Rechtsprechung
| OLG Köln, 02.06.2005 - 7 U 29/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
EG-Vertrag Art. 28
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EG-Vertrag Art. 28
Nationaler Verstoß gegen harmonisiertes Gemeinschaftsrecht und Verstoß gegen Grundsatz des freien Warenverkehrs - Verjährung des gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bund haftet dänischen Schweinezüchtern für Verstoß gegen EU-Recht
- 123recht.net (Pressemeldung, 2.6.2005)
Dänische Schweinezüchter gewinnen Schadenersatzklage gegen Bund // Deutschland muss für Verstoß gegen EU-Recht haften
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unmittelbare Wirkung von Artikel 28 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag); Verletzung des Rechts von dänischen Schweinezüchtern bzw. Schlachthofgesellschaften durch nationales deutsches Recht; Verstoß gegen harmonisiertes Sekundärrecht als ...
Verfahrensgang
- LG Bonn - LG Bonn 1 O 459/00
- LG Bonn, 30.01.2004 - 1 O 459/00
- OLG Köln, 02.06.2005 - 7 U 29/04
- BGH, 12.10.2006 - III ZR 144/05
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-445/06
- EuGH, 24.03.2009 - C-445/06
- BGH, 04.06.2009 - III ZR 144/05
- OLG Köln, 15.03.2012 - 7 U 29/04
- BGH, 12.12.2013 - III ZR 102/12
- BGH, 24.07.2014 - III ZR 102/12
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- EuGH, 05.03.1996 - C-46/93
Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of …
Auszug aus OLG Köln, 02.06.2005 - 7 U 29/04
Es unterliegt keinen Zweifeln, dass die Regelung in Artikel 28 des EG-Vertrages (ex-Artikel 30) grundsätzlich unmittelbare Wirkung in dem Sinne hat, dass sie dem Einzelnen Rechte verleiht, die er unmittelbar vor den nationalen Gerichten geltend machen kann, und deren Verletzung zu einer Entschädigung führen kann (EuGH "Brasserie" NJW 1996, 1267).Eine Zumutbarkeit kann mithin zunächst frühestens für den Zeitpunkt angenommen werden, in dem der EuGH durch Urteil vom 05.03.1996 "Brasserie" (NJW 1996, 1267) die vorgelegten Fragen wie aus dieser Entscheidung ersichtlich beantwortet und damit die Voraussetzungen für eine hier erfolgversprechende Klage bejaht hatte; erst ab diesem Urteil durften die dänischen Schweinezüchter bzw. Schlachthofgesellschaften überhaupt davon ausgehen, für die von ihnen geltend gemachten Schäden einen Ersatzanspruch aufgrund des gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs haben zu können.
- EuGH, 19.11.1991 - C-6/90
Francovich und Bonifaci / Italien
Auszug aus OLG Köln, 02.06.2005 - 7 U 29/04
Es ist weiterhin davon auszugehen, dass nach der Entscheidung des EuGH in der Sache "H." vom 19.11.1991 (NJW 1992, 165) jedenfalls die richterrechtliche Begründung und die Grundzüge des gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs als bekannt vorausgesetzt werden konnten und die Klägerin bzw. die dänischen Schweinezüchter und Schlachthofgesellschaften somit von der grundsätzlich in Betracht kommenden Haftung der Beklagten Kenntnis hatten. - BGH, 24.02.1994 - III ZR 76/92
Beurteilung von Maßnahmen der Verfolgungsbehörde im Bußgeldverfahren im …
Auszug aus OLG Köln, 02.06.2005 - 7 U 29/04
Allerdings kann Rechtsunkenntnis im Einzelfall bei unsicherer oder zweifelhafter Rechtslage den Verjährungsbeginn hinausschieben (BGH NJW 1994, 3162).
