Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 25.01.2005 - 10 W 2/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 296 Abs. 3 S. 3
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 269; ZPO § 296 Abs. 3 Satz 3
Fiktion der Existenz einer bei Klagezustellung verstorbenen Partei für Kostenantrag nach Klagerücknahme - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Kostenantrag bei Mandierung für verstorbene Partei
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fiktion der Existenz einer nichtexistenten Partei zur Verteidigung gegen eine gegen sie gerichtete Klage
Verfahrensgang
- LG Rottweil, 22.12.2004 - 2 O 258/04
- OLG Stuttgart, 25.01.2005 - 10 W 2/05
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.05.2004 - XII ZB 226/03
Umfang der Erstattung der Kosten einer nicht existierenden Partei
Auszug aus OLG Stuttgart, 25.01.2005 - 10 W 2/05
Mandiert sich für eine im Zeitpunkt der Klagzustellung bereits verstorbene beklagte Partei ein Rechtsanwalt mit dem Antrag, die Klage als unzulässig abzuweisen, so ist für den kostenantrag nach anschließender Klagrücknahme die Existenz dieser Partei zu fingieren (Fortführung von BGH, Beschluss vom 12.05.04 - XII ZB 226/03, NJW_RR 2004, 1505).Das Landgericht hat im angefochtenen Beschluss mit Recht aus dem Beschluss des BGH vom 12.05.2004 (NJW-RR 2004, 1505) den Schluss gezogen, dass der Kostenantrag des Rechtsanwalts Dr. S. zulässig und begründet war.
- BGH, 10.10.2007 - XII ZB 26/05
Rechtstellung einer nicht existenten Prozesspartei; Kostenhaftung der Gegenpartei
aa) Nach überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung gilt die im Prozess fingierte begrenzte Parteifähigkeit der nicht existenten Partei auch für das sich anschließende Kostenfestsetzungsverfahren und berechtigt die nicht existente Partei, einen Antrag auf Kostenfestsetzung zu stellen; dessen Gegenstand sind die Aufwendungen, die dem Dritten, der für die nicht existente Partei in einem für zulässig erachteten Verfahren tätig wurde, entstanden sind (Senatsbeschluss vom 12. Mai 2004 - XII ZB 226/03 - NJW-RR 2004, 1505, 1506; OLG Hamburg MDR 1976, 845; SchlHOLG JurBüro 1978, 1574; OLG Karlsruhe Beschluss vom 17. August 1978 - 13 W 122/78 - Juris; KG AnwBl. BE 1995 300 (LS); OLGR Saarbrücken 2002, 259; OLGR Stuttgart 2005, 525). - OLG Oldenburg, 27.09.2005 - 10 W 31/04
Betriebseinheit; Hofeigenschaft; Höfeordnung; Wegfall der Betriebseinheit; …
Von einer landwirtschaftlichen Besitzung kann nur dann gesprochen werden, wenn und solange über den Bestand einzelner landwirtschaftlicher Grundstücke hinaus noch eine wirtschaftliche Betriebseinheit vorhanden ist oder jedenfalls ohne weiteres hergestellt werden kann (…vgl. BGH, a.a.O.; OLG Hamm AgrarR 1995, 311, 312; 1999, 311; 2003, 353, 354; 2003, 356, 357; OLG Celle RdL 2005, 179, 180; OLG Oldenburg AgrarR 1999, 310; st. Rspr. des Senats, vgl. weitere Entscheidungen 10 W 31/99, 10 W 22/01, 10 W 8/02, 10 W 8/04, 10 W 20/04, 10 W 2/05).Dabei kommt auch dem Willen des Hofeigentümer, der "Kopf" und maßgebender Träger der Organisationseinheit ist und diese mit Leben zu erfüllen hat, eine gewisse Bedeutung zu (vgl. OLG Celle RdL 2005, 179, 170; 2000, 45, 46; Senat z.B. in 10 W 31/99, 10 W 22/01, 10 W 49/01, 10 W 8/02, 10 W 2/05).
