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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.01.2002 - 4 U 73/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2628
OLG Düsseldorf, 15.01.2002 - 4 U 73/01 (https://dejure.org/2002,2628)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.01.2002 - 4 U 73/01 (https://dejure.org/2002,2628)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Januar 2002 - 4 U 73/01 (https://dejure.org/2002,2628)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    BGB § 906 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 1004

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Sturmbedingtes Umstürzen eines kranken Baums auf Nachbars Grund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 906 Abs. 2 S. 2 § 1004

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarrecht - Haftung für umstürzenden Baum auch ohne Verschulden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • baumpruefung.de (Leitsatz)

    Gefahrenquelle Baum

  • baumpruefung.de (Leitsatz)

    Sturmbedingtes Umstürzen eines kranken Baums

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatzpflicht eines Grundstückseigentümers durch Umstürzen eines kranken Baumes; Verschuldensunabhängige Haftung gegenüber Nachbarn; Pflicht zur Schadloshaltung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 928
  • ZMR 2003, 917
  • VersR 2003, 74
  • VersR 2003, 742
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.04.1993 - V ZR 250/92

    Kein Ausgleichsanspruch bei unwetterbedingtem Baumeinsturz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.2002 - 4 U 73/01
    Die vom Bundesgerichtshof in der vom Landgericht angeführten Entscheidung BGHZ 122, 283/285 noch offengelassene Frage, ob den Grundstückseigentümer die Verantwortlichkeit im Rahmen des § 1004 BGB trifft, wenn von ihm unterhaltene Bäume infolge Krankheit oder Überalterung ihre Widerstandskraft eingebüßt haben, ist auf der Grundlage der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abweichend vom Landgericht zu bejahen.

    Es handelte sich nicht - anders als im Fall BGHZ 122, 283 - um einen Katastrophen-Orkan.

  • BGH, 11.06.1999 - V ZR 377/98

    Haftung des Hauseigentümers für einen technischen Defekt an elektrischen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.2002 - 4 U 73/01
    Auch wenn die Eigentümerstellung als solche nicht schon ausreicht, eine Verantwortlichkeit für jedwede vom Grundstück ausgehende Gefahrenquelle zu begründen, so ist doch nach der Entscheidung BGH NJW 1999, 2896.
  • BGH, 08.10.2004 - V ZR 84/04

    Verkehrssicherungspflicht für Bäume auf einem Grundstück

    Denn das Berufungsgericht hat - auch nicht mit dem Hinweis auf die in ZMR 2003, 917 abgedruckte Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf - keine Rechtsfrage formuliert, deretwegen es die Revision zugelassen hat.
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2016 - 7 U 32/13

    Arzthaftungsprozess: Ermessensfehler bei der Auswahl des Sachverständigen; Umfang …

    Das ist etwa dann nicht der Fall, wenn diese anderen, theoretisch in Betracht kommenden ärztlichen Maßnahmen keine besonders ins Gewicht fallenden Vorteile hinsichtlich der Heilungschancen und möglicher Komplikationen derselben Risikogruppe haben und nach medizinischer Erfahrung jedenfalls nicht besser indiziert sind (BGH, NJW 1988, 763, 764; Senat, OLGR 2002, 392, 393; MedR 2003, 229, 230).
  • OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - 15 U 31/03

    Haftung des Betreibers eines Pflegeheims für körperliche Schäden, die eine schwer …

    Die Begründung und der Umfang Überwachungs- und Beaufsichtigungspflichten im Einzelfall sind davon abhängig, inwieweit ein konkreter Grund oder eine Veranlassung hierzu besteht (OLG Hamm VersR 2003, 74 zu der Pflicht zur Beaufsichtigung des Toilettenbesuchs eines Heimbewohners ;… OLG Koblenz a.a.O., S. 3 zur Notwendigkeit der Fixierung einer Heimbewohnerin im Rollstuhl).
  • LG Krefeld, 02.01.2008 - 2 O 200/07

