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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.01.2003 - 6 W 137/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6165
OLG Frankfurt, 30.01.2003 - 6 W 137/02 (https://dejure.org/2003,6165)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.01.2003 - 6 W 137/02 (https://dejure.org/2003,6165)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Januar 2003 - 6 W 137/02 (https://dejure.org/2003,6165)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 269 Abs. 3
    Kostentragungspflicht nach Klagerücknahme wegen Wegfalls des Klageanlasses vor Rechtshängigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Kostenentscheidung gem. § 269 III 3 Zivilprozessordnung (ZPO); Auferlegung der Kosten aus Billigkeitsgründen; Ursprüngliche Rechtfertigung des Klagebegehrens; Zugrundelegung desjenigen tatsächlichen Vorbringens, welches bis zum Zeitpunkt der Klagerücknahme in das Verfahren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.12.1994 - I ZR 139/92

    "Kosten bei unbegründeter Abmahnung"; Aufklärungspflicht des Empfängers einer …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2003 - 6 W 137/02
    Denn wenn dem Kläger der geltend gemachte Anspruch objektiv nicht zustand, kann dem Beklagten grundsätzlich kein Vorwurf daraus gemacht werden, dass er sich gegenüber dem ungerechtfertigten Anspruchsbegehren des Klägers nicht, zu spät, oder nicht deutlich genug verteidigt hat (vgl. hierzu BGH GRUR 95,167, 169- Kosten bei unbegründeter Abmahnung; Senat OLG-Report Frankfurt 01, 281).
  • BGH, 28.10.2004 - III ZB 43/04

    Kostenentscheidung bei Rücknahme des Mahnantrages

    Diese rechtliche Beurteilung kann allerdings nicht dazu führen, im Mahnverfahren die aus prozeßökonomischen Gründen neu eingeführte Vorschrift des § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO zu negieren und bei einer Rücknahme des Mahnantrags mangels eines "bisherigen Sach- und Streitstands" dem Antragsteller gemäß § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO stets die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen (vgl. für eine Klagerücknahme im streitigen Verfahren: OLG Frankfurt am Main OLG-Report 2003, 127, 129).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 03.07.2002 - 5 U 135/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4675
OLG Hamburg, 03.07.2002 - 5 U 135/01 (https://dejure.org/2002,4675)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.07.2002 - 5 U 135/01 (https://dejure.org/2002,4675)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. Juli 2002 - 5 U 135/01 (https://dejure.org/2002,4675)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verstoß einer Werbeaussage gegen das Sachlichkeitsgebot

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3183
  • NJW 2005, 1680 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.03.2001 - I ZR 337/98

    Anwaltsrundschreiben

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.07.2002 - 5 U 135/01
    Jedenfalls die - nachveröffentlichten - Entscheidungen des BGH "Anwaltswerbung II" (NJW 2001, 2087) und "Anwaltsrundschreiben" (NJW 2001, 2886) müssen nach Auffassung des Senats im hier zu entscheidenden Einzelfall zu einer anderen Bewertung führen.

    Dementsprechend bedürfe nicht die Gestattung der Anwaltswerbung der Rechtfertigung, sondern deren Einschränkung ( BGH NJW 01, 2087 "Anwaltswerbung II" und NJW 2001, 2886/2887 "Anwaltsrundschreieben" ).

    In einer kurz darauf ergangenen Entscheidung zu einem Rundschreiben eines Rechtsanwalts an Mandanten und Nichtmandanten, in welchem es unter anderem hieß, dass eine auf den Einzelfall bezogene optimale ( Hervorhebung durch den Senat) Gestaltung einer steuerlich günstigen Übertragung von Immobilien im Privatvermögen mit einem Rechts- und /oder Steuerberater sorgfältig abgestimmt werden sollte, hat der BGH - anders als das Berufungsgericht - darin keine mit § 43b BRAO unvereinbare Selbstanpreisung gesehen (BGH NJW 2001, 2886, 2887 "Anwaltsrundschreiben").

    Jedenfalls kann der Senat in dem regelgerechten Gebrauch des Wortes "optimal" in dem hier zu beurteilenden sprachlichen Kontext eine übermäßige reklamehafte Übertreibung oder gar eine marktschreierische Herausstellung der Mitglieder der Kanzlei des Beklagten - auch im Vergleich zu anderen Rechtsanwälten und insoweit hält der Senat den Fall mit den vom BGH in NJW 2001, 2886 "Anwaltsrundschreiben" entschiedenen Fall für vergleichbar - noch nicht sehen, sondern im Zusammenhang mit den im Internetauftritt der Sozietät geschilderten "verschiedensten Rechtsgebieten" nur die Ankündigung, dass die Kanzleimitglieder für die von ihnen vertretenen Rechtsgebiete eben auch sehr gut qualifiziert seien.

