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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.05.2000 - 22 U 225/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3330
OLG Düsseldorf, 30.05.2000 - 22 U 225/99 (https://dejure.org/2000,3330)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.05.2000 - 22 U 225/99 (https://dejure.org/2000,3330)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Mai 2000 - 22 U 225/99 (https://dejure.org/2000,3330)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Autokauf - Angebotsannahme bei vorgesehener Schriftform

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Bestellung eines Neuwagens kein Kaufvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kraftfahrzeug; Kaufvertrag; Bestellung; AGB; Annahme; Angebot; Händler; Lieferung

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 86
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.03.1992 - IX ZR 141/91

    Auslegung einer Bürgschaftserklärung; Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2000 - 22 U 225/99
    Für die Frage, ob zwischen den Parteien durch Annahme der "Bestellung" der Klägerin ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, kommt es vielmehr entscheidend darauf an, wie das Verhalten des Verkaufsberaters der Beklagten von der Klägerin als Erklärungsempfängerin nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte zu verstehen war (vgl. BGH NJW 1992, 1446/7 m. w. N.).
  • LG Marburg, 28.11.2007 - 5 S 133/06

    Fahrzeugkaufvertrag - Nichtabnahme und Schadensersatz

    Voraussetzung für die Feststellung einer solchen Direktannahme ist aber in jedem Fall, dass eine Erklärung vorliegt, der nach §§ 133, 157 BGB der eindeutige und unmissverständliche Erklärungswert zu entnehmen ist, dass damit die Annahme der verbindlichen Bestellung gewollt ist (vgl. nur die von der Klägerin selbst in ihrem nicht nachgelassenen Schriftsatz vom 05.11.2007 auszugsweise wiedergegebene Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 30.05.2000, Az. 22 U 225/99, Rn. T (zitiert nach Juris)).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 24.03.2000 - 11 U 45/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14838
OLG Hamburg, 24.03.2000 - 11 U 45/98 (https://dejure.org/2000,14838)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.03.2000 - 11 U 45/98 (https://dejure.org/2000,14838)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. März 2000 - 11 U 45/98 (https://dejure.org/2000,14838)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Streupflicht auch bei "Blitzeis"

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1
    Streupflicht einer kommunalen Gebietskörperschaft bei Eisregen

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 310 O 406/96
  • OLG Hamburg, 24.03.2000 - 11 U 45/98

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1697 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 28.08.2023 - 2 U 1/23

    Schadensersatz aus Glatteisunfall Haftung der Stadt für Glatteisunfall an …

    Es genügt insoweit, dass das Streugut die Gefahr des Ausgleitens wenigstens vermindert, mag seine abstumpfende Wirkung auch durch weitere Eisbildung abgeschwächt werden (BGH, Urteil vom 1. Juli 1993 - III ZR 88/92 -, NJW 1993, 2802 = MDR 1994, 673, Rdnr. 13 bei juris; Beschluss vom 8. März 1990 - III ZR 27/89 -, BeckRS 1990, 31062991, Rdnr. 2 bei juris; Senat, Urteil vom 26. Februar 2008 - 2 U 48/06 -, Rdnr. 29 bei juris; Urteil vom 28. September 1999 - 2 U 11/99 -, OLGR Brandenburg 1999, 419 = MDR 2000, 159; OLG Hamm, Urteil vom 14. Januar 2005 - 9 U 116/03 -, OLGR Hamm 2005, 437 = NZV 2005, 526; OLG Hamburg, Urteil vom 24. März 2000 - 11 U 45/98 -, OLGR Hamburg 2000, 422 m. u. N.; OLG Hamm, Urteil vom 15. Oktober 1981 - 27 U 73/81 -, VersR 1982, 1081; Urteil vom 2. Juli 1996 - 27 U 80/96 -, r + s 1997, 285 = ZfS 1998, 6; Tassarek-Schröder/Rönsberg ebd.
  • VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 8/11

