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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 20.01.2003 - 1 W 6/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1138
OLG Oldenburg, 20.01.2003 - 1 W 6/03 (https://dejure.org/2003,1138)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20.01.2003 - 1 W 6/03 (https://dejure.org/2003,1138)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20. Januar 2003 - 1 W 6/03 (https://dejure.org/2003,1138)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung: Hinweispflicht eines gewerblichen Händlers bei einer Internetauktion auf seine Händlereigenschaft

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Wettbewerbsrelevante Irreführung; Gewerblicher Händler; Hinweispflicht auf Händlereigenschaft; Anonymisierung der Teilnehmer einer Internetauktion ; Teilnahme an einer Internetauktion; Irreführung des Verbrauchers über herkömmliche Faktoren der Preisbildung; ...

  • Judicialis

    UWG § 3

  • IWW
  • JurPC

    UWG § 3
    Händlereigenschaft bei Internet-Auktion

  • aufrecht.de

    Händlerkennung bei Internetauktionen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Händlereigenschaft bei Internet-Auktion I

  • stroemer.de

    Gewerbliche Versteigerer

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Internetauktion - Unternehmer muss auf Händlereigenschaft hinweisen

  • online-und-recht.de
  • jurawelt.com

    Ein gewerblicher Händler muß bei einem Verkaufsangebot in einer Internetauktion nicht auf seine Händlereigenschaft hinweisen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3
    Irreführung, Internetauktion, Händlerangabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht - Hinweis auf Händlereigenschaft in Internet-Auktion?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auf Händlereigenschaft muß nicht hingewiesen werden!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Händler muß bei Verkaufsangebot im Rahmen einer Internetauktion nicht auf seine Händlereigenschaft hinweisen - OLG bestätigt gleichlautenden Beschluss des LG Osnabrück

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wettbewerbsrelevante Irreführung; Gewerblicher Händler; Hinweispflicht auf Händlereigenschaft; Anonymisierung der Teilnehmer einer Internetauktion ; Teilnahme an einer Internetauktion; Irreführung des Verbrauchers über herkömmliche Faktoren der Preisbildung; ...

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    § 1 UWG; §§ 936 ZPO ff
    Keine Offenbarungspflicht für gewerbliche Händler bei Online-Auktionen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1061
  • MMR 2003, 270
  • K&R 2003, 243
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.05.1987 - I ZR 153/85

    Getarnte Werbung II

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.01.2003 - 1 W 6/03
    Dies trifft wohl auch auf die wettbewerbsrechtliche Regel zu (BGH GRUR 1987, 748, 749 - Getarnte Werbung II;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., § 3 Rn. 354), dass ein Unternehmer zur Vermeidung einer Irreführung des angesprochenen Publikums den gewerblichen Charakter seines Angebots in geeigneter Weise offenlegen muss, weil das Publikum anderenfalls von einem günstigeren Privatangebot ausgeht.
  • LG Osnabrück, 06.11.2002 - 12 O 2957/02

    Anforderungen an die Hinweispflicht gewerblicher Händler auf ihre …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.01.2003 - 1 W 6/03
    Aktenzeichen: 12 O 2957/02.
  • LG Memmingen, 23.06.2004 - 1H O 1016/04

    Verkauf über eBay ist keine Versteigerung

    Dem von der Verfügungsklägerin verfolgten Unterlassungsanspruch steht auch die Rechtsprechung des OLG Oldenburg (NJW-RR 2003, 1061), wonach bei Angeboten im Internet wie in der ... auf den geschäftlichen Charakter eines Angebotes nicht hingewiesen werden müsse, nicht entgegen.
  • LG Kleve, 01.09.2004 - 2 O 290/04

    Wettbewerbsrechtliche Ausgestaltung der Wirksamkeitsvoraussetzungen des …

    Die Verfügungsbeklagte ist der Ansicht, dass sie auch im Falle einer gewerblichen Tätigkeit nicht verpflichtet sei, ihre Eigenschaft als Unternehmerin bei Verkäufen im Rahmen von Internetauktionen mitzuteilen; die Verfügungsbeklagte nimmt Bezug auf die Entscheidung des OLG Oldenburg NJW-RR 2003, 1061f.

    Rn. 20 Ein Unterlassungsanspruch aus §§ 3, 13 UWG ist auch nicht vor dem Hintergrund der Entscheidung des OLG Oldenburg, NJW-RR 2003, 1061 f, ausgeschlossen.