- OLG Oldenburg, 30.04.2009 - 10 W 17/09
Betriebseinstellung als dauerhafter Wegfall der Hofeigenschaft
st. Rspr. des Senats, vgl. weitere Entscheidungen AgrarR 1999, 310.10 W 31/99, 10 W 22/01, 10 W 8/02, 10 W 8/04, 10 W 20/04, 10 W 2/05, 10 W 47/07).Dabei kommt auch dem Willen des Hofeigentümers, der "Kopf" und maßgebender Träger der Organisationseinheit ist und diese mit Leben zu erfüllen hat, eine erhebliche Bedeutung zu (vgl. OLG Celle RdL 2005, 179, 170.2000, 45, 46. Senat z.B. in 10 W 31/99, 10 W 22/01, 10 W 49/01, 10 W 8/02, 10 W 2/05).
- OLG Oldenburg, 24.04.2009 - 1 U 110/08
Wegfall der Hofeigenschaft außerhalb des Grundbuchs; Haftung des Rechtsanwalts …
st. Rspr. des Senats, vgl. weitere Entscheidungen AgrarR 1999, 310.10 W 31/99, 10 W 22/01, 10 W 8/02, 10 W 8/04, 10 W 20/04, 10 W 2/05).Dabei kommt auch dem Willen des Hofeigentümers, der "Kopf" und maßgebender Träger der Organisationseinheit ist und diese mit Leben zu erfüllen hat, eine erhebliche Bedeutung zu (vgl. OLG Celle RdL 2005, 179, 170.2000, 45, 46. Senat z.B. in 10 W 31/99, 10 W 22/01, 10 W 49/01, 10 W 8/02, 10 W 2/05).
- OLG Stuttgart, 11.01.2010 - 5 U 119/09
Pachtvertrag: Entfallen des Besitzrechts des Pächters bei Zerstörung der …
Verteidigt sich die nicht existente Partei dagegen mit ihrer fehlenden Existenz und ist dies einziger Streitpunkt, werden Kosten zu ihren Gunsten festgesetzt (BGH, Beschluss vom 27.09.2007, VII ZB 23/07, NZG 2008, 28; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.01.2005, 10 W 2/05, OLGR Stuttgart 2005, 525;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl. Rn. 11 vor § 50). - OLG Düsseldorf, 26.05.2008 - 24 W 27/08
Zu den Voraussetzungen des Antrags auf Kostenfestsetzung durch eine nicht …
Dessen Gegenstand sind die Aufwendungen, die dem Dritten, der für die nicht existente Partei in einem für zulässig erachteten Verfahren tätig wurde, entstanden sind (BGH NJW 2008, 528; NJW-RR 2004, 1505 [1506]; OLG Hamburg, MDR 1976, 845; OLG Schleswig, JurBüro 1978, 1574; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 17.8.1978 - 13 W 122/78, juris; KG, BerlAnwBl 1995, 300 L; OLG Saarbrücken, OLG-Report 2002, 259; OLG Stuttgart, OLG-Report 2005, 525). - OLG Brandenburg, 07.04.2011 - 12 U 6/11
Zum Seitenabstand beim Überholen durch Sattelzug und zur Haftungsabwägung …
Eine Prozesspartei, deren Parteifähigkeit im Streit ist, ist bis zur Entscheidung des Streits hierüber als parteifähig zu behandeln; durch die Fiktion soll erreicht werden, dass die Partei die Frage der Existenz selbst klären lassen kann (…BGH NJW 2008, S. 527;… BGH NJW-RR 2008, S. 1443; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 08.10.2009, Az.: I-10 W 108/09; zitiert nach juris; OLG Stuttgart OLGR 2005, S. 525;… Vollkommer in Zöller, a. a. O., vor § 50, Rn. 11). - LG Karlsruhe, 17.08.2022 - 6 O 48/22
Klage gegen verstorbene Partei und weiteres Verfahren bei ursprünglich drei …
Bei einer Klage gegen eine nichtexistente Partei, wenn dies bemerkt, aber die Klage nicht zurückgenommen wird, hat ein die Klage abweisendes Urteil mit einer Kostenentscheidung gegen den Kläger zu ergehen, damit die natürliche oder juristische Person, für die im Prozess die Nichtexistenz geltend gemacht wurde, ihre Kostenforderungen in das Festsetzungsverfahren einbringen kann (allg. Meinung: BGH, Beschluss vom 10.10.2007 - XII ZB 26/05 -, Rn 45, NJW 2008, 528 m.w.N.; RG, Urteil vom 17.5.1892 - II 77/92 -, RGZ 29, 408 (410 f.); OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.01.2005 - 10 W 2/05 - OLGR Stuttgart 2005, 525;… Zöller/Herget, a.a.O., Rn 2 zu § 91).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 05.08.2005 - I-3 Wx 323/04 (1) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
- rechtsportal.de
WEG § 23 Abs. 4 § 43 Abs. 1 Nr. 4
Keine Rechte des Nießbrauchers anstelle des Eigentümers hinsichtlich Verfahrensrechte - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einfluss der Belastung des Wohnungseigentums mit einem Nießbrauch auf das Stimmrecht des Wohnungseigentümers; Berechtigung des Nießbrauchers zur Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Berechtigung des Nießbrauchers und früheren Wohnungseigentümers zur Geltendmachung von ...
