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Rechtsprechung
   OLG München, 30.01.2003 - 29 U 3278/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7455
OLG München, 30.01.2003 - 29 U 3278/02 (https://dejure.org/2003,7455)
OLG München, Entscheidung vom 30.01.2003 - 29 U 3278/02 (https://dejure.org/2003,7455)
OLG München, Entscheidung vom 30. Januar 2003 - 29 U 3278/02 (https://dejure.org/2003,7455)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    UrhG § 72; ; UrhG § 51; ; UrhG § 50

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 72; UrhG § 51; UrhG § 50
    Zur urheberrechtlichen Schrankenbestimmung bei der Verwendung eines Lichtbildes für ein Zeitschriften-Titelbild

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung und Nutzung eines Fotos; Anspruch auf Herausgabe des Mehrerlöses; Abhängige Umgestaltung ; Freie Benutzung ; Verwendung eines Lichtbildes für ein Zeitschriften-Titelbild ; Reichweite der urheberrechtlichen Schrankenbestimmungen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2003, 571
  • afp 2003, 553
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • LG München I, 25.04.2002 - 7 O 16110/01

    Niederlage für Spiegel im Streit mit Bunten um Scharping-Titelbild

    Auszug aus OLG München, 30.01.2003 - 29 U 3278/02
    Auf die Berufung der Beklagten und auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München I vom 25.04.2002 - 7 O 16110/01 - abgeändert.

    Auf dieses Urteil (auszugsweise abgedruckt in ZUM-RD 2002, 489) und die darin getroffenen tatsächlichen Feststellungen wird Bezug genommen.

    die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I (Az. 7 O 16110/01) zurückzuweisen.

  • BVerfG, 29.06.2000 - 1 BvR 825/98

    Germania 3

    Auszug aus OLG München, 30.01.2003 - 29 U 3278/02
    Der durch die Kunstfreiheit gewährte Schutz wird nicht dadurch beseitigt, dass es sich wie im Streitfall um ein künstlerisch vorgebrachtes politisches Anliegen, nämlich die Kritik am Verhalten des damaligen Bundesministers der Verteidigung, handelt (vgl. BVerfG ZUM 2000, 867, 869).

    Insoweit ist der Streitfall anders gelagert als der dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.06.2000 - 1 BvR 825/98 = ZUM 2000, 867 zugrunde liegende Fall; dort ging es um die künstlerische Integration fremder Texte in ein eigenes Werk des Autors, der auf diese Weise einen künstlerischen Dialog mit vorhandenen Werken führte (vgl. von Becker, ZUM 2000, 864, 865).

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG München, 30.01.2003 - 29 U 3278/02
    Die Revision war nicht zuzulassen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) und auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht vorliegen (vgl. BGH NJW 2003, 65).
  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 285/99

    Axel Springer Verlag unterliegt gegenüber Focus im Streit um Feldbusch-Foto

    Auszug aus OLG München, 30.01.2003 - 29 U 3278/02
    Für die nach § 72 UrhG geschützten Lichtbilder ist diese Schrankenbestimmung entsprechend anwendbar (vgl. BGH WRP 2002, 1302,1303 - Zeitungsbericht als Tagesereignis, auch zum verfassungsrechtlichen Hintergrund von § 50 UrhG).
  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

    Auszug aus OLG München, 30.01.2003 - 29 U 3278/02
    Eine Berühmung, aus der sich eine Erstbegehungsgefahr ergibt, kann allerdings unter Umständen auch in Erklärungen zu sehen sein, die im Rahmen der Rechtsverteidigung in einem gerichtlichen Verfahren abgegeben werden (vgl. BGH WRP 2001, 1076, 1079 - Berühmungsaufgabe).
  • BGH, 11.03.1993 - I ZR 264/91

    Freie Benutzung urheberrechtlich geschützter Elemente einer Comic-Serie - Asterix

    Auszug aus OLG München, 30.01.2003 - 29 U 3278/02
    Soweit sich die Beklagte für ihre Auffassung, dass es sich bei dem S-Titelbild um eine freie Benutzung des Badeszene-Fotos handele, auf die Rechtsprechung zur künstlerischen Auseinandersetzung mit älteren Werken (BGH GRUR 1994, 191, 193 f - Asterix-Persiflagen) beruft, dringt sie damit nicht durch.
  • BGH, 13.04.2000 - I ZR 282/97

