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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 27.09.2005

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 17.02.2005 - 7 U 168/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,13765
OLG Schleswig, 17.02.2005 - 7 U 168/03 (https://dejure.org/2005,13765)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17.02.2005 - 7 U 168/03 (https://dejure.org/2005,13765)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17. Februar 2005 - 7 U 168/03 (https://dejure.org/2005,13765)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Bemessung der Betriebsgefahr gegenüber der Tierhalterhaftung im öffentlichen Straßenverkehr

  • Judicialis

    StVG a.F. § 7; ; StVG a.F. § 17; ; StVG a.F. § 18; ; BGB § 847; ; BGB § 833; ; ZPO § 531

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kfz-Betriebsgefahr versus Pony-Tiergefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hippologie.net (Kurzinformation)

    Sicherer Weidezaun

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mindestanforderungen an die Hütesicherheit einer Pferdeweide; Zusammenstoß zwischen einem Kraftfahrzeug und einem Großtier auf der Fahrbahn; Zurücktreten der einfachen Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges hinter die Tiergefahr; Schmerzensgeldbemessung bei ...

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.07.2004 - IX ZR 482/00

    Unterbrechung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen durch Zahlungen des …

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.02.2005 - 7 U 168/03
    Zwar kann (vgl. BGH ZfS 2005, S. 10 f.) die Zahlung des Haftpflichtversicherers grundsätzlich ein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis zu Lasten des Versicherungsnehmers auch für den Teil der Ansprüche darstellen, für den der Versicherer nicht einzustehen hat, weil er die Deckungssumme übersteigt.
  • OLG Schleswig, 09.10.2009 - 4 U 149/08

    Auslegung einer Prozessvereinbarung; Höhe des Schmerzensgeldes bei hoher …

    EUR 600, 00 (Kapitalwert ca. EUR 160.000,00 bei Verzinsung von 4 % = EUR 460.000,00) zugesprochen hat und des Schleswig Holsteinischen Oberlandesgerichts OLGR 2005, 717 (= SchlHA 2006, 165 - 167), das ein Schmerzensgeldkapital von EUR 332.340,00 nach dem Unfall eines 18-Jährigen 1998 mit anschließender Tetraplagie zuerkannt hat.
  • OLG Düsseldorf, 11.02.2008 - 1 U 128/07

    Schadensersatz bei Pflegebedürftigkeit des jugendlichen Unfallopfers; Abgeltung …

    Dabei hat sich der Senat auch an der Entscheidung des OLG Schleswig vom 17. Februar 2005 (OLGR 2005, 717, zitiert bei Jaeger/Luckey, Schmerzensgeld, 4. Auflage, Rdnr. E 1494) in Abgrenzung von den Entscheidungen OLG Brandenburg, Urteil vom 30. Januar 2001 (…VRS 101, 345, zitiert bei Jaeger/Luckey, Rdnr. E 1495) sowie LG München, Urteil vom 29. März 2001 (…NJW-RR 2001, 1246, zitiert bei Jaeger/Luckey, Rdnr. E 1496) orientiert.
  • LG Lüneburg, 14.02.2008 - 5 O 74/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit ausgebrochenem Vieh

    (OLGR Schleswig 2005, 717) Eine schuldhafte Erhöhung der Tiergefahr resultiert hier daraus, dass die Einzäunung der Weide nicht hütesicher war.
  • AG Köln, 02.11.2022 - 261 C 118/22
    Denn im Rahmen der Abwägung der Verursachungsbeiträge tritt die einfache Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs bei einer Kollision mit einem Großtier im öffentlichen Verkehrsraum grundsätzlich vollständig hinter die Tiergefahr zurück (Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 17.2.2005, Az: 7 U 168/03; vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 9.5.2016, Az: 20 U 43/15).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.09.2005 - 3 U 143/02   

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https://dejure.org/2005,5763
OLG Köln, 27.09.2005 - 3 U 143/02 (https://dejure.org/2005,5763)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.09.2005 - 3 U 143/02 (https://dejure.org/2005,5763)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. September 2005 - 3 U 143/02 (https://dejure.org/2005,5763)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Autonome Auslegung der CMR Spedition zu festen Kosten als Beförderungsvertrag im Sinne der CMR und Drittschadensliquidation

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    CMR Art. 1 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1
    Autonome Auslegung der CMR Spedition zu festen Kosten als Beförderungsvertrag im Sinne der CMR und Drittschadensliquidation

  • Judicialis

    CMR Art. 1 Abs. 1; ; CMR Art. 13 Abs. 1

  • rabüro.de

    Grenzüberschreitender Straßentransport: Zur Drittschadensliquidation durch den Empfänger

  • rechtsportal.de

    CMR Art. 1 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1
    Transportrecht - Autonome Auslegung der CMR; Spedition zu festen Kosten als Beförderungsvertrag im Sinne der CMR und Drittschadensliquidation

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz gegen den Transporteur wegen Verlust der Ware; Internationale Zuständigkeit eines Gerichts; Berechnung des Versicherungswertes bei einer Transportversicherung; Voraussetzungen für die Anwendung derÜbereinkommen über den Beförderungsvertrag im ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.11.2003 - I ZR 102/02

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Verlust von Transportgut

    Auszug aus OLG Köln, 27.09.2005 - 3 U 143/02
    Im Übrigen hindert die Erhebung einer negativen Feststellungsklage in einem international zuständigen Staat nicht die Erhebung der Leistungsklage in einem anderen international zuständigen Staat (vgl. BGH TranspR 2004, 74).
  • BGH, 09.11.1981 - II ZR 197/80

    Verschulden des Schiffsführers an der Ladungsuntüchtigkeit seines Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Köln, 27.09.2005 - 3 U 143/02
    Ist nicht der Empfänger der Ware durch den Verlust oder die Beschädigung geschädigt, sondern der Absender bzw. Verkäufer, so folgt die Befugnis des Empfängers, trotzdem den Wertersatz verlangen zu können, aus dem allgemeinen, auch im CMR-Haftpflichtprozess geltenden Grundsatz, dass der Berechtigte immer dann für den einem Dritten entstandenen Schaden Ersatz verlangen kann, wenn seine Interessen mit denen des Dritten - etwa aufgrund eines Speditions-, Fracht- oder Kaufvertrages - so verknüpft sind, dass sie die Wahrnehmung der Drittinteressen durch den Anspruchsinhaber rechtfertigen (vgl. Thume, Transportrecht 2005, 225, 226; zur Zulässigkeit der Drittschadensliquidation durch den Empfänger für den Absender vgl. BGH NJW 1982, 992, 993; BGH Transportrecht 1984, 283, 285;… Koller, Transportrecht, Art. 13 CMR Rdz. 5).
  • OLG