Rechtsprechung
| OLG Köln, 16.07.2002 - 15 U 18/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
AGBG § 3; ; AGB § 4 Nr. 2; ; AGB § 4 Nr. 4; ; AGB § 4 Nr. 5; ; BGB § 565 Abs. 4; ; ZPO § 711; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGBG § 3
Unterschiedliche Kündigungsfristen in AGB über zugleich abgeschlossene Verträge - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mietvertrag; Leasingvertrag; Verbindliche Grundmietzeit; Überraschende Klausel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 10.01.2002 - 18 O 327/01
- OLG Köln, 16.07.2002 - 15 U 18/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 706
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- BGH, 28.09.1988 - VIII ZR 160/87
Täuschung des Leasinggebers durch den Lieferanten
Auszug aus OLG Köln, 16.07.2002 - 15 U 18/02
Nach der Rechtsprechung des BGH, der der Senat folgt, ist der Händler/Lieferant, der die Vertragsverhandlungen mit Wissen und Wollen des Leasinggebers führt, als dessen Erfüllungsgehilfe anzusehen (vgl. BGH NJW 1989, 287 ff).Zu diesen Pflichten gehört etwa, dass der Händler/Lieferant den Leasingnehmer darauf hinweisen muß, dass der Leasingvertrag unabhängig von solchen Vereinbarungen gilt, die zusätzlich zwischen ihm und dem Kunden getroffen worden sind (vgl. BGHZ 95, 170 ff. - Nichtaufnahme eines qualifizierten Rücktrittsrechts in den Leasingvertrag für den Fall, dass die vorhandene Software nicht ordnungsgemäß in der EDV-Anlage arbeiten sollte; BGH NJW 1989, 287 ff. - Nichtaufnahme einer Full-Service-Absprache in den Leasingvertrag; OLG Frankfurt NJW-RR 1990, 1207 - Nichtaufnahme eines vorzeitigen Kündigungsrechts im Leasingvertrag für den Fall des Mißlingens eines vereinbarten Individualprogramms).
- BGH, 18.12.1986 - IX ZR 11/86
Anforderungen an Inhalt der Anfechtungsklage zur Wahrung der Anfechtungsfrist; …
Auszug aus OLG Köln, 16.07.2002 - 15 U 18/02
Ungewöhnlich können auch Klauseln sein, mit denen der Vertragspartner nach Gang und Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der Fassung und Aufmachung der Vertragsurkunde, namentlich auch der Überschrift (vgl. BGH NJW 1978, 1519, 1520; WM 1987, 924; BGHZ 99, 274, 282 = ZIP 1987, 439; OLG Nürnberg NJW 1991, 232, 234), nicht zu rechnen brauchte (…Ulmer a. a. O. Rn. 19 m. w. N.). - BGH, 30.06.1995 - V ZR 184/94
Wirksamkeit des Time-Sharings von Ferienwohnungen
Auszug aus OLG Köln, 16.07.2002 - 15 U 18/02
Das Vorliegen der Voraussetzungen des § 3 AGBG beurteilt sich nach einem durch die konkreten Umstände überlagerten, im Grundsatz generellen Maßstab, wobei es in erster Linie auf die Erkenntnismöglichkeiten des für derartige Verträge typischerweise zu erwartenden Kundenkreises, wie sie sich auf Grund von dessen Geschäftserfahrung sowie auf Grund der drucktechnischen Ausgestaltung der fraglichen Klauseln ergeben, ankommt (vgl. BGHZ 130, 150, 154 = NJW 1995, 2637;… Ulmer a. a. O. Rn. 13).