    Mattscheibe - Pauschale Herabsetzung

    Auszug aus OLG München, 30.01.2003 - 29 U 3278/02
    Nach diesen Grundsätzen kann eine künstlerische oder kritische Auseinandersetzung mit einem älteren Werk es erforderlich machen, dass dieses und seine Einzelheiten, soweit sie Gegenstand der Auseinandersetzung sind, in dem neuen Werk erkennbar bleiben; der für eine freie Benutzung erforderliche Abstand zu den entlehnten eigenpersönlichen Zügen des benutzten Werkes kann auch dadurch gegeben sein, dass das neue Werk aufgrund eigenschöpferischen Schaffens einen so großen Abstand hält, dass das neue Werk seinem Wesen nach als selbständig anzusehen ist (…BGH aaO 193; BGH WRP 2000, 1243, 1244 - Mattscheibe).
  • BGH, 16.06.1994 - I ZR 24/92

    "Folgerecht bei Auslandsbezug"; Voraussetzungen des Folgerechtsanspruchs des …

    Auszug aus OLG München, 30.01.2003 - 29 U 3278/02
    a) Im Streitfall ist unbeschadet dessen, dass das Badeszene-Foto auf Mallorca aufgenommen wurde, das deutsche Urheberrechtsgesetz als Recht des Schutzstaates, d.h. des Staates, für dessen Gebiet Immaterialgüterrechtsschutz in Anspruch genommen wird (vgl. BGHZ 126, 252, 255 - Folgerecht bei Auslandsbezug), anwendbar.
  • BGH, 04.11.1966 - Ib ZR 77/65

    Rechtmäßigkeit des Vertriebs eines Produkts - Ähnlichkeit zu einem …

    Auszug aus OLG München, 30.01.2003 - 29 U 3278/02
    Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte auch auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 04.11.1966 - Ib ZR 77/95 = GRUR 1967, 315 - skai-cubana.
  • RG, 28.04.1942 - I 4/42

    1. Welche Anforderungen sind an den Rechtsbegriff der freien Benutzung zu …

    Auszug aus OLG München, 30.01.2003 - 29 U 3278/02
    Der vorliegende Fall liegt, wie das Landgericht (UA S. 14-15) zutreffend dargelegt hat, anders als der dem Urteil des Reichsgerichts vom 28.04.1942 -14/42 = RGZ 169, 109, auf das sich die Beklagte beruft, zugrunde liegende Fall.
  • OLG Hamburg, 04.12.2014 - 5 U 72/11

    Urheberrechtsschutz: Freie Benutzung eines Lichtbildwerkes durch entstellende …

    Dies unterscheidet den vorliegenden Fall von dem vom Kläger angeführten Münchener Verfahren (Landgericht München - Az. 7 O 16110/01, OLG München 29 U 3278/02 = BeckRS 2003, 30304243), in dem es nicht um eine parodistische oder kritische Auseinandersetzung mit dem dort als Vorlage dienenden Foto, sondern um eine Auseinandersetzung mit dem jenem Foto zugrunde liegenden Geschehen gegangen war.
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 26.11.2002 - 3 U 23/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10432
OLG Bremen, 26.11.2002 - 3 U 23/02 (https://dejure.org/2002,10432)
OLG Bremen, Entscheidung vom 26.11.2002 - 3 U 23/02 (https://dejure.org/2002,10432)
OLG Bremen, Entscheidung vom 26. November 2002 - 3 U 23/02 (https://dejure.org/2002,10432)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    Schmerzensgeld bei Hirnschädigung durch Fehler im Geburtsmangement - Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Gynäkologie

  • Wolters Kluwer

    Ersatz materiellen und immateriellen Schadens auf Grund ärztlicher Behandlungsfehler bei der Geburt; Auslegung des Klageantrages für Mehraufwand des Betreuungsunterhaltes und des Naturalunterhaltes; Zurechnungszusammenhang zwischen Ereignis und Erwerbsausfallschaden; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schwerbehindertes Kind hat Anspruch auf Schmerzensgeld von 250.000 EUR aufgrund ärztlichen Behandlungsfehlers bei Geburt - Fehlerhafte Behandlung führte zur Hirnschädigung durch Sauerstoffmangel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1255
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.10.1992 - VI ZR 201/91

    Schmerzensgeld bei Hirnschaden aufgrund Behandlungsfehler des Geburtshelfers

    Auszug aus OLG Bremen, 26.11.2002 - 3 U 23/02
    Der Senat hält unter primärer Anknüpfung an das Ausmaß des erlittenen Gesundheitsschadens (BGHZ 120, 1, 3) [BGH 13.10.1992 - VI ZR 201/91] ein Schmerzensgeld in Höhe von EUR 250.000,- für angemessen.

