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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 11.11.1994 - 5 U 13/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5887
OLG Braunschweig, 11.11.1994 - 5 U 13/94 (https://dejure.org/1994,5887)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 11.11.1994 - 5 U 13/94 (https://dejure.org/1994,5887)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 11. November 1994 - 5 U 13/94 (https://dejure.org/1994,5887)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Unzulässigkeit einer Teilungszwangsversteigerung ; Teilungsanordnung der Erblasserin; Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments (Berliner Testament) nach Vorversterben eines Ehegatten; Vorausvermächtnis; Auslegung des Erblasserwillens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit einer Teilungszwangsversteigerung ; Teilungsanordnung der Erblasserin; Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments (Berliner Testament) nach Vorversterben eines Ehegatten; Vorausvermächtnis; Auslegung des Erblasserwillens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.03.1984 - IVa ZR 87/82

    Anspruch eines Miterben auf beschränkte Teilauseinandersetzung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.11.1994 - 5 U 13/94
    Als Abgrenzungskriterium ist also entscheidend, ob der/die Erblasser den Erben mit der Zuweisung eines bestimmten Gegenstandes "wertmäßig begünstigen", ihm den Gegenstand nämlich zusätzlich zu seinem Erbteil zukommen lassen wollten (dann Vorausvermächtnis) oder ob (dann Teilungsanordnung) der Erbe den Mehrwert auf seinen Erbteil anrechnen oder jedenfalls ausgleichen soll (BGH FamRZ 1987, 475, 476; NJW 1985, 51, 52 [BGH 14.03.1984 - IVa ZR 87/82]; FamRZ 1985, 62, 63).

    Teilungsanordnung ist die Verfügung auch dann, wenn dem Bedachten objektiv ein zusätzlicher Vermögensvorteil zugewendet worden ist, ohne daß der Erblasser ihn aber gegenüber dem oder den übrigen Miterben bevorzugen wollte (BGH FamRZ 1985, 62, 63, mit erläuternder Anmerkung von Rudolf; BGH NJW 1985, 51, 52) [BGH 14.03.1984 - IVa ZR 87/82].

    Wenn durch die Anordnung objektiv eine Wertverschiebung bei den im übrigen verfügten Erbquoten eintritt, dann ist allerdings zu prüfen, ob der Erblasser dem Begünstigten den Mehrwert zusätzlich verschaffen wollte oder ob nach seinem Willen eine Wertverschiebung dadurch ausgeschlossen sein soll, daß der bedachte Miterbe hinsichtlich dieses Mehrwerts einen Ausgleich aus seinem eigenen Vermögen zahlen muß (BGH FamRZ 1987, 475, 476; NJW 1985, 51, 52 [BGH 14.03.1984 - IVa ZR 87/82]; Rudolf FamRZ 1985, 63, 64).

  • BGH, 23.05.1984 - IVa ZR 185/82

    Auslegung der Zuwendung einzelner Nachlaßgegenstände

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.11.1994 - 5 U 13/94
    Als Abgrenzungskriterium ist also entscheidend, ob der/die Erblasser den Erben mit der Zuweisung eines bestimmten Gegenstandes "wertmäßig begünstigen", ihm den Gegenstand nämlich zusätzlich zu seinem Erbteil zukommen lassen wollten (dann Vorausvermächtnis) oder ob (dann Teilungsanordnung) der Erbe den Mehrwert auf seinen Erbteil anrechnen oder jedenfalls ausgleichen soll (BGH FamRZ 1987, 475, 476; NJW 1985, 51, 52 [BGH 14.03.1984 - IVa ZR 87/82]; FamRZ 1985, 62, 63).

    Teilungsanordnung ist die Verfügung auch dann, wenn dem Bedachten objektiv ein zusätzlicher Vermögensvorteil zugewendet worden ist, ohne daß der Erblasser ihn aber gegenüber dem oder den übrigen Miterben bevorzugen wollte (BGH FamRZ 1985, 62, 63, mit erläuternder Anmerkung von Rudolf; BGH NJW 1985, 51, 52) [BGH 14.03.1984 - IVa ZR 87/82].

