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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 11.03.2005 - 7 WF 105/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3371
OLG Koblenz, 11.03.2005 - 7 WF 105/05 (https://dejure.org/2005,3371)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.03.2005 - 7 WF 105/05 (https://dejure.org/2005,3371)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. März 2005 - 7 WF 105/05 (https://dejure.org/2005,3371)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Elterliche Sorge für ein gemeinsames Kind von getrennt lebenden Eheleuten; Antrag auf Aufenthaltsbestimmung für ein gemeinsames Kind von getrennt lebenden Eheleuten ; Vergütung einer Beurkundung über die Bestimmung des Aufenthalts eines Kindes; Überprüfung einer ...

  • Judicialis

    BRAGO § 23 Abs. 1; ; RVG § 56 Abs. 2 S. 1; ; RVG § 33 Abs. 3 S. 1; ; RVG § 33 Abs. 3 S. 3; ; BGB § 1666; ; BGB § 1671; ; BGB § 1671 Abs. 1; ; BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 1671 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Entstehen einer Vergleichsgebühr bei Einigung der Eltern über Aufenthaltsrecht des gemeinsamen Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1160
  • FamRZ 2005, 1846
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.09.2002 - III ZB 22/02

    Voraussetzungen der Vergleichsgebühr

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.03.2005 - 7 WF 105/05
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Senates auch unter Berücksichtigung der Erwägungen im Beschluss des BGH vom 26.09.2002 (FamRZ 2003, 88).
  • OLG Koblenz, 04.04.2001 - 13 WF 711/00

    Bindung des Gerichts an eine Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts des Kindes

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.03.2005 - 7 WF 105/05
    Dies rechtfertigt die Zuerkennung einer Vergleichsgebühr für den Anwalt, der durch seine Bemühungen an der Beilegung eines zuvor bestehenden Streits über das Sorgerecht mitgewirkt hat (h.M. vgl. OLG Koblenz, 13. Zivilsenat, FamRZ 2002, 36; OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 135; OLG Zweibrücken JurBüro 2001, 134; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 389).
  • OLG Zweibrücken, 20.11.2000 - 2 WF 81/00

    Vergleichsgebühr bei Abänderung gerichtlicher Sorgerechtsentscheidung

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.03.2005 - 7 WF 105/05
    Dies rechtfertigt die Zuerkennung einer Vergleichsgebühr für den Anwalt, der durch seine Bemühungen an der Beilegung eines zuvor bestehenden Streits über das Sorgerecht mitgewirkt hat (h.M. vgl. OLG Koblenz, 13. Zivilsenat, FamRZ 2002, 36; OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 135; OLG Zweibrücken JurBüro 2001, 134; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 389).
  • OLG Stuttgart, 03.03.1998 - 8 WF 59/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 11.03.2005 - 7 WF 105/05
    Dies rechtfertigt die Zuerkennung einer Vergleichsgebühr für den Anwalt, der durch seine Bemühungen an der Beilegung eines zuvor bestehenden Streits über das Sorgerecht mitgewirkt hat (h.M. vgl. OLG Koblenz, 13. Zivilsenat, FamRZ 2002, 36; OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 135; OLG Zweibrücken JurBüro 2001, 134; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 389).
  • OLG Düsseldorf, 28.09.2000 - 9 WF 55/00

    Anfall der Vergleichsgebühr bei Schlichtung eines Sorgerechtsstreits

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.03.2005 - 7 WF 105/05
    Dies rechtfertigt die Zuerkennung einer Vergleichsgebühr für den Anwalt, der durch seine Bemühungen an der Beilegung eines zuvor bestehenden Streits über das Sorgerecht mitgewirkt hat (h.M. vgl. OLG Koblenz, 13. Zivilsenat, FamRZ 2002, 36; OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 135; OLG Zweibrücken JurBüro 2001, 134; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 389).
  • OLG Celle, 08.08.2008 - 17 WF 110/08

    Mindestmaß an beiderseitigem Nachgeben sowie verbindliche und verfahrensbeendende

    Dies rechtfertigt nach ganz herrschender und zutreffender Auffassung die Zuerkennung einer Einigungsgebühr für den Anwalt, der durch seine Bemühungen an der Beilegung eines zuvor bestehenden Streits über das Sorgerecht mitgewirkt hat (OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1832. OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 637. OLG Nürnberg FamRZ 2005, 741, 743. OLG Koblenz FamRZ 2005, 1846 f.).