  • BGH, 01.03.2001 - I ZR 300/98

    Anwaltswerbung II

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.07.2002 - 5 U 135/01
    Jedenfalls die - nachveröffentlichten - Entscheidungen des BGH "Anwaltswerbung II" (NJW 2001, 2087) und "Anwaltsrundschreiben" (NJW 2001, 2886) müssen nach Auffassung des Senats im hier zu entscheidenden Einzelfall zu einer anderen Bewertung führen.

    Dementsprechend bedürfe nicht die Gestattung der Anwaltswerbung der Rechtfertigung, sondern deren Einschränkung ( BGH NJW 01, 2087 "Anwaltswerbung II" und NJW 2001, 2886/2887 "Anwaltsrundschreieben" ).

  • BGH, 26.11.1998 - I ZR 179/96

    Implantatbehandlungen - Berufswidrige Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.07.2002 - 5 U 135/01
    Zwar muss ein Wettbewerbs- Störer auch die Möglichkeit haben, die störende Handlung zu verhindern ( BGH GRUR 96, 905 "GmbH-Werbung für ambulante ärztliche Leistungen"; GRUR 99, 504 "Implantatbehandlungen").
  • BGH, 14.04.1994 - I ZR 12/92

    GmbH-Werbung für ambulante ärztliche Leistungen - Berufswidrige Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.07.2002 - 5 U 135/01
    Zwar muss ein Wettbewerbs- Störer auch die Möglichkeit haben, die störende Handlung zu verhindern ( BGH GRUR 96, 905 "GmbH-Werbung für ambulante ärztliche Leistungen"; GRUR 99, 504 "Implantatbehandlungen").
  • BGH, 24.11.1997 - AnwSt (R) 10/97

    Verletzung der Standespflicht durch unerlaubte Werbung; Erkennbarkeit der …

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.07.2002 - 5 U 135/01
    Anders als das OLG Stuttgart (Urteil vom 5.10.2001 - 2 U 203/00), das beide Entscheidungen einer eingehenden Analyse unterzogen hat, es sieht, scheint es dem Senat nicht so sehr darauf anzukommen, ob in der zweiten Entscheidung eine Abkehr von den gerade erst aufgestellten Beurteilungskriterien für Selbstaussagen von Rechtsanwälten zu sehen ist, sondern vielmehr darauf, dass der BGH in beiden Entscheidungen maßvolle Selbstbeschreibungen der persönlichen Kompetenz, die subjektive Werturteile sind, dann als nicht mehr beanstandenswert ansieht, wenn diese jedenfalls einen objektiven Kern zu haben scheinen und nach Form und Inhalt nicht in der Einkleidung eines "marktschreierischen Werbungsstil" (BGH NJW-RR 98, 1282) daherkommen.
  • LG Hamburg, 05.06.2001 - 312 O 228/01
    Auszug aus OLG Hamburg, 03.07.2002 - 5 U 135/01
    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 5.6.2002, Geschäftsnummer : 312 O 228/01, wird abgeändert und die Klage abgewiesen.
  • BGH, 27.01.2005 - I ZR 202/02

    Optimale Interessenvertretung

    Die Berufung des Beklagten hat zur Abweisung der Klage geführt (OLG Hamburg NJW 2002, 3183).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 12.12.2002 - 10 U 612/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5573
OLG Koblenz, 12.12.2002 - 10 U 612/02 (https://dejure.org/2002,5573)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.12.2002 - 10 U 612/02 (https://dejure.org/2002,5573)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - 10 U 612/02 (https://dejure.org/2002,5573)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AUB § 1 III; ; AUB § 1 IV

  • rechtsportal.de

    AUB § 1 Abs. 3 § 1 Abs. 4
    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Invaliditätsentschädigung nach § 1 III bzw. IV AUB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 8 (Kurzinformation)

    Zusammenhang zwischen Eigenbewegung und äußerer Einwirkung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Invaliditätsentschädigung aus einer Unfallversicherung; Heben eines mit Kieselsteinen gefüllten Eimers mit einem hohen Gewicht; Voraussetzungen für eine durch ein Unfallereignis hervorgerufene Gesundheitsschädigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 322
  • VersR 2004, 323 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 18.12.1998 - 10 U 1477/97

