Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 28.11.2005 - 4 W 2257/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
RVG VV Nr. 3104; ; RVG VV Nr. 3105
- Anwaltsblatt
RVG-VV Nr. 3104, 3105
Keine volle Terminsgebühr bei zweitem Versäumnisurteil - anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG -VV Nr. 3104, Nr. 3105
Reichweite des Ermäßigungstatbestandes der Nr. 3105 VV-RVG - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verminderte Gebühr nach 3105 VV RVG auch in weiterem Termin!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gewährung eines verminderten Gebührensatzes bei einem Antrag auf Versäumnisurteil ; Fehlen einer ausdrücklichen Unterscheidung zwischen erstem und zweitem Versäumnisurteil; Einmaligkeit des Anfalls von Gebühren in einem Rechtszug
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 16.09.2005 - 2 O 12173/04
- OLG Nürnberg, 28.11.2005 - 4 W 2257/05
- BGH, 07.06.2006 - VIII ZB 108/05
Papierfundstellen
- NJW 2006, 1527
- NJW 2006, 3456 (Ls.)
- MDR 2006, 778
- AnwBl 2006, 286
- Rpfleger 2006, 226
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 24.02.2005 - 2 W 36/04
Anwendung des Gebührenermäßigungstatbestandes der Nr. 3105 des …
Auszug aus OLG Nürnberg, 28.11.2005 - 4 W 2257/05
Der Senat folgt mit seiner Entscheidung ausdrücklich nicht der im Beschluß des Oberlandesgerichts Celle vom 24.2.2005 (NJW 2005, 1283) zum Ausdruck gekommenen Auffassung.
- BGH, 07.06.2006 - VIII ZB 108/05
Anwaltsgebühren für die Wahrnehmung eines Termins mit zweitem Versäumnisurteil
Die dagegen eingelegte sofortige Beschwerde der Klägerin, mit der sie die Festsetzung einer Terminsgebühr zu einem Satz von 1, 2 nach RVG VV Nr. 3104 erreichen möchte, hat das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in NJW 2006, 1527 f. abgedruckt ist, zurückgewiesen.Nach anderer Ansicht ist in einem solchen Fall für die Terminsgebühr RVG VV Nr. 3104 einschlägig, das heißt, es ist ein Gebührensatz von 1, 2 festzusetzen (OLG Celle NJW 2005, 1283 f.; OLG München, AGS 2006, 163 m.Anm. Schons;… Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 345 Rdnr. 7;… Mayer in Mayer/Kroiß, RVG VV Nr. 3105 Rdnr. 3; nunmehr auch Hansens, Anm. zu LG Düsseldorf, RVGreport 2005, 474 f.).
- BGH, 18.07.2006 - XI ZB 41/05
Anwaltsgebühren bei Erwirken des ersten und des zweiten Versäumnisurteils
In der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur ist umstritten, ob dem Prozessbevollmächtigten, der im ersten Termin eine 0, 5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 RVG VV verdient hatte und der nach Einspruch gegen das Versäumnisurteil lediglich Antrag auf Erlass eines "zweiten Versäumnisurteils" stellt, insgesamt nur eine 0, 5-Terminsgebühr gemäß Nr. 3105 RVG VV (so OLG Nürnberg NJW 2006, 1527;… AnwK-RVG/Onderka, 3. Aufl. Nr. 3105 VV Rdn. 17;… Hartmann, Kostengesetze 36. Aufl. § 15 RVG Rdn. 20) oder eine 1, 2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 RVG VV zusteht (so BGH, Beschluss vom 7. Juni 2006 - VIII ZB 108/05, Umdruck S. 4; OLG Celle NJW 2005, 1283; OLG München AnwBl. 2006, 286; LG Düsseldorf AGS 2006, 162; LG Regensburg JurBüro 2005, 648; LG Aachen NJW 2006, 1528; LG Bonn AGS 2006, 163;… Enders, RVG für Anfänger 13. Aufl. Rdn. 1044;… Mayer, in: Mayer/Kroiß, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 2. Aufl. Nr. 3105 VV Rdn. 9;… Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt/Eicken/Madert/Müller-Rabe, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 17. Aufl. Nr. 3105 VV Rdn. 34;… Schons, in: Hartung/Römermann/Schons, Praxiskommentar zum RVG 2. Aufl. Nr. 3105 VV Rdn. 16;… Zöller/Herget, ZPO 25. Aufl. § 345 Rdn. 7). - OLG Köln, 21.06.2006 - 17 W 126/06