    Insoweit kann eine Einigungsgebühr entstehen, wenn beide Elternteile nach einer Einigung über den Fortbestand der elterlichen Sorge von gegenläufigen Sorgerechtsanträgen Abstand nehmen (OLG Koblenz FamRZ 2005, 1846) oder wenn sich die Parteien auf einen Vorschlag gegenüber dem Gericht verständigen, dem auf Übertragung der elterlichen Alleinsorge antragenden Elternteil des Sorgerecht nur für einen Teilbereich zur alleinigen Ausübung zu überlassen (OLG Nürnberg NJW 2005, 2021 f.).

  • OLG Stuttgart, 03.07.2007 - 8 WF 92/07

    Sorgerechtsverfahren; Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch auf Festsetzung einer

    Nach soweit ersichtlich ganz überwiegender Auffassung kann in einem auf Antrag durchgeführten Sorgerechtsverfahren gemäß § 1671 BGB für einen als Verfahrensbevollmächtigten beteiligten Rechtsanwalt eine Einigungsgebühr gemäß Nr. 1000, 1003 RVG-VV entstehen (vgl. hierzu: OLG Dresden MDR 1999, 1201; OLG Koblenz MDR 2001, 1017; OLG Nürnberg Rpfleger 2005, 280; OLG Nürnberg NJW 2005, 2021; OLG Koblenz NJW-RR 2005, 1160; OLG Koblenz, Beschl. vom 28. September 2005, 11 WF 835/05; OLG Zweibrücken NJW-RR 2006, 1007; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 637; Brandenburgisches OLG NJW-RR 2006, 1368; ablehnend für ein Verfahren gemäß § 1666 BGB OLG Koblenz NJW-RR 2006, 1151).
  • OLG Zweibrücken, 07.10.2005 - 5 WF 96/05

    Rechtsanwaltsgebühr: Einigungsgebühr bei wechselseitigem Nachgeben der Eltern in

    Bereits unter der Geltung der BRAGO war es umstritten, ob der Rechtsanwalt in einem Sorgerechtsverfahren eine - dort so bezeichnete - Vergleichgebühr verdienen konnte (bejahend OLG Koblenz, OLG-Report 2005, 685; verneinend 2. Zivilsenat des OLG Zweibrücken, FamRZ 2003, 241).
  • OLG Koblenz, 24.01.2006 - 7 WF 27/06

    Erfallen der Einigungsgebühr bei gerichtlichen Maßnahmen bei Gefährdung des

    Diese in der Neuregelung des § 1671 BGB zum Ausdruck gekommene Stärkung der Mitbestimmungsrechte der Eltern und die damit einhergehende Einschränkung des gerichtlichen Prüfungsumfangs und seines Entscheidungsspielraums machen deutlich, dass die Eltern unter bestimmten Voraussetzungen "verbindliche" Regelungen zum Sorgerecht treffen können, von denen das Gericht in seiner danach zu treffenden Entscheidung nicht abweichen kann (vgl. u. a. Senat, NJW-RR 2005, 1160 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 14.12.2005 - 2 WF 220/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Einigungsgebühr im isolierten Sorgerechtsverfahren nach

    Bereits unter der Geltung der BRAGO war es umstritten, ob der Rechtsanwalt in einem Sorgerechtsverfahren eine - dort so bezeichnete - Vergleichsgebühr verdienen konnte (bejahend OLG Koblenz, OLG-Report 2005, 685; verneinend 2. Zivilsenat des OLG Zweibrücken, FamRZ 2003, 241).
  • OLG Braunschweig, 28.02.2008 - 2 WF 17/08