    Nichtbestehen eines Schadensersatzanspruchs bei der Entstehung eines durch den …

    Dass er durch die Einwirkung einer Naturkatastrophe wie den Sturm "Kyrill" umgestürzt ist, macht die Beklagten nicht ersatzpflichtig, da sie ihr Handeln nicht auf eine solche außergewöhnliche Naturkatastrophe ausrichten mussten (…vgl. BGH, a.a.O.; in ähnlichem Sinne ist auch OLG Düsseldorf, VersR 2003, 74).
  • LG Wuppertal, 13.02.2004 - 3 O 270/03

    Schutzpflichten bei tatsächlicher Übernahme der Pflege und Betreuung …

    Die Begründung und der Umfang Überwachungs- und Beaufsichtigungspflichten im Einzelfall sind davon abhängig, inwieweit ein konkreter Grund oder eine Veranlassung hierzu besteht (OLG Hamm VersR 2003, 74; OLG Koblenz NJW-RR 2002, 867).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.12.2001 - 15 W 145/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3858
OLG Hamm, 27.12.2001 - 15 W 145/01 (https://dejure.org/2001,3858)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.12.2001 - 15 W 145/01 (https://dejure.org/2001,3858)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Dezember 2001 - 15 W 145/01 (https://dejure.org/2001,3858)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erbeinsetzung des Heimträgers; Ehegattentestament; Schlußerbe; Testamentsauslegung; Heimauswahl durch Betreuer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1372
  • FamRZ 2002, 1666
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.04.1951 - IV ZR 4/50

    Gemeinschaftliches Testament. Widerrufsrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 27.12.2001 - 15 W 145/01
    Ein in der Praxis verbreiteter Anwendungsfall dieser Art der letztwilligen Verfügung ist die Einsetzung von Nacherben unter der auflösenden Bedingung, daß der Vorerbe (meist der überlebende Ehegatte) nicht anderweitig über seinen eigenen Nachlaß verfügt (BGHZ 2, 35 = NJW 1951, 959; 59, 220, 222 = NJW 1972, 1987; LM Nr. 6 zu § 2065 BGB; …
  • OLG Hamm, 24.08.1999 - 15 W 218/99

    Wirksamkeit einer Nacherbeneinsetzung unter auflösender Bedingung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.12.2001 - 15 W 145/01
    1 Z 128/81">1982, 331, 341; Senat FGPrax 2000, 29 = NJW-RR 2000, 78).
  • BGH, 14.07.1972 - V ZR 124/70

    Auflösend bedingte Nacherbeinsetzung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.12.2001 - 15 W 145/01
    Ein in der Praxis verbreiteter Anwendungsfall dieser Art der letztwilligen Verfügung ist die Einsetzung von Nacherben unter der auflösenden Bedingung, daß der Vorerbe (meist der überlebende Ehegatte) nicht anderweitig über seinen eigenen Nachlaß verfügt (BGHZ 2, 35 = NJW 1951, 959; 59, 220, 222 = NJW 1972, 1987; LM Nr. 6 zu § 2065 BGB; …
  • BGH, 06.10.1982 - IVa ZR 166/81

    Stellung und Aufgaben eines Nachlasspflegers - Sicherung und Verwaltung des …

    Auszug aus OLG Hamm, 27.12.2001 - 15 W 145/01
    Die erforderliche Vertretung unbekannter Erben in einem solchen Verfahren kann vielmehr nur durch die Bestellung eines Pflegers für die unbekannten Beteiligten gem. § 1913 BGB sichergestellt werden (BGH NJW 1983, 226;… Palandt/Edenhofer, BGB, 60. Aufl., § 1960, Rdnr. 22).
  • BayObLG, 17.12.1965 - BReg. 1a Z 70/65

    Staatsangehörigkeit eines Erblassers; Auslegung eines Testaments; Unterscheidung …