- BGH, 09.10.2003 - III ZR 342/02
Ausscheiden des Staatshaftungsanspruchs wegen anderweitiger Ersatzmöglichkeiten; …
Auszug aus OLG Köln, 02.06.2005 - 7 U 29/04
Hierzu ist zunächst festzustellen, dass es nunmehr höchstrichterlicher Rechtsprechung entspricht, dass unter den Voraussetzungen des § 839 Abs. 3 BGB auch eine Ersatzpflicht nach dem gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruch nicht eintritt, die Vorschrift mithin auch auf den gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruch anzuwenden ist (BGH NJW 2004, 1241). - EuGH, 13.12.2001 - C-324/99
BEI EINER VERBRINGUNG VON ABFÄLLEN ZU IHRER BESEITIGUNG IN EINEN ANDEREN …
Auszug aus OLG Köln, 02.06.2005 - 7 U 29/04
Diese Harmonisierung hat vielmehr zur Folge, dass alle mitgliedstaatlichen nationalen Maßnahmen diesem harmonisierten Recht unterworfen sind und sich deren Zulässigkeit sowie Rechtmäßigkeit allein anhand des harmonisierten Sekundärrechts beurteilt (EuGH "DaimlerChrysler" EuR 2001, 881); ein inhaltlicher Rückgriff auf den allgemeinen Prüfungsmaßstab des Artikels 28 des EG-Vertrages verbietet sich insoweit, als diese allgemeine und grundsätzliche Regelung durch Richtlinien ihre konkrete, harmonisierte Ausgestaltung erfahren hat. - BGH, 26.01.1984 - I ZR 195/81
Intermarkt II
Auszug aus OLG Köln, 02.06.2005 - 7 U 29/04
Der geltend gemachte Schaden - entgangener Gewinn je Schwein wegen Abstandnahme von den Produktionsbedingungen des Male-Pig-Projekt's - beruhte nicht etwa auf einer abgeschlossenen Verletzungshandlung im Jahre 1993 mit sich fortlaufend oder wiederholt (weiter) entwickelnden Schadensfolgen; es handelte sich auch nicht um wiederholte oder fortgesetzte Handlungen, bei der die Verjährung mit der Beendigung jeder einzelnen schadensstiftenden Handlung beginnt (vgl. dazu etwa BGH NJW 1985, 1023). - BGH, 28.01.1993 - III ZR 127/91
Entschädigungsanspruch bei Nichtumsetzung von Gemeinschaftsrecht in nationales …
Auszug aus OLG Köln, 02.06.2005 - 7 U 29/04
Im damaligen Zeitraum nämlich hatte der Bundesgerichtshof in seinem Vorlagebeschluss vom 28.01.1993 "Brasserie" (WM 1993, 707) dem EuGH u.a. die Fragen vorgelegt, ob der gemeinschaftsrechtliche Staatshaftungsanspruch im Rahmen der nationalen Rechtsordnung den gleichen Beschränkungen unterliege wie bei einem Verstoß eines innerstaatlichen Gesetzes gegen höherrangiges innerstaatliches Recht, ob ein Entschädigungsanspruch davon abhängig sei, dass die verantwortlichen Amtsträger ein Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) treffe, ob der gemeinschaftsrechtliche Staatshaftungsanspruch nur den Ersatz für die Verletzung von bestimmten Individualrechtsgütern oder aber auch den entgangenen Gewinn erfasse und ob schließlich die Entschädigungspflicht von der Feststellung des EuGH abhängig sei, dass das nationale Recht gegen höherrangiges Gemeinschaftsrecht verstoßen habe. - EuGH, 12.11.1998 - C-102/96
Kommission / Deutschland - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien …
Auszug aus OLG Köln, 02.06.2005 - 7 U 29/04
Die Kommission erhob daher am 26.03.1996 gegen die Beklagte Klage beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH), der mit Urteil vom 12.11.1998 einen Verstoß der Beklagten gegen Gemeinschaftsrecht feststellte; auf das ergangene Urteil des EuGH (Rechtsache C-102/96) wird Bezug genommen. - LG Bonn, 30.01.2004 - 1 O 459/00
Auszug aus OLG Köln, 02.06.2005 - 7 U 29/04
Auf die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 30.01.2004 - 1 O 459/00 - wird unter teilweiser Abänderung dieses Urteils der Klageanspruch dem Grunde nach insgesamt für gerechtfertigt erklärt.