Anwaltsgebühren bei zweitem Versäumnisurteil
Die Vorschrift des Nr. 3105 VV wird von einem Teil der Rechtsprechung (OLG Nürnberg, Beschl. v. 28.11.2005 - 4 W 2257/05 -, OLG-Report 2006, 169) und Literatur (Hansens, JurBüro 2004, 251;… Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., RVG § 15 Rz.20; Onderka, AGS 2005, 188) dahingehend ausgelegt, dass sie auch greift, wenn der Rechtsanwalt, der - wie vorliegend - bereits in einem ersten Termin ein Versäumnisurteil erwirkt hat, in einem weiteren Verhandlungstermin ein zweites Versäumnisurteil erwirkt.
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 30.05.2005 - 24 U 188/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 426 Abs 1 BGB, § 242 BGB, § 280 BGB, § 774 Abs 2 BGB, § 9 Abs 2 Nr 1 AGBG
Grundschuld und Bürgschaft: Ausgleichspflicht unter verschiedenen Sicherungsgebern - Judicialis
BGB § 426 I
- rechtsportal.de
BGB § 426 Abs. 1
Sicherungsvereinbarung; Sicherungsgeber; Gesamtschuld; Ausgleich - Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Ausgleichsverpflichtung nach den Regeln über die Gesamtschuld bei gleichrangigen Sicherungsgebern; Berechnung der Ausgleichsverpflichtung nach dem Verhältnis der Haftungshöchstbeträge; Anspruch auf Schadensersatz wegen der Nichterfüllung einer Freistellungsverpflichtung; ...
- ibr-online
Kreditrecht - Gleichstufige Sicherungsgeber zum Ausgleich verpflichtet
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 27.07.2004 - 17 O 304/03
- OLG Frankfurt, 30.05.2005 - 24 U 188/04
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BGH, 24.09.1992 - IX ZR 195/91
Gesamtschuld bei Bürgschaft und Grundschuld
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2005 - 24 U 188/04
b) Die Parteien sind in diesem Sinne auf gleicher Stufe stehende Sicherungsgeber; Grundschuld und Bürgschaft sind nämlich von Gesetzes wegen gleichstufige Sicherungsmittel (BGH WM 1992, 1893; Senat, NZG 2002, 482).Dieser Grundsatz schließt es zwar nicht aus, dass die Beteiligten - sei es im Verhältnis der Sicherungsgeber untereinander, sei es im Verhältnis eines Sicherungsgebers zur Bank - abweichende Regelungen treffen (BGH WM 1990, 1956; 1992, 1893).
- BGH, 11.06.1992 - IX ZR 161/91
Entlassung eines Mitbürgen aus seiner Bürgschaftsverpflichtung
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2005 - 24 U 188/04
Die vom Gläubiger vorgenommene Entlassung eines Gesamtschuldners aus dem gesamtschuldnerischen Haftungsverband berührt diese Ausgleichsverpflichtung grundsätzlich nicht (BGH WM 1991, 399; 1992, 1312).bb) Auch aus der Natur der Sache - die zur Annahme einer stillschweigenden Vereinbarung unter den Sicherungsgebern führen kann (BGH WM 1992, 1312; 2000, 408) - hat sich nichts für eine von der gesetzlichen Ausgleichungsregel abweichende Regelung des Innenverhältnisses ergeben.
