Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 23.01.2003 - 5 U 13/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Straftat - Belastung eines Kollegen - Schadensersatzanspruch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz bei Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund falscher Verdächtigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz wegen Verlustes des Arbeitsplatzes auf Grund falscher Verdächtigung und Verleumdung; Recht am Arbeitsplatz als "sonstiges Recht"; Kennzeichen eines absoluten Rechts im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Schadensersatzrecht; Haftung eines Arbeitnehmers für den Arbeitsplatzverlust eines zu Unrecht verdächtigten Kollegen
Verfahrensgang
- LG Trier, 18.12.2002 - 5 O 309/02
- OLG Koblenz, 23.01.2003 - 5 U 13/03
Papierfundstellen
- NJW 2003, 1673
- MDR 2003, 457
- NZA 2003, 438
- NZA 2003, 439
- DB 2003, 670
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BAG, 04.06.1998 - 8 AZR 786/96
Schadensersatz nach Druckkündigung
Auszug aus OLG Koblenz, 23.01.2003 - 5 U 13/03
Davon ist das Bundesarbeitsgericht in einer späteren Entscheidung wieder abgerückt, hat die Frage letztlich aber offen gelassen (vgl. BAGE 89, 80-91 = AP Nr. 7 zu § 823 BGB = EzA-SD 1998, Nr. 18, 5 -8 = NJW 1999, 164 -166 = EzA § 823 BGB Nr. 9 = DB 1998, 2617 -2618 = AR-Blattei ES 1010.12 Nr. 6 = ZMV 1999, 47-48 = AiB 1999, 112-113 = BB 1999, 746 -747 = JZ 1999, 733 -735 = ArztR 1999, 242-247). - BAG, 30.09.1970 - 1 AZR 535/69
Ansprüche aus Arbeitsvertrag - Verletzung der Fürsorgepflicht - Tarifvertragliche …
Auszug aus OLG Koblenz, 23.01.2003 - 5 U 13/03
Das Bundesarbeitsgericht hat zu der Frage zunächst gemeint (Urteil vom 30. September 1970 - 1 AZR 535/69 - AP Nr. 2 zu § 70 BAT ), es spreche einiges dafür, dass das Recht des Arbeitnehmers auf den Arbeitsplatz ein absolutes Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB sei.
- OLG Karlsruhe, 05.11.2021 - 10 U 6/20
Haftung eines Nachbarn für "Stalking"
(vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 23.1.2003, 5 U 13/03: Schadensersatzanspruch gegen den Täter einer Verleumdung, in deren Folge eine arbeitsrechtliche Kündigung mit damit verbundenen Vermögensnachteilen erfolgte;… RG, Urt. v. 6.4.1932, IX 306/31, RGZ 140, 392, 395: Anspruch gegen den Täter einer Beleidigung auf Ersatz des durch diese Tat entstandenen materiellen Schadens;… siehe auch BGH, Urt. v. 3.2.1976, VI ZR 235/74, NJW 1976, 1143, 1145: Möglicher Anspruch gegen den Täter einer Nötigung auf Ersatz eines durch die Tat verursachten Gesundheitsschadens). - LAG Düsseldorf, 28.08.2012 - 8 Sa 1346/11
Inanspruchnahme der GmbH-Geschäftsführer auf Zahlung von Arbeitsentgelt wegen …