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 21.02.2005 - 3 W 105/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rechtsportal.de
Rechtsfolgen des Erlasses eines Versäumnisurteils im schriftlichen Vorverfahren vor Ablauf der Frist zur Verteidigungsanzeige
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 19.01.2005 - 10 O 491/04
- OLG Koblenz, 21.02.2005 - 3 W 105/05
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.10.1986 - VIII ZB 40/86
Versäumung der Rechtsmittelfrist durch eine geschäftsunfähige Partei; Zurechnung …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.02.2005 - 3 W 105/05
Das war jedoch nicht erforderlich, denn die Bestellung eines Prozessbevollmächtigten ist nicht formgebunden; es genügt, dass sich die Meldung des Prozessbevollmächtigten aus den Umständen ergibt, dass also irgendeine Handlung der Partei oder des Vertreters dem Gericht die Kenntnis hiervon vermittelt (vgl. BGH NJW-RR 1986, 286; NJW 1987, 440; NJW-RR 1992, 699).Ob die Beklagte ihm zu diesem Zeitpunkt bereits Prozessvollmacht erteilt hatte, spielt insofern keine Rolle, da die Bestimmung des § 172 ZPO allein auf die Bestellung abstellt (BGH NJW 1987, 440).
- BGH, 09.10.1985 - IVb ZR 59/84
Revision gegen Klageabweisung wegen Ablauf der Einspruchsfrist gegen …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.02.2005 - 3 W 105/05
Das war jedoch nicht erforderlich, denn die Bestellung eines Prozessbevollmächtigten ist nicht formgebunden; es genügt, dass sich die Meldung des Prozessbevollmächtigten aus den Umständen ergibt, dass also irgendeine Handlung der Partei oder des Vertreters dem Gericht die Kenntnis hiervon vermittelt (vgl. BGH NJW-RR 1986, 286; NJW 1987, 440; NJW-RR 1992, 699).Dazu genügen die Entgegennahme der Klageschrift und die Übersendung des vom Prozessbevollmächtigten unterzeichneten Empfangsbekenntnisses mit der Angabe, dass dieser zur Entgegennahme der Zustellung legitimiert sei (vgl. dazu BGH NJW-RR 1986, 286).
- BGH, 22.11.1988 - VI ZR 226/87
Heilung von Zustellungsmängeln; Internationale Zuständigkeit im Gerichtsstand des …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.02.2005 - 3 W 105/05
Mit der nachträglichen Bestellung des Prozessbevollmächtigten der Beklagten wurde die Zustellung der Klageschrift ex nunc wirksam (vgl. zu § 187 BGB a. F.: BGH NJW 1989, 1154), so dass die gemäß § 276 Abs. 1 ZPO gesetzte Frist vom 02.12.2004 an lief und daher am 16.2.2004, also vor der Zustellung des Versäumnisurteils endete. - BGH, 17.04.1996 - VIII ZR 108/95
Zulässigkeit der Berufung gegen ein ein mangels Zustellung nicht existentes …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.02.2005 - 3 W 105/05
Wie ein nicht verkündetes Urteil ist das im schriftlichen Verfahren ergangene Versäumnisurteil also vor seiner Zustellung nicht existent (BGH NJW 1996, 1969, 1970). - BGH, 05.02.1992 - XII ZB 6/92
Rechtliche Wirkungen des Unterbleibens einer Zustellung eines …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.02.2005 - 3 W 105/05
Das war jedoch nicht erforderlich, denn die Bestellung eines Prozessbevollmächtigten ist nicht formgebunden; es genügt, dass sich die Meldung des Prozessbevollmächtigten aus den Umständen ergibt, dass also irgendeine Handlung der Partei oder des Vertreters dem Gericht die Kenntnis hiervon vermittelt (vgl. BGH NJW-RR 1986, 286; NJW 1987, 440; NJW-RR 1992, 699).