- BGH, 21.06.2001 - IX ZR 69/00
Haftungsausschluß in der formularmäßigen Verlängerung einer Bürgschaft
Auszug aus OLG Köln, 16.07.2002 - 15 U 18/02
Der für die Anwendung des § 3 AGBG vorausgesetzte Überrumpelungseffekt kann sich auch daraus ergeben, dass der Vertragspartner nach den individuellen Begleitumständen des Vertragsschlusses vernünftigerweise nicht mit einer solchen Klausel rechnen musste (BGH NJW-RR 2002, 485 ff. m.w.N.) Dies entspricht dem Schutzzweck des § 3 AGBG, die vielfach ohne nähere Kenntnis vom Inhalt der AGB abgegebene Zustimmung des Vertragspartners zu ihrer Einbeziehung in den Vertrag nur so weit reichen zu lassen, als das mit seinem Vertrauen in die funktionsgerechte Verwendung der AGB vereinbar ist (…Ulmer a.a.O. Rn. 12). - BGH, 03.07.1985 - VIII ZR 102/84
Haftung des Leasinggebers für unterlassene Hinweise des Lieferanten
Auszug aus OLG Köln, 16.07.2002 - 15 U 18/02
Zu diesen Pflichten gehört etwa, dass der Händler/Lieferant den Leasingnehmer darauf hinweisen muß, dass der Leasingvertrag unabhängig von solchen Vereinbarungen gilt, die zusätzlich zwischen ihm und dem Kunden getroffen worden sind (vgl. BGHZ 95, 170 ff. - Nichtaufnahme eines qualifizierten Rücktrittsrechts in den Leasingvertrag für den Fall, dass die vorhandene Software nicht ordnungsgemäß in der EDV-Anlage arbeiten sollte; BGH NJW 1989, 287 ff. - Nichtaufnahme einer Full-Service-Absprache in den Leasingvertrag; OLG Frankfurt NJW-RR 1990, 1207 - Nichtaufnahme eines vorzeitigen Kündigungsrechts im Leasingvertrag für den Fall des Mißlingens eines vereinbarten Individualprogramms). - BGH, 01.03.1978 - VIII ZR 70/77
Eine überraschende Formularklausel - Abschluss eines Bierlieferungsvertrages - …
Auszug aus OLG Köln, 16.07.2002 - 15 U 18/02
Ungewöhnlich können auch Klauseln sein, mit denen der Vertragspartner nach Gang und Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der Fassung und Aufmachung der Vertragsurkunde, namentlich auch der Überschrift (vgl. BGH NJW 1978, 1519, 1520; WM 1987, 924; BGHZ 99, 274, 282 = ZIP 1987, 439; OLG Nürnberg NJW 1991, 232, 234), nicht zu rechnen brauchte (…Ulmer a. a. O. Rn. 19 m. w. N.). - BGH, 04.06.1987 - IX ZR 31/86
Innenausgleich unter mehreren Bürgen - Wirksamkeit einer unbeschränkten …
Auszug aus OLG Köln, 16.07.2002 - 15 U 18/02
Ungewöhnlich können auch Klauseln sein, mit denen der Vertragspartner nach Gang und Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der Fassung und Aufmachung der Vertragsurkunde, namentlich auch der Überschrift (vgl. BGH NJW 1978, 1519, 1520; WM 1987, 924; BGHZ 99, 274, 282 = ZIP 1987, 439; OLG Nürnberg NJW 1991, 232, 234), nicht zu rechnen brauchte (…Ulmer a. a. O. Rn. 19 m. w. N.). - OLG Nürnberg, 20.06.1990 - 9 U 3650/89
Nichtigkeit eines Bürgschaftsvertrages wegen Formverstoßes; Unschädlichkeit einer …
Auszug aus OLG Köln, 16.07.2002 - 15 U 18/02
Ungewöhnlich können auch Klauseln sein, mit denen der Vertragspartner nach Gang und Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der Fassung und Aufmachung der Vertragsurkunde, namentlich auch der Überschrift (vgl. BGH NJW 1978, 1519, 1520; WM 1987, 924; BGHZ 99, 274, 282 = ZIP 1987, 439; OLG Nürnberg NJW 1991, 232, 234), nicht zu rechnen brauchte (…Ulmer a. a. O. Rn. 19 m. w. N.). - OLG Frankfurt, 09.03.1990 - 5 U 72/87
Auszug aus OLG Köln, 16.07.2002 - 15 U 18/02