    Entstehen einer Einigungsgebühr in einem isolierten Sorgerechtsverfahren bei

    Nach soweit ersichtlich ganz überwiegender Auffassung kann in einem auf Antrag durchgeführten Sorgerechtsverfahren gemäß § 1671 BGB für einen als Verfahrensbevollmächtigten beteiligten Rechtsanwalt eine Einigungsgebühr gemäß Nr. 1000, 1003 RVG-VV entstehen (vgl. OLG Dresden MDR 1999, 1201 [OLG Dresden 16.12.1998 - 20 WF 452/98] ; OLG Koblenz MDR 2001, 1017 [OLG Koblenz 04.04.2001 - 13 WF 711/00] ; OLG Nürnberg Rpfleger 2005, 280 [OLG Nürnberg 02.12.2004 - 7 WF 3907/04] ; OLG Nürnberg NJW 2005, 2021; OLG Koblenz NJW-RR 2005, 1160 [OLG Koblenz 11.03.2005 - 7 WF 105/05] ; OLG Koblenz; OLG Zweibrücken NJW-RR 2006, 1007 [OLG Zweibrücken 07.10.2005 - 5 WF 96/05] ; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 637 [OLG Zweibrücken 14.12.2005 - 2 WF 220/05] ; Brandenburgisches OLG NJW-RR 2006, 1368; ablehnend für ein Verfahren gemäß § 1666 BGB OLG Koblenz NJW-RR 2006, 1151 [OLG Koblenz 24.01.2006 - 7 WF 27/06] ).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.03.2005 - 24 W 2/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7014
OLG Köln, 02.03.2005 - 24 W 2/05 (https://dejure.org/2005,7014)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.03.2005 - 24 W 2/05 (https://dejure.org/2005,7014)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. März 2005 - 24 W 2/05 (https://dejure.org/2005,7014)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Begriff der Rechtsnachfolge im Sinne von § 3 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG); Maßgeblichkeit der Rechtsnatur des erhobenen Anspruchs für die Zulässigkeit des Rechtswegs; Beweisaufnahme über Rechtswegzuständigkeit; "sic-non-Fall"; "et-et-Fall"; "aut-aut-Fall"

  • Judicialis

    GVG § 13; ; ArbGG § 2; ; ArbGG § 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ArbGG § 2 § 3; GVG § 13
    Begründung des Zivilrechtsweges durch Behauptung eines Anspruchs auf Vermittlungsprovision - Arbeitsentgelt eines Berufsfußballspielers - Abschlussprämie

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 23.05.1996 - 19 W 22/96

    Entscheidung über die Rechtswegzuständigkeit Ordentliche Gerichte -

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2005 - 24 W 2/05
    a) Grundlage für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs ist grundsätzlich der Sachvortrag des Klägers, da er allein - vermittels des gestellten Antrags und der zur Unterstützung des Antrags vorgetragenen Tatsachen - den Streitgegenstand bestimmt (Gummer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., 2005, § 13 GVG Rn. 11 m.w.N.; OLG Köln, NJW 1997, 470).

    bb) Eine Beweisaufnahme über die Rechtswegzuständigkeit hält der Senat indes in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH sowie des 7. und des 19. Zivilsenats des OLG Köln weder für sachgerecht noch für erforderlich (BGH, NJW 1996, 3012 und NJW 1993, 1799, 1800; OLG Köln, OLGR 1993, 294 und NJW 1997, 470).

    Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass der streitgegenständliche Anspruch doch aufgrund einer arbeitsrechtlichen Anspruchsgrundlage zu beurteilen ist, würde das angerufene ordentliche Zivilgericht diesen rechtlichen Gesichtspunkt gemäß § 17 Abs. 1 GVG bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen haben (so auch OLG Köln - 19. Zivilsenat - NJW 1997, 470).

  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 6/96

    Zuständigkeit des Zivilrechtsweges bei Zusammenfallen von zuständigkeits- und

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2005 - 24 W 2/05
    bb) Eine Beweisaufnahme über die Rechtswegzuständigkeit hält der Senat indes in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH sowie des 7. und des 19. Zivilsenats des OLG Köln weder für sachgerecht noch für erforderlich (BGH, NJW 1996, 3012 und NJW 1993, 1799, 1800; OLG Köln, OLGR 1993, 294 und NJW 1997, 470).

    Um Rechtswegerschleichungen zu begegnen, reicht es seiner Ansicht nach aus, wenn sich die behauptete Zuständigkeit schlüssig aus dem Klägervorbringen ergibt (BGH NJW 1996, 3012) und die nach dem Klägervortrag in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen nicht offensichtlich ausscheiden (so auch Gummer, a.a.O., § 13 Rn. 11).