    Diesem Gesichtspunkt kommt in der Bemessung kein eigenständiges Gewicht zu, wenn in Fällen der vorliegenden Art bei dem Verletzten ein Empfinden der Genugtuung durch das Schmerzensgeld nicht vorhanden ist (BGH NJW 1993, 781, 783 f.) [BGH 13.10.1992 - VI ZR 201/91].

  • OLG Braunschweig, 18.03.1999 - 1 U 64/98

    Kein Anscheinsbeweis für Arztverschulden bei Schädigung des Stimmbandnervs

    Auszug aus OLG Bremen, 26.11.2002 - 3 U 23/02
    Ein etwaiger Erwerbsausfallschaden aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Ansprüche scheitert am fehlenden Zurechnungszusammenhang dieses Schadens (BGH FamRZ 1997, 667 [OVG Hamburg 06.11.1996 - Bs IV 352/96]; VersR 2000, 636).
  • BGH, 11.05.1971 - VI ZR 78/70

    Ersatzfähigkeit von Schockschäden; Berücksichtigung eines fremden Mitverschuldens

    Auszug aus OLG Bremen, 26.11.2002 - 3 U 23/02
    Die Klägerin zu 1. behauptet nicht, eine traumatische, Krankheitswert erreichende Schädigung ihrer physischen oder psychischen Gesundheit, die auch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung einen Schmerzensgeldanspruch rechtfertigen könnte (BGH VersR 1971, 905, 906), erlitten zu haben.
  • BGH, 18.01.1983 - VI ZR 114/81

    Nicht ermöglichte Abtreibung (wrongful life)

    Auszug aus OLG Bremen, 26.11.2002 - 3 U 23/02
    Indes versagt das geltende Recht Ersatzansprüche für seelischen Schmerz, soweit dieser nicht Auswirkung der Verletzung des -- eigenen -- Körpers oder der -- eigenen -- Gesundheit ist (BGH VersR 1983, 396, 398; NJW 1989, 2317 ; OLG Oldenburg NJW 91, 2355; OLG Hamm VersR 1992, 876 [OLG Hamm 22.04.1991 - 3 U 129/85]).
  • BGH, 04.04.1989 - VI ZR 97/88

    Ersatzpflicht für psychische Beeinträchtigungen naher Angehöriger

    Auszug aus OLG Bremen, 26.11.2002 - 3 U 23/02
    Indes versagt das geltende Recht Ersatzansprüche für seelischen Schmerz, soweit dieser nicht Auswirkung der Verletzung des -- eigenen -- Körpers oder der -- eigenen -- Gesundheit ist (BGH VersR 1983, 396, 398; NJW 1989, 2317 ; OLG Oldenburg NJW 91, 2355; OLG Hamm VersR 1992, 876 [OLG Hamm 22.04.1991 - 3 U 129/85]).
  • OLG Oldenburg, 14.05.1991 - 5 U 22/91

    Schädigung der Leibesfrucht; Gesundheit der Mutter

    Auszug aus OLG Bremen, 26.11.2002 - 3 U 23/02
    Indes versagt das geltende Recht Ersatzansprüche für seelischen Schmerz, soweit dieser nicht Auswirkung der Verletzung des -- eigenen -- Körpers oder der -- eigenen -- Gesundheit ist (BGH VersR 1983, 396, 398; NJW 1989, 2317 ; OLG Oldenburg NJW 91, 2355; OLG Hamm VersR 1992, 876 [OLG Hamm 22.04.1991 - 3 U 129/85]).
  • OLG Hamm, 23.04.1997 - 3 U 10/96

    Anforderungen an den Beweis fehlender Kausalität bei festgestelltem grobem …

    Auszug aus OLG Bremen, 26.11.2002 - 3 U 23/02
    Der zugesprochene Betrag liegt im Rahmen der Größenordnung, in dem die Rechtsprechung bei vergleichbarer Beschädigung einen Ausgleich vornimmt (vgl. OLG Celle VersR 1999, 486 [OLG Celle 28.07.1997 - 1 U 19/96]; OLG Hamm VersR 1999, 488 [OLG Hamm 23.04.1997 - 3 U 10/96]; OLG Köln NJW-RR 1996, 281 [OLG Köln 12.06.1995 - 5 U 9/95]).
  • OLG Celle, 28.07.1997 - 1 U 19/96

