsseldorf, 12.02.2001 - 19 Sa 5/01

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Zivil- und Kammer für Handelssachen; …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.11.2004 - 14 AR 7/04
    Bei einem negativen Kompetenzkonflikt zwischen einer Kammer für Handelssachen und einer Zivilkammer desselben Gerichts ist § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO entsprechend anzuwenden (OLGR Stuttgart 2002, 455; OLGR Stuttgart 1999, 98; OLGR Celle 2004, 370; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1220; OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 429;… Kissel/Mayer, GVG, 4. Aufl., § 94 Rn. 9).
  • OLG Celle, 15.01.2004 - 4 AR 4/04

    Verweisung von der Zivilkammer an die Kammer für Handelssachen: Verneinung einer …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.11.2004 - 14 AR 7/04
    Bei einem negativen Kompetenzkonflikt zwischen einer Kammer für Handelssachen und einer Zivilkammer desselben Gerichts ist § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO entsprechend anzuwenden (OLGR Stuttgart 2002, 455; OLGR Stuttgart 1999, 98; OLGR Celle 2004, 370; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1220; OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 429;… Kissel/Mayer, GVG, 4. Aufl., § 94 Rn. 9).
  • OLG Stuttgart, 08.08.2002 - 1 W 28/02

    Zuständigkeitsbestimmung bei Kompetenzkonflikt zwischen Zivilkammer und Kammer …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.11.2004 - 14 AR 7/04
    Bei einem negativen Kompetenzkonflikt zwischen einer Kammer für Handelssachen und einer Zivilkammer desselben Gerichts ist § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO entsprechend anzuwenden (OLGR Stuttgart 2002, 455; OLGR Stuttgart 1999, 98; OLGR Celle 2004, 370; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1220; OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 429;… Kissel/Mayer, GVG, 4. Aufl., § 94 Rn. 9).
  • OLG Brandenburg, 21.06.2000 - 1 AR 37/00

    Entscheidung in einem Zuständigkeitsstreit zwischen allgemeiner Zivilkammer und …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.11.2004 - 14 AR 7/04
    Bei einem negativen Kompetenzkonflikt zwischen einer Kammer für Handelssachen und einer Zivilkammer desselben Gerichts ist § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO entsprechend anzuwenden (OLGR Stuttgart 2002, 455; OLGR Stuttgart 1999, 98; OLGR Celle 2004, 370; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1220; OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 429;… Kissel/Mayer, GVG, 4. Aufl., § 94 Rn. 9).
  • OLG Frankfurt, 27.09.2018 - 11 SV 58/18

    Zuständigkeitsstreit KfH / ZK

    Aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 22.11.2004, Az. 14 AR 7/04, ergibt sich ebensowenig ein anderes Ergebnis.
  • KG, 16.04.2025 - 2 UH 12/25

    Gerichtliche Zuständigkeit bei gleichzeitigem Vorliegen einer Handelssache und …

    Bei Ansprüchen einer GmbH gegen ihren Geschäftsführer nach § 64 S. 1 GmbHG a. F. (nunmehr § 15b Abs. 4 S. 1 InsO) aufgrund von Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife handelt es sich nach allgemeiner und - soweit ersichtlich - bislang unbestrittener Auffassung um eine Streitigkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 4a GVG, für die die Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen begründet ist (OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. November 2004 - 14 AR 7/04, NJW-RR 2005, 699; LG Lübeck, Beschluss vom 18. Juli 2023 - 2 O 10/23, NZI 2024, 900;… MüKoGmbHG/Müller, 5. Aufl. 2025, InsO § 15b Rn. 93;… Noack/Servatius/Haas/Haas, 24. Aufl. 2025, InsO § 15b Rn. 44;… Kübler/Prütting/Bork/Bork/Kebekus, 103. EL März 2025, InsO § 15b Rn. 85;… Henssler/Strohn/Arnold, 6. Aufl. 2024, InsO § 15b Rn. 68).
  • OLG München, 29.11.2013 - 34 AR 297/13

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses …

    Hiernach reicht eine Beziehung des Rechtsstreits auf die Handelsgesellschaft aus; es kann genügen, dass bei dem geltend gemachten Anspruch Aspekte einfließen, die auf gesellschaftsspezifischen Rechten und Pflichten beruhen (vgl. LG Osnabrück MDR 1983, 588;… MüKo/Zimmermann ZPO 4. Aufl. § 95 GVG Rn. 12; ferner OLG Stuttgart NJW-RR 2005, 699).
  • LG München I, 03.01.2012 - 5 HKO 5182/10

    Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen: Klage eines Anlegers als stiller …