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.02.2003 - I-20 U 7/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2872
OLG Düsseldorf, 11.02.2003 - I-20 U 7/03 (https://dejure.org/2003,2872)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.02.2003 - I-20 U 7/03 (https://dejure.org/2003,2872)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Februar 2003 - I-20 U 7/03 (https://dejure.org/2003,2872)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck.de (Leitsatz)

    Rechtsberatung durch Jugendschutzbeauftragten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechtliche Beratung und Vertretung betreffend Fragen des Jugendschutzes durch Jugendschutzbeauftragten

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GJSM § 7a; MTStV § 12 Abs. 5; UWG § 25
    Tätigkeit des Jugendschutzbeauftragten als unerlaubte Rechtsberatung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tätigkeit eines externen Jugendschutzbeauftragten als Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG); Maßgebliche Kriterien für die Abgrenzung erlaubnisfreier Geschäftsbesorgung von erlaubnispflichtiger Rechtsberatung; Notwendigkeit des Schutzes des RBerG ...

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 12 GG; § 7 a GjSM; § 12 Absatz 5 MDStV; Art. 1 §§ 1, 5 RBerG
    Der Jugendschutzbeauftragte für die Inhalte einer Website muss kein Anwalt sein

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2247
  • MMR 2003, 336
  • K&R 2003, 361
  • ZUM 2003, 494
  • afp 2003, 351
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 27.09.2002 - 1 BvR 2251/01

    Anspruch eines "Erbensuchers" auf Vergütung; Verfassungskonforme Auslegung des …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2003 - 20 U 7/03
    Rn. 15 a) Bei der Abgrenzung erlaubnisfreier Geschäftsbesorgung von erlaubnispflichtiger Rechtsbesorgung wird von der Rechtsprechung (BVerfG NJW 2002, 3531; BGH WRP 2002, 956 - Wir Schuldenmacher) auf den Kern und den Schwerpunkt der Tätigkeit abgestellt, weil eine Besorgung wirtschaftlicher Belange vielfach auch mit rechtlichen Vorgängen verknüpft ist.

    Soweit der Anbieter einen externen Nichtanwalt beauftragt, ist er nur bedingt schutzwürdig (vgl. BVerfG NJW 2002, 3531 unter II.2.c)bb)(5)).

    Hält der Gesetzgeber selbst für eine von ihm definierte Aufgabe die Qualifikation und Pflichtenbindung von Rechtsanwälten nicht für erforderlich, ist dies besonders zu berücksichtigen (vgl. BVerfG NJW 2002, 3531 unter II.2.c)bb)(5)).

    Rn. 32 (5) Die Tätigkeit entspricht auch nicht der üblichen Tätigkeit von Rechtsanwälten (vgl. BVerfG NJW 2002, 3531 unter II.2.c)bb)(4)).

  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2003 - 20 U 7/03
    Rn. 16 Vor dem Hintergrund des Grundrechts der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung bei einer bloßen Teiltätigkeit entscheidend, ob sie als sozial abgrenzbare Aktivität mit eigenem, vom dem sonstigen Berufsinhalt eines Rechtsberaters geschiedenen charakteristischen Gepräge im Hinblick auf die zu wahrenden Gemeinwohlbelange bei Anlegung eines besonders strengen Maßstabs nur Rechtsanwälten vorbehalten werden muss, vor allem wenn es um kleine und einfach zu beherrschende Ausschnitte anderer Tätigkeiten mit festgelegtem Berufsbild geht (vgl. BVerfG NJW 1998, 3481 unter C.I.5.d)).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1998, 3481) ist bei der Entwicklung von Spezialberufen besonders zu prüfen, ob diese dem RBerG unterfallen, insbesondere ob ein Verbot im Hinblick auf die zu wahrenden Gemeinwohlbelange bei Anlegung eines besonders strengen Maßstabs erforderlich ist.

    Unter diesen Umständen kann von einer "fühlbare(n) Beeinträchtigung der für eine ordnungsgemäße Rechtspflege benötigten Anwaltschaft" (BVerfG NJW 1998, 3481 unter C.I.5.c)dd)) keine Rede sein.