    Haftung des Belegarztes für groben Fehler der Hebamme

    Auszug aus OLG Bremen, 26.11.2002 - 3 U 23/02
    Der zugesprochene Betrag liegt im Rahmen der Größenordnung, in dem die Rechtsprechung bei vergleichbarer Beschädigung einen Ausgleich vornimmt (vgl. OLG Celle VersR 1999, 486 [OLG Celle 28.07.1997 - 1 U 19/96]; OLG Hamm VersR 1999, 488 [OLG Hamm 23.04.1997 - 3 U 10/96]; OLG Köln NJW-RR 1996, 281 [OLG Köln 12.06.1995 - 5 U 9/95]).
  • OLG Köln, 12.06.1995 - 5 U 9/95
    Auszug aus OLG Bremen, 26.11.2002 - 3 U 23/02
    Der zugesprochene Betrag liegt im Rahmen der Größenordnung, in dem die Rechtsprechung bei vergleichbarer Beschädigung einen Ausgleich vornimmt (vgl. OLG Celle VersR 1999, 486 [OLG Celle 28.07.1997 - 1 U 19/96]; OLG Hamm VersR 1999, 488 [OLG Hamm 23.04.1997 - 3 U 10/96]; OLG Köln NJW-RR 1996, 281 [OLG Köln 12.06.1995 - 5 U 9/95]).
  • OLG Hamm, 22.04.1991 - 3 U 129/85

    Kein Schmerzensgeld für die Mutter eines behindert geborenen Kindes L

    Auszug aus OLG Bremen, 26.11.2002 - 3 U 23/02
    Indes versagt das geltende Recht Ersatzansprüche für seelischen Schmerz, soweit dieser nicht Auswirkung der Verletzung des -- eigenen -- Körpers oder der -- eigenen -- Gesundheit ist (BGH VersR 1983, 396, 398; NJW 1989, 2317 ; OLG Oldenburg NJW 91, 2355; OLG Hamm VersR 1992, 876 [OLG Hamm 22.04.1991 - 3 U 129/85]).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 17.03.2003 - 15 AR 55/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11458
OLG Karlsruhe, 17.03.2003 - 15 AR 55/02 (https://dejure.org/2003,11458)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.03.2003 - 15 AR 55/02 (https://dejure.org/2003,11458)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. März 2003 - 15 AR 55/02 (https://dejure.org/2003,11458)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Erfüllungsort für Verpflichtungen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erfüllungsort für Verpflichtungen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sowie für entsprechende Verpflichtungen der Gesellschafter

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 09.09.2002 - 1Z AR 116/02

    Erfüllungsort für haftende Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.03.2003 - 15 AR 55/02
    Nach der Anerkennung der beschränkten Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch die Rechtsprechung muss dies auch für eine BGB-Gesellschaft gelten (vgl. BayObLG, MDR 2002, 1360).

    Nach der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR müssen insoweit die gleichen Grundsätze gelten wie bei der OHG (vgl. BayObLG, MDR 2002, 1360).

  • OLG Brandenburg, 25.01.2024 - 1 AR 30/23
    Dieser Gerichtsstand ist zudem auch für den Beklagten zu 1) begründet, da für Klagen gegen den persönlich haftenden Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts der Erfüllungsort der Gesellschaftsschuld, also der Sitz der Gesellschaft, maßgebend ist (BGH…, Beschluss vom 21. Januar 2009, Az.: Xa ARZ 273/08, juris Rn. 17; OLG Schleswig, BB 2004, 462, 463; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. März 2003, Az.: 15 AR 55/02, juris Rn. 7;… Zöller/Schultzky, ZPO, 35. Auflage, § 29 Rn. 25.28).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.05.2003 - 2 W 11/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,33832
OLG Frankfurt, 09.05.2003 - 2 W 11/03 (https://dejure.org/2003,33832)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.05.2003 - 2 W 11/03 (https://dejure.org/2003,33832)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Mai 2003 - 2 W 11/03 (https://dejure.org/2003,33832)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 91a § 891
    Kosten bei Erledigung eines Vollstreckungsverfahrens

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