    Unbegründete Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung der …

    Diese Aufgabe obliegt in erster Linie den Fachgerichten, die hierzu beispielsweise auch auf eine umfangreiche obergerichtliche Rechtsprechung der Zivilgerichte zur Erforderlichkeit und zu den Grenzen einer Überwachungspflicht zurückgreifen können (vgl. u. a. OLG Dresden, Beschluss vom 20. Juni 1996 - 7 U 905/96 - WuM 1996, 553; OLG Hamburg, Urteil vom 24. März 2000 - 11 U 45/98 - OLGR 2000, 422; OLG Saarbrücken, Urteil vom 20. Juli 2004 - 4 U 466/03-116 [richtig: 4 U 644/03-116 - d. Red.] ; LG Karlsruhe, Urteil vom 30. Mai 2006 - 2 O 324/06 - ZMR 2006, 698).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.10.1999 - 10 U 89/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2398
OLG Stuttgart, 19.10.1999 - 10 U 89/97 (https://dejure.org/1999,2398)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.10.1999 - 10 U 89/97 (https://dejure.org/1999,2398)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Oktober 1999 - 10 U 89/97 (https://dejure.org/1999,2398)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bausummengarantie; Verbindlicher Kostenrahmen; Architekt; Schuldvermutung; Beweispflicht

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Entscheidung zu Baukostenüberschreitungen - Vor Kostengarantien wird gewarnt

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensermittlung bei Bausummenüberschreitung: Sachwertverfahren oder Ertragswertverfahren?

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatzpflicht des Planers, wenn Bauherr trotz steigender Kosten an Fertigstellung festhält?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2000, 1893
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.01.1997 - VII ZR 171/95

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Bauherrn gegen den Architekten …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.1999 - 10 U 89/97
    Diese setzt nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 23.01.1997 - VII ZR 171/95 - BauR 97, 494 = ZfBR 97, 195 = MDR 97, 636 = NJW-RR 97, 636) voraus, daß die Parteien einen verbindlichen Planungsrahmen als vertraglich geschuldete Beschaffenheit vereinbart haben.

    Die vom BGH (Urteil vom 23.01.1997 aaO) geforderte Gegenüberstellung des Wertes des Bauobjektes im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung zu den damals getätigten Aufwendungen setzt voraus, daß zum Zeitpunkt der Fertigstellung sich bereits ein Schaden aus der Gegenüberstellung der damaligen Werte ergab.

  • OLG Celle, 27.06.1996 - 14 U 198/95

    Architekten und Ingenieure-Haftung des Architekten wegen Bausummenüberschreitung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.1999 - 10 U 89/97
    Dann haftet er unter dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung wegen Verstoßes gegen seine Nebenpflichten zur Kostenkontrolle auf Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung (…BGH aaO unter il. 2. b); Locher/Koeble/Frik, aaO Rdn. 59 insbesondere aber OLG Celle - Urteil vom 27.06.1996 - 14 U 198/95 in BauR 98, 1030, Revision des Klägers durch Beschluß des BGH vom 26.03.1998 - VII ZR 246/96 - nicht angenommen, und Brandenburgisches OLG - Urteil vom 9-4.1999 -4 U 128/98 in BauR 99, 1202).

    Dem hat sich die Rechtsprechung angeschlossen (OLG Celle, Urt. v. 27.06.1996 - 14 U 198/95 - in BauR 98, 1030; Revision wurde durch Beschluß des BGH vom 26.03.1998 - VII ZR 246/96 - nicht angenommen).

  • BGH, 13.07.1970 - VII ZR 189/68

    Haftung des Architekten für eine Kostenüberschreitung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.1999 - 10 U 89/97
    Schon frühzeitig hat der BGH (Urteil vom 13.07.1970 - VII ZR 189/68 in NJW 70, 2018 = MDR 70, 1003 = VersR 70, 930) in Konkretisierung einer vorherigen Entscheidung (…Urt. v. 23.11.1962 - VII ZR 148/60 - in MDR 63, 396 = JZ 63, 320 = BB 63, 209) ausgesprochen, daß dann, wenn die Eigennutzung des bebauten Grundstückes im Vordergrund steht, der Verkehrswert grundsätzlich aus dem Sachwert und nicht nach dem Ertragswertverfahren zu ermitteln sei.
  • BGH, 23.11.1962 - V ZR 148/60

    Bewertung eines Hausgrundstücks

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.1999 - 10 U 89/97
    Schon frühzeitig hat der BGH (Urteil vom 13.07.1970 - VII ZR 189/68 in NJW 70, 2018 = MDR 70, 1003 = VersR 70, 930) in Konkretisierung einer vorherigen Entscheidung (Urt. v. 23.11.1962 - VII ZR 148/60 - in MDR 63, 396 = JZ 63, 320 = BB 63, 209) ausgesprochen, daß dann, wenn die Eigennutzung des bebauten Grundstückes im Vordergrund steht, der Verkehrswert grundsätzlich aus dem Sachwert und nicht nach dem Ertragswertverfahren zu ermitteln sei.
  • BGH, 16.12.1993 - VII ZR 115/92