Zu diesen Pflichten gehört etwa, dass der Händler/Lieferant den Leasingnehmer darauf hinweisen muß, dass der Leasingvertrag unabhängig von solchen Vereinbarungen gilt, die zusätzlich zwischen ihm und dem Kunden getroffen worden sind (vgl. BGHZ 95, 170 ff. - Nichtaufnahme eines qualifizierten Rücktrittsrechts in den Leasingvertrag für den Fall, dass die vorhandene Software nicht ordnungsgemäß in der EDV-Anlage arbeiten sollte; BGH NJW 1989, 287 ff. - Nichtaufnahme einer Full-Service-Absprache in den Leasingvertrag; OLG Frankfurt NJW-RR 1990, 1207 - Nichtaufnahme eines vorzeitigen Kündigungsrechts im Leasingvertrag für den Fall des Mißlingens eines vereinbarten Individualprogramms).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 19.10.2001 - 14 U 121/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB § 276; ; BGB § 278; ; BGB § 607; ; BGB § 608; ; BGB § 831; ; VerbrKrG § 9 Abs. 3; ; VerbrKrG § 9 Abs. 4; ; HausTWG § 1
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de
Finanzierte Beteiligung an einer Kapitalanlagegesellschaft: Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Immobilienfondsanteilen; Einwendungsdurchgriff
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 607, 278, 831; VerbrKrG § 9
Keine Haftung der Bank für fehlerhafte Angaben eines Anlagevermittlers über die Werthaltigkeit einer kreditfinanzierten Beteiligung am Immobilienfonds - Wolters Kluwer (Leitsatz)
Finanzierte Beteiligung an einer Kapitalanlagegesellschaft; Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank beim Kauf von Immobilienfondsanteilen; Einwendungsdurchgriff; Kündigung des Gesellschaftsbeitritts; Verwirkung eines Kündigungsrechts; Verrichtungsgehilfe einer Bank
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 27.06.2000 - XI ZR 210/99
Zum Verbraucherschutz beim finanzierten Gesellschaftsbeitritt
Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2001 - 14 U 121/99
Hierbei wird nämlich nicht hinreichend berücksichtigt, dass sich die Klägerin Äußerungen und Verhaltensweisen des Herrn G. nur in soweit zurechnen lassen muss, als dies in den Bereich der Anbahnung des Kreditgeschäftes fällt (BGH WM 2000, 1687).Der Bundesgerichtshof hat diese in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beantwortete Frage soweit ersichtlich bisher nicht entschieden, sondern ausdrücklich - weil jeweils entscheidungsunerheblich - dahin stehen lassen (s. die Urteile vom 27.06.200 - XI ZR 174/99 - WM 2000, 1685 ff und XI ZR 210/99 - WM 2000, 1687 ff) und ausgeführt, ein Einwendungsdurchgriff scheide jedenfalls solange aus, als ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss mangels Kündigung des Gesellschaftsbeitritts schon gegenüber der Fondsgesellschaft nicht durchgesetzt werden kann (…BGH a.a.O.).
- BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99
Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2001 - 14 U 121/99
Der Bundesgerichtshof hat diese in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beantwortete Frage soweit ersichtlich bisher nicht entschieden, sondern ausdrücklich - weil jeweils entscheidungsunerheblich - dahin stehen lassen (s. die Urteile vom 27.06.200 - XI ZR 174/99 - WM 2000, 1685 ff und XI ZR 210/99 - WM 2000, 1687 ff) und ausgeführt, ein Einwendungsdurchgriff scheide jedenfalls solange aus, als ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss mangels Kündigung des Gesellschaftsbeitritts schon gegenüber der Fondsgesellschaft nicht durchgesetzt werden kann (…BGH a.a.O.). - BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99
Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG
Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2001 - 14 U 121/99
Zwar ist zutreffend, dass die Rechtsprechung dann eine Aufklärungspflicht bejaht, wenn die Kreditgeberin in bezug auf spezielle Risiken des vom Kunden geplanten Vorhabens eine konkrete Kenntnis besitzt, die ihrem Vertragspartner nicht ohne weiteres zugänglich ist und die Bank diesen "Wissensvorsprung" auch erkennen kann (BGH NJW 2000, 2352 f).