  • BGH, 23.02.1955 - VI ZR 28/54

    Ansprüche Dritter aus Arbeitsverhältnis

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2005 - 24 W 2/05
    Eine Rechtsnachfolge auf Grund eines Rechtsgeschäfts liegt z. B. auch dann vor, wenn der Begünstigte aus einem Arbeitsvertrag zu Gunsten oder mit Schutzwirkung für Dritte gegen den Arbeitgeber Ansprüche geltend macht (vgl. BGHZ 16, 339, 340; BAGE 19, 100, 103 = AP Nr. 116 zu § 242 BGB Ruhegehalt; OLG Düsseldorf MDR 1959, 1119).

    Grund für diese weite Auslegung des Begriffs der Rechtsnachfolge ist das Ziel des Arbeitsgerichtsgesetzes, eigentliche Streitigkeiten des Arbeitslebens auch prozessual den Arbeitsgerichten wegen ihrer auf diesem Gebiet bestehenden besonderen Sachkunde zuzuweisen (OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 514; vgl. auch BGHZ 16, 339, 340; BAG AP Nr. 116 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG NZA 2002, 230, 231).

  • BGH, 25.02.1993 - III ZR 9/92

    Rechtsweg für Beseitigungsklage bei Strömungsschäden an Ufergrundstück -

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2005 - 24 W 2/05
    bb) Eine Beweisaufnahme über die Rechtswegzuständigkeit hält der Senat indes in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH sowie des 7. und des 19. Zivilsenats des OLG Köln weder für sachgerecht noch für erforderlich (BGH, NJW 1996, 3012 und NJW 1993, 1799, 1800; OLG Köln, OLGR 1993, 294 und NJW 1997, 470).
  • BAG, 10.12.1996 - 5 AZB 20/96

    Rechtsweg - Vorstandsmitglied eines Vereins

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2005 - 24 W 2/05
    aa) Um der Gefahr der Rechtswegerschleichung wirksam zu begegnen, differenziert das Bundesarbeitsgericht daher zwischen drei Fallkonstellationen (vgl. BAG NZA 1997, 674; Kissel/Mayer, a.a.O., § 17 Rn. 20; Ziemann, MDR 1999, 513, 516): Sofern die Klage nur Erfolg haben kann, wenn der Kläger Arbeitnehmer ist, weil nämlich der Anspruch ausschließlich auf eine arbeitsrechtliche Anspruchsgrundlage gestützt werden kann ("sic-non-Fall", z. B. Kündigungsschutzklage), soll bereits der dahin gehende Vortrag des Klägers zur Begründung des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten ausreichen.
  • BAG, 23.08.2001 - 5 AZB 11/01

    Auskunftsklage des Arbeitgebers gegen Beschäftigungsgesellschaft

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2005 - 24 W 2/05
    Grund für diese weite Auslegung des Begriffs der Rechtsnachfolge ist das Ziel des Arbeitsgerichtsgesetzes, eigentliche Streitigkeiten des Arbeitslebens auch prozessual den Arbeitsgerichten wegen ihrer auf diesem Gebiet bestehenden besonderen Sachkunde zuzuweisen (OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 514; vgl. auch BGHZ 16, 339, 340; BAG AP Nr. 116 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG NZA 2002, 230, 231).
  • BAG, 13.06.1997 - 9 AZB 38/96

    Rechtsweg bei Durchgriffshaftung

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2005 - 24 W 2/05
    Der Begriff der Rechtsnachfolge im Sinne von § 3 ArbGG ist nach allgemeiner Ansicht im weitesten Sinne zu verstehen (vgl. nur BAG NZA 2002, 695; BAG NZA 1997, 1128; Koch in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 5. Auflage, 2005, § 3 Rn. 2 - 3; Matthes in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Auflage, 2005, § 3 Rn. 5; Grunsky, ArbGG, 6. Auflage, 1989, § 3 Rn. 4 - 6 a; jeweils m.w.N.).
  • BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 186/85

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen - Ansprüche aus einem Sozialplan -

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2005 - 24 W 2/05
    Gerade für Fälle, in denen Dritte in die Parteirolle geraten, will § 3 ArbGG gewährleisten, dass nicht Gerichte verschiedener Gerichtsbarkeiten über denselben Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis entscheiden müssen (BAG AP Nr. 2 zu § 3 ArbGG 1979 betr. Durchgriffshaftung).
  • OLG Düsseldorf, 07.07.2004 - 6 W 36/04