- OLG Stuttgart, 26.06.2026 - 2 W 23/26 Gibt dieser Rechtsanwalt sodann ein Empfangsbekenntnis mit der Angabe, zur Entgegennahme der Zustellung legitimiert zu sein, ab, liegt hierin eine konkludente Bestellung zum Prozessbevollmächtigten (BGH…, Urteil vom 9. Oktober 1985 - IVb ZR 59/84, juris Rn. 4; OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Februar 2005 - 3 W 105/05, juris Rn. 11).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 23.12.2004 - 27 U 215/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 823; BGB § 847; BGB § 254
Zur Verkehrssicherungspflicht bei einer neben dem Weg gelegenen Lichtkuppel - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Uni-Fete: Studentin stürzt durch Lichtkuppel - Land muss Schadenersatz zahlen, weil das Gelände ungesichert war
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anspruch eines Studenten gegen das Land auf Schadensersatz nach einem Unfall auf dem Universitätsgelände wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht; Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht eines Bundeslandes für in deren Eigentum stehende und öffentlich ...
Verfahrensgang
- LG Bochum, 11.09.2000 - 6 O 255/00
- OLG Hamm, 23.12.2004 - 27 U 215/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 675
- NZV 2005, 366
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 07.09.2018 - 7 U 12/17
OLG Hamm verkündet Urteil zum "Dachdeckerunfall" in Netphen
Denn es müssen umso eher Schutzmaßnahmen getroffen werden, je wahrscheinlicher die Verwirklichung einer Gefahr ist, je größer ein möglicher drohender Schaden und je einfacher die Verhütung dieses Schadens ist (OLG Hamm, Urteil vom 23.12.2004, Az. 27 U 215/00, Rn 26, juris, zu der Verkehrssicherungspflicht für nicht trittsichere Lichtkuppeln auf einem Universitätsgelände). - OLG Düsseldorf, 10.05.2017 - 21 U 201/15
Umfang der Verkehrssicherungspflicht in dem Publikumsverkehr offenstehenden …
Dabei müssen umso eher Schutzmaßnahmen getroffen werden, je wahrscheinlicher die Verwirklichung einer Gefahr ist, je größer ein möglicher drohender Schaden ist und je einfacher die Verhütung dieses Schadens ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 23.12.2004, 27 U 215/00, NJW-RR 2005, 675, 676). - AG Regensburg, 07.04.2022 - 4 C 2140/14 Dabei müssen umso eher Schutzmaßnahmen getroffen werden, je wahrscheinlicher die Verwirklichung einer Gefahr ist, je größer ein möglicher drohender Schaden ist und je einfacher die Verhütung dieses Schadens ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 23.12.2004, 27 U 215/00, NJW-RR 2005, 675, 676).
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Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 05.04.2005 - 10 WF 313/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de
ZPO § 655; BGB § 1612b Abs. 5
Der im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren ergangene Unterhaltstitel schafft einen gerichtlichen Titel über den nunmehr geschuldeten Gesamtunterhalt - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Umfang der Anpassung einer Jugendamtsurkunde an gesetzliche Neuregelung zur veränderten Kindergeldanrechnung; Materielle Überprüfung der Grundlagen der Jugendamtsurkunde im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren
Verfahrensgang
- AG Regensburg, 31.01.2005 - 51 FH 1099/00
- OLG Nürnberg, 05.04.2005 - 10 WF 313/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 212
- Rpfleger 2005, 613
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 18.11.2010 - 9 WF 319/10
Vollstreckung vor dem 01.09.2009 errichteter Vollstreckungstitel
Es entspricht zudem einem allgemeinen Grundsatz, dass bei Abänderung eines Titels die Abänderung den vorhergehenden Titel ersetzt, was beispielsweise in einem späteren weiteren Abänderungsverfahren zu beachten ist (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 816, 817; OLG Nürnberg JAmt 2005, 325).
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