Rechtsprechung
| OLG München, 28.11.2006 - 31 Wx 80/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 2356 Abs. 2 Satz 2; FGG § 19
Verlangen des Nachlassgerichts nach eidesstattlicher Versicherung auch bei als Erbin eingesetzter Stiftung, die die Erblasserin nicht kannte, nicht ermessensfehlerhaft - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verzicht auf die eidesstattliche Versicherung bei der Erteilung eines Erbscheins als Ermessensentscheidung des Nachlassgerichts; Kein Verzicht auf die eidesstattliche Versicherung als Ermessensfehler bei einer sozialen Einrichtung als Alleineinerbe
Verfahrensgang
- AG München, 04.07.2006 - 63 VI 4217/06
- LG München I, 17.08.2006 - 16 T 13411/06
- OLG München, 28.11.2006 - 31 Wx 80/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 665
- DNotZ 2007, 136
- FGPrax 2007, 29
- FamRZ 2008, 819
- Rpfleger 2007, 201
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- OLG München, 15.11.2005 - 31 Wx 56/05
"Eidesstattliche Versicherung" vor ausländischem Notar kann für deutschen …
Auszug aus OLG München, 28.11.2006 - 31 Wx 80/06
Eine Überprüfung dieser Entscheidung des Nachlassgerichts könnte zwar auch nach Instanz beendender Entscheidung - d.h. nach Zurückweisung des Erbscheinsantrags wegen Nichtabgabe der eidesstattlichen Versicherung - im Rahmen des dann zulässigen Beschwerderechtszugs erfolgen (vgl. OLG Köln DNotZ 1959, 213; OLG Frankfurt FGPrax 1996, 190; OLG Schleswig FamRZ 2001, 583; OLG München FGPrax 2006, 27 ). - OLG Frankfurt, 10.06.1996 - 20 W 142/96
Antrag auf die Erteilung eines Erbscheins; Formgerechte eidesstattliche …
Auszug aus OLG München, 28.11.2006 - 31 Wx 80/06
Eine Überprüfung dieser Entscheidung des Nachlassgerichts könnte zwar auch nach Instanz beendender Entscheidung - d.h. nach Zurückweisung des Erbscheinsantrags wegen Nichtabgabe der eidesstattlichen Versicherung - im Rahmen des dann zulässigen Beschwerderechtszugs erfolgen (vgl. OLG Köln DNotZ 1959, 213; OLG Frankfurt FGPrax 1996, 190; OLG Schleswig FamRZ 2001, 583; OLG München FGPrax 2006, 27 ). - OLG Hamm, 08.07.1992 - 15 W 138/92
Inhalt des Erbscheinsantrags des überlebenden Ehegatten
Auszug aus OLG München, 28.11.2006 - 31 Wx 80/06
Diese Entscheidung stellt eine im Rahmen des Erbscheinsverfahrens ergangene Zwischenverfügung dar, die auf ein der Erbscheinserteilung einstweilen noch entgegenstehendes, behebbares Hindernis hinweist und für den Fall, dass das Hindernis nicht behoben wird, die Ablehnung des Erbscheinsantrags ankündigt; eine solche Zwischenverfügung ist mit der Beschwerde anfechtbar (vgl. KG JFG 12, 207; KG OLGZ 1967, 247; OLG Hamm NJW-RR 1992, 1483 ;… Jansen FGG 2. Aufl. § 19 Rn. 24;… Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. § 19 Rn. 9, 15b;… Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 10. Aufl. § 19 FGG Rn. 7;… Palandt/Edenhofer BGB 65. Aufl. § 2356 Rn. 15;… Erman/Schlüter BGB 11. Aufl. § 2356 Rn. 6;… a.A. Zimmermann, Erbschein und Erbscheinsverfahren Rn. 118). - OLG Schleswig, 29.06.2000 - 3 W 28/00
Erlass einer eidesstattlichen Versicherung durch das Nachlassgericht
Auszug aus OLG München, 28.11.2006 - 31 Wx 80/06
Eine Überprüfung dieser Entscheidung des Nachlassgerichts könnte zwar auch nach Instanz beendender Entscheidung - d.h. nach Zurückweisung des Erbscheinsantrags wegen Nichtabgabe der eidesstattlichen Versicherung - im Rahmen des dann zulässigen Beschwerderechtszugs erfolgen (vgl. OLG Köln DNotZ 1959, 213; OLG Frankfurt FGPrax 1996, 190; OLG Schleswig FamRZ 2001, 583; OLG München FGPrax 2006, 27 ).
