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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 22.03.2000 - 3 W 50/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2018
OLG Zweibrücken, 22.03.2000 - 3 W 50/00 (https://dejure.org/2000,2018)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22.03.2000 - 3 W 50/00 (https://dejure.org/2000,2018)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22. März 2000 - 3 W 50/00 (https://dejure.org/2000,2018)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    InsO § 4; ; InsO § 6; ; InsO § 7; ; ZPO § 46

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 4 § 6 § 7; ZPO § 46
    Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde in Verfahren betreffend die Ablehnung eines Rechtspflegers; Besorgnis der Befangenheit des Rechtspflegers im Insolvenzverfahren

  • rechtsportal.de

    InsO § 4, § 6, § 7 ; ZPO § 46

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Insolvenzgericht; Insolvenzverwalter; Insolvenzverfahren; Anfechtbarkeit; Ablehnung; Rechtspfleger; Befangenheit; Statthaftigkeit; Sofortige weitere Beschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 864
  • ZIP 2000, 1400
  • MDR 2000, 1214
  • NZI 2000, 222
  • Rpfleger 2000, 264
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (12)

  • OLG Frankfurt, 20.12.1999 - 26 W 124/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.03.2000 - 3 W 50/00
    Der Senat schliesst sich jedoch der von den Oberlandesgerichten Karlsruhe (Vorlagebeschluss vom 29. Dezember 1999 - 11 W 177/99 - = NZI 2000, 26) und Frankfurt (Beschluss vom 20. Dezember 1999 - 26 W 124/99 -) vertretenen Auffassung an.

    Denn der mit § 7 InsO verfolgte Zweck, die Einheitlichkeit der Rechtsprechung auf dem Gebiet des Insolvenzrechts sicherzustellen, kann nur dann effektiv erreicht werden, wenn - unabhängig von der Zulässigkeit der Erstbescherde jede Beschwerdeentscheidung des Landgerichts mit insolvenzrechtlichem Inhalt der weiteren Beschwerde unterliegt, soweit die in § 7 InsO genannten Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. OLG Frankfurt aaO - 26 W 124/99 -).

  • OLG Frankfurt, 07.09.1999 - 26 W 67/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.03.2000 - 3 W 50/00
    Von der bislang wohl überwiegenden Zahl der Obergerichte wird hierzu die Auffassung vertreten, Voraussetzung der Zulässigkeit des Antrages auf Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde sei die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung des Erstgerichts gemäß § 6 Abs. 1 InsO und damit die Anfechtbarkeit der Entscheidung des Insolvenzgerichts in den durch die Insolvenzordnung ausdrücklich vorgesehenen Fällen (vgl. BayObLG MDR 1999, 1344 f. und MDR 2000, 51; OLG Köln MDR 1999, 629, jew. m.w.N.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 5 W 186/99 - OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 7. September 1999 - 26 W 67/99 -).

    Diese Auffassung nötigt im Hinblick auf die gegenteiligen Entscheidungen des BayObLG sowie der Oberlandesgerichte Köln, Saarbrücken und Frankfurt (-26 W 67/99 -) nicht zur Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 InsO.

  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.03.2000 - 3 W 50/00
    In Übereinstimmung mit dem allgemeinen Grundsatz des Verfahrensrechts der streitigen und der Freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die Zulässigkeit der weiteren Beschwerde auch nicht davon abhängig, dass die Erstbeschwerde zulässig war (vgl. hierzu BGH NJW 1992, 3305).
  • OLG Köln, 23.03.1999 - 2 W 65/99

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen aus Anlass des Insolvenzverfahrens - …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.03.2000 - 3 W 50/00
    Von der bislang wohl überwiegenden Zahl der Obergerichte wird hierzu die Auffassung vertreten, Voraussetzung der Zulässigkeit des Antrages auf Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde sei die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung des Erstgerichts gemäß § 6 Abs. 1 InsO und damit die Anfechtbarkeit der Entscheidung des Insolvenzgerichts in den durch die Insolvenzordnung ausdrücklich vorgesehenen Fällen (vgl. BayObLG MDR 1999, 1344 f. und MDR 2000, 51; OLG Köln MDR 1999, 629, jew. m.w.N.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 5 W 186/99 - OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 7. September 1999 - 26 W 67/99 -).
  • BVerfG, 30.11.1987 - 1 BvR 1033/87