- OLG Karlsruhe, 29.11.2000 - 1 U 144/99
Keine Aufklärungspflicht der Bank über Objekt bei Finanzierung einer …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2001 - 14 U 121/99
In diesem Zusammenhang kann die Beantwortung der Frage dahinstehen, ob die genannte Vorschrift entsprechend auch für Kredite gilt, die zur Finanzierung der Beteiligung an einer Immobilienfonds GbR gewährt wurden (verneinend z.B. OLG Karlsruhe 1 U 144/99 - Urteil vom 29.11.2000). - KG, 25.11.1999 - 2 U 5227/98
Aufklärungspflicht des Komplementärs einer Immobilienfonds-KG
Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2001 - 14 U 121/99
Es ist ganz herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur, dass ein Kündigungsrecht dann als verwirkt zu beurteilen ist, wenn ein Gesellschafter sind nicht innerhalb angemessener Zeit darüber schlüssig wird, ob er an der Mitgliedschaft trotz erfolgter Täuschung festhalten will oder nicht (BGH NJW 65, 976; Hamm WM 2000, 1329, 1333). - KG, 29.01.1965 - 7 U 2312/63
Ermietung eines Raupenfahrzeugs mit Bedienungsmann
Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2001 - 14 U 121/99
Es ist ganz herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur, dass ein Kündigungsrecht dann als verwirkt zu beurteilen ist, wenn ein Gesellschafter sind nicht innerhalb angemessener Zeit darüber schlüssig wird, ob er an der Mitgliedschaft trotz erfolgter Täuschung festhalten will oder nicht (BGH NJW 65, 976; Hamm WM 2000, 1329, 1333).
- OLG Stuttgart, 30.09.2002 - 6 U 57/02
Aufklärungspflicht der Bank bei Finanzierung einer Beteiligung an einem …
Dies gilt insbesondere bei Steuersparmodellen, bei denen das Finanzierungsinstitut davon ausgehen darf, dass die Interessenten entweder selbst über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen oder sich der Hilfe von Fachleuten bedienen (BGH WM 1992, 901 m.w.N.; NJW 1999, 2032; WM 2000, 1685 = NJW 2000, 3558 und WM 2000, 1687; ZIP 2000, 1051; OLG Stuttgart ZIP 1999, 529; OLGR 2001, 12; WM 2000, 292 und 2146; ZIP 2001, 692; OLG München ZIP 2000, 2295; OLG Karlsruhe OLGR 2002, 295, 296; EWiR 2001, 709 und BKR 2002, 128; OLG Hamburg WM 2002, 1289; OLG Frankfurt WM 2002, 1275; OLG Oldenburg BKR 2002, 731).Die Beklagte muss sich die Erklärungen oder die pflichtwidrige Unterlassung von Erklärungen durch die Anlagen- und Kreditvermittler nur insoweit zurechnen lassen, als diese bei der Erfüllung einer die Bank treffenden Verbindlichkeit als ihre Hilfspersonen, also in ihrem Pflichtenkreis, tätig wurden (BGH NJW 1996, 451; WM 1996, 2105; NJW-RR 1997, 116; NJW 2000, 3558 = WM 2000, 1685; NJW 2001, 358 = ZIP 2000, 2291; OLG Stuttgart ZIP 1999, 529 = WM 1999, 844; OLGR 1999, 300; OLGR 2001, 12; WM 2000, 292; OLG Karlsruhe BKR 2002, 128; OLG München ZIP 2000, 2295, 2300; OLG Bamberg WM 2002, 537, 543; OLG Köln ZIP 2001, 1808; OLG Oldenburg BKR 2002, 731, 735).
Es kommt weiter in Betracht, dass es sich bei dem Darlehensvertrag und dem mit Kreditmitteln finanzierten Anlagegeschäft um eine wirtschaftliche Einheit und damit um verbundene Geschäfte im Sinne des § 9 VerbrKrG handelt, wenn der Verbraucher den einen Vertrag ohne den anderen nicht abgeschlossen hätte (so für den Bereich des HWiG BGHZ 133, 254 und BGH NJW 96, 3416 in Fällen, in denen Darlehens- und Beteiligungsvertrag aufgrund besonderer Umstände als verbundene Geschäfte anzusehen waren. Anders für Realkreditvertrag und finanziertes Grundstücksgeschäft - grundsätzlich keine wirtschaftliche Einheit - BGH NJW 2002, 1881 m.w.N.; wirtschaftliche Einheit bejaht durch OLG Karlsruhe/Freiburg NJW-RR 1999, 154; OLGR 2001, 368 und Urt. 17.05.2002 -11 U 26/01 - nicht veröffentlicht - OLG München/Augsburg Urt. 12.06.2002 - 27 U 939/01 - nicht veröffentlicht; offengelassen durch OLG Stuttgart ZIP 2000, 692 und Urteil vom 27.05.2002 - 6 U 52/02 - ; OLG München ZIP 2000, 2295; OLG Karlsruhe BKR 2002, 128, 130; verneint durch OLG Karlsruhe 1. Senat EWiR 2001, 709 und 6. Senat, OLGR 2002, 295 sowie OLG Bamberg WM 2002, 537, 543 - Kauf einer Eigentumswohnung; verneinend auch OLG Köln ZIP 2001, 1808).