    Bandscheibenvorfall beim Anheben eines Rasenmähers L

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.12.2002 - 10 U 612/02
    Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Invaliditätsentschädigung nach § 1 III bzw. IV AUB liegen nicht vor, wenn der Versicherungsnehmer beim Heben eines mit Kieselsteinen gefüllten Eimers mit einem Gewicht von 30 kg infolge der unerwarteten Schwere des Gewichts das Gleichgewicht verloren, ins Straucheln gekommen und mit dem rechten Knie auf eine Betonplatte geschlagen ist, der Aufprall selbst nicht zu einer Teilinvalidität geführt hat und der Kläger schließlich nicht den Nachweis führen kann, dass die Gesundheitsbeschädigung durch eine äußere Einwirkung im Zusammenhang mit der Eigenbewegung eingetreten ist oder - was nicht reicht - er sich nur unter Last unglücklich bewegt hat, dabei die horizontale Rissbildung im Bereich des Innenmeniskus und die medialseitige Kapselreizung entstanden ist (in Anknüpfung an Senatsurteil vom 18.12.1998 - 10 U 1477/99 - NVersZ 1999, 524).

    Ungeachtet dessen, dass Meniskusverletzungen hierunter nicht fallen (vgl. Senatsurteil vom 18.12.1998 - 10 U 1477/99 - NVersZ 1999, 524), ist nach der Schilderung des Unfallereignisses nicht von einer erhöhten Kraftanstrengung auszugehen.

  • BGH, 28.01.2009 - IV ZR 6/08

    Begriff des Unfalls in der privaten Unfallversicherung

    Die anfänglich willensgesteuerte Eigenbewegung war in ihrem weiteren Verlauf nicht mehr gezielt und für den Kläger beherrschbar, so dass Eigenbewegung und äußere Einwirkung zusammengetroffen sind, wobei die äußere Einwirkung ihrerseits Einfluss auf die veränderte und nicht mehr beherrschbare Eigenbewegung genommen hat (vgl. Senatsurteile vom 23. November 1988 - IVa ZR 38/88 - VersR 1989, 73 unter 1 b; vom 12. Dezember 1984 - IVa ZR 88/83 -VersR 1985, 177 unter II 2;… Grimm, AUB 4. Aufl. AUB 99 § 1 Rdn. 30;… Knappmann in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. AUB 94 § 1 Rdn. 7;… Bruck/Möller/Wagner, Bd. VI 1 VVG Unfallversicherung 8. Aufl. Anm. G 47;… Römer in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 179 Rdn. 8; OLG Hamm VersR 1995, 1181 ; OLG Nürnberg r+s 2001, 217; OLG Koblenz NJW-RR 2003, 322 ).
  • OLG Koblenz, 03.03.2005 - 10 U 586/04

    Unfallversicherung: Wadenverletzung beim Sprung von einer Transportfläche mit …

    Erleidet der VN aufgrund eines Sprunges von einer ca. 50 cm über dem Boden erhöhten Transportfläche mit einer 80 bis 90 kg schweren Glasscheibe eine Wadenverletzung mit Muskelfaserriss, so ist trotz der vom VN willentlich in Gang gesetzten Bewegung aufgrund der Eigendynamik der Glasscheibe von einem Unfallereignis auszugehen (vgl. auch Senatsurteil vom 18.12.1998 NVersZ 1999, 524 = VersR 2000, 45; Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2002 NJW-RR 2003, 322 = OLGR 2003, 127; vgl. zu Bandscheibenschäden auch Senatsbeschluss vom 5. Juni 2003 r+s 2003, 517 = VersR 2004, 462).

    Dem Geschädigten obliegt die volle Beweislast dafür, dass die Gesundheitsschädigung eingetreten ist und das Unfallereignis für die Gesundheitsschädigung ursächlich war (Senatsurteil vom 18.12.1998 NVersZ 1999, 524 = VersR 2000, 45; Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2002 NJW-RR 2003, 322 = OLGR 2003, 127; vgl. zu Bandscheibenschäden auch Senatsbeschluss vom 5. Juni 2003 - 10 U 1131/02 - r+s 2003, 517 = VersR 2004, 462; ferner;… vgl. ferner Reinert, Bandscheibenschäden in der Unfallversicherung, Verbraucherrecht kompakt 2003, S. 55 f.).

  • OLG Koblenz, 11.09.2003 - 10 U 1511/02

    Anspruch aus der Unfallversicherung auf Invaliditätsleistungen bei schwerer …

    Für Schädigungen an Bandscheiben ist der Versicherungsschutz zudem ausgeschlossen, wenn das Unfallereignis nicht die überwiegende Ursache für die Verletzung ist (in Anknüpfung an Senatsurteil vom 18.12.1998 NVersZ 1999, 524 = VersR 2000, 45; Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2002 NJW-RR 2003, 322 = OLGR 2003, 127).