    Gelingt es trotz Auswertung aller zur Aufdeckung des Erblasserwillens dienlichen Umständen nicht, sich von dem tatsächlich vorhandenen Willen zu überzeugen, dann muß der Richter sich notfalls damit begnügen, den Sinn zu ermitteln, der dem mutmaßlichen Erblasserwillen am ehesten entspricht (BGHZ 86, 41, 45 [BGH 08.12.1982 - IVa ZR 94/81]; BGH FamRZ 1985, 62, 63).

  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 191/85

    Teilungsanordnung - Vorausvermächtnis - Begünstigung eins Miterben

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.11.1994 - 5 U 13/94
    Als Abgrenzungskriterium ist also entscheidend, ob der/die Erblasser den Erben mit der Zuweisung eines bestimmten Gegenstandes "wertmäßig begünstigen", ihm den Gegenstand nämlich zusätzlich zu seinem Erbteil zukommen lassen wollten (dann Vorausvermächtnis) oder ob (dann Teilungsanordnung) der Erbe den Mehrwert auf seinen Erbteil anrechnen oder jedenfalls ausgleichen soll (BGH FamRZ 1987, 475, 476; NJW 1985, 51, 52 [BGH 14.03.1984 - IVa ZR 87/82]; FamRZ 1985, 62, 63).

    Wenn durch die Anordnung objektiv eine Wertverschiebung bei den im übrigen verfügten Erbquoten eintritt, dann ist allerdings zu prüfen, ob der Erblasser dem Begünstigten den Mehrwert zusätzlich verschaffen wollte oder ob nach seinem Willen eine Wertverschiebung dadurch ausgeschlossen sein soll, daß der bedachte Miterbe hinsichtlich dieses Mehrwerts einen Ausgleich aus seinem eigenen Vermögen zahlen muß (BGH FamRZ 1987, 475, 476; NJW 1985, 51, 52 [BGH 14.03.1984 - IVa ZR 87/82]; Rudolf FamRZ 1985, 63, 64).

  • BGH, 08.11.1961 - V ZR 31/60

    Übernahmerecht als Vermächtnis

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.11.1994 - 5 U 13/94
    Die Teilungsanordnung beschränkt sich also gewissermaßen auf Fragen der technischen Durchführung der Erbeinsetzung, während die wertmäßige Gewichtsverteilung und Gewichtsverschiebung durch andere Rechtsinstitute geregelt wird, vor allem durch die Erbeinsetzung und das Vermächtnis (BGHZ 36, 115, 118 [BGH 08.11.1961 - V ZR 31/60]/119).

    Daraus folgt, daß beide Vermächtnisverfügungen im Verhältnis der Gegenseitigkeit stehen, also wechselbezüglich sind (…RGRK - Johannsen, a.a.O., § 2269 Rdnr. 37; siehe auch BGHZ 36, 115, 120) [BGH 08.11.1961 - V ZR 31/60].

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.11.1994 - 5 U 13/94
    Gelingt es trotz Auswertung aller zur Aufdeckung des Erblasserwillens dienlichen Umständen nicht, sich von dem tatsächlich vorhandenen Willen zu überzeugen, dann muß der Richter sich notfalls damit begnügen, den Sinn zu ermitteln, der dem mutmaßlichen Erblasserwillen am ehesten entspricht (BGHZ 86, 41, 45 [BGH 08.12.1982 - IVa ZR 94/81]; BGH FamRZ 1985, 62, 63).
  • BGH, 23.02.1984 - IX ZR 3/83

    Abschluss eines Vergleichs bezüglich des Zugewinnausgleichs bei Ehescheidung - …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.11.1994 - 5 U 13/94
    Nicht aus dem Grundbruch ersichtliche, der Versteigerung entgegenstehende materielle Rechte oder Einwendungen gegen die Zulässigkeit einer Auseinandersetzung sind im Wege der Klage nach § 771 ZPO geltend zu machen, obwohl die Teilungsversteigerung keine Vollstreckung und der Kläger nicht "Dritter" ist (ständige Rechtsprechung, z. B. BGH FamRZ 1984, 563, 564; 1972, 363, 364; BayObLGNJW 1971, 2314, 2315).
  • BGH, 22.03.1972 - IV ZR 25/71

