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Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 03.11.1999

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 21.09.1999 - 3 U 1400/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,16900
OLG Koblenz, 21.09.1999 - 3 U 1400/98 (https://dejure.org/1999,16900)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.09.1999 - 3 U 1400/98 (https://dejure.org/1999,16900)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. September 1999 - 3 U 1400/98 (https://dejure.org/1999,16900)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung einer Rodung; Verpflichtung des Pächters zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Pachtgrundstückes; Anspruch auf Rückgabe der Pachtsache in ordnungsgemäß bewirtschaftetem Zustand; Gefahr einer Beeinträchtigung als Voraussetzung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.07.1991 - LwZR 3/90

    Entscheidung über einen Antrag auf Zahlung eines verwendungsbedingten Mehrwerts; …

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  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 53/90

    Prüfung der sachlichen Zuständigkeit der Landwirtschaftsgerichte durch das …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 06.07.1990 - LwZR 8/89

    Verwendungsersatzansprüche des Landpächters

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Bamberg, 18.03.2010 - 1 U 142/09

    Landpacht: Schadensersatzanspruch eines Pächters wegen Zerstörung einer …

    Hat der Pächter - wie vorliegend - im Einverständnis mit dem Verpächter das Pachtgrundstück zur Erzeugung von Rosenblütenblättern genutzt, so entfällt auch ein Wegnahmerecht des Pächters gemäß § 591 a BGB bezüglich der hierfür, also zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung benötigten Pflanzen (vgl. hierzu auch OLGR Koblenz 2000, 172; OLG Hamm AgrarR 1990, 201).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2007 - 4 K 2827/04

    Steuerliche Einordnung von Aufwendungen eines Verpächters für die Übertragung …

    Davon ist im Hinblick auf § 6 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1a Weingesetz i.V.m. der Landesverordnung über Qualitätswein des bestimmten Anbaugebietes Pfalz und Pfälzer Landwein vom 18. Juli 1995 (GVBl. Seite 307) deshalb auszugehen, weil die Landwirtschaftskammer unter den dort genannten Voraussetzungen eine Übertragung des weinbaurechtlichen Wiederbepflanzungsrechtes auf einen anderen Betrieb zulassen kann (vergleiche dazu z.B.: OVG Rheinland-Pfalz vom 29. Januar 2001 7 A 11102/01, RdL 2002 Seite 217) und die Zivilrechtsprechung einen Erwerb des weinbaulichen Wiederbepflanzungsrechtes durch den Verpächter spätestens mit Ablauf des (Land-)Pachtvertrages annimmt (vgl. z.B.: BGH vom 16. Juni 2000 LwZR 22/99, NJW-R R 2001 Seite 272; OLG Koblenz vom 21. September 1999 3 U 1400/98, AgrarR 2000 Seite 333).
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dejure.org Übersicht OLG Koblenz

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 03.11.1999 - 15 W 1646/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5158
OLG Dresden, 03.11.1999 - 15 W 1646/99 (https://dejure.org/1999,5158)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03.11.1999 - 15 W 1646/99 (https://dejure.org/1999,5158)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03. November 1999 - 15 W 1646/99 (https://dejure.org/1999,5158)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 1835 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1836 Abs. 2 Satz 4

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verjährung der vor 1.1.1999 entstandenen aber nach dem 1.1.1999 geltend gemachten Vergütungsansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltung der Ausschlussfristen für Tätigkeiten vor Inkrafttreten der Neuregelung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwendbarkeit; Ausschlussfrist; Frist; Vormund; Betreuer; Aufwendungsersatz; Aufwendungsentschädigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 314
  • Rpfleger 2000, 160
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 29.06.1999 - 15 W 949/99

    Frist für die Geltendmachung von Vergütung und Aufwendungsersatz für die …

    Auszug aus OLG Dresden, 03.11.1999 - 15 W 1646/99
    Die materiell-rechtlichen Ausschlussfristen der §§ 1835 Abs. 1 S. 2, 1836 Abs. 2 S. 4 BGB finden keine Anwendung, soweit die Tätigkeiten des Betreuers vor dem Inkrafttreten dieser Neuregelungen am 01.01.1999 ausgeübt wurden (Aufgabe der Senatsrechtsprechung FamRZ 19999, 1610 = BtPrax 1999, 237).

    Seine insbesondere mit Beschluss vom 29.06.1999, Az.: 15 W 949/99, vertretene gegenteilige Rechtsauffassung gibt der Senat auf.

  • BGH, 18.01.1989 - IVa ZR 296/87

    Wirksamkeit einer Pflichtteilsentziehung; Einschränkung der Testierfreiheit durch …

    Auszug aus OLG Dresden, 03.11.1999 - 15 W 1646/99
    Dies entspricht einem letztlich dem Vertrauensschutz geschuldeten althergebrachten Grundsatz im Deutschen Recht, nach dem bei einer durch Rechtsänderungen hervorgerufenen temporalen Kollission einschlägiger Vorschriften grundsätzlich das zum Zeitpunkt, da der zu beurteilende Lebenssachverhalt seinen Abschluss gefunden hat, geltende Recht maßgeblich ist (vgl. beispielsweise nur Art. 220 Abs. 1 EGBGB, § 18 ZSEG, § 73 GKG, § 134 Abs. 1 Satz 1 BRAGO, § 131 Abs. 7 Satz 1 GWB, Art. 316 Abs. 1, 317 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, 318 Abs. 2, 319 EGStGB, Art. 39 EGHGB; BGH NJW 1989, 2054;… Palandt-Edenhofer, BGB, 58. Aufl., § 1836 Rdn. 3, Einl. vor § 1922 Rdn. 1;… Zöller-Geimer, ZPO, 21. Aufl., vor § 1025 Rdn. 11).
  • OLG Zweibrücken, 25.03.1999 - 3 W 52/99
    Auszug aus OLG Dresden, 03.11.1999 - 15 W 1646/99
    Materiell-rechtlich sind hingegen auf vor Inkrafttreten des BtÄndG abgeschlossene Sachverhalte die seinerzeit geltenden Normen anzuwenden (OLG Zweibrücken, NJW 1999, 2125).
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