    Richterablehnung - Konkursverfahren - Konkursverwalter - Befangenheit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.03.2000 - 3 W 50/00
    Diesem wurde ein Ablehnungsrecht nur für Verfahren zugestanden, deren Gegenstand persönliche Ansprüche wie etwa der Anspruch auf Auslagenerstattung und Vergütung seiner Geschäftsführung oder aber die Festsetzung eines Zwangsgeldes bzw. seine Entlassung waren (vgl. BVerfG ZIP 1988, 174, 175).
  • BayObLG, 28.07.1999 - 4Z BR 1/99

    Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.03.2000 - 3 W 50/00
    Von der bislang wohl überwiegenden Zahl der Obergerichte wird hierzu die Auffassung vertreten, Voraussetzung der Zulässigkeit des Antrages auf Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde sei die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung des Erstgerichts gemäß § 6 Abs. 1 InsO und damit die Anfechtbarkeit der Entscheidung des Insolvenzgerichts in den durch die Insolvenzordnung ausdrücklich vorgesehenen Fällen (vgl. BayObLG MDR 1999, 1344 f. und MDR 2000, 51; OLG Köln MDR 1999, 629, jew. m.w.N.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 5 W 186/99 - OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 7. September 1999 - 26 W 67/99 -).
  • OLG Karlsruhe, 29.12.1999 - 11 W 177/99

    Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.03.2000 - 3 W 50/00
    Der Senat schliesst sich jedoch der von den Oberlandesgerichten Karlsruhe (Vorlagebeschluss vom 29. Dezember 1999 - 11 W 177/99 - = NZI 2000, 26) und Frankfurt (Beschluss vom 20. Dezember 1999 - 26 W 124/99 -) vertretenen Auffassung an.
  • OLG Saarbrücken, 08.12.1999 - 5 W 186/99

    Zulässigkeit der Gewährung von Prozesskostenhilfe im …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.03.2000 - 3 W 50/00
    Von der bislang wohl überwiegenden Zahl der Obergerichte wird hierzu die Auffassung vertreten, Voraussetzung der Zulässigkeit des Antrages auf Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde sei die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung des Erstgerichts gemäß § 6 Abs. 1 InsO und damit die Anfechtbarkeit der Entscheidung des Insolvenzgerichts in den durch die Insolvenzordnung ausdrücklich vorgesehenen Fällen (vgl. BayObLG MDR 1999, 1344 f. und MDR 2000, 51; OLG Köln MDR 1999, 629, jew. m.w.N.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 5 W 186/99 - OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 7. September 1999 - 26 W 67/99 -).
  • BayObLG, 08.10.1999 - 4Z BR 7/99

    Beschwerde gegen eine Prozesskostenhilfeentscheidung im …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.03.2000 - 3 W 50/00
    Von der bislang wohl überwiegenden Zahl der Obergerichte wird hierzu die Auffassung vertreten, Voraussetzung der Zulässigkeit des Antrages auf Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde sei die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung des Erstgerichts gemäß § 6 Abs. 1 InsO und damit die Anfechtbarkeit der Entscheidung des Insolvenzgerichts in den durch die Insolvenzordnung ausdrücklich vorgesehenen Fällen (vgl. BayObLG MDR 1999, 1344 f. und MDR 2000, 51; OLG Köln MDR 1999, 629, jew. m.w.N.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 5 W 186/99 - OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 7. September 1999 - 26 W 67/99 -).
  • OLG Köln, 14.07.1987 - 2 W 107/87