- BGH, 09.10.1990 - XI ZR 200/89
Hinweispflichten des Gläubigers gegenüber dem Sicherungsgeber; Ausgleich unter …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2005 - 24 U 188/04
a) Mehrere auf gleicher Stufe stehende Sicherungsgeber sind untereinander zum Ausgleich entsprechend den für das Gesamtschuldverhältnis geltenden Regeln verpflichtet (BGHZ 108, 179; WM 1990, 1956; Senat, NZG 2002, 482).Dieser Grundsatz schließt es zwar nicht aus, dass die Beteiligten - sei es im Verhältnis der Sicherungsgeber untereinander, sei es im Verhältnis eines Sicherungsgebers zur Bank - abweichende Regelungen treffen (BGH WM 1990, 1956; 1992, 1893).
- OLG Frankfurt, 07.09.2001 - 24 U 234/99
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2005 - 24 U 188/04
a) Mehrere auf gleicher Stufe stehende Sicherungsgeber sind untereinander zum Ausgleich entsprechend den für das Gesamtschuldverhältnis geltenden Regeln verpflichtet (BGHZ 108, 179; WM 1990, 1956; Senat, NZG 2002, 482).b) Die Parteien sind in diesem Sinne auf gleicher Stufe stehende Sicherungsgeber; Grundschuld und Bürgschaft sind nämlich von Gesetzes wegen gleichstufige Sicherungsmittel (BGH WM 1992, 1893; Senat, NZG 2002, 482).
- BGH, 29.06.1989 - IX ZR 175/88
Ausgleich zwischen mehreren auf gleicher Stufe stehenden Sicherungsgebern
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2005 - 24 U 188/04
a) Mehrere auf gleicher Stufe stehende Sicherungsgeber sind untereinander zum Ausgleich entsprechend den für das Gesamtschuldverhältnis geltenden Regeln verpflichtet (BGHZ 108, 179; WM 1990, 1956; Senat, NZG 2002, 482). - BGH, 05.03.1991 - XI ZR 75/90
Formularmäßige Vereinbarung der persönlichen Haftung in einem …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2005 - 24 U 188/04
Das regelmäßig zu unterstellende, in gewissem Sinne "natürlich" zu nennende Interesse der Ehefrau daran, dass ihrem Mann von ihm benötigte Kredite gewährt werden oder erhalten bleiben, berührte das gesetzliche Leitbild der Grundschuld und damit die in der Haftungserweiterung liegende Abweichung von diesem Leitbild nicht; davon geht die höchstrichterliche Rechtsprechung ohne weiteres aus (BGHZ 114, 9). - BGH, 11.12.1997 - IX ZR 274/96
Wirksamkeit einer Bürgschaft für Verbindlichkeiten einer GmbH; ... finanzieller …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2005 - 24 U 188/04
Bei Höchstbetragsbürgschaften bestimmt sich, wenn nichts anderes vereinbart ist, der Innenausgleich zwischen den Mitbürgen nach dem Verhältnis der einzelnen Höchstbeträge (BGHZ 137, 292); nichts anderes gilt, wenn eine Schuldverpflichtung aus verschiedenen Händen, aber gleichstufig durch Bürgschaft und durch Grundschuld gesichert wurde. - BGH, 13.01.2000 - IX ZR 11/99
Haftungsbefreiung eines Mitbürgen
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2005 - 24 U 188/04
bb) Auch aus der Natur der Sache - die zur Annahme einer stillschweigenden Vereinbarung unter den Sicherungsgebern führen kann (BGH WM 1992, 1312; 2000, 408) - hat sich nichts für eine von der gesetzlichen Ausgleichungsregel abweichende Regelung des Innenverhältnisses ergeben. - BGH, 20.12.1990 - IX ZR 268/89
Ausgleich unter mehreren Bestellern gleichstufiger Sicherheiten
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2005 - 24 U 188/04
Die vom Gläubiger vorgenommene Entlassung eines Gesamtschuldners aus dem gesamtschuldnerischen Haftungsverband berührt diese Ausgleichsverpflichtung grundsätzlich nicht (BGH WM 1991, 399; 1992, 1312).