    Ersatzpflichten des Architekten wegen Überschreitens einer vom Bauherrn …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.1999 - 10 U 89/97
    Der BGH hat immer wieder auf die überragende Bedeutung der Pflicht des Architekten zur Kostenkontrolle hingewiesen und bei Verstoß dagegen Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung dem Grunde nach bejaht (Urt.v. 16.12.1993 - VII ZR 115/92 in BauR 94, 268;… Urt. v. 03.07.1997 - VII ZR 159/96 - in BauR 97, 1067).
  • BGH, 03.07.1997 - VII ZR 159/96

    Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen einen Architekten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.1999 - 10 U 89/97
    Der BGH hat immer wieder auf die überragende Bedeutung der Pflicht des Architekten zur Kostenkontrolle hingewiesen und bei Verstoß dagegen Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung dem Grunde nach bejaht (Urt.v. 16.12.1993 - VII ZR 115/92 in BauR 94, 268; Urt. v. 03.07.1997 - VII ZR 159/96 - in BauR 97, 1067).
  • OLG Köln, 27.01.1993 - 11 U 166/92

    Umfang d. Haftung bei Bausummenüberschreitung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.1999 - 10 U 89/97
    In einem solchen Fall nahm das OLG Köln (Urt.v. 27.01.1993 - 11 U 166/92 in NJW-RR 93, 986) an, daß der Schadensersatzanspruch auch schon daran scheitere, daß die Bauherren das Bauvorhaben auch bei rechtzeitiger Kenntnis der späteren Bausummenüberschreitung fortgesetzt hätten, eine mangelnde Aufklärung über die fortlaufenden Kosten also nicht ursächlich für den geltend gemachten Schaden geworden sei.
  • OLG Karlsruhe, 16.07.1992 - 9 U 179/91
    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.1999 - 10 U 89/97
    Das OLG Karlsruhe (BauR 93, 109) hat die Haftung ganz entfallen lassen, wenn der Kostenrahmen aufgegeben wird, der Auftraggeber also trotz höherer Kostenangaben das Objekt weiterverfolgt.
  • OLG Brandenburg, 09.04.1999 - 4 U 128/98

    Schadensersatzklage gegen einen Architekten wegen Baukostenüberschreitung; Mängel …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.1999 - 10 U 89/97
    Dann haftet er unter dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung wegen Verstoßes gegen seine Nebenpflichten zur Kostenkontrolle auf Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung (…BGH aaO unter il. 2. b); Locher/Koeble/Frik, aaO Rdn. 59 insbesondere aber OLG Celle - Urteil vom 27.06.1996 - 14 U 198/95 in BauR 98, 1030, Revision des Klägers durch Beschluß des BGH vom 26.03.1998 - VII ZR 246/96 - nicht angenommen, und Brandenburgisches OLG - Urteil vom 9-4.1999 -4 U 128/98 in BauR 99, 1202).
  • BGH, 18.12.1961 - VII ZR 148/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.1999 - 10 U 89/97
    Schon frühzeitig hat der BGH (Urteil vom 13.07.1970 - VII ZR 189/68 in NJW 70, 2018 = MDR 70, 1003 = VersR 70, 930) in Konkretisierung einer vorherigen Entscheidung (Urt. v. 23.11.1962 - VII ZR 148/60 - in MDR 63, 396 = JZ 63, 320 = BB 63, 209) ausgesprochen, daß dann, wenn die Eigennutzung des bebauten Grundstückes im Vordergrund steht, der Verkehrswert grundsätzlich aus dem Sachwert und nicht nach dem Ertragswertverfahren zu ermitteln sei.
  • OLG Hamm, 15.03.2013 - 12 U 152/12

    Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen den Architekten wegen …

    Es ist deshalb auch etwa bei ganz erheblicher Kostenüberschreitung nicht ohne weiteres davon auszugehen, dass bei pflichtgemäßer Aufklärung das Bauvorhaben unterblieben wäre (BGH BauR 1997, 494; OLG Hamm BauR 2005, 130; OLGR Braunschweig 2003, 227; OLGR Stuttgart 2000, 422, juris Tz. 118).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 23 U 182/01