Die Kammer schließt sich insoweit der weit überwiegend vertretenen Rechtsauffassung der Arbeits- und Zivilgerichtsbarkeit an (etwa LAG Hessen…, Urteil vom 14.11.2005 - 10 Sa 1580/04, juris Rdz. 36; LAG Niedersachsen, Urteil vom 18.06.1996 - 12 Sa 21/95, n.v.; OLG Koblenz, Beschluss vom 23.01.2003 - 5 U 13/03, NZA 2003, 438; LG Frankfurt, Urteil vom 26.10.1999 - 2-26 O 166/98, NZA-RR 2000, 185, offen gelassen in BAG, Urteil vom 18.01.2007 - 8 AZR 234/06, NZA 2007, 1167). - LG Mainz, 05.01.2015 - 5 O 170/14 Die berufliche Betätigung des Klägers als solche und das Recht am Arbeitsplatz sind deliktsrechtlich kein sonstiges Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB, so dass auch hieraus kein Schmerzensgeldanspruch abgeleitet werden kann (vgl.OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Januar 2003, 5 U 13/03 in: NJW 2003, 1673; LG Frankfurt/Main, Urteil vom 26. Oktober 1999 in: NJW-RR 2000, 831).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 24.10.2002 - 11 U 281/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Frachtführerhaftung: Umfang der Seestrecke bei einem multimodalen Transport
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 660 HGB ; § 459 HGB ; § 452 HGB
Vertragsrecht; Fracht- und Speditionsgeschäft; Multimodaler Transport; Umfang der Seestrecke; Ersatzansprüche wegen Transportschaden - Judicialis
- rechtsportal.de
HGB § 660 § 459 § 452
Vertragsrecht; Fracht- und Speditionsgeschäft - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vertragsrecht; Fracht- und Speditionsgeschäft; Multimodaler Transport; Umfang der Seestrecke; Ersatzansprüche wegen Transportschaden
Verfahrensgang
- LG Hannover, 18.10.2000 - 22 O 4990/99
- LG Hannover, 24.10.2002 - 22 O 4990/99
- OLG Celle, 24.10.2002 - 11 U 281/00
- BGH, 03.11.2005 - I ZR 325/02
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.02.2001 - I ZR 282/98
Umfang der Haftung des Frachtführers
Auszug aus OLG Celle, 24.10.2002 - 11 U 281/00
Die Beweislast dafür, dass das Schadensereignis auf einer bestimmten Teilstrecke eingetreten ist, obliegt demjenigen, der dies behauptet (§ 452 a Satz 2 HGB; vgl. auch BGH v. 22.2.2001, I ZR 282/98, Seite 8 f. .
- BGH, 03.11.2005 - I ZR 325/02
Ende der Seestrecke eines multimodalen Transports
Das Landgericht hat der Klage mit Ausnahme eines Teils der Zinsen stattgegeben, das Berufungsgericht sie bis auf einen - von der Beklagten mit der Berufung nicht angegriffenen - Betrag von 22.144,50 EUR (= 43.310,88 DM) abgewiesen (OLG Celle TranspR 2003, 253). - OLG Hamburg, 19.08.2004 - 6 U 178/03
Rechtsnatur des Umschlags von Gütern von Seeschiffen auf den LKW; Ersatz von …
Soweit das OLG Celle ( TranspR 2003, 253 unter 4 b) die Seestrecke pauschal auch auf die Lagerung eines Containers bis zur Verladung auf den Lkw erstreckt, folgt der Senat dem nicht. - OLG Stuttgart, 25.08.2004 - 3 U 76/04
Vertrag über eine multimodale Güterbeförderung: Konkludente Rechtswahl und …