    Rechtsweg für eine Schadenersatzklage des Arbeitgebers gegen einen

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2005 - 24 W 2/05
    Im Hinblick darauf, dass im erstinstanzlichen Arbeitsgerichtsverfahren - anders als in dem Verfahren vor den ordentlichen Gerichten - ein Kostenerstattungsanspruch nicht gegeben ist (vgl. § 12a Abs. 1 ArbGG), kann das Interesse der Klägerin an der Beschreitung des ordentlichen Rechtswegs angemessen mit der Höhe ihrer geschätzten erstinstanzlichen Anwaltskosten bewertet werden (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.07.2004 - 6 W 36/04; Gummer in Zöller, ZPO, 25. Auflage, 2005, § 17a GVG, Rn. 20).
  • BAG, 21.10.1966 - 3 AZR 119/66

    Witwenbezüge - Hinterbliebenenversorgung - Exfrau

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2005 - 24 W 2/05
    Eine Rechtsnachfolge auf Grund eines Rechtsgeschäfts liegt z. B. auch dann vor, wenn der Begünstigte aus einem Arbeitsvertrag zu Gunsten oder mit Schutzwirkung für Dritte gegen den Arbeitgeber Ansprüche geltend macht (vgl. BGHZ 16, 339, 340; BAGE 19, 100, 103 = AP Nr. 116 zu § 242 BGB Ruhegehalt; OLG Düsseldorf MDR 1959, 1119).
  • BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 42/08

    Beweiserfordernis doppelrelevanter Tatsachen bei der Prüfung der

    In derartigen Fällen ist entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts (ebenso OLG Köln, VersR 1996, 1564; OLGR 2005, 685, 688; OLG Dresden, aaO; Kluth, NJW 1999, 342, 344; Musielak/Wittschier, ZPO, 7. Aufl., § 17a GVG Rdnr. 13; wohl auch Zöller/Lückemann, ZPO, 27. Aufl., § 13 GVG Rdnr. 54) nicht allein der Sachvortrag der klagenden Partei Grundlage der Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs.
  • BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 45/08

    Frage nach der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte oder der ordentlichen

    In derartigen Fällen ist entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts (ebenso OLG Köln, VersR 1996, 1564; OLGR 2005, 685, 688; OLG Dresden, a.a.O.; Kluth, NJW 1999, 342, 344; Musielak/Wittschier, ZPO, 7. Aufl., § 17a GVG Rdnr. 13; wohl auch Zöller/Lückemann, ZPO, 27. Aufl., § 13 GVG Rdnr. 54) nicht allein der Sachvortrag der klagenden Partei Grundlage der Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs.
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 13.05.2005 - 2 W 127/05 - 28   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,13338
OLG Saarbrücken, 13.05.2005 - 2 W 127/05 - 28 (https://dejure.org/2005,13338)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.05.2005 - 2 W 127/05 - 28 (https://dejure.org/2005,13338)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. Mai 2005 - 2 W 127/05 - 28 (https://dejure.org/2005,13338)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erstattung angemeldeter Gebühren bei einem Vergleichsabschluss

  • Judicialis

    BRAGO § 35; ; ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 278 Abs. 6; ; ZPO § 278 Abs. 6 Satz 2; ; ZPO § 567; ; ZPO § 569

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 35; ZPO § 104; ZPO § 278 Abs. 6 Satz 2
    Kostenerstattung - Gebühren des Rechtsanwalts gemäß § 35 BRAGO bei Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO ?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.03.2004 - VI ZB 81/03

    Anwaltsgebühren für die einem Vergleichsschluss im schriftlichen Verfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.05.2005 - 2 W 127/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, MDR 2004, 965) und des Senats (Senatsbeschluss vom 5. November 2004 - 2 W 206/04-32) liegen die Voraussetzungen des § 35 BRAGO bei einem Vergleichsabschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO - wie hier - nicht vor, weil es zur Beschlussfassung nach § 278 Abs. 6 Satz 2 ZPO nach dem gesetzlichen Leitbild gerade keiner mündlichen Verhandlung bedarf und es sich hierbei auch nicht um eine gerichtliche Entscheidung handelt (vgl. auch OLG Frankfurt, JurBüro 2005, 86; OLGR Zweibrücken 2004, 670; OLGR Celle 2004, 257; OLG München, JurBüro 2003, 248; OLG Schleswig, JurBüro 2003, 301; OLG Koblenz, JurBüro 2003, 467).
  • OLG München, 17.01.2003 - 11 W 605/03

