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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 01.02.2006 - 6 U 164/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9239
OLG Rostock, 01.02.2006 - 6 U 164/05 (https://dejure.org/2006,9239)
OLG Rostock, Entscheidung vom 01.02.2006 - 6 U 164/05 (https://dejure.org/2006,9239)
OLG Rostock, Entscheidung vom 01. Februar 2006 - 6 U 164/05 (https://dejure.org/2006,9239)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 529; ; ZPO § 927; ; BGB §§ 320 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a § 522 Abs. 2
    Einseitige Erledigungserklärung in der Berufungsinstanz - Feststellung durch Beschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung des Gericht zur Feststellung der Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache im Fall einer einseitigen Erledigungserklärung der Klägerin durch streitiges Sachurteil ; Auswirkung der Erledigungserklärung auf die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 947
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • KG, 17.06.2010 - 12 U 51/09

    Mischmietverhältnis: Abgrenzung zwischen Gewerbe- und Wohnraummiete; …

    Rn. 69 Der Senat kann die Feststellung der teilweisen Hauptsachenerledigung durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO aussprechen (vgl. OLG Rostock, MDR 2006, 947).
  • OLG Düsseldorf, 25.01.2022 - 1 U 64/21

    Schadensersatz aus einem Autokauf Vorhandensein einer unzulässigen …

    Tritt das erledigende Ereignis im Berufungsverfahren bzw. nach der mündlichen Verhandlung erster Instanz ein, ist eine einseitige Erledigungserklärung bezüglich der Klageforderung nach allgemeinen Grundsätzen möglich, wenn die zuerkannte Klageforderung durch ein im Berufungsverfahren zu berücksichtigendes Ereignis unbegründet geworden ist (…vgl. Zöller/Althammer, ZPO, 33. Aufl., § 91 a Rn. 37; OLG Rostock, Beschluss vom 01.02.2006, MDR 2006, 947).

    Tritt das erledigende Ereignis im Berufungsverfahren bzw. nach der mündlichen Verhandlung erster Instanz ein, ist eine einseitige Erledigungserklärung bezüglich der Klageforderung nach allgemeinen Grundsätzen möglich, wenn die zuerkannte Klageforderung durch ein im Berufungsverfahren zu berücksichtigendes Ereignis unbegründet geworden ist (…vgl. Zöller/Althammer, ZPO, 33. Aufl., § 91 a Rn. 37; OLG Rostock, Beschluss vom 01.02.2006, MDR 2006, 947).

  • OLG München, 24.01.2011 - 5 U 4010/10

    Verwerfung der Berufung durch Beschluss bei einseitiger Erledigterklärung des …

    4 Der - teilweisen - Erledigterklärung der Klägerin haben sich vorab sowohl die Beklagte als auch der Nebenintervenient widersetzt (Bl. 149 und 150 d.A.) Auf die somit einseitig gebliebene Erledigungserklärung der Klägerin ist gleichwohl die Berufung - hier: durch Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO (OLG Rostock, Beschluss vom 01.02.2006 - 6 U 164/05, MDR 2006, 947) - zurückzuweisen, da die Klage in der Hauptsache unbegründet ist und das Landgericht sie deshalb zu Recht abgewiesen hat (…Thomas/Putzo - Hüßtege, ZPO, § 91a Rn. 40).
  • OLG München, 19.06.2020 - 20 U 6219/19

    Berufung, Minderung, Rechtsmittel, Beweislast, Berufungsverfahren, …

    Die Entscheidung hierüber kann dabei statt durch Urteil - nach mündlicher Verhandlung - auch im Wege des Beschlusses nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO ergehen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 01.02.2006, 6 U 164/05, juris Rn. 2; OLG München…, Beschluss vom 24.01.2011, 5 U 4010/10, juris Rn. 1).
  • OLG Jena, 09.02.2009 - 4 U 777/08

    Einseitige Erledigungserklärung und Beschlussverfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO

    Der Senat schließt sich insoweit der überzeugenden Entscheidung des OLG Rostock vom 01.02.2006 - 6 U 164/05 - (MDR 2006, 947) an.
  • OLG Brandenburg, 31.05.2022 - 3 U 131/21