Verfahrensgang
- AG Solingen, 25.03.2004 - 15 II 31/03
- LG Wuppertal, 05.11.2004 - 10 T 69/04
- OLG Düsseldorf, 08.03.2005 - 3 Wx 323/04
- BGH, 23.06.2005 - V ZB 61/05
- OLG Düsseldorf, 05.08.2005 - I-3 Wx 323/04 (1)
Papierfundstellen
- NZM 2005, 911 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- KG, 01.04.1987 - 24 W 3131/86
Stimmrecht bei nießbrauchbelastetem Wohnungseigentum
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.08.2005 - 3 Wx 323/04
Der Senat hat mit Beschluss vom 8. März 2005 die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt, weil das Rechtsmittel als unbegründet zurückzuweisen sei, der vorlegende Senat sich jedoch durch die Entscheidung des Kammergerichts vom 1. April 1987 - 24 W 3131/86 - (OLGZ 1987, 417) gehindert sehe, entsprechend zu beschließen.Lediglich das Kammergericht (OLGZ 1987, 417) hält sowohl den Wohnungseigentümer als auch den Nießbraucher für berechtigt, Beschlüsse der Wohnungseigentümer anzufechten, wobei diese Rechtsprechung nach Auffassung des Senats zu Recht auf Kritik gestoßen ist (…Suilmann a.a.O. mit Nachweisen).
- BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01
Stimmrecht des mit einem Nießbrauch belasteten Wohnungseigentümers
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.08.2005 - 3 Wx 323/04
Der Bundesgerichtshof hat am 7. März 2002 - V ZB 24/01 - (NZM 2002, 450) entschieden, dass die Belastung des Wohnungseigentums mit einem Nießbrauch das Stimmrecht des Wohnungseigentümers (§ 25 Abs. 2 Satz 1 WEG) unberührt lässt und dasselbe auch hinsichtlich einzelner Beschlussgegenstände nicht auf den Nießbraucher übergeht. - BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87
Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.08.2005 - 3 Wx 323/04
Denn die Abrechnungsforderung ist erst durch den Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer und damit zu einem Zeitpunkt entstanden (vgl. § 28 Abs. 5 WEG; BGHZ 104, 197;… Weitnauer-Gottschalg, WEG 9. Auflage 2005 § 28 Rdz. 5), zu dem die Beteiligte zu 1 schon längst nicht mehr Eigentümerin war. - BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03
Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.08.2005 - 3 Wx 323/04
Insbesondere führe die "Kaltwasserentscheidung" des Bundesgerichtshofs vom 25.09.2003 (ZMR 2003, 937 nicht zu einem anderen Ergebnis.