- OLG Stuttgart, 24.11.2003 - 6 U 35/03
Finanzierung des Beitritts zu einem Immobilienfonds: Widerrufsbelehrung im …
Entgegen einer verbreiteten Ansicht (OLG Karlsruhe BKR 02, 128 = OLGR 02, 453; OLGR 02, 295 und OLGR 03, 75; OLG München ZIP 00, 2295; OLG Bamberg WM 02, 537; OLG Köln ZIP 01, 1808; OLG Stuttgart OLGR 03, 69; Westermann, ZIP 02, 189, 199;… Habersack in Münchner Kommentar, 3. Aufl., § 9 VerbrKrG Rn. 16; Münscher, BKR 2003, 86, 89; Schnauder, OLGR Karlsruhe/Stuttgart 2003, K 1, 4; Peters/Ivanova, WM 03, 55, 58) und entgegen der gefestigten Rechtsprechung des 11. Senats für den kreditfinanzierten Erwerb von Immobilien und den durch Realkredit finanzierten Beitritt zu einem Immobilienfonds hat der 2. Senat des BGH mit Urteil vom 21.07.2003 (II ZR 387/02, WM 03, 1762 = ZIP 03, 1592 = NJW 03, 2821) entschieden, dass § 9 Abs. 3 VerbrKrG auf kreditfinanzierte Beteiligungen an einer Anlagegesellschaft Anwendung finde. - OLG Stuttgart, 27.05.2002 - 6 U 52/02
Verbraucherkredit: Ordnungsgemäße Belehrung bei Haustürsituation; …
Dies gilt insbesondere bei Steuersparmodellen, bei denen das Finanzierungsinstitut davon ausgehen darf, dass die Interessenten entweder selbst über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen oder sich der Hilfe von Fachleuten bedienen (BGH WM 1992, 901 m.w.N.; NJW 1999, 2032; WM 2000, 1685 = NJW 2000, 3558 und WM 2000, 1687; ZIP 2000, 1051; OLG Stuttgart ZIP 1999, 529; OLGR 2001, 12; WM 2000, 292 und 2146; ZIP 2001, 692; OLG München ZIP 2000, 2295, OLG Karlsruhe EWiR 2001, 709 und BKR 2002, 128).Es kommt weiter in Betracht, dass es sich bei dem Darlehensvertrag und dem mit Kreditmitteln finanzierten Anlagegeschäft um eine wirtschaftliche Einheit und damit um verbundene Geschäfte im Sinne des § 9 VerbrKrG handelt, wenn der Verbraucher den einen Vertrag ohne den anderen nicht abgeschlossen hätte (so für den Bereich des HWiG BGHZ 133, 254 = ZIP 1996, 1940 im Fall einer personell engen Verknüpfung zwischen Bank und Gesellschaft; OLG Karlsruhe/Freiburg, NJW-RR 1999, 124 und OLGR 2001, 368; für den Anwendungsbereich des Verbraucherkreditgesetzes offengelassen durch OLG Stuttgart ZIP 2000, 692 und Urteil vom 11.02.2002 - 6 U 146/01 - nicht veröffentlicht; OLG München ZIP 2000, 2295; OLG Karlsruhe BKR 2002, 128, 130; verneint durch OLG Karlsruhe 1. Senat EWiR 2001, 709 und OLG Bamberg WM 2002, 537, 543 - Kauf einer Eigentumswohnung; verneinend auch OLG Köln ZIP 2001, 1808).
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