- OLG Schleswig, 24.03.2014 - 3 Wx 17/14
Erbscheinsverfahren: Voraussetzungen für ein Absehen von der eidesstattlichen …
Sie stützt sich ausweislich der dazu angegebenen Fundstelle auf eine Entscheidung des OLG München aus dem Jahre 2006, die noch zum FGG erging und - nach damaliger Rechtslage zutreffend - darauf abstellt, dass die Entscheidung über den Erlass der Eidesstattlichen Versicherung eine Zwischenverfügung und eine solche mit der Beschwerde anfechtbar sei (OLG München NJW-RR 2007, 665, 665 f).
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 10.01.2006 - 3 U 6/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 139 § 242 § 2290
Rechtsmissbräuchliche Berufung auf Vertragsunwirksamkeit nach § 139 BGB - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfügung über den Verkaufserlös in Form einer Schenkung unter Lebenden; Verteilung des Kaufpreises aus dem Verkauf eines bebauten Grundstücks; Geltendmachung eines Anspruchs aus ungerechtfertigter Bereicherung; Willen zur teilweisen im Schenkungsweg vereinbarten ...
Verfahrensgang
- LG Itzehoe, 06.01.2005 - 7 O 255/04
- OLG Schleswig, 10.01.2006 - 3 U 6/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 1665
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.01.1997 - IX ZR 133/96
Behandlung eines teilweise formunwirksamen Bürgschaftsvertrages
Auszug aus OLG Schleswig, 10.01.2006 - 3 U 6/05
Eine treuwidrige Berufung auf die Gesamtnichtigkeit eines Vertrages wird insbesondere dann angenommen, wenn die nichtige Bestimmung bei der Durchführung des Vertrages bedeutungslos geblieben ist oder wenn sie allein die andere - am Vertrag festhaltende - Vertragspartei begünstigt (BGH NJW-RR 1997, 684, 686 und NJW 1983, 1587, 1589;… MüKo zum BGB, a. a. O., § 139 Rn. 33;… Palandt/Heinrichs, a. a. O., § 139 Rn. 16).
- LG München I, 10.12.2009 - 5 HKO 13261/08
Aktiengesellschaft: Anforderungen an einen hinreichend bestimmten …
Voraussetzung hierfür ist indes, dass die Parteien die mehreren rechtsgeschäftlichen Akte in einer Art und Weise zu einem einheitlichen Rechtsgeschäft verbinden, dass diese miteinander stehen und fallen sollen (vgl. BGHZ 50, 8, 13; BGH NJW 1983, 2027, 2028; OLG Schleswig NJW-RR 2006, 1665, 1666;… Staudinger-Roth, BGB, Neubearb. 2003, Rdn. 39 zu § 139). - OLG Hamm, 14.06.2024 - 30 U 99/22
Feststellung des Bestehens eines Mietvertrages über eine als Zahnarztpraxis …
Rn. 110 Dahinstehen kann damit zum einen, ob die Berufung des Klägers auf die Gesamtnichtigkeit des Mietvertrages auch deshalb treuwidrig ist, weil die Vorkaufsabrede womöglich bedeutungslos geblieben ist (…hierzu etwa MünchKomm-BGB/Busche, 9. Auflage 2021, § 139 Rn. 35 m.w.N.; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 10. Januar 2006 - 3 U 6/05, juris-Rn 33) sowie zum anderen, ob es dem Kläger nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB auch ganz generell verwehrt wäre, sich auf eine Formnichtigkeit des Mietvertrages zu berufen, etwa weil diese die Existenzgefährdung des Beklagten zur Folge hätte (vgl. Hinweis des Senats vom 08.05.2023 unter Verweis auf OLG Hamm…, Urteil vom 27.01.2011 - I-18 U 145/09, juris-Rn. 106; OLG Stuttgart…, Urteil vom 14.05.2007 - 5 U 19/07, juris-Rn. 40). - KG, 24.02.2014 - 8 U 157/12
Testamentsvollstreckung: Erfordernis der Zustimmung des Testamentsvollstreckers …
Begünstigt die unwirksame Bestimmung nur eine Partei (Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung, Bestellung einer Sicherheit) und will diese am Vertrag im Übrigen festhalten, kann die Geltendmachung der Gesamtnichtigkeit durch die Gegenpartei gegen § 242 BGB verstoßen (vgl. BGH NJW 1967, 245; NJW 1993, 1589; NJW-RR 1997, 684; Schleswig NJW-RR 2006, 1665;… vgl. Palandt/Ellenberger, § 139 BGB, Rdnr. 16). - BFH, 09.03.2011 - X B 193/10