    Rechtsanwaltsvergütung bei Vergleichsschluss im schriftlichen Verfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.05.2005 - 2 W 127/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, MDR 2004, 965) und des Senats (Senatsbeschluss vom 5. November 2004 - 2 W 206/04-32) liegen die Voraussetzungen des § 35 BRAGO bei einem Vergleichsabschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO - wie hier - nicht vor, weil es zur Beschlussfassung nach § 278 Abs. 6 Satz 2 ZPO nach dem gesetzlichen Leitbild gerade keiner mündlichen Verhandlung bedarf und es sich hierbei auch nicht um eine gerichtliche Entscheidung handelt (vgl. auch OLG Frankfurt, JurBüro 2005, 86; OLGR Zweibrücken 2004, 670; OLGR Celle 2004, 257; OLG München, JurBüro 2003, 248; OLG Schleswig, JurBüro 2003, 301; OLG Koblenz, JurBüro 2003, 467).
  • OLG Schleswig, 20.02.2003 - 9 W 13/03

    Anwaltsgebühr für Beschluss-Vergleich

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.05.2005 - 2 W 127/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, MDR 2004, 965) und des Senats (Senatsbeschluss vom 5. November 2004 - 2 W 206/04-32) liegen die Voraussetzungen des § 35 BRAGO bei einem Vergleichsabschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO - wie hier - nicht vor, weil es zur Beschlussfassung nach § 278 Abs. 6 Satz 2 ZPO nach dem gesetzlichen Leitbild gerade keiner mündlichen Verhandlung bedarf und es sich hierbei auch nicht um eine gerichtliche Entscheidung handelt (vgl. auch OLG Frankfurt, JurBüro 2005, 86; OLGR Zweibrücken 2004, 670; OLGR Celle 2004, 257; OLG München, JurBüro 2003, 248; OLG Schleswig, JurBüro 2003, 301; OLG Koblenz, JurBüro 2003, 467).
  • OLG Frankfurt, 02.12.2004 - 12 W 207/04

    Rechtsanwaltskosten: Gerichtlicher Vergleich nach außergerichtlichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.05.2005 - 2 W 127/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, MDR 2004, 965) und des Senats (Senatsbeschluss vom 5. November 2004 - 2 W 206/04-32) liegen die Voraussetzungen des § 35 BRAGO bei einem Vergleichsabschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO - wie hier - nicht vor, weil es zur Beschlussfassung nach § 278 Abs. 6 Satz 2 ZPO nach dem gesetzlichen Leitbild gerade keiner mündlichen Verhandlung bedarf und es sich hierbei auch nicht um eine gerichtliche Entscheidung handelt (vgl. auch OLG Frankfurt, JurBüro 2005, 86; OLGR Zweibrücken 2004, 670; OLGR Celle 2004, 257; OLG München, JurBüro 2003, 248; OLG Schleswig, JurBüro 2003, 301; OLG Koblenz, JurBüro 2003, 467).
  • OLG Saarbrücken, 06.07.2005 - 2 W 192/05

    Voraussetzungen für die Entstehung einer Terminsgebühr bei einem

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich der Senat anschließt, liegen die Voraussetzungen für die Entstehung einer Terminsgebühr auch nach der hier einschlägigen Regelung in VV Nr. 3104 Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2) zum RVG (vgl. zu § 35 BRAGO etwa Senatsbeschlüsse vom 13. Mai 2005 - 2 W 127/05-28 - und vom 5. November 2004 - 2 W 206/04-32 -, m.w.N.) bei einem Vergleichsabschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO in der im Streitfall gegebenen Fallgestaltung nicht vor (BGH, MDR 2004, 965 sowie Beschluss vom 30 Juni 2004 - VI ZB 81/03 -, Juris-Dokument Nr. KORE560862005; vgl. auch OLG Nürnberg, MDR 2005, 599; Hartmann, Kostengesetze, 34. Aufl., VV 3104, Rz. 30).
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