    Auszug aus OLG Hamm, 27.12.2001 - 15 W 145/01
    Zulässig sind dabei auch Bedingungen, die an ein bestimmtes Verhalten des Bedachten oder eines Dritten anknüpfen, sofern dieses Verhalten nicht gerade in der Bestimmung des Bedachten liegt (BayObLGZ 1965, 457, 462 f.;… Staudinger/Otte, a.a.O., § 2065, Rdnr. 13).
  • BayObLG, 28.10.1960 - BReg. 1 Z 39/60

    Voraussetzungen einer Erbeinsetzung im Hinblick auf die Zuwendung einzelner …

    Auszug aus OLG Hamm, 27.12.2001 - 15 W 145/01
    Da sein Erbscheinsantrag eine testamentarische Erbfolge betrifft, mußte das Verfahren so gestaltet werden, daß den als gesetzliche Erben in Betracht kommenden Personen das rechtliche Gehör gewährt wurde (BayObLGZ 1960, 432).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 28.03.2001 - 4 W 578/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6128
OLG Nürnberg, 28.03.2001 - 4 W 578/01 (https://dejure.org/2001,6128)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28.03.2001 - 4 W 578/01 (https://dejure.org/2001,6128)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28. März 2001 - 4 W 578/01 (https://dejure.org/2001,6128)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB § 249; MaBV §§ 3, 12
    Notarhaftung - Ursächlichkeit der Amtspflichtverletzung eines Notars für einen Schaden

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wohnungskauf; Notarhaftung; Amtspflichtverletzung; Pflichten des Notars; Notarielle Aufklärungspflicht; Schadenszurechnung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauträgervertrag: Haftung des Notars bei unvollständiger Vertragsgestaltung? (IBR 2002, 260)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.03.1985 - IX ZR 26/84

    Haftung des Notars für unrichtige, steuerrechtlich nachteilige Beratung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.03.2001 - 4 W 578/01
    Ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche hypothetische Schadensursache zu berücksichtigen ist, ist in Rechtsprechung und Lehre noch nicht völlig geklärt (vgl. BGH MDR 2000, 1035; NJW 1986, 1329;… Überblick über den Streitstand bei Palandt-Heinrichs, BGB, 60. Aufl., Rn 96 ff. vor § 249 m.w.N.).
  • BGH, 13.04.2000 - IX ZR 432/98

    Hypothetische Reserveursachen in Notarhaftungssachen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.03.2001 - 4 W 578/01
    Ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche hypothetische Schadensursache zu berücksichtigen ist, ist in Rechtsprechung und Lehre noch nicht völlig geklärt (vgl. BGH MDR 2000, 1035; NJW 1986, 1329;… Überblick über den Streitstand bei Palandt-Heinrichs, BGB, 60. Aufl., Rn 96 ff. vor § 249 m.w.N.).
  • BGH, 20.09.1977 - VI ZR 180/76

    Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages - Verletzung von Notaramtspflichten - …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.03.2001 - 4 W 578/01
    Die Überlegung des Antragsstellers, dass dieses mögliche Auseinanderklaffen von Vorleistung und Gegenleistung schon für sich allein genommen einen Hinweis nahgelegt hätte, wonach sich bei einer solche Anzahlung eine zusätzliche Sicherung empfiehlt (vgl. BGH NJW 1978, 219), ist daher nicht ohne weiteres von der Hand zu weisen.
  • OLG Hamm, 10.06.2005 - 11 U 180/04

    Verletzung einer notariellen Amtspflicht bei Beurkundung eines …

    Das unterscheidet auch den vorliegenden Fall von dem des OLG Nürnberg (Beschluß vom 28.3.2001 Az. 4 W 578/01), den das Landgericht als Stütze für seine Argumentation verwendet hat.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 10.07.2002 - 7 U 159/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7979
OLG Karlsruhe, 10.07.2002 - 7 U 159/01 (https://dejure.org/2002,7979)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.07.2002 - 7 U 159/01 (https://dejure.org/2002,7979)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Juli 2002 - 7 U 159/01 (https://dejure.org/2002,7979)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schadensersatz wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Totalendoprothetische Hüftversorgung; Aufklärungspflicht über die mögliche Verwendung verschiedener Materialkombinationen ; Beratungspflicht über verschiedene Behandlungsmöglichkeiten; Prothesenwechsel ; ...