- OLG Frankfurt, 06.12.2007 - 27 U 9/07
Bürgschaft: Höhe des Innenausgleichs zwischen Mitbürgen einer …
Nichts anderes könne nämlich gelten, "wenn eine Schuldverpflichtung aus verschiedenen Händen, aber gleichstufig durch Bürgschaft und durch Grundschuld gesichert wurde" (OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 30.05.2006 - 24 U 188/04, nicht veröffentlicht).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 26.09.2005 - 17 W 199/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 104 Abs. 2 S. 3
- rechtsportal.de
ZPO § 104 Abs. 2 S. 3
Prüfung der Vorsteuerabzugsberechtigung im Kostenfestsetzungsverfahren nur bei entgegenstehenden Anhaltspunkten - Wolters Kluwer
Verwendung von in Rechnung gestellter Umsatzsteuer zum Vorsteuerabzug; Zulässigkeit der Prüfung der Gläubigererklärung im Kostenfestsetzungsverfahren
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 14.07.2005 - 2 O 468/04
- OLG Köln, 26.09.2005 - 17 W 199/05
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.02.2003 - VIII ZB 92/02
Reisekosten des sich selbst vertretenden Rechtsanwalts; Festsetzung von …
Auszug aus OLG Köln, 26.09.2005 - 17 W 199/05
Dass die vom Senat seit langem vertretene Ansicht zutreffend ist, hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 11. Februar 2003 - VIII ZB 92/02 - (NJW 2003, 1534) bestätigt. - BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93
Erstattungs von Schreibauslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus OLG Köln, 26.09.2005 - 17 W 199/05
Eine Ausnahme ist nur dann zu machen, wenn der Antragsgegner des Kostenfestsetzungsverfahren durch von ihm zu erbringenden Beweis die Richtigkeit der Erklärung des Antragstellers entkräftet (BVerfG NJW 1996, 382) oder sich die Unrichtigkeit der Erklärung aus anderen, dem Gericht bekannten Umständen, etwa dem Akteninhalt, zweifelsfrei ergibt (…BGH a. a. O.). - OLG Schleswig, 09.05.2003 - 9 W 22/03
Zur Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen im Kostenfestsetzungsverfahren
Auszug aus OLG Köln, 26.09.2005 - 17 W 199/05
Da es sich beim Kostenfestsetzungsverfahren um ein Massenverfahren handelt, das der zügigen, reibungslosen und unkomplizierten Abwicklung bedarf, darf von der Berücksichtigung der Umsatzsteuer ausnahmsweise dann Abstand genommen werden, wenn die Möglichkeit des Antragstellers zum Vorsteuerabzug einem nicht mit Umsatzsteuerfragen vertrauten Kostenbeamten ohne nähere Sachprüfung gleichsam "ins Auge springt" (OLG Schleswig NJW-RR 2004, 356).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 12.10.2005 - 15 UF 222/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- rechtsportal.de
BGB § 1578
Familienrecht: Umfang des nachehelichen Unterhaltsanspruchs - Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Nach der Scheidung die Karriereleiter hinaufgeklettert - Kann die Ex-Ehefrau unter diesen Umständen mehr Unterhalt verlangen?