    Insbesondere kann dies im vorliegenden Fall auch nicht aus der Entscheidung des OLG Stuttgart (NJW-RR 2005, 699) zum "faktischen Geschäftsführer" gefolgert werden.
  • LG Lübeck, 18.07.2023 - 2 O 10/23

    Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen in Sachen Geschäftsführerhaftung bei …

    Dies entspricht auch der herrschenden Meinung (OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.11.2004 - 14 AR 7/04, NJW-RR 2005, 699;… MüKo GmbHG/Müller, 4. Aufl. 2022, GmbHG § 64 Rn. 234;… Bork/Kebekus in: Kübler/Prütting/Bork/Jacoby, KPB - Kommentar zur Insolvenzordnung, § 15b Zahlungen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung;… Verjährung, Rn. 85, offengelassen von OLG München, Beschluss vom 12.11.2009 - 31 AR 521/09, NZG 2010, 668).
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dejure.org Übersicht OLG Stuttgart

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.05.2004 - I-24 U 34/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4773
OLG Düsseldorf, 24.05.2004 - I-24 U 34/04 (https://dejure.org/2004,4773)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.05.2004 - I-24 U 34/04 (https://dejure.org/2004,4773)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Mai 2004 - I-24 U 34/04 (https://dejure.org/2004,4773)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 535; HGB § 25
    Fortführung der insolventen Firma; Mietvertragsnachfolger

  • rechtsportal.de

    HGB § 25
    Haftung des Erwerbers bei Firmenfortführung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was bedeutet das "Fortführen einer Firma"?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftung des Erwerbers eines Handelsgeschäfts; Abgrenzung von Fortführung und Übernahme einer Firma; Typisierte Rechtsscheinhaftung nach § 25 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB); Kontinuität des fortgeführten Unternehmens als Haftungsvoraussetzung; Erfordernis der Übernahme des ...

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 7 O 310/03
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2004 - I-24 U 34/04

Papierfundstellen

  • NZG 2005, 176
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.11.1991 - II ZR 85/91

    Begriff der Firmenfortführung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2004 - 24 U 34/04
    Dieses kann sogar vollständig fehlen (BGH NJW 1984, 1186; 1986, 581; 1992, 911 (912)).

    Für eine Haftung aus § 25 Abs. 1 S. 1 HGB kommt es nicht auf eine wort- und buchstabengetreue Übereinstimmung zwischen alter und neuer Firma an, sondern nur darauf, ob nach der maßgeblichen Sicht des Verkehrs trotz vorgenommener Änderungen noch eine Fortführung der Firma vorliegt (statt aller BGH, NJW 1982, 477; 1992, 911 (912) mit zahlreichen Nachweisen zum Schrifttum;… Graf von Westphalen, aaO, § 25 Rn. 19).

    Wer den Eindruck der Verlautbarung einer Unternehmenskontinuität und die an sie anknüpfende Rechtsfolge der Haftungskontinuität vermeiden und auch nicht auf die Möglichkeiten des § 25 Abs. 2 HGB zurückgreifen will, muss durch die Wahl einer eindeutig anderen Firma für den nötigen Abstand von der alten sorgen und darf sich nicht an diese "anhängen" (BGH, NJW 1992, 911 (912)).

    Für die Anwendung des § 25 Abs. 1 HGB ist es aber ausreichend, wenn der den Schwerpunkt des Unternehmens bildende Kern desselben übernommen wird, so dass sich der nach außen für den Rechtsverkehr in Erscheinung tretende Tatbestand der Weiterführung des Unternehmens in seinem wesentlichen Bestand darstellt (BGH NJW 1992, 911).

  • BGH, 01.12.1986 - II ZR 303/85

    Haftung des Geschäftserwerbers bei Firmenfortführung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2004 - 24 U 34/04
    Auf die Angaben in der Gewerbeanmeldung kommt es nicht entscheidend an (vgl. hierzu auch BGH, NJW 1987, 1633 Baumbach/Hopt, HGB, 31. Auflage, § 25 Rn. 7).

    Maßgebend ist vielmehr, welche Bezeichnung der Unternehmer für sein Auftreten am Markt wählt (BGH, NJW 1987, 1633).