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86

    Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2002 - 7 U 159/01
    Deshalb hat er dem Patienten im Allgemeinen nicht ungefragt zu erläutern, welche Behandlungsmethoden theoretisch in Betracht kommen und was für und gegen die eine oder andere dieser Methoden spricht, so lange er eine Therapie anwendet, die dem medizinischen Standard genügt (BGH VersR 1988, 179, 180).

    Dann muss der Patient selbst prüfen können, was er an Belastungen und Gefahren im Hinblick auf möglicherweise unterschiedliche Erfolgschancen der verschiedenen Behandlungsmethoden auf sich nehmen will (BGH VersR 1988, 179, 180; BGH VersR 1996, 233; BGH NJW 2000, 1788, 1789).

  • BGH, 14.02.1995 - VI ZR 272/93

    Verantwortlichkeit des Belegarztes für Fehler einer freiberuflich tätigen …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2002 - 7 U 159/01
    Zum Ausgleich dieser Erschwernis kommen dem Patienten im Prozess Beweiserleichterungen zugute (BGH VersR 1999, 190, 191; BGHZ 129, 6, 10).
  • BGH, 21.11.1995 - VI ZR 329/94

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2002 - 7 U 159/01
    Dann muss der Patient selbst prüfen können, was er an Belastungen und Gefahren im Hinblick auf möglicherweise unterschiedliche Erfolgschancen der verschiedenen Behandlungsmethoden auf sich nehmen will (BGH VersR 1988, 179, 180; BGH VersR 1996, 233; BGH NJW 2000, 1788, 1789).
  • BGH, 22.02.2000 - VI ZR 100/99

    Aufklärungspflicht bei relativer Operationsindikation

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2002 - 7 U 159/01
    Dann muss der Patient selbst prüfen können, was er an Belastungen und Gefahren im Hinblick auf möglicherweise unterschiedliche Erfolgschancen der verschiedenen Behandlungsmethoden auf sich nehmen will (BGH VersR 1988, 179, 180; BGH VersR 1996, 233; BGH NJW 2000, 1788, 1789).
  • BGH, 29.09.1998 - VI ZR 268/97

    Anforderungen an den Nachweis der erforderlichen Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2002 - 7 U 159/01
    Zum Ausgleich dieser Erschwernis kommen dem Patienten im Prozess Beweiserleichterungen zugute (BGH VersR 1999, 190, 191; BGHZ 129, 6, 10).
  • BGH, 11.05.1982 - VI ZR 171/80

    Oberschenkelbruch - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, zur Aufklärungspflicht über …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2002 - 7 U 159/01
    Über verschiedene zur Wahl stehende Operationsverfahren muss der Arzt nicht von sich aus aufklären (BGH VersR 1982, 771, 772; OLG Oldenburg OLGR 1998, 129, 130 = VersR 1998, 1285, 1286; OLG Hamm VersR 1992, 834).
  • BGH, 24.11.1987 - VI ZR 65/87

    Umfang der ärztlichen Aufklärung bei Heileingriff

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2002 - 7 U 159/01
    Ein wesentlicher Unterschied wird dagegen in der Regel angenommen, wenn die Wahl zwischen einer Operation und einer konservativen Behandlung besteht (vgl. z. B. BGH VersR 1988, 190 und die Nachweise in Geiß/Greiner aaO Rz. 381, Seite 154).
  • OLG Oldenburg, 17.06.1997 - 5 U 21/97