    Richterablehnung durch Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.03.2000 - 3 W 50/00
    Dieser wird ungeachtet seiner Stellung als Partei kraft Amtes in Verfahren, die - wie hier - keine persönlichen Ansprüche betreffen, zur Ablehnung nur als Bevollmächtigter des Schuldners angesehen, weil er als Verwalter der Masse im Insolvenzverfahren weder persönlich beteiligt ist noch mit eigenem Vermögen haftet (…Schmerbach in Frankfurter Kommentar zur InsO, 2. Aufl. § 4 Rdnr. 40; OLG Köln NJW-RR 1988, 694 = ZIP 1988, 110).
  • OLG Karlsruhe, 27.05.1986 - 12 W 21/86
  • OLG Nürnberg, 14.07.1971 - 5 W 72/71
  • BGH, 15.09.2020 - VI ZB 10/20

    Wer nicht am Rechtsstreit beteiligt ist, kann keinen Ablehnungsantrag stellen!

    Am Rechtsstreit nicht beteiligte Dritte sind demgegenüber nicht ablehnungsberechtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 1963 - IV ZB 129/62, RzW 1964, 87; BFH, NVwZ 1998, 438; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 864, juris Rn. 10;… Stein/Jonas/Bork, ZPO, 23. Auflage, § 42 Rn. 18;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Aufl. § 42 Rn. 2).

    Das Recht, einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, steht nicht dem Prozessbevollmächtigten in seiner Person, sondern nur den Parteien zu (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 1963 - IV ZB 129/62, RzW 1964, 87; BFH, NVwZ 1998, 438; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 864, juris Rn. 10;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Aufl. § 42 Rn. 2).

  • OLG Zweibrücken, 23.05.2000 - 3 W 58/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 22. März 2000 - 3 W 50/00 (= ZInso 20000, 236) einen weitergehenden Standpunkt eingenommen und die Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde unabhängig von der Anknüpfung an § 6 Abs. 1 InsO immer dann bejaht hat, wenn eine Entscheidung des Landgerichts als Insolvenz Bericht vorliegt, kann für den hier vorliegenden Fall dahinstehen, ob daran länger festzuhalten wäre (vgl. dazu BGH Beschluss vom 16. März 2000 - IX ZB 2/00).
  • OLG Köln, 18.08.2000 - 2 W 155/00

    Sicherung des Existenzminimums im Insolvenzverfahren

    Allerdings knüpft die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 1 InsO betreffend die Statthaftigkeit des Rechtsmittels an die Regelung des § 6 Abs. 1 InsO an, so daß grundsätzlich der Rechtsmittelzug nach § 7 Abs. 1 InsO zum Oberlandesgericht nur in den Fällen eröffnet ist, in denen gegen die Ausgangsentscheidung des Insolvenzgerichts die sofortige Beschwerde nach § 6 Abs. 1 InsO gegeben war (vgl. BGH NJW 2000, 1869 = NZI 2000, 260 = ZIP 2000, 755; Senat, NJW-RR 1999, 996 [997] = NZI 1999, 198 [199] = ZIP 1999, 586 [587]; Senat, NJW-RR 2000, 782 = NZI 2000, 130 = ZInsO 2000, 104; Senat, NZI 2000, 317 [318]; BayObLGZ 1999, 200 [202] = NJW-RR 1999, 1570 = NZI 1999, 412 [413]; BayObLGZ 1999, 370 = NZI 2000, 129 = ZInsO 2000, 161; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 1999, 1653 = NZI 1999, 453; OLG Naumburg, NZI 2000, 263; a.A. OLG Frankfurt, NZI 2000, 137; OLG Zweibrücken, NZI 2000, 222 =Rpfleger 2000, 264).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.05.2000 - 11 UF 207/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14058
OLG Hamm, 12.05.2000 - 11 UF 207/99 (https://dejure.org/2000,14058)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.05.2000 - 11 UF 207/99 (https://dejure.org/2000,14058)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Mai 2000 - 11 UF 207/99 (https://dejure.org/2000,14058)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1220 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 27.09.1996 - 12 UF 337/95