    Zur Kündigungsmöglichkeit eines Architektenvertrages bei Überschreitung des …

    Vielmehr ist das Nachbesserungsrecht des Klägers zu berücksichtigen, weil auch bei der Kündigung aus wichtigem Grund die Schutzmechanismen des § 634 BGB zugunsten des Schuldners (Unternehmers) nicht unberücksichtigt bleiben dürfen (…Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2000, 6. Teil Rdnr. 297, S. 301;… Locher/Koeble/Frik, HOAI, Kommentar, 8. Aufl. 2002, Einl. Rdnr. 104; vgl. auch OLG Stuttgart BauR 2000, 1893, 1895 hinsichtlich des Schadensersatzanspruchs), so dass regelmäßig eine Fristsetzung mit Kündigungsandrohung erforderlich ist.
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2002 - 5 U 28/02

    Zur Frage der Haftung eines Architekten auf Schadensersatz wegen unrichtig …

    Ist ein Kostenrahmen vereinbart, dann folgt die Haftung des Architekten aus § 635 BGB, was wiederum voraussetzt, dass ihm die Möglichkeit zur Abhilfe gegeben wurde, wenn nicht die Einräumung des Nachbesserungsrechts ausnahmsweise entbehrlich war, § 634 Abs. 2 BGB (BGH in BauR 1997, 494; OLG Stuttgart in OLGR 2000, 422, 423; OLG Schleswig in OLGR 2002, 272;… Werner/Pastor, 10. Auflage 2002, Rn. 1775 mit weiteren Nachweisen ).

    Entgegen der vom OLG Stuttgart (OLGR 2000, 422, 423; wohl auch OLG Schleswig in OLGR 2002, 272, 274) vertretenen Auffassung folgt daraus nicht, dass die unrichtige Kostenermittlung ebenso wie die laufende Kostenkontrolle, die der Bundesgerichtshof ausdrücklich als eine Nebenpflicht des Architekten bezeichnet, Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung auslöst.

  • OLG Koblenz, 14.06.2006 - 6 U 994/05

    Beweislast bei Baukostenüberschreitung?

    Alsdann hätte er darzulegen gehabt, dass unter Abzug der verteuernden Änderungs- und Sonderwünsche, von zusätzlichen Leistungen sowie von unvorhergesehenen Kosten die Kostenermittlung der Kläger unrealistisch war (OLG Köln, NJW-RR 1993, 986; OLG Stuttgart, BauR 2000, 1893;… Locher/Koeble/Frik, aaO, Einleitung Rdnr. 100 bis 103).
  • OLG Frankfurt, 14.07.2006 - 24 U 2/06

    Ingenieurhaftung wegen eines Planungsfehlers bei bindenden Vorgaben des …

    In diesen Fällen wird ein fehlender Hinweis des Ingenieurs nicht schadensursächlich (BGH, BauR 2005, 400, 403; OLG Stuttgart, BauR 2000, 1893).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2005 - 5 U 75/04

    Zum Schadensersatzanspruch gegen einen Architekten wegen erheblicher …

    Ist ein Kostenrahmen vereinbart, dann folgt die Haftung des Architekten aus § 635 BGB a.F., was wiederum voraussetzt, dass ihm die Möglichkeit zur Abhilfe gegeben wurde, wenn nicht die Einräumung des Nachbesserungsrechts ausnahmsweise entbehrlich war, § 634 Abs. 2 BGB a.F. (vgl. BGH, Urteil vom 23.01.1997, VII ZR 171/95, BauR 1997, 494 = NJW-RR 1997, 850f; OLG Stuttgart in OLGR 2000, 422, 423; OLG Schleswig in OLGR 2002, 272;… Werner/Pastor, 10. Auflage 2002, Rn. 1775 mit weiteren Nachweisen).

    Entgegen der vom OLG Stuttgart (OLGR 2000, 422, 423; wohl auch OLG Schleswig in OLGR 2002, 272, 274) vertretenen Auffassung folgt daraus nicht, dass die unrichtige Kostenermittlung ebenso wie die laufende Kostenkontrolle, die der Bundesgerichtshof ausdrücklich als eine Nebenpflicht des Architekten bezeichnet, Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung auslöst.

  • OLG Schleswig, 26.03.2002 - 3 U 45/00

    Haftung des Architekten wegen Überschreitung des Kostenrahmens

    Anspruchsgrundlage im Falle der Bausummenüberschreitung ist § 635 BGB (OLG Stuttgart BauR 2000, 1893, 1894;… Brandenburgisches OLG BauR 1999, S. 1202 ff.; BGH BauR 1997 1067, 1068).