    Aufklärungspflicht eines Arztes bei einer Hallux-valgus-Operation; …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2002 - 7 U 159/01
    Über verschiedene zur Wahl stehende Operationsverfahren muss der Arzt nicht von sich aus aufklären (BGH VersR 1982, 771, 772; OLG Oldenburg OLGR 1998, 129, 130 = VersR 1998, 1285, 1286; OLG Hamm VersR 1992, 834).
  • OLG Hamm, 10.12.1990 - 3 U 39/90

    Wahlrecht des Arztes bei gleichwertigen Behandlungsmethoden L

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2002 - 7 U 159/01
    Über verschiedene zur Wahl stehende Operationsverfahren muss der Arzt nicht von sich aus aufklären (BGH VersR 1982, 771, 772; OLG Oldenburg OLGR 1998, 129, 130 = VersR 1998, 1285, 1286; OLG Hamm VersR 1992, 834).
  • BGH, 17.02.1998 - VI ZR 42/97

    Wirksamkeit einer Einwilligung in eine Operation

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2002 - 7 U 159/01
    Denn es geht anders als bei den vom Kläger in Anspruch genommenen Entscheidungen BGH NJW 1992, 2354, 2355, NJW 1998, 1784, 1785 nicht darum, ob die Einwilligung in eine erfolgte Operation wirksam war, sondern darum, ob der Arzt verpflichtet war, den Kläger über verschiedene Behandlungsmöglichkeiten zu beraten.
  • BGH, 25.04.1989 - VI ZR 175/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Grober Behandlungsfehler, …

  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 216/91

    Aufklärungspflicht bei operativer Brustkrebsbehandlung

  • OLG Karlsruhe, 31.07.2013 - 7 U 91/12

    Arzthaftung: Aufklärungspflicht über alternative Entbindungsmethoden während des …

    Das ist etwa dann nicht der Fall, wenn diese anderen, theoretisch in Betracht kommenden ärztlichen Maßnahmen keine besonders ins Gewicht fallenden Vorteile hinsichtlich der Heilungschancen und möglicher Komplikationen derselben Risikogruppe haben und nach medizinischer Erfahrung jedenfalls nicht besser indiziert sind (BGH, NJW 1988, 763, 764; Senat, OLGR 2002, 392, 393; MedR 2003, 229, 230).
  • OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 79/10

    Anwendung einer neuen, anderweitig erprobten Operationsmethode als …

    Das ist etwa dann nicht der Fall, wenn diese anderen, theoretisch in Betracht kommenden ärztlichen Maßnahmen keine besonders ins Gewicht fallenden Vorteile hinsichtlich der Heilungschancen und möglicher Komplikationen derselben Risikogruppe haben und nach medizinischer Erfahrung jedenfalls nicht besser indiziert sind (BGH, NJW 1988, 763, 764; Senat, OLGR 2002, 392, 393; MedR 2003, 229, 230).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 28.02.2002 - 6 U 165/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,16554
OLG Hamburg, 28.02.2002 - 6 U 165/01 (https://dejure.org/2002,16554)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.02.2002 - 6 U 165/01 (https://dejure.org/2002,16554)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - 6 U 165/01 (https://dejure.org/2002,16554)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1328
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 135/98

    Haftung des Luftfrachtführers

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.02.2002 - 6 U 165/01
    Gleicht er das Informationsdefizit des Anspruchstellers nicht durch einen entsprechenden detaillierten Sachvortrag aus, so ist von einem leichtfertigen Verhalten im Sinne des Art. 29 CMR auszugehen, das wiederum den Rückschluss darauf zulassen kann, dass es vom Bewusstsein getragen wurde, ein Schadenseintritt drohe mit Wahrscheinlichkeit (vgl. BGH, TranspR 2001, 29 ff.;… Koller, Transportrecht, 4. Aufl., Art. 29 CMR Rdn. 7 sowie § 435 HGB Rdn. 20 und 21; Senat, Urteil vom 08. November 2001 - 6 U 5/01 -, ständige Rechtsprechung).
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