Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 07.11.1997 - 6 U 451/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zusicherung einer Eigenschaft des herzustellenden Werks: Verwendung von Mörtel einer bestimmten Mörtelgruppe
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zusicherung einer Eigenschaft; Mangel der Leistung trotz Nachbesserung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- archive.org (Leitsatz)
BGB § 633; VOB/B § 4 Abs. 3; § 13 Nr. 1, Nr. 5 Abs. 1 Satz 1; Abs. 2; Nr. 7 Abs. 1, Abs. 2
Zusicherung einer Mörtel-Eigenschaft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen des Verschuldens wegen fehlerhafter Ausschreibung; Versuch des Nachweis eines rechtsmissbräuchlichen Verlangens; Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft durch Verwendung eines ungeeigneten Baumaterials, wobei auch das Bestellte ungeeignet gewesen wäre
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Darf der Auftragnehmer eigenmächtig von vertraglichen Vorgaben abweichen? (IBR 1998, 252)
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 27.12.1995 - 1 O 2488/92
- LG Regensburg, 07.11.1997 - 1 O 2488/92
- OLG Nürnberg, 07.11.1997 - 6 U 451/96
- OLG Nürnberg, 12.12.1997 - 6 U 451/96
Papierfundstellen
- BauR 1998, 1013
- BauR 1998, 893 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.01.1996 - VII ZR 233/94
Zulässigkeit des formularmäßigen Ausschlusses der Abnahme durch Ingebrauchnahme; …
Auszug aus OLG Nürnberg, 07.11.1997 - 6 U 451/96
Gegen die Einbeziehung der VOB als Ganzes bestehen auch keine Bedenken, da keine wesentlichen Abweichungen, die den Kernbereich der VOB berührten, in den einzelnen Vertragsbestimmungen getroffen worden sind (vgl. hierzu BGH NJW 96, 1346 m.w.N.). - BGH, 23.02.1989 - VII ZR 89/87
Inhaltskontrolle von Vertragsbedingungen eines Bauträgers mit seinen …
Auszug aus OLG Nürnberg, 07.11.1997 - 6 U 451/96
Die Verlängerung der Verjährungsfrist von zwei Jahren (§ 13 Nr. 4 VOB ) auf fünf Jahre ist kein Eingriff in das Gesamtwerk der VOB (vgl. BGH NJW 89, 1602). - BGH, 02.03.1967 - VII ZR 215/64
Rechte des Bauherrn nach Verstreichen der Frist zur Mängelbeseitigung
Auszug aus OLG Nürnberg, 07.11.1997 - 6 U 451/96
a) Der Vorschußanspruch der Kläger ergibt sich als Rechtsfolge aus dem Anspruch gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B , die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen zu lassen (vgl. BGHZ 47, 272 f). - BGH, 14.04.1983 - VII ZR 258/82
Kostenvorschuß zur Mängelbeseitigung; Verzinsung
Auszug aus OLG Nürnberg, 07.11.1997 - 6 U 451/96
f) Der Vorschuß ist zu verzinsen (vgl. BGH NJW 83, 2191), die Zinsen sind, wie verlangt, ab Klagezustellung zu bezahlen (§ 291 BGB ).
- OLG Düsseldorf, 28.06.2002 - 5 U 61/01
Anspruch auf Werklohn aus Pauschalvertrag
Verspricht der Unternehmer nur das Material eines bestimmten Herstellers zu verwenden, wird regelmäßig von einer zugesicherten Eigenschaft auszugehen sein (Materialangabe als zugesicherte Eigenschaft OLG Hamm in BauR 1993, 478; OLG Nürnberg in BauR 1998, 1013;… Korbion/Hochstein/K........., VOB-Vertrag, 8. Auflage, Rn. 466;… Wirth in Ingenstau/Korbion, VOB, 14. Auflage, § 13 VOB/B Rn. 142). - OLG Köln, 20.11.2003 - 18 U 120/01
Welche Fassung der VOB/B ist Vertragsgrundlage?
Angesichts der vorliegenden Unterschiede kann jedenfalls - unabhängig davon, dass die genannten Umstände auch die Annahme einer zugesicherten Eigenschaft in Bezug auf die einzusetzenden Materialien nahe legen (vgl. BGH NJW-RR 1994, 1134, 1135; OLG Nürnberg, OLGR 1998, 250) - von einer nur geringfügigen Abweichung beider Produkte keinesfalls ausgegangen werden.