  • BGH, 10.10.1985 - IX ZR 153/84

    Belehrungspflicht des Rechtsanwalts über einen Schadensersatzanspruch aus …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2004 - 24 U 34/04
    Dieses kann sogar vollständig fehlen (BGH NJW 1984, 1186; 1986, 581; 1992, 911 (912)).
  • BGH, 16.01.1984 - II ZR 114/83

    Rechtsstellung des Pächters eines unter der bisherigen Firma fortgeführten …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2004 - 24 U 34/04
    Dieses kann sogar vollständig fehlen (BGH NJW 1984, 1186; 1986, 581; 1992, 911 (912)).
  • OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 22 U 8/99

    Haftung bei Unternehmensfortführung iS des § 25 HGB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2004 - 24 U 34/04
    Hierfür genügt die Aufnahme einer im wesentlichen die gleichen Geschäftsbereiche umfassenden Tätigkeit in den Geschäftsräumen des Veräußerers unter Beibehaltung der Telefonanschlüsse (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 332;… Röhricht/Graf von Westphalen, HGB, 2. Auflage, § 25 Rn. 15).
  • BVerfG, 01.12.1990 - 1 BvQ 12/90

    Abwägung bei Erlaß einer einstweiligen Anordnung zur Gestattung der Aufführung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2004 - 24 U 34/04
    Entscheidend ist allein die Unternehmenskontinuität, die durch den Wechsel des Unternehmensträgers nicht berührt wird (vgl. BGH NJW 1991, 911 mwN).
  • OLG Naumburg, 04.07.2022 - 12 U 228/21

    Rechtsscheinhaftung bei Firmenfortführung: Indiz für die Vereinbarung deutschen …

    Dieser gegenüber spielt ein Übernahmevertrag keine bedeutende Rolle (z. B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Mai 2004, 24 U 34/04, zitiert nach Juris).
  • OLG Celle, 05.07.2005 - 16 U 13/05

    Streit über eine offene Forderung aus Warenlieferungen; Folgen der Abtretung von …

    Rn. 12 Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn eine Kapitalgesellschaft durch eine Einzelfirma weitergeführt wird, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat (vgl. auch OLG Düsseldorf, DWW 2005, 26).
  • OLG Schleswig, 28.06.2019 - 7 U 138/18

    Nur wer die "Firma" fortführt, haftet für ihre Altverbindlichkeiten!

    Die Entscheidung OLG Düsseldorf vom 24. Mai 2004 (Beschluss, Az.: I 24 U 34/04, OLGR Düsseldorf 2005, 171 - 172) ist vom Sachverhalt her nicht vergleichbar.
  • LG Stendal, 11.11.2021 - 31 O 14/19
    Eine Firmenfortführung im Sinne des § 25 Abs. 1 S. 1 HGB liegt aber auch schon dann vor, wenn der Verkehr die neue Firma trotz vorgenommener Änderungen noch mit der alten identifiziert (BGH Urteil vom 4. November 1991 - II ZR 85/91; BGH Versäumnisurteil vom 15. März 2004 - II ZR 324/01; OLG Frankfurt Urteil vom 20. November 1979 - 5 U 36/79; OLG Düsseldorf Beschluss vom 24. Mai 2004 - I-24 U 34/04; LG Bonn Urteil vom 1. März 2006 - 16 O 31/05; und LG Hamburg Urteil vom 24. April 2014 - 327 O 434/13 - jeweils zitiert nach Juris).
  • FG Sachsen, 05.05.2006 - 2 V 1752/05

    Abzugsbesteuerung von EU-Künstlern; Einkünfte der ausländischen Künstler für …

    Aus der - maßgebenden - Sicht der beteiligten Verkehrskreise ist eine Firmenfortführung anzunehmen, wenn die von dem bisherigen Geschäftsinhaber tatsächlich geführte und von dem Erwerber weitergeführte Firma eine derart prägende Kraft besitzt, dass der Verkehr sie mit dem Unternehmen gleichsetzt und in dem Verhalten des Erwerbers eine Fortführung der bisherigen Firma sieht (vgl. BGH, DB 2006, 444; BGH, DB 2004, 1204; OLG Düsseldorf, DStR 2005, 165).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 01.02.2005 - 19 AR 24/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12279
OLG Karlsruhe, 01.02.2005 - 19 AR 24/04 (https://dejure.org/2005,12279)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.02.2005 - 19 AR 24/04 (https://dejure.org/2005,12279)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Februar 2005 - 19 AR 24/04 (https://dejure.org/2005,12279)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Zuständigkeit für Gerichtsstandbestimmung bei Streitgenossenschaft

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Zuständiges Gericht bei Klage gegen mehrere Streitgenossen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch ein Oberlandesgericht; Gleichzeitige Klageerhebung gegen verschiedene Streitgenossen in ihrem allgemeinen Gerichtsstand ; Eröffnung eines gemeinsamen Gerichtsstandes

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.10.1998 - X ARZ 876/98

    Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstandes durch den BGH

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2005 - 19 AR 24/04
    Eine Vorlage an den Bundesgerichtshof findet nach § 36 Abs. 3 ZPO insoweit nicht statt (BGH NJW 1999, 221).
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