    Anforderungen an die gerichtliche Geltendmachung von Kranken- und …

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2000 - 11 UF 207/99
    Rn. 224 Altersvorsorgeunterhalt muß im Hinblick auf seine Zweckbestimmung betragsmäßig verlangt werden; der Gläubiger muß konkret sehen, welche Auswirkungen das Verlangen auf die Höhe des Elementarunterhalts hat (OLG Hamm, FamRZ 97, S. 1278;… Köhler/ Luthin, Handbuch des Unterhaltsrechts, 8. Auflage, Rdnr. 432;… Johannsen/Henrich, Eherecht, 3. Auflage, § 1578, Rdnr. 46).
  • OLG Hamm, 18.12.2015 - 13 UF 31/14

    Berücksichtigung der Einkünfte eines Arztes aus einer während der Trennungszeit …

    Rn. 98 Den Altersvorsorgeunterhalt hat die Antragsgegnerin - dies ist im Hinblick auf seine Zweckbestimmung erforderlich (vgl. OLG Hamm FamRZ 2000, 1220) - auch betragsmäßig konkret verlangt.
  • KG, 16.03.2004 - 1 W 463/03

    Zeugenentschädigung: Bemessung bei Entsendung eines auf eigene Rechnung …

    Voraussetzung ist jedoch, dass dem Zeugen tatsächlich Aufwendungen entstanden sind, wobei diese regelmäßig in der dem Vertreter zu zahlenden Vergütung bestehen (vgl. dazu die jeweiligen Sachverhalte in OLG Karlsruhe MDR 1993, 89; OLG Düsseldorf MDR 1993, 485; OLG Frankfurt/Main OLGR 2000, 20; LSG Niedersachsen, SozVers 2000, 305;… ferner Meyer/Höver/Bach, ZSEG, 22. Aufl., § 11 Rdn. 2.5).
  • KG, 16.03.2004 - 1 W 460/03
    Voraussetzung ist jedoch, dass dem Zeugen tatsächlich Aufwendungen entstanden sind, wobei diese regelmäßig in der dem Vertreter zu zahlenden Vergütung bestehen (vgl. dazu die jeweiligen Sachverhalte in OLG Karlsruhe MDR 1993, 89 [OLG Karlsruhe 11.05.1992 - 11 W 182/91] ; OLG Düsseldorf MDR 1993, 485; OLG Frankfurt/Main OLGR 2000, 20; LSG Niedersachsen, SozVers 2000, 305;… ferner Meyer/Höver/Bach, ZSEG, 22. Aufl., § 11 Rdn. 2.5).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 25.05.2000 - 11 U 146/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9518
OLG Schleswig, 25.05.2000 - 11 U 146/98 (https://dejure.org/2000,9518)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.05.2000 - 11 U 146/98 (https://dejure.org/2000,9518)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - 11 U 146/98 (https://dejure.org/2000,9518)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Notar; Grundstücksverkauf; Belehrungspflicht; Auflassungsvormerkung; Zahlungspflicht

Verfahrensgang

  • LG Kiel - 9 O 556/96
  • OLG Schleswig, 25.05.2000 - 11 U 146/98
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.05.1993 - IX ZR 66/92

    Prüfungs- und Hinweispflichten bei Grundstückskauf - Stellvertretung und …

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.05.2000 - 11 U 146/98
    Liegen besondere Umstände vor, die Anlass zu der Vermutung geben, einem Vertragsbeteiligten drohe ein Schaden, weil er sich wegen mangelnder Kenntnis der Rechtslage der diesbezüglichen Gefahr nicht bewusst gewesen ist, muss der Notar darauf hinweisen und zugleich über die rechtlichen Möglichkeiten zur Vermeidung oder zumindest zur Verringerung der Gefahr dieses Schadens belehren (BGH, Urt. v. 27.05.1993, IX ZR 66/92, NJW 1993, 2744/2745).

    Freilich ist die Belehrungspflicht nicht (bereits) unter dem Gesichtspunkt einer ungesicherten Vorleistung des Klägers gegeben, die im Hinblick auf die Bewilligung und Eintragung der Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eigentumsübertragung vorliegen könnte (BGH, Urt. v. 27.05.1993, a. a. O., S. 2745, zu 2 a).