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 11.02.1998 - 3 U 55/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit zweier Kauf- und Abtretungsverträge über Geschäftsanteile
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Cottbus - 5 O 202/96
- OLG Brandenburg, 11.02.1998 - 3 U 55/97
Papierfundstellen
- NZG 1998, 951
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.01.1987 - II ZR 81/86
Unwirksamkeit eines notariellen Geschäftsanteilskaufvertrages und …
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.02.1998 - 3 U 55/97
Dies wäre nur der Fall, wenn trotz der unzutreffenden Bezeichnung keine ernstlichen Zweifel an dem Gegenstand der Abtretung hervorgerufen werden könnten (BGH NJW-RR 1987, 807 f.).
- BFH, 22.07.2015 - II R 12/14
Verbindlichkeiten aus Pflichtteil und Zugewinnausgleich des überlebenden …
Hält ein Gesellschafter einer GmbH mehrere Anteile und veräußert er diese teilweise, so muss in dem notariell beurkundeten Vertrag über die Abtretung oder die Verpflichtung zur Abtretung (§ 15 Abs. 3 und 4 GmbHG) hinreichend bestimmt angegeben werden, auf welchen Geschäftsanteil sich diese Vereinbarung bezieht (Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 11. Februar 1998 3 U 55/97, OLGR Brandenburg 1998, 250). - FG Baden-Württemberg, 18.03.2009 - 1 K 158/05
Beteiligungserwerb an GmbH-Anteilen bei teilweise fehlender Genehmigung des …
Mangelt es an der erforderlichen Bestimmtheit des Abtretungsgegenstandes, so ist der Vertrag nichtig (Scholz/ Winter § 15 Rn.40; OLG Brandenburg GmbHR 1998, 935). - OLG Frankfurt, 25.04.2008 - 10 U 80/06
Bestimmbarkeit bei der Übertragung von Geschäftsanteilen an einer GmbH
Nach der Rechtsprechung ist für die Frage der Bestimmbarkeit entscheidend, ob ernstliche Zweifel an dem Gegenstand der Veräußerung hervorgerufen werden können (BGH NJW-RR 1987, 807 f.; KG Berlin NJW-RR 1997, 1259 ff.; OLG Brandenburg NZG 1998, 951, 952). - FG Baden-Württemberg, 18.03.2009 - 1 K 136/05
Verdeckte Gewinnausschüttung durch verbilligte Veräußerung von Fahrzeugen an eine …
Mangelt es an der erforderlichen Bestimmtheit des Abtretungsgegenstandes, so ist der Vertrag nichtig (Scholz/ Winter § 15 Rn.40; OLG Brandenburg GmbHR 1998, 935).
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Rechtsprechung
| OLG Jena, 21.10.1997 - WF 145/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bad Lobenstein, 23.06.1997 - F 58/97
- OLG Jena, 21.10.1997 - WF 145/97
Papierfundstellen
- FamRZ 1998, 1179
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 01.09.1989 - 3 WF 196/89 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Köln, 05.08.1982 - 21 WF 135/82
Versagung der PKH gegenüber dem Antragsgegner eines Ehescheidungsverfahrens mit …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Düsseldorf, 09.10.1980 - 6 WF 191/80 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Jena, 04.01.2018 - 1 WF 713/17
Verfahrenskostenhilfe für das Ehescheidungsverfahren
Die Besonderheiten des Scheidungsverfahrens bringen es vielmehr mit sich, dass eine Erfolgsaussicht schon dann zu bejahen ist, wenn ein durch anwaltliche Tätigkeit verfolgbares Verfahrensziel erkennbar ist (OLG Köln, FamRZ 1982, 1224; OLG Düsseldorf, FamRZ 1981, 265; OLG Jena, FamRZ 1998, 1179) bzw. der Gegner seine Lage darin verbessern kann und will (OLG Bamberg, NJW-RR 1995, 5; OLG Saarbrücken, FamRZ 1985, 723).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 30.10.1997 - 19 U 43/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 16.12.1996 - 7 O 1867/92
- OLG Stuttgart, 30.10.1997 - 19 U 43/97
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86
Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.1997 - 19 U 43/97
Wird der Nichterfüllungsschaden konkret berechnet, so ist nach der für die Berechnung von Vermögensschäden grundsätzlich maßgeblichen Differenzmethode (BGH NJW 1987, 50 [BGH 09.07.1986 - GSZ 1/86] ) im Wege der Saldierung ein Gesamtvergleich vorzunehmen zwischen dem vorhandenen Vermögen im Zeitpunkt der Schadensberechnung und dem Vermögen wie es sich bei ordnungsgemäßer Erfüllung darstellen würde (BGH NJW 1994, 2480 [BGH 20.05.1994 - V ZR 64/93] ). - BGH, 27.11.1991 - IV ZR 266/90
Gütergemeinschaft als Schenkung an minderbemittelten Ehepartner
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.1997 - 19 U 43/97
In einem solchen Fall tritt Zahlungsverzug nur ein, wenn die Gegenleistung - die Auflassungserklärung - der Beklagten tatsächlich angeboten wird, und zwar in der Weise, daß deren Erfüllung sichergestellt ist (BGH WM 1983, 863, 864; BGH NJW 1992, 558 [BGH 27.11.1991 - IV ZR 266/90] ). - BGH, 06.06.1997 - V ZR 115/96
Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung bei einem Grundstücksverkauf
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.1997 - 19 U 43/97
Nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung sind nicht alle Vorteile berücksichtigungsfähig, die durch die Nichterfüllung adäquat kausal verursacht wurden, sondern nur solche, deren Anrechnung dem Sinn und Zweck der Schadensersatzpflicht entspricht, d.h. den Geschädigten nicht unzumutbar belastet und den Schädiger nicht unbillig begünstigt (BGH NJW 1997, 2378 [BGH 06.06.1997 - V ZR 115/96] ).
- BGH, 20.05.1994 - V ZR 64/93
Umfang des Anspruchs des Verkäufers auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.1997 - 19 U 43/97
Wird der Nichterfüllungsschaden konkret berechnet, so ist nach der für die Berechnung von Vermögensschäden grundsätzlich maßgeblichen Differenzmethode (BGH NJW 1987, 50 [BGH 09.07.1986 - GSZ 1/86] ) im Wege der Saldierung ein Gesamtvergleich vorzunehmen zwischen dem vorhandenen Vermögen im Zeitpunkt der Schadensberechnung und dem Vermögen wie es sich bei ordnungsgemäßer Erfüllung darstellen würde (BGH NJW 1994, 2480 [BGH 20.05.1994 - V ZR 64/93] ). - BGH, 21.04.1978 - V ZR 235/77
Schadensersatz wegen zu später verschaffter Nutzung einer noch zu errichtenden …
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.1997 - 19 U 43/97
Er kann entweder den bereits gezahlten Kaufpreis und daneben entgangenen Gewinn oder den Kaufpreis sowie nutzlos gewordene Aufwendungen wie z.B. Vertrags Unkosten (vgl. dazu BGH NJW 1978, 1805, 1806 [BGH 21.04.1978 - V ZR 235/77] ) fordern. - BGH, 28.04.1983 - I ZR 101/81
Umfang des Zurückbehaltungsrechts des Handelsvertreters
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.1997 - 19 U 43/97
In einem solchen Fall tritt Zahlungsverzug nur ein, wenn die Gegenleistung - die Auflassungserklärung - der Beklagten tatsächlich angeboten wird, und zwar in der Weise, daß deren Erfüllung sichergestellt ist (BGH WM 1983, 863, 864; BGH NJW 1992, 558 [BGH 27.11.1991 - IV ZR 266/90] ). - BGH, 06.12.1978 - VIII ZR 282/77
Klage des Hauseigentümers auf Zahlung erhöhten Mietzinses - Rechtsverstoß des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.1997 - 19 U 43/97
Zwar könnte ein Verfahrensmangel, der darin liegen könnte, daß das Landgericht eine entsprechende Feststellung getroffen hat, obwohl ein solcher Antrag in der letzten mündlichen Verhandlung nicht gestellt worden ist, gemäß § 296 ZPO durch den Antrag auf Zurückweisung der Berufung geheilt sein (BGH NJW 1979, 2250 [BGH 06.12.1978 - VIII ZR 282/77] ).
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