    Dem Geschädigten obliegt die volle Beweislast dafür, dass die Gesundheitsschädigung eingetreten ist und das Unfallereignis für die Gesundheitsschädigung kausal war (Senatsurteil vom 18.12.1998 NVersZ 1999, 524 = VersR 2000, 45; Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2002 NJW-RR 2003, 322 = OLGR 2003, 127).

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 26.09.2002 - 5 U 238/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7144
OLG Brandenburg, 26.09.2002 - 5 U 238/01 (https://dejure.org/2002,7144)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.09.2002 - 5 U 238/01 (https://dejure.org/2002,7144)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. September 2002 - 5 U 238/01 (https://dejure.org/2002,7144)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    BGB § 894; ; VermG § ... 1; ; VermG § 1 Abs. 3; ; VermG § 4 Abs. 2; ; VermG § 4 Abs. 2 Satz 2; ; VermG § 4 Abs. 2 Satz 2 1. Halbsatz; ; VermG § 4 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz lit. a - c; ; VermG § 30 a; ; EGBGB Art. 237 § 1 Abs. 3; ; EGBGB § 1; ; EGBGB § 1 Abs. 1; ; EGBGB § 2; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 319; ; ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 1 n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; GVG § 17 a; ; GVG § 17 a Abs. 2 Satz 1; ; GVG § 17 a Abs. 3 Satz 1; ; GVG § 17 a Abs. 5; ; BaulG-DVO § 8

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    VermG § 1 Abs. 3; BGB § 894
    Grundbuchberichtigung, Vorrang der vermögensrechtlichen Abwicklung auch bei rechtsstaatswidriger Enteignung

  • rechtsportal.de
  • Wolters Kluwer

    Bewilligung ; Grundbuchberichtigung; Rechtswegzuständigkeit; Ordentliche Gerichtsbarkeit; Verwaltungsverfahren nach dem Vermögensgesetz; Formlose Berichtigung des Rubrums; Beschluss über die Rechtswegzuständigkeit; Enteignung nach dem Baulandgesetz; Unlautere ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 50 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 1 Abs. 3, 4 Abs. 2, 30 a VermG; Art. 237 §§ 1, 2 EGBGB; § 894 BGB; § 17a GVG
    Enteignungen nach dem 18.10.1989 - BaulandG - Verhältnis von Vermögens- und Zivilrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 208
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 03.07.2001 - 8 B 37.01

    Unlautere Machenschaft; Inanspruchnahme nach dem BaulandG der DDR; …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2002 - 5 U 238/01
    Der Senat folgt der insoweit übereinstimmenden Rechtsprechung des BGH und des BVerwG, dass eine Enteignung in der Spätphase der DDR jedenfalls nach dem Zeitpunkt des Schreibens des Staatssekretärs im Ministerium der Finanzen und Preise sowie des Leiters des Amtes für Rechtsschutz des Vermögens der DDR an die ersten Stellvertreter der Vorsitzenden der Räte der Bezirke vom 26. Januar 1990 als unlautere Machenschaft i.S.d. § 1 Abs. 3 VermG zu werten ist (BVerwG VIZ 1999, 523 und VIZ 2001, 611, BGH, VIZ 2000, 494, 495).

    Diese Rechtsprechung des BGH hat in der Literatur (vgl. Pritsche, NJ 2000, 650 651; Hermann, OV spezial 2000, 350, 353) und durch die Rechtsprechung des BVerwG (VIZ 2001, 611, 612) Kritik erfahren.

    Auf die zutreffenden Ausführungen im Beschluss des BVerwG vom 3. Juli 2001 (VIZ 2001, 611, 612) wird Bezug genommen.

  • BGH, 12.05.2000 - V ZR 47/99

    Rückabwicklung von Enteignungen auf Grundlage des DDR-Baulandgesetzes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2002 - 5 U 238/01
    Der Senat folgt der insoweit übereinstimmenden Rechtsprechung des BGH und des BVerwG, dass eine Enteignung in der Spätphase der DDR jedenfalls nach dem Zeitpunkt des Schreibens des Staatssekretärs im Ministerium der Finanzen und Preise sowie des Leiters des Amtes für Rechtsschutz des Vermögens der DDR an die ersten Stellvertreter der Vorsitzenden der Räte der Bezirke vom 26. Januar 1990 als unlautere Machenschaft i.S.d. § 1 Abs. 3 VermG zu werten ist (BVerwG VIZ 1999, 523 und VIZ 2001, 611, BGH, VIZ 2000, 494, 495).