Abänderbarkeit der in einer Verfügung von Todes wegen begründeten wiederkehrenden …
Rn. 9 a) Eine Abweichung des FG-Urteils von den Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart vom 9. November 1978 8 W 564/78 (OLGZ 1979, 129) bzw. des Schleswig-Holsteinischen OLG vom 10. Januar 2006 3 U 6/05 (Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungsreport Zivilrecht 2006, 1665) hat die Klägerin nicht entsprechend den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO dargelegt. - OLG Stuttgart, 17.09.2008 - 14 U 10/08
Geltendmachung eines Abfindungsanspruches des Geschäftsführers einer GmbH unter …
Auch die vom Kläger zitierten Entscheidungen (BGH NJW-RR 1997, 684; OLG Schleswig NJW-RR 2006, 1665) stellen diese Voraussetzung nicht in Frage.
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 16 WF 192/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Verfahren über die mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung eines Kindes: Nicht sorgeberechtigter Vater als formell Beteiligter; Prozesskostenhilfe für den formell Beteiligten
- Judicialis
BGB § 1631 b; ; FGG § 14; ; FGG §§ 70 ff; ; FGG § 70 d; ; FGG § 70 m
- ra.de
- rechtsportal.de
Prozesskostenhilfe: Bewilligung zugunsten formell beteiligter Personen im FGG -Verfahren ohne ihnen an sich zustende Verfahrensrechte
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Formell Beteiligter im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Verlängerung einer geschlossenen Unterbringung bei einer unter Personensorge des Jugendamtes stehenden Person; Fehlen einer Verfahrensbeteiligung aufgrund einer nicht vorhandenen elterlichen Sorge
Verfahrensgang
- AG Mannheim, 27.10.2006 - 4 F 326/06
- OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 16 WF 192/06
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 746
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 23.09.2003 - 16 WF 91/03
Prozesskostenhilfe: Bewilligung von Prozesskostenhilfe auch bei Zustimmung des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 16 WF 192/06
Ebenso wie beim Verfahren nach § 1666 BGB (hierzu: Senat, FamRZ 2004, 706), hat ein Elternteil die Möglichkeit - und durfte der Vater eine solche Möglichkeit für sich in Anspruch nehmen -, erforderliche Maßnahmen durch Zustimmung hierzu vor Gericht zu unterstützen.
- OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 5 UF 140/07
Unterbringung einer Minderjährigen: Beschwerderecht der Kindesmutter, der das …
An der formellen Beteiligung der Beschwerdeführerin im familiengerichtlichen Verfahren besteht angesichts der Sachbehandlung durch das Familiengericht (Aufführung als Beteiligte im Rubrum des Beschlusses, Zustellung des Beschlusses, Zuleitung des gesamten Schriftwechsels und Anhörung) kein Zweifel (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2007, 746, das für diesen Fall die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bejaht). - OLG Hamm, 25.01.2007 - 2 UF 258/06
elterliche Sorge, Beschwerde gegen Genehmigung der Unterbringung nach § 1631 b …
Allein das Verwandtschaftsverhältnis zum Kind begründet keine Beschwerdebefugnis, weil § 57 Abs. 1 Nr. 8 und 9 FGG gem. §§ 57 Abs. 2, 64 Abs. 3 S. 3, 70 m FGG keine Anwendung finden (vgl. hierzu etwa OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.11.2006 - 16 WF 192/06 -;OLG Frankfurt, Beschluss vom 6.12.2005 - 6 UF 228/05 - FamRZ 2006, 802; OLG Hamm, 11. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 30.7.2003 - 11 WF 35/03 - FamRZ 2004, 887).
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