    Beantragung einer Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft an einer …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.11.1994 - 5 U 13/94
    Nicht aus dem Grundbruch ersichtliche, der Versteigerung entgegenstehende materielle Rechte oder Einwendungen gegen die Zulässigkeit einer Auseinandersetzung sind im Wege der Klage nach § 771 ZPO geltend zu machen, obwohl die Teilungsversteigerung keine Vollstreckung und der Kläger nicht "Dritter" ist (ständige Rechtsprechung, z. B. BGH FamRZ 1984, 563, 564; 1972, 363, 364; BayObLGNJW 1971, 2314, 2315).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 29.03.1995 - 12 U 1600/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4438
OLG Dresden, 29.03.1995 - 12 U 1600/94 (https://dejure.org/1995,4438)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29.03.1995 - 12 U 1600/94 (https://dejure.org/1995,4438)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29. März 1995 - 12 U 1600/94 (https://dejure.org/1995,4438)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    HWiG § 2 Abs. 1; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2
    Befugnis zur Verbandsklage im Wettbewerbsrecht

  • Wolters Kluwer

    Klagebefugnis von Verbänden nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG); Sinn und Zweck der Verbandsklage; Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch; Verwendung eines unzulässigen Vertragsformulars wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung nach dem ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1995, 444
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.05.1988 - I ZR 52/86

    "Wettbewerbsverein III"; Klagebefugnis eines Wettbewerbsvereins; Finanzierung aus …

    Auszug aus OLG Dresden, 29.03.1995 - 12 U 1600/94
    Eine Vereins- oder Verbandsarbeit findet tatsächlich nicht statt, der Verein beschränkt sich vielmehr darauf, aus der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen Gebühren und Vertragsstrafen zu erzielen (vgl. BGH GRUR 1988, 918, Wettbewerbsverein III).

    Die tatsächliche Tätigkeit wird auf ein Rechtsanwaltsbüro verlagert (vgl. BGH GRUR 1986, 320 , Wettbewerbsverein I), die gerügten Wettbewerbsverstöße berühren die Interessen der Vereinsmitglieder im Wettbewerb nicht oder allenfalls am Rande (vgl. BGH GRUR 1990, 282 , Wettbewerbsverein IV), Gegenstand der Tätigkeit des Vereins ist das routinemäßige Abmahnen leicht erkennbarer Verstöße gegen den lauteren Wettbewerb (vgl. BGH GRUR 1988, 918, Wettbewerbsverein III).

  • BGH, 17.12.1992 - I ZR 73/91

    Widerrufsbelehrung - Ausnutzung von Unerfahrenheit; Haustürwiderrufsgesetz - …

    Auszug aus OLG Dresden, 29.03.1995 - 12 U 1600/94
    Eine entsprechende Belehrung ist jedoch erforderlich (vgl. BGH NJW 1993, 1013 ).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92

    Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß

    Auszug aus OLG Dresden, 29.03.1995 - 12 U 1600/94
    Durch die Novellierung des UWG sollte zum einen - wie oben ausgeführt - unlautere "Abmahnvereine" die Klagebefugnis entzogen werden, zum anderen sollte die Verfolgung von Bagatellverstößen ausgeschlossen werden (ZIP 1995, 152, 155).
  • BGH, 05.10.1989 - I ZR 56/89

    Wettbewerbsverein IV

    Auszug aus OLG Dresden, 29.03.1995 - 12 U 1600/94
    Die tatsächliche Tätigkeit wird auf ein Rechtsanwaltsbüro verlagert (vgl. BGH GRUR 1986, 320 , Wettbewerbsverein I), die gerügten Wettbewerbsverstöße berühren die Interessen der Vereinsmitglieder im Wettbewerb nicht oder allenfalls am Rande (vgl. BGH GRUR 1990, 282 , Wettbewerbsverein IV), Gegenstand der Tätigkeit des Vereins ist das routinemäßige Abmahnen leicht erkennbarer Verstöße gegen den lauteren Wettbewerb (vgl. BGH GRUR 1988, 918, Wettbewerbsverein III).
  • BGH, 20.12.1989 - VIII ZR 145/88

    Form der schriftlichen Belehrung über das Widerrufsrecht; Rechtsfolgen des …

    Auszug aus OLG Dresden, 29.03.1995 - 12 U 1600/94
    Der Text ist gerade nicht drucktechnisch herausgehoben (vgl. BGH NJW-RR 1990, 368, 370), sondern in kleinerer Schrift gehalten als der übrige Vertragstext und kann daher leicht übersehen werden.
  • BGH, 07.11.1985 - I ZR 105/83