  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 14/99

    Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - Wir Schuldenmacher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2003 - 20 U 7/03
    Rn. 15 a) Bei der Abgrenzung erlaubnisfreier Geschäftsbesorgung von erlaubnispflichtiger Rechtsbesorgung wird von der Rechtsprechung (BVerfG NJW 2002, 3531; BGH WRP 2002, 956 - Wir Schuldenmacher) auf den Kern und den Schwerpunkt der Tätigkeit abgestellt, weil eine Besorgung wirtschaftlicher Belange vielfach auch mit rechtlichen Vorgängen verknüpft ist.
  • BGH, 18.05.1995 - III ZR 109/94

    Unerlaubte Rechtsberatung durch Vertretung einer Gemeinde gegenüber …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2003 - 20 U 7/03
    Daher ist maßgeblich, ob die Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher - oder sonstiger - Belange bezweckt oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es wesentlich um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht (teilweise weitergehender allerdings noch BGH NJW 1995, 3122 - Energieberatung, wonach auch die Wahrung rechtlicher Belange von nicht ganz unerheblichem Gewicht zur Anwendung des RBerG führt).
  • BGH, 14.05.1998 - I ZR 116/96

    "Klärung vermögensrechtlicher Ansprüche"; Öffentliche Ausschreibung eines …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2003 - 20 U 7/03
    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Anwendung des Art. 1 § 6 Abs. 1 Nr. 1 RBerG (wie sie von beiden Parteien - zumindestens hilfsweise - befürwortet wird) insoweit nicht ganz unproblematisch ist, als die Rechtsprechung bisher die Weisungsgebundenheit der Tätigkeit des "Angestellten" verlangte (vgl. BGH NJW 1999, 497 unter II.2.b)), während nach § 7 Abs. 4 S. 2 JMStV der Jugendschutzbeauftragte weisungsfrei handelt.
  • OLG Frankfurt, 04.10.2007 - 4 U 56/07

    Unerlaubte Rechtsberatung: Erlaubnisfreie Erledigung rechtlicher Angelegenheiten …

    Ein solches Schutzbedürfnis besteht jedoch dann nicht, wenn sich der Auftragnehmer - wie vorliegend - ausdrücklich vorbehält oder sogar vertraglich verpflichtet, insoweit Rechtsanwälte zur Rechtsberatung hinzuzuziehen (vgl. auch BVerfG NJW 2002, 3531 unter II. 2 c bb; OLG Düsseldorf NJW 2003, 2247).
  • OLG Köln, 30.07.2004 - 6 U 73/04

    Rechtsberatung durch Verein, der Hilfe für Verfolgte, Vertriebene und Migranten …

    Betroffen ist damit - anders als in der von dem Beklagten herangezogenen Entscheidung des OLG Düsseldorf (NJW 2003, 2247) betreffend die Tätigkeit eines Jugendschutzbeauftragten - gerade der Kernbereich rechtlicher Geschäftsbesorgung, weshalb die den Erlaubnisvorbehalt des RBerG rechtfertigenden öffentliche Belange, nämlich die Qualität der Dienstleistung, die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege und die Gewährleistung einer leistungsfähigen Anwaltschaft (…vgl. hierzu BVerfG a.a.O.), ein Berufsausübungsinteresse des Beklagten deutlich überwiegen.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.12.2002 - 16 Wx 177/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5876
OLG Köln, 18.12.2002 - 16 Wx 177/02 (https://dejure.org/2002,5876)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.12.2002 - 16 Wx 177/02 (https://dejure.org/2002,5876)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - 16 Wx 177/02 (https://dejure.org/2002,5876)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de

    WEG § 23 Abs. 2
    Ordnungsgemäße Bezeichnung des Gegenstandes eines Tagesordnungspunktes

  • Wolters Kluwer

    Anfechtungsanträge gegen Beschlüsse einer außerordentlichen Wohnungseigentümerversammlung einer Eigentümergemeinschaft einer Wohnungseigentumsanlage; Beratung und Beschluss über Feuchtigkeitsprobleme ; Inhalt einer Einladung zu einer Eigentümerversammlung; Formelle ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie genau ist ein Tagesordnungspunkt zu bezeichnen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 121
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 30.05.2000 - 9 U 1/99

    Überholen in einer Kurve als grobe Fahrlässigkeit, Versicherung, …

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2002 - 16 Wx 177/02
    vor einer Auftragsvergabe Alternativangebote einzuholen (vgl. Senat ZMR 2000, 863 = ZWE 2000, 321 = OLGReport Köln 2000, 439 LS).
  • OLG Köln, 14.04.2000 - 16 Wx 13/00