- anwaltzentrale.de (Kurzinformation)
Unterhalt bei erheblicher Einkommenssteigerung nach Scheidung der Ehe
Verfahrensgang
- AG Elze, 10.11.2004 - 8 F 414/03
- OLG Celle, 12.10.2005 - 15 UF 222/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 153
- FamRZ 2006, 704
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BGH, 10.10.1990 - XII ZR 99/89
Bemessung des Unterhalts nach langjährigem Getrenntleben; Erwerbstätigenbonus
Auszug aus OLG Celle, 12.10.2005 - 15 UF 222/04
Rn. 5 Die Teilhabe der Klägerin zu 3. an der in der Ehe vollbrachten gemeinsamen Lebensleistung umfasst nach der Rechtsprechung (vgl. BGH FamRZ 1987, 459, 460 f.; 1991, 307, 308 ff.; 1992, 1045, 1046; 2003, 848, 850 u. 590, 592) nicht nur das Einkommen, das der Beklagte bei Eintritt der Scheidungsrechtskraft am 12. Dezember 1996 (8 F 133/95 AG Elze) aufgrund seiner damaligen beruflichen Position gerade erzielte, sondern auch diejenigen Einkünfte, die auf einer schon während der Ehe angelegten beruflichen Entwicklung beruhen.Rn. 8 Soweit der Beklagte geltend macht, die Parteien hätten während ihres Zusammenlebens ihren konkreten Lebenszuschnitt nicht auf das jetzt von ihm erzielte Einkommen eingestellt, war dies weder nach der oben zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich (vgl. insbesondere den der Entscheidung BGH FamRZ 1991, 307 zugrunde liegenden Fall) noch tatsächlich möglich.
- BGH, 13.04.2005 - XII ZR 273/02
Berechnung des Unterhalts im Mangelfall; Vorrang von minderjährigen und …
Auszug aus OLG Celle, 12.10.2005 - 15 UF 222/04
Die Klägerin zu 3. ist gemäß §§ 1582, 1609 Abs. 2 BGB gegenüber den Kindern des Beklagten aus dessen neuer Ehe gleichrangig und geht seiner jetzigen Ehefrau im Rang vor (vgl. BGH NJW 1988, 1722 [BGH 13.04.1988 - IVb ZR 34/87]; 2005, 2145). - BGH, 05.02.2003 - XII ZR 29/00
Bemessung des nachehelichen Unterhalts bei reduziertem Einkommen des …
Auszug aus OLG Celle, 12.10.2005 - 15 UF 222/04
Rn. 5 Die Teilhabe der Klägerin zu 3. an der in der Ehe vollbrachten gemeinsamen Lebensleistung umfasst nach der Rechtsprechung (vgl. BGH FamRZ 1987, 459, 460 f.; 1991, 307, 308 ff.; 1992, 1045, 1046; 2003, 848, 850 u. 590, 592) nicht nur das Einkommen, das der Beklagte bei Eintritt der Scheidungsrechtskraft am 12. Dezember 1996 (8 F 133/95 AG Elze) aufgrund seiner damaligen beruflichen Position gerade erzielte, sondern auch diejenigen Einkünfte, die auf einer schon während der Ehe angelegten beruflichen Entwicklung beruhen.