  • BGH, 27.10.1994 - IX ZR 12/94

    Belehrungspflicht des Urkundsnotars hinsichtlich der Erbringung einer …

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.05.2000 - 11 U 146/98
    Im Übrigen müsste der Beklagte darlegen und ggf. beweisen, dass der Kläger sich (evtl. wegen der Beratung durch den Makler) über das mit dem Vertragsschluss vorhandene Risiko vollständig im Klaren war (BGH, Urt. v. 27.10.1994, IX ZR 12/94; DNotZ 1995, 407 ff.).
  • BGH, 15.04.1999 - IX ZR 93/98

    Belehrungspflicht des Notars über ungesicherte Vorleistungen beim …

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.05.2000 - 11 U 146/98
    Auch wenn ein Vertragsbeteiligter weiß, dass er durch den Abschluss des Vertrages in eine bestimmte Risikolage geraten kann, besteht gemäß § 17 BeurkG eine ergänzende Belehrungspflicht des Notars über Möglichkeiten zur Vermeidung oder Verminderung des Risikos (BGH, Urt. v. 15.04.1999, IX ZR 93/98, NJW 1999, 2188/2189).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.03.2000 - 16 U 69/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7176
OLG Frankfurt, 16.03.2000 - 16 U 69/99 (https://dejure.org/2000,7176)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.03.2000 - 16 U 69/99 (https://dejure.org/2000,7176)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. März 2000 - 16 U 69/99 (https://dejure.org/2000,7176)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 164 Abs. 2 § 170 § 705
    Handeln eines Rechtsanwalts für eine Scheinsozietät

Verfahrensgang

  • LG Gießen - 4 O 202/98
  • OLG Frankfurt, 16.03.2000 - 16 U 69/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1004
  • MDR 2001, 180
  • NZI 2001, 151
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 17.12.2002 - 22 U 168/02

    Mithaftung eines Rechtsanwalts als Mitglied einer Scheinsozietät

    So findet die vorgenannte Regel auch dann Anwendung, wenn zum Zeitpunkt der Mandatierung aus Sicht des Rechtsverkehrs, namentlich des konkreten Mandanten, eine Scheinsozietät besteht (BGHZ 70, 247, 249; BGH NJW 1991, 1225; 1999, 3040, 3041; OLG Hamm, NJW-RR 1992, 301; OLG Frankfurt, NJW-RR 2001, 1004 f.).

    Zwar waren die Schreiben und Schriftsätze der Beklagten zu 1) - für eine Sozietät ungewöhnlich (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2001, 1004 f.) - durchweg in der ersten Person abgefasst und von der Beklagten zu 1) mit "A. I. - Rechtsanwältin" unterschrieben.

  • LG Saarbrücken, 10.07.2007 - 2 S 114/06

    Haftung aus einem abgeschlossenem Vertrag seitens eines bei einer Anwaltssozietät …

    Rn. 32 Soweit sich die Klägerin für ihre Rechtsauffassung auf die Entscheidung des OLG Frankfurt in seinem Urteil vom 13.3.2000, Az.: 16 U 69/99, veröffentlicht in NJW-RR 2001, 1004 ff., beruft, ergeben sich daraus keine Gesichtspunkte, die vorliegend eine Haftung der Beklagten rechtfertigen könnten.
  • OLG Frankfurt, 06.11.2017 - 13 U 170/17

    Wirksamkeit einer Urteilszustellung an den Sozius des Prozessbevollmächtigten, …

    Dies aber begründete eine Anscheinsvollmacht für Rechtsanwalt X zur Vertretung des Rechtsanwalts Y, die zur Folge hat, dass sich letzterer nicht auf darauf berufen kann, Rechtsanwalt X sei nicht oder nicht mehr zur Entgegennahme des Urteils berechtigt gewesen (in diesem Sinne OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 16.3.2000, 16 U 69/99).
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