    Räumung eines Mietobjekts; Ablehnung einer Vertragsverlängerung; Anspruch auf …

    Diese Feststellungen können aber auch - wenn die Berufung wie hier gegen ein klagestattgebendes Urteil offensichtlich unbegründet ist - nach § 522 Abs. 2 ZPO getroffen werden (OLG Rostock, Beschluss vom 01.02.2006 - 6 U 164/05, BeckRS 2006, 4269; OLG München…, Beschluss vom 24.01.2011 - 5 U 4010/10, Rn. 4, juris;… Zöller/Heßler, a. a. O., § 522 Rn. 37).
  • OLG München, 19.05.2020 - 20 U 6219/19

    Feststellung, Erledigung, Berufung, Minderwert, Schaden, Hinweis, Klage, …

    Auf die somit einseitig gebliebene Erledigungserklärung der Kläger beabsichtigt der Senat gleichwohl die Berufung durch Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 01.02.2006, 6 U 164/05, juris Rn. 2; OLG München…, Beschluss vom 24.01.2011, 5 U 4010/10, juris Rn. 1) zurückzuweisen, da die Klage in der Hauptsache unbegründet ist und das Landgericht sie deshalb zu Recht abgewiesen hat.
  • OLG Koblenz, 02.07.2015 - 1 U 1433/14

    Baubetreuer muss keine § 648a BGB-Sicherheit stellen!

    Bei sachgerechtem Verständnis wünscht er mithin die Feststellung der Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache; dieses Begehren ist einseitig geblieben (vgl. OLG Rostock MDR 2006, 947;… Vollkommer in: Zöller, ZPO, 30. Auflage 2014, § 91a Rn. 34 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 25.02.2004 - 2 Ww 51/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10595
OLG Naumburg, 25.02.2004 - 2 Ww 51/03 (https://dejure.org/2004,10595)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25.02.2004 - 2 Ww 51/03 (https://dejure.org/2004,10595)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25. Februar 2004 - 2 Ww 51/03 (https://dejure.org/2004,10595)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    LwAnpG § 44 Abs. 1 Ziff. 2; ; LwAnpG § 34 Abs. 2; ; LwAnpG § 44; ; LwAnpG § 4; ; LwAnpG § 14 ff.; ; LwAnpG § 19; ; LwAnpG § 4 Abs. 1 Satz 2; ; LwAnpG § 23; ; LwAnpG § 69 Abs. 3; ; ... LwAnpG § 22; ; LwAnpG § 65; ; LwAnpG § 4 Abs. 1 S. 1; ; LwAnpG § 4 Abs. 2; ; LwAnpG § 10; ; LwAnpG § 31; ; LwAnpG § 4 Abs. 1; ; LwAnpG § 5; ; LwAnpG 1990 § 4 Abs. 1 S. 1; ; LwAnpG 1990 § 37 Abs. 2; ; LwAnpG 1991 § 34 Abs. 2; ; LwVG § 45; ; LwVG § 24 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de

    Zur Frage der Zulässigkeit der Teilung einer LPG in zwei LPGen im Verhältnis zu einer Abspaltung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sofortige Beschwerde im Fall eines Anspruchs auf Grund des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG); Abgrenzung der Teilung einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG) von der unzulässigen Abspaltung eines Teils der LPG; Zulässigkeit der Teilung einer ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.11.1997 - LwZR 1/97

    Kein unbeschränkter Bestandsschutz für fehlerhaft umgewandeltes LPG-Unternehmen

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.02.2004 - 2 Ww 51/03
    b) Unter der Teilung einer LPG im Sinne von § 4 LwAnpG ist die Aufspaltung der LPG zur Neugründung zweier Unternehmen zu verstehen (BGH NJW 1998, 229, 321).

    Waren diese Voraussetzungen gegeben, sind Zusammenschluss und Teilung mit der Registereintragung unabhängig von Art und Schwere der Mängel der einzelnen Strukturänderungsakte wirksam geworden (BGH, VIZ 1996, 580, 581 BGHZ 137, 134, 140; BGH WM 2000, 259, 260).