    Eine Baukostengarantie des Beklagten, also das Einstehenwollen für bestimmte Höchstkosten auch ohne jedes Verschulden, hat der Kläger nicht behauptet (…zur Baukostengarantie s. Werner/Pastor Der Bauprozess 9. Aufl. Rn. 1777; OLG Stuttgart BauR 2000, 1893, 1894).

  • OLG Koblenz, 22.03.2001 - 5 U 627/00

    Ansprüche des Bauherrn gegen den Architekten bei Kostenüberschreitung

    Insoweit handelt es sich um eine mögliche Verantwortlichkeit aus positiver Vertragsverletzung (vgl. BGH, BauR 1994, 268, 269; a.A. OLG Stuttgart, BauR 2000, 1893, 1894: § 635 BGB ), der freilich ein schuldhaft pflichtwidriges Verhalten des Klägers voraussetzt.

    Allerdings darf die Schadensberechnung nicht an diesem Punkt stehen bleiben, weil es insoweit nicht auf den Fertigstellungstermin für das Gebäude, sondern auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung ankommt (BGH, NJW 1997, 402 f.; a.A. OLG Stuttgart, BauR 2000, 1893, 1896).

  • OLG Köln, 07.05.2003 - 13 U 158/02

    Aufklärungspflicht im Hinblick auf Baufinanzierung

    Mit der zu aufwendigen Planung hat der Beklagte hier - anders als etwa bei Vereinbarung eines verbindlichen Kostenrahmens, dessen Überschreitung zu einer Haftung des Architekten nach § 635 BGB führen kann - gegen nebenvertragliche Pflichten verstoßen (zur Abgrenzung vgl. OLG Stuttgart, BauR 2000, 1893).
  • OLG Schleswig, 20.11.2020 - 1 U 66/20

    Architektenhaftung: Schadensersatz bei höheren Kosten eines Bauvorhabens

    An der Verursachung eines Schadens durch eine fehlerhafte Kostenschätzung oder Kostenkontrolle fehlt es, wenn der Bauherr trotz ansteigender Baukosten an der Verwirklichung des unveränderten Vorhabens festhält oder gar Mehrkosten verursacht (OLG Stuttgart, OLGR 2000, 422, 425).
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dejure.org Übersicht OLG Stuttgart

Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.04.2000 - 16 Wx 51/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5277
OLG Köln, 05.04.2000 - 16 Wx 51/00 (https://dejure.org/2000,5277)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.04.2000 - 16 Wx 51/00 (https://dejure.org/2000,5277)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. April 2000 - 16 Wx 51/00 (https://dejure.org/2000,5277)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 1365 Abs. 2
    Ersetzung der Zustimmung eines Ehegatten zur Teilungsversteigerung des gemeinschaftlichen Hauses

  • Wolters Kluwer

    Grundbesitz; Vermögensverfügung eines Ehegatten; Versteigerung; Zustimmungsersetzung; Zugewinnausgleich; Gefährdung einer Ausgleichsforderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 309/95

    Zwangsversteigerung eines Miteigentumsanteils, das nahezu das ganze Vermögen …

    Auszug aus OLG Köln, 05.04.2000 - 16 Wx 51/00
    Seine Würdigung kann vom Senat nicht durch eine eigene ersetzt, sondern nur auf Rechtsfehler überprüft werden, also darauf, ob der Tatrichter den Inhalt der genanntne unbestimmtne Rechtsbegriffe verkannt hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung maßgeblicher Umstände unrichtige Maßstäbe zu Grunde gelegt, gegen die Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet hat (vgl. (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1013 = NJW-RR 1996, 962 = BayObLGR 1996, 37).
  • OLG Köln, 16.08.1996 - 16 Wx 193/95
    Auszug aus OLG Köln, 05.04.2000 - 16 Wx 51/00
    Gerade in den Fällen, in denen der Ausgang eines streitiges Zugewinnausgleichsverfahren noch ungewiss ist, handelt der widersprechende Ehegatte auch nach ständiger Rechtsprechung des Senats in der Regel nicht ohne ausreichenden Grund (vgl. Senat FamRZ 1997, 677 = OLGR Köln 1997, 50).
  • OLG Köln, 26.05.2004 - 16 Wx 80/04

    Ersetzung der Zustimmung eines Ehegatten zur Teilungsversteigerung eines des …

    Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass auch der Antrag eines Ehegatten auf Anordnung der Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft an einem im Miteigentum der Eheleute stehenden Grundstück (§§ 180 f. ZVG) nach § 1365 Abs. 1 BGB der Zustimmung des anderen Ehegatten bedarf, wenn die Eheleute - wie hier - im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben und der Grundstücksanteil des Antragstellers im wesentlichen sein gesamtes Vermögen darstellt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 05.04.2000 - 16 Wx 51/00 -, OLGR Köln 2000, 422, und 04.08.1971 - 16 Wx 77/71 -, NJW 1971, 2312, 2313; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 524, 525; BayObLG …