    Verfahren vor Beseitigung größerer baulicher Mängel

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2002 - 16 Wx 177/02
    vor einer Auftragsvergabe Alternativangebote einzuholen (vgl. Senat ZMR 2000, 863 = ZWE 2000, 321 = OLGReport Köln 2000, 439 LS).
  • BayObLG, 21.02.1973 - BReg. 2 Z 3/73

    Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Rüge der unzulänglichen …

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2002 - 16 Wx 177/02
    Hierbei ist es regelmäßig nicht erforderlich, die tatsächlichen und rechtlichen Auswirkungen in allen Einzelheiten darzustellen und insbesondere bei Vorgängen, die einen Regelungskomplex betreffen, etwa bei Baumängeln, brauchen nicht alle Detailpunkte in die Tagesordnung aufgenommen zu werden (vgl. BayObLGZ 1973, 68: Bezeichnung "Hausfassade Rückseite" deckt Beschluss über die gerichtliche Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, wenn die Schadhaftigkeit der Fassade bekannt war;… siehe weiter Merle a.a.O. Rdn. 69 ff.;… Staudinger-Bub, a.a.O., § 23 Rdn. 190 ff. mit weiteren Beispielen aus der Rspr.).
  • OLG München, 14.09.2006 - 34 Wx 49/06

    Angabe des Beschlussgegenstandes in Ladung zur Wohnungseigentümerversammlung bei …

    Aus diesem Informationsbedürfnis des einzelnen Wohnungseigentümers ergibt sich, dass der Beschlussgegenstand umso genauer bezeichnet werden muss, je größer seine Bedeutung und je geringer der Wissensstand des einzelnen Eigentümers ist (OLG Köln NZM 2003, 121;… Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 23 Rn. 79;… Niedenführ/Schulze WEG 7. Aufl. § 23 Rn. 9).
  • AG Bonn, 08.12.2021 - 211 C 22/21

    Lückentext bei Einladung macht Beschluss unbestimmt!

    Hierbei ist es regelmäßig nicht erforderlich, die tatsächlichen und rechtlichen Auswirkungen in allen Einzelheiten darzustellen und insbesondere bei Vorgängen, die einen Regelungskomplex betreffen, etwa bei Baumängeln, brauchen nicht alle Detailpunkte in die Tagesordnung aufgenommen zu werden (OLG Köln, Beschluss vom 18. Dezember 2002 - 16 Wx 177/02 -, Rn. 14, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 17.12.2002 - 5 U 5/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8452
OLG Zweibrücken, 17.12.2002 - 5 U 5/02 (https://dejure.org/2002,8452)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17.12.2002 - 5 U 5/02 (https://dejure.org/2002,8452)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17. Dezember 2002 - 5 U 5/02 (https://dejure.org/2002,8452)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 847

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 § 847
    Ärztlicher Behandlungsfehler: Voraussetzungen einer aufklärungspflichtigen Behandlungsalternative

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ärztlicher Behandlungsfehler durch Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht; Aufklärungspflichtige Behandlungsalternative bei Nicht-Feststellbarkeit, ob ein neues Mammakarzinom oder ein bereits operiertes früheres Karzinom vorliegt; Präoperative nagative ...

Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 810
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.09.1980 - VI ZR 189/79

    Hornschwiele - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, zur Reichweite der …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.12.2002 - 5 U 5/02
    Im allgemeinen ist der Patient über Art, Umfang und Durchführung des Eingriffs im Großen und Ganzen aufzuklären (…Geiß/Greiner, aaO, Teil C Rdnr. 84), bei sinnvollen Alternativen, insbesondere der Wahl zwischen einer konservativen oder operativen Behandlungsmethode ist der Patient im Einzelnen über Risiken und Erfolgschancen detailliert zu informieren (vgl. nur BGH VersR 1980, 1145).
  • BGH, 24.02.1981 - VI ZR 168/79

    Bewertung des Widerrufs der Zustimmung eines Prozessbeteiligten zur Verwertung …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.12.2002 - 5 U 5/02
    Auf die Gefahr eines Misserfolges ist er unter eingehender Darlegung des Für und Wider besonders hinzuweisen, wenn der Eingriff vital nicht indiziert ist und der Misserfolg in einer Gesundheitsverschlechterung besteht (BGH NJW 1981, 1319, 1320).
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