    Wettbewerbsverein; Voraussetzungen der Klagebefugnis von Verbänden; Entfaltung …

    Auszug aus OLG Dresden, 29.03.1995 - 12 U 1600/94
    Die tatsächliche Tätigkeit wird auf ein Rechtsanwaltsbüro verlagert (vgl. BGH GRUR 1986, 320 , Wettbewerbsverein I), die gerügten Wettbewerbsverstöße berühren die Interessen der Vereinsmitglieder im Wettbewerb nicht oder allenfalls am Rande (vgl. BGH GRUR 1990, 282 , Wettbewerbsverein IV), Gegenstand der Tätigkeit des Vereins ist das routinemäßige Abmahnen leicht erkennbarer Verstöße gegen den lauteren Wettbewerb (vgl. BGH GRUR 1988, 918, Wettbewerbsverein III).
  • BGH, 28.06.1990 - I ZR 287/88

    Haustürgeschäft - Verbandsinteresse

    Auszug aus OLG Dresden, 29.03.1995 - 12 U 1600/94
    Für den Kläger ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß er seriös ist (vgl. Urteil des BGH vom 28.06.1990, I ZR 287/88).
  • BGH, 27.02.1997 - I ZR 217/94

    Haustürgeschäft II - Mitgliederzahl

    Dem entspreche auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden (GRUR 1995, 444 = WRP 1995, 496), wonach die Bestimmung des § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG ergänzend dahin auszulegen sei, daß die Klagebefugnis auch Vereinen zukomme, deren Mitglieder einen erheblichen Teil von Gewerbetreibenden bildeten, die Waren oder gewerbliche Leistungen in derselben Weise vertrieben.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.12.1994 - 20 W 566/94   

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https://dejure.org/1994,5658
OLG Frankfurt, 05.12.1994 - 20 W 566/94 (https://dejure.org/1994,5658)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.12.1994 - 20 W 566/94 (https://dejure.org/1994,5658)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Dezember 1994 - 20 W 566/94 (https://dejure.org/1994,5658)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    FGG § 15 Abs. 1 ; ZPO § 406 Abs. 2

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gutachter in FGG-Verfahren; Ablehnung innerhalb Überlegungsfrist; Beschwerdeinstanz; Ablehnungsrecht

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 1208
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 17.01.2003 - 1 W 5/02

    Frist für Antrag auf Ablehnung eines Sachverständigen

    Hierbei verlängert sich die Frist gerade dann, wenn das Ablehnungsgesuch - wie hier - auf die Ausführungen des Sachverständigen in einem schriftlichen Gutachten gestützt wird, um eine angemessene Prüflings- und Überlegungszeit (vgl. BayObLG, MDR 1995, 412; OLG Frankfurt/ Main, FamRZ 1995, 1208; OLG Köln, VersR 1989, 210; OLG Celle, NJW-RR 1995, 128;… Zöller/Greger, a.a.O.;… Thomas/Putzo, a.a.O.;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 406 Rdnr. 26).
  • VGH Hessen, 11.09.1998 - 9 UZ 2747/97

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit - unverzügliche Stellung des …

    Daß durch die jetzige, durch das Rechtspflege- Vereinfachungsgesetz vom 17. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2847) erfolgte Neufassung der Bestimmung insoweit eine sachliche Änderung und eine zeitlich unbeschränkte Zulassung des Ablehnungsrechts im Falle der schriftlichen Begutachtung gemäß § 411 ZPO beabsichtigt gewesen wäre, ist nicht ersichtlich (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluß vom 5. Dezember 1994 - 20 W 566/94 -, FamRZ 1995, 1208).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.10.1994 - 4 U 155/90   

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https://dejure.org/1994,27852
OLG Hamm, 27.10.1994 - 4 U 155/90 (https://dejure.org/1994,27852)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.10.1994 - 4 U 155/90 (https://dejure.org/1994,27852)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Oktober 1994 - 4 U 155/90 (https://dejure.org/1994,27852)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Urheberrechte des Architekten (Klinikbau)? (IBR 1995, 256)

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