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats handelt der widersprechende Ehegatte in den Fällen, in denen der Ausgang eines streitigen Zugewinnausgleichsverfahrens noch ungewiss ist, in der Regel nicht ohne ausreichenden Grund (vgl. Senatsbeschlüsse vom 05.04.2000, - 16 Wx 51/00 -, OLGR Köln 2000, 422, 423, und vom 16.08.1996 - 16 Wx 193/96 -, FamRZ 1997, 677 = OLGR Köln 1997, 50), wenn er durch die Genehmigung seine Anwartschaft auf Zugewinnausgleich konkret gefährden würde, was angenommen werden kann, wenn die Würdigung aller Umstände eine Gefährdung nicht unwahrscheinlich erscheinen lässt (vgl. BayObLGZ 1975, 12, 17).

    Der Geschäftswert für die Ersetzung der Zustimmung eines Ehegatten nach § 1365 Abs. 2 BGB ist regelmäßig nach dem um die Schulden verminderten Wert des betroffenen und nach den Regeln des Zugewinnausgleichs zu halbierenden Vermögens zu bemessen (vgl. Senatsbeschluss vom 05.04.2000 - 16 Wx 51/00 -, m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 15.07.2003 - 11 Wx 3/03

    Teilungsversteigerungsantrag eines Ehegatten: Ersetzung der Zustimmung des …

    (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 16.8.1996 - 16 Wx 193/95, FamRZ 1997, 677; Beschl. v. 5.4.2000 - 16 Wx 51/00, OLGReport Köln 2000, 422; Beschl. v. 22.5.2000 - 26 WF 69/00, FamRZ 2001, 176).

    Zumindest spricht der Umstand, dass die Immobilie, deren Versteigerung die Antragstellerin anstrebt, aus der Familie des Antragsgegners stammt, im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung zugunsten des Antragsgegners (vgl. OLG Köln, OLGReport 2000, 422, 423).

  • OLG Köln, 10.01.2007 - 16 Wx 237/06

    Zustimmungsersetzung durch Vormundschaftsgericht bei Grundstücksveräußerung

    Das Landgericht ist in der Sache zutreffend davon ausgegangen, dass der Antrag eines Ehegatten auf Anordnung der Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft an einem im Miteigentum der Eheleute stehenden Grundstück (§§ 180 f. ZVG) nach § 1365 Abs. 1 BGB dann der Zustimmung des anderen Ehegatten bedarf, wenn die Eheleute - wie hier - im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben und der Grundstücksanteil der Antragstellerin im wesentlichen ihr gesamtes Vermögen darstellt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 05.04.2000 - 16 Wx 51/00 -, OLGR Köln 2000, 422, und 04.08.1971 - 16 Wx 77/71 -, NJW 1971, 2312, 2313; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 524, 525; BayObLG …
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 27.12.1999 - 14 W 846/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6835
OLG Koblenz, 27.12.1999 - 14 W 846/99 (https://dejure.org/1999,6835)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.12.1999 - 14 W 846/99 (https://dejure.org/1999,6835)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. Dezember 1999 - 14 W 846/99 (https://dejure.org/1999,6835)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BRAGO § 58 Abs. 2 Nr. 9

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 58 Abs. 2 Nr. 9
    Bestrafung wegen fortgesetzter Zuwiderhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestrafung wegen fortgesetzter Zuwiderhandlung

Verfahrensgang

  • LG Mainz - 4 O 93/98
  • OLG Koblenz, 27.12.1999 - 14 W 846/99
 
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  • OLG Bamberg, 18.05.1992 - 3 W 45/92

    Erstattungsfähigkeit von Kosten für einen mehrfach gestellten …

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.12.1999 - 14 W 846/99
    Denn über die behaupteten, gleich gerichteten und in einem inneren Zusammenhang stehenden Verstöße wurde einheitlich entschieden (vgl. OLG Frankfurt JurBüro 1982, 245;… Keller in Riedel/Sußbauer, BRAGO, 7. Auflage, § 58 Rn. 32; auch OLG Bamberg JurBüro 1992, 607, 608), und der Streitwert wurde auf insgesamt 20.000 DM festgesetzt.
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