    Der BGH hat in seinem Urteil vom 12. Mai 2000 (V ZR 47/99 - VIZ 2000, 494) ausgeführt, bei einer rechtsstaatswidrigen Enteignung in der Spätphase der DDR sei ein Vorrang des Vermögensgesetzes vor dem Zivilrecht, insbesondere dem Berichtigungsanspruch nach § 894 BGB nicht mehr gegeben.

  • BGH, 23.09.1992 - I ZB 3/92

    Keine Rechtswegprüfung bei Rechtsmittelentscheidung in der Hauptsache

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2002 - 5 U 238/01
    Die Regelung des § 17 a Abs. 5 GVG findet nach ständiger Rechtsprechung des BGH dann keine Anwendung, wenn das erstinstanzliche Gericht - wie hier - verfahrensfehlerhaft über die Zulässigkeit des Rechtswegs nicht vorab durch Beschluss entschieden hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHZ 119, 246, 250 sowie die weiteren Nachweise bei Musielak-Wittschier, ZPO, 2. Auflage, § 17 a GVG Rdnr. 2).
  • BGH, 17.03.1995 - V ZR 100/93

    Ansprüche von einer Enteignung nach dem Baulandgesetz der DDR Betroffener

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2002 - 5 U 238/01
    In einem solchen Fall ist die Rechtsverfolgung vor den Zivilgerichten nicht statthaft (BGH, VIZ 1995, 404).
  • BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 5.98

    Recht der Offenen Vermögensfragen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2002 - 5 U 238/01
    Der Senat folgt der insoweit übereinstimmenden Rechtsprechung des BGH und des BVerwG, dass eine Enteignung in der Spätphase der DDR jedenfalls nach dem Zeitpunkt des Schreibens des Staatssekretärs im Ministerium der Finanzen und Preise sowie des Leiters des Amtes für Rechtsschutz des Vermögens der DDR an die ersten Stellvertreter der Vorsitzenden der Räte der Bezirke vom 26. Januar 1990 als unlautere Machenschaft i.S.d. § 1 Abs. 3 VermG zu werten ist (BVerwG VIZ 1999, 523 und VIZ 2001, 611, BGH, VIZ 2000, 494, 495).
  • BVerwG, 27.06.1995 - 7 B 259.94

    Anfechtung eines Investitionsvorrangbescheids durch den Anmelder eines …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2002 - 5 U 238/01
    c) Liegt ein vermögensrechtlicher Restitutionsanspruch vor, schließt dies nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich zivilrechtliche Ansprüche und insbesondere den hier geltend gemachten Anspruch nach § 894 BGB auch dann aus, wenn das Erwerbsgeschäft unter einem zusätzlichen Mangel leidet, der zwar bei zivilrechtlicher Betrachtung zur Unwirksamkeit des Erwerbs geführt hätte, der jedoch bei wertender Betrachtung in einem engen inneren Zusammenhang mit dem vom Vermögensgesetz tatbestandlich erfassten staatlichen Unrecht steht (seit BGH, VIZ 1995, 590 ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 25.07.2003 - V ZR 362/02

    Geltendmachung des Grundbuchberichtigungsanspruchs durch den Eigentümer bei …

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in VIZ 2003, 77 veröffentlicht ist, hält die Klage für unzulässig.
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dejure.org Übersicht OLG Brandenburg

Rechtsprechung
   OLG München, 16.01.2003 - 6 U 3071/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14504
OLG München, 16.01.2003 - 6 U 3071/02 (https://dejure.org/2003,14504)
OLG München, Entscheidung vom 16.01.2003 - 6 U 3071/02 (https://dejure.org/2003,14504)
OLG München, Entscheidung vom 16. Januar 2003 - 6 U 3071/02 (https://dejure.org/2003,14504)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nachweis des rechtzeitigen Zugangs durch Arbeitgeber; Mitteilung über beabsichtigte Aufgabe des auf Diensterfindung beruhenden Schutzrechts ; Verletzung der Pflichten des Arbeitgebers aus § 16 ArbEG ; Darlegungs- und Beweislast des klagenden Arbeitnehmers hinsichtlich ...

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  • BGH, 06.02.2002 - X ZR 215/00

    Drahtinjektionseinrichtung; Ansprüche des Arbeitnehmererfinders bei …

    Auszug aus OLG München, 16.01.2003 - 6 U 3071/02
    Dies gilt insbesondere für die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 06.02.2002 (GRUR 02, 609 ff. "Drahtinjektionseinrichtung").
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