Rn. 30 Soweit die Beklagte dem gegenüber unter Berufung auf ein Urteil des OLG Celle (TranspR 2003, 253) vorträgt, auch bei grundsätzlicher Anwendung deutschen Rechts seien die lokalen Sorgfaltsmaßstäbe anzuwenden, kann dem nicht gefolgt werden. - OLG Hamburg, 28.02.2008 - 6 U 241/06 Es kann aber nicht davon ausgegangen werden, dass es in der Macht der Verfrachterin gelegen hat, P. durch Sorgfaltsvorschriften von ihrer üblichen Vorgehensweise bei der Aufbewahrung von Stückgut abzubringen (vgl. hierzu OLG Celle TranspR 2003, 253).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 17.01.2003 - 5 U 5/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de
ZPO § 524
Unwirksame Anschlussberufung - Wolters Kluwer
Zur Kostenlast bei einer unzulässigen Anschlussberufung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen - 11 O 205/02
- OLG Köln, 17.01.2003 - 5 U 5/03
Papierfundstellen
- NJW 2003, 1879
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Stuttgart, 02.10.2013 - 4 U 78/13
Haftung von Wikipedia bei Verdachtsberichterstattung
Rn. 92 Von vorliegend nicht gegebenen Sonderfällen abgesehen (zu diesen BGH FamRZ 1995, 1138, 1139; NJW 1995, 1560 f.), sind an die Begründung der Anschlussberufung, soweit mit dieser wie im vorliegenden Fall eine vom Ersturteil ausgehende Beschwer bekämpft wird, dieselben Anforderungen zu stellen, wie an die Berufungsbegründung (BGH, ebenda; OLG Köln, NJW 2003, 1879;… Musielak-Ball, ZPO, 10. Aufl., § 524 Rn. 21;… Thomas/Putzo-Reichold, ZPO, 34. Aufl., § 524 Rn. 16). - KG, 25.06.2015 - 8 U 92/15
Kostentragung nach Berufungsrücknahme: Kostenquotelung bei mangels Begründung …
Dies folgt bereits daraus, dass es bis zur Berufungsrücknahme mangels Begründung gemäß § 524 Abs. 3 ZPO an einer zulässigen Anschlussberufung fehlte (wie OLG Köln, 17. Januar 2003, 5 U 5/03, NJW 2003, 1879).Wartet der Berufungsbeklagte die Berufungsbegründung nicht ab, bevor er sich anschließt, und begründet er die Anschlussberufung nicht sogleich, so hat er das darin liegende Risiko zu tragen (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 17.01.2003 -5 U 5/03, NJW 2003, 1879; LG Bonn, Beschl. v. 30.10.2006 -8 S 101/06, bei Juris).
- OLG Hamm, 10.02.2005 - 28 U 133/03
Unterzeichnung der Berufungsschrift durch nicht postulationsfähigen …
Die durch die Einlegung der Anschlussberufung veranlassten Kosten fallen der Partei, die die Anschlussberufung eingelegt hat, in analoger Anwendung der §§ 91, 92 Abs. 1, 96 ZPO zur Last, wenn sie sich einer von vorneherein unzulässigen Berufung angeschlossen hat und/oder die Anschlussberufung darüberhinaus auch wegen eigener Mängel unzulässig war (vgl. BGHZ 4, 240 [241]; OLG Köln, OLGReport 2003, 128).Die durch die Einlegung der Anschlussberufung veranlassten Kosten fallen der Klägerin in analoger Anwendung der §§ 91, 92 Abs. 1, 96 ZPO zur Last, da sie sich einer von vorneherein -wie zuvor unter II. dargelegt-unzulässigen Berufung angeschlossen hat (vgl. BGHZ 4, 240;… Zöller-Gummer, ZPO, 22. Aufl., § 524 RN 43) und die Anschlussberufung darüberhinaus auch wegen eigener Mängel unzulässig war (vgl. BGHZ 4, 240 [241]; OLG Köln, OLGReport 2003, 128).