    § 37 Abs. 2 LwAnpG 1990 und dementsprechend § 34 Abs. 2 LwAnpG 1991 finden auf den Zusammenschluss und die Teilung gemäß §§ 4 ff., 14 ff. LwAnpG entsprechende Anwendung (BGH, NJW 1998, 229, 230).

    Dem Sinn und Zweck des LwAnpG 1990, nämlich der strukturellen Anpassung der LPGen an die veränderten Rahmenbedingungen, entsprach im Regelfall die Bildung von kleinen, leistungsstarken Einheiten; die Strukturänderung konnte außer durch Umwandlung in eingetragene Genossenschaften auch durch Teilung und/oder Zusammenschluss erfolgen (so BGH, NJW 1998, 229, 231), also möglicherweise auch durch Teilung ohne Zusammenschluss.

  • BGH, 03.05.1996 - BLw 54/95

    Umwandlung einer LPG in eine Aktiengesellschaft

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.02.2004 - 2 Ww 51/03
    Waren diese Voraussetzungen gegeben, sind Zusammenschluss und Teilung mit der Registereintragung unabhängig von Art und Schwere der Mängel der einzelnen Strukturänderungsakte wirksam geworden (BGH, VIZ 1996, 580, 581 BGHZ 137, 134, 140; BGH WM 2000, 259, 260).
  • BGH, 26.10.1999 - BLw 20/99

    Teilung und Zusammenschluß von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.02.2004 - 2 Ww 51/03
    Waren diese Voraussetzungen gegeben, sind Zusammenschluss und Teilung mit der Registereintragung unabhängig von Art und Schwere der Mängel der einzelnen Strukturänderungsakte wirksam geworden (BGH, VIZ 1996, 580, 581 BGHZ 137, 134, 140; BGH WM 2000, 259, 260).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.03.2005 - I-8 U 76/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8710
OLG Düsseldorf, 17.03.2005 - I-8 U 76/04 (https://dejure.org/2005,8710)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.03.2005 - I-8 U 76/04 (https://dejure.org/2005,8710)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. März 2005 - I-8 U 76/04 (https://dejure.org/2005,8710)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Arzthaftungsprozess bei Behandlung nach behaupteter TOSSY I-Verletzung

  • Wolters Kluwer

    Beweislast des Patienten im Arzthaftungsprozess hinsichtlich eines fahrlässigen Behandungsfehlers des in Anspruch genommenen Arztes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Jena, 31.05.2011 - 4 U 635/10

    Zur Verwertung/Nichtverwertung eines (früheren) Gutachtens

    Lediglich dann, wenn die zu beurteilende medizinische Frage (auch) in ein "benachbartes" medizinisches Fachgebiet fällt, kann die sachverständige Beurteilung auch von einem - gleichermaßen sach- und fachkundigen - Facharzt des Nachbargebietes eingeholt werden (z.B. Orthopädie - Neurochirurgie bei einer Bandscheibenoperation; Orthopäde - Unfallchirurg, wenn es um den Vorwurf einer übersehenen, bzw. fehlerhaft behandelten Schultereckgelenkssprengung geht; OLG München OLGR 2006, 94; OLG Düsseldorf OLGR 2006, 112).
  • OLG Hamm, 14.06.2010 - 3 U 213/09

    Schadensersatzanspruch eines Patienten und Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen …

    Die Beurteilung solcher Fragen fällt - wie er selbst zudem bestätigt hat - jedenfalls auch in sein Fachgebiet der Chirurgie und Orthopädie (vgl. auch : OLG Düsseldorf, OLGR 2006, 112 f.).
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Rechtsprechung
   OLG München, 09.11.2005 - 34 Wx 148/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10289
OLG München, 09.11.2005 - 34 Wx 148/05 (https://dejure.org/2005,10289)
OLG München, Entscheidung vom 09.11.2005 - 34 Wx 148/05 (https://dejure.org/2005,10289)
OLG München, Entscheidung vom 09. November 2005 - 34 Wx 148/05 (https://dejure.org/2005,10289)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AufenthG § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5

  • rechtsportal.de

    AufenthG § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5
    Indizwirkung des Verheimlichens der zur Ausreise notwendigen Papiere durch Ausreisepflichtigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verheimlichung der notwendigen Ausreisepapiere durch einen pakistanischen Staatsangehörigen; Durch ein solches Verhalten hervorgerufener Verdacht

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.12.1979 - VII ZB 11/79

    Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG München, 09.11.2005 - 34 Wx 148/05
    § 62 Abs. 2 AufenthG verlangt für die Anordnung der Abschiebungshaft darüber hinaus, dass sie zur Sicherung der Abschiebung erforderlich ist, deren Durchführbarkeit also durch mehr als durch die bloße Weigerung des Ausländers, freiwillig auszureisen, gefährdet sein muss (BGHZ 75, 375/382).

    Das Verheimlichen der zur Ausreise notwendigen Papiere begründet, wie das Landgericht zu Recht festgestellt hat, den Verdacht, der Ausländer werde sich ohne Haft der Abschiebung entziehen (vgl. BGHZ 75, 375/382; BayObLG EZAR 048 Nr. 21).

    Entscheidend ist, dass der Betroffene den Pass der Ausländerbehörde gegenüber tatsächlich verheimlicht hat und bei seiner Weigerung, das Bundesgebiet zu verlassen, keine Gewähr dafür gegeben ist, dass er sich künftig der Abschiebung nicht mehr entziehen werde (vgl. dazu BGHZ 75, 375/383).

  • BGH, 12.06.1986 - V ZB 9/86

    Voraussetzungen der Abschiebehaft

    Auszug aus OLG München, 09.11.2005 - 34 Wx 148/05
    Der Haftgrund des § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AufenthG setzt voraus, dass konkrete Umstände, insbesondere Äußerungen und Verhaltensweisen des Betroffenen, mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit darauf hindeuten bzw. nahe legen, der Betroffene beabsichtige unterzutauchen oder die Abschiebung in einer Weise zu behindern, die nicht durch einfachen, keine Freiheitsentziehung bildenden Zwang überwunden werden kann (BGHZ 98, 109/112 f.).
  • OLG Hamm, 11.09.2008 - 15 Wx 254/08

    Anfechtbarkeit der Ablehnung einer Haftaufhebung mit der sofortigen Beschwerde …

    Weitere Voraussetzung für die Bejahung dieses Haftgrundes ist allerdings, dass der Betroffene über seine Verpflichtung, der Ausländerbehörde Mitteilung von einem Aufenthaltswechsel zu machen, belehrt worden ist (OLG München OLGR 2006, 112; OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 188).
  • OLG Zweibrücken, 09.03.2006 - 3 W 36/06

    Abschiebung: Ausschluss der Abschiebungshaft gegen Minderjährige

    Voraussetzung hierfür wäre, dass der Betroffene über seine Verpflichtung, den Ausländerbehörden Mitteilung von einem Verlassen der ihm zugewiesenen Unterkunft zu machen, belehrt worden ist (OLG München, Beschluss vom 09.11.2005 - 34 Wx 148/05 - Melchior, Internetkommentar zur Abschiebungshaft, zu § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG m.w.N.).
  • OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 71/06

    Verfahrensgegenstand des Fortsetzungsfeststellungsantrags bei Beendigung der Haft …

    Das Landgericht hat keine Feststellungen dazu getroffen, ob der Ausländer, wie die überwiegende Rechtsprechung verlangt (siehe Senat vom 9.11.2005, 34 Wx 148/05 = OLG-Report 2006, 112), zuvor auf die einschlägige Anzeigepflicht (vgl. § 50 Abs. 5 AufenthG;… Renner Ausländerrecht 8. Aufl. § 50 Rn. 17) hingewiesen worden ist.
  • VG Hamburg, 22.02.2010 - 4 K 1377/09

    Geltendmachung der Kosten der Abschiebung bei freiwilliger Ausreise

    Konkrete Umstände, insbesondere Äußerungen und Verhaltensweisen des Ausländers, müssen mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit darauf hindeuten, dass er beabsichtigt, unterzutauchen oder die Abschiebung in einer Weise zu behindern, die nicht durch einfachen, keine Freiheitsentziehung bildenden Zwang überwunden werden kann (BGH, Beschl. v. 12.6.1986, BGHZ 98, 109, 112 f.; OLG München, Beschl. v. 9.11.2005, 34 Wx 148/05, juris).
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