- BGH, 10.07.2015 - V ZR 194/14
Wohnungseigentum: Sachliche Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für eine …
Folgerichtig steht dem Nießbraucher weder ein Stimmrecht in der Versammlung der Wohnungseigentümer noch die Befugnis zur Anfechtung gefasster Beschlüsse zu (BayObLG, ZMR 1998, 708, 710; OLG Düsseldorf, WuM 2005, 668 f.; LG Hamburg, ZMR 2013, 836 mwN); auch § 43 Nr. 4 WEG ist nicht einschlägig (zum Ganzen Senat, Beschluss vom 7. März 2002 - V ZB 24/01, BGHZ 150, 109, 114 ff.).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 21.10.2004 - 13 U 113/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Insolvenzeröffnung: Recht des schwachen Insolvenzverwalters zur Anfechtung der von ihm als vorläufiger Insolvenzverwalter vorgenommenen Rechtshandlungen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anfechtung eigener Rechtshandlungen als vorläufiger Insolvenzverwalter durch den "schwachen" Insolvenzverwalter; Schutzwürdiges Vertrauen eines Gläubigers auf den Bestand der Rechtshandlung
- Judicialis
InsO § 132 Abs. 1 Nr. 2
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Anfechtung von Rechtshandlungen des Sog. Schwachen Vorläufigen Insolvenzverwalters
- zvi-online.de
InsO § 132 Abs. 1 Nr. 2
Berechtigung des Insolvenzverwalters zur Anfechtung von Rechtshandlungen als "schwacher" Verwalter - rechtsportal.de
InsO § 132 Abs. 1 Nr. 2
Keine Möglichkeit der Anfechtung eigener Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters bei Nachteil des Gläubigers aufgrund enttäuschten Vertrauens - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anfechtung eigener Rechtshandlungen als vorläufiger Insolvenzverwalter durch den "schwachen" Insolvenzverwalter; Schutzwürdiges Vertrauen eines Gläubigers auf den Bestand der Rechtshandlung
Verfahrensgang
- LG Hannover, 02.04.2004 - 1 O 146/03
- OLG Celle, 21.10.2004 - 13 U 113/04
Papierfundstellen
- NZI (Beilage) 2005, 26*
- NZI 2005, 38
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.03.2003 - IX ZR 64/02
"Erpressung" des Insolvenzverwalters durch Gläubiger
Auszug aus OLG Celle, 21.10.2004 - 13 U 113/04
Dann kann der Insolvenzverwalter seine Rechtshandlung als vorläufiger Insolvenzverwalter regelmäßig anfechten (vgl. BGH ZIB 1983, 191, 192 - Kirchhoff, ZinsO 2000, 297; BGH, NJW 1992, 2483; BGH, NJW 2003, 1865, Kirchhoff in MüKo, § 129 Rdnr. 46;… Kreft, Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, § 129 Rdnr. 30 m. w. N.). - BGH, 11.06.1992 - IX ZR 255/91
Entstehung von Gläubigerrechten währen der Sequestration - Nichtigkeits- und …
Auszug aus OLG Celle, 21.10.2004 - 13 U 113/04
Dann kann der Insolvenzverwalter seine Rechtshandlung als vorläufiger Insolvenzverwalter regelmäßig anfechten (vgl. BGH ZIB 1983, 191, 192 - Kirchhoff, ZinsO 2000, 297; BGH, NJW 1992, 2483;… BGH, NJW 2003, 1865, Kirchhoff in MüKo, § 129 Rdnr. 46;… Kreft, Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, § 129 Rdnr. 30 m. w. N.). - OLG Celle, 12.12.2002 - 13 U 56/02
Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für …
Auszug aus OLG Celle, 21.10.2004 - 13 U 113/04
Dieses Verständnis des Senates ist bereits die Grundlage der Entscheidung vom 29. Oktober 2002 - 13 U 56/02 OLG Celle . - LG Hannover, 02.04.2004 - 1 O 146/03
Anspruch auf Rückgewähr eines gezahlten Kaufpreises bei Einwand von Treu und …
Auszug aus OLG Celle, 21.10.2004 - 13 U 113/04
Auf die Berufung des Klägers wird das am 2. April 2004 verkündete Urteil des Landgerichts Hannover - 1 0 146/03 - geändert.
- AG Bielefeld, 05.01.2005 - 15 C 779/04 Rn. 8 Rechtshandlungen des verwaltungs- und verfügungsbefugten vorläufigen Insolvenzverwalters (s.g. "starker" vorläufiger Insolvenzverwalter) sind zwar grundsätzlich nicht anfechtbar nach den §§ 129 ff. Insolvenzordnung (OLG Celle, NZI 2003, 95, 96; OLG Celle, Urteil vom 21.4.2004, 13 U 113/04; Kirchhoff in Münchener Kommentar Insolvenzordnung 2002, § 129 Randnr. 45).
- AG Hamburg-St. Georg, 06.05.2005 - 913 C 484/04 Sie vertritt - u.a. unter Hinweis auf die Entscheidungen des OLG Celle vom 21.10.2004 ( NZI 2005, 38 f. [OLG Celle 21.10.2004 - 13 U 113/04] ) und des BGH vom 09.12.2004 ( Az.: IX ZR 108/04 ) - die Auffassung, dem Kläger stünde ein Recht zur Insolvenzanfechtung schon deshalb nicht zu, weil er selbst in seiner Funktion als "starker" Insolvenzverwalter und nicht die Gemeinschuldnerin die in Rede stehenden Zahlungen veranlasst habe.
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