- LAG Thüringen, 18.01.2022 - 4 Sa 6/20
Kostentragungspflicht - Rücknahme der Anschließung der Berufung
Rn. 5 zum damaligen inhaltsgleichen § 515 Abs. 3 ZPO) oder auch bei Unzulässigkeit der Anschließung, die nicht den Anforderungen des § 520 Abs. 3 ZPO genügend begründet war (…BGH aaO; OLG Köln 17.1.2003, 5 U 5/03, NJW 2003, 1879).Rn. 6 Obwohl hier gravierende Anhaltspunkte für eine Unzulässigkeit der Anschließung mangels einer den Anforderungen des § 524 Abs. 3 i.V.m. § 520 Abs. 3 ZPO genügenden Begründung vorliegen, kann offenbleiben, ob für diesen Fall eine Ausnahme von der allgemeinen Kostentragungspflicht zu machen ist (so OLG Köln 17.1.2003, 5 U 5/03, NJW 2003, 1879), auch wenn wegen der Rücknahme der Anschließung über deren Zulässigkeit keine Entscheidung ergeht (unklar speziell zu der Frage, ob eine inhaltliche Entscheidung über die Unzulässigkeit der Anschließung für die Ausnahme notwendig ist z.B. OLG Koblenz 10.7.2014 - 3 U 1415/13, NJW-RR 2014, 1212;… von einer Entscheidung über die Anschließung für die Ausnahme von der Kostentragungspflicht des Hauptrechtsmittelklägers ausgehend BGH 26.1.2005, XII ZB 163/04, NJW-RR 2005, 727 in Rn. 6 unter Bezugnahme auf Rechtspr, des RG).
- OLG Köln, 23.08.2004 - 11 U 196/03
Kosten der Anschlussberufung bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss
Der Senat schließt sich der Auffassung an, dass die Kosten in diesem Fall entsprechend den von der Rechtsprechung zur Rücknahme der Berufung aufgestellten Grundsätzen (BGHZ 4, 229; 80, 146, 149 f.; OLG Köln - 5. Zivilsenat - NJW 2003, 1879 = OLGR 2003, 128; OLG Celle NJW 2002, 3555;… Zöller-Gummer, ZPO, 24. Aufl., § 524 Rdn. 43) zu verteilen sind. - LG Bonn, 30.10.2006 - 8 S 101/06
Begründung der Anschlussberufung
In einem solchen Fall sind die Kosten zu quoteln (OLG Köln NJW 2003, 1879). - LAG Berlin-Brandenburg, 12.03.2013 - 7 Sa 2107/12
Verzugszinsen für bereits nachgezahlte Vergütungsdifferenz wegen diskriminierende …
In der innerhalb der Berufungsbeantwortungsfrist eingereichten Begründung der Anschlussberufung lag die zulässige Wiederholung des Rechtsmittels; die ursprüngliche Einlegung wurde dadurch bedeutungslos (…MüKoZPO/Rimmelspacher 4. Aufl. § 524 Rz 38; OLG Köln Beschluss v. 17.01.2003 - 5 U 5/03 - NJW 2003, 1879).
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 05.09.2002 - 4 U 128/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
DÜG § 1; ; ZPO § 148; ; VermG § 6 Abs. 1; ; VermG § 6 Abs. 6 a; ; VermG § 6 Abs. 1 a S. 1; ; VermG § 6 Abs. 6 a S. 6; ; VermG § 6 Abs. 6 a S. 5; ; VermG § 6 Abs. 6 a S. 4; ; VermG § 25 Abs. 1 S. 2
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 6 Abs. 6 a
Rechtswegezuständigkeit; Erlösherausgabeanspruch; Verfahrensaussetzung; Aussetzung - rechtsportal.de
Rechtsweg bei Streit über Rückgabe von durch DDR-Unrecht verlorenem Vermögen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtsweg für Rückgabe von durch DDR-Unrecht verlorenes Vermögen; Rückübertragung enteigneter Grundstücke; Rückgabe enteigneter Unternehmen; Anspruch auf Erlös eines veräußerten Grundstücks; Feststellung der Eigentumsverhältnisse durch Verwaltungsakt der zuständigen ...
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 08.05.2002 - 5 O 2526/01
- OLG Naumburg, 05.09.2002 - 4 U 128/02
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- RG, 14.11.1884 - II 253/84
Anspruch auf Grund des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten; …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.09.2002 - 4 U 128/02
Eine Aussetzung dient nämlich nicht dem Zweck, erst die Voraussetzungen für die Zulässigkeit oder Begründetheit einer Klage zu schaffen, die an sich zur Abweisung reif ist (RGZ 12, 70, 71; OLG Karlsruhe, Die Justiz, 1988, 363, 364).
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