- BGH, 18.03.1992 - XII ZR 23/91
Eheliche Lebensverhältisses bei Änderung beruflicher und wirtschaftlicher …
Auszug aus OLG Celle, 12.10.2005 - 15 UF 222/04
Rn. 5 Die Teilhabe der Klägerin zu 3. an der in der Ehe vollbrachten gemeinsamen Lebensleistung umfasst nach der Rechtsprechung (vgl. BGH FamRZ 1987, 459, 460 f.; 1991, 307, 308 ff.; 1992, 1045, 1046; 2003, 848, 850 u. 590, 592) nicht nur das Einkommen, das der Beklagte bei Eintritt der Scheidungsrechtskraft am 12. Dezember 1996 (8 F 133/95 AG Elze) aufgrund seiner damaligen beruflichen Position gerade erzielte, sondern auch diejenigen Einkünfte, die auf einer schon während der Ehe angelegten beruflichen Entwicklung beruhen. - BGH, 13.04.2005 - XII ZR 48/02
Berücksichtigung zinsloser Darlehen eines Dritten bei der Unterhaltsberechnung
Auszug aus OLG Celle, 12.10.2005 - 15 UF 222/04
Die Einstellung eines höheren Einkommens erscheint dem Senat derzeit nicht gerechtfertigt, weil für die Klägerin zu 3. als Wiedereinsteigerin in das Berufsleben aufgrund der noch zu leistenden Kindesbetreuung zunächst nur eine den Umfang einer Halbtagsbeschäftigung nicht erreichende Aushilfs- und Vertretungstätigkeit in Betracht kommt (vgl. BGH FamRZ 1999, 372, 373; NJW-RR 2005, 945, 948). - BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97
Bemessung des Altersvorsorgeunterhalts bei sozialversicherungsfreier …
Auszug aus OLG Celle, 12.10.2005 - 15 UF 222/04
Die Einstellung eines höheren Einkommens erscheint dem Senat derzeit nicht gerechtfertigt, weil für die Klägerin zu 3. als Wiedereinsteigerin in das Berufsleben aufgrund der noch zu leistenden Kindesbetreuung zunächst nur eine den Umfang einer Halbtagsbeschäftigung nicht erreichende Aushilfs- und Vertretungstätigkeit in Betracht kommt (vgl. BGH FamRZ 1999, 372, 373; NJW-RR 2005, 945, 948). - BGH, 13.04.1988 - IVb ZR 34/87
Unterhaltsberechtigung minderjähriger unverheirateter Kinder neben dem …
Auszug aus OLG Celle, 12.10.2005 - 15 UF 222/04
Die Klägerin zu 3. ist gemäß §§ 1582, 1609 Abs. 2 BGB gegenüber den Kindern des Beklagten aus dessen neuer Ehe gleichrangig und geht seiner jetzigen Ehefrau im Rang vor (vgl. BGH NJW 1988, 1722 [BGH 13.04.1988 - IVb ZR 34/87]; 2005, 2145). - BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 20/86
Berücksichtigung späterer Einkommenssteigerungen bei Bemessung des nachehelichen …
Auszug aus OLG Celle, 12.10.2005 - 15 UF 222/04
Rn. 5 Die Teilhabe der Klägerin zu 3. an der in der Ehe vollbrachten gemeinsamen Lebensleistung umfasst nach der Rechtsprechung (vgl. BGH FamRZ 1987, 459, 460 f.; 1991, 307, 308 ff.; 1992, 1045, 1046; 2003, 848, 850 u. 590, 592) nicht nur das Einkommen, das der Beklagte bei Eintritt der Scheidungsrechtskraft am 12. Dezember 1996 (8 F 133/95 AG Elze) aufgrund seiner damaligen beruflichen Position gerade erzielte, sondern auch diejenigen Einkünfte, die auf einer schon während der Ehe angelegten beruflichen Entwicklung beruhen. - OLG Hamm, 08.10.1993 - 13 UF 151/93
Nachehelicher Unterhalt; Nachträgliche Steigerung des Einkommens; Erwartung der …
Auszug aus OLG Celle, 12.10.2005 - 15 UF 222/04
Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung, die keinen der Verallgemeinerung fähigen Rechtssatz aufstellt - ebenso wie das vom Beklagten angeführte Urteil des OLG Hamm ( FamRZ 1994, 515).
- OLG Celle, 07.11.2007 - 15 UF 56/07
Beeinflussung nachehelichen Unterhalts durch nicht zu erwartende, gravierende …
Nach der Rechtsprechung des Senats (FamRZ 2006, 704, 705) begründen fortwährende und mit Anpassungen an die wechselnden Bedingungen des Arbeitsmarktes verbundene berufliche Veränderungen keine unerwartete und vom Normalverlauf abweichende Entwicklung.Dem steht das in anderer Sache ergangene Senatsurteil vom 12. Oktober 2005 (FamRZ 2006, 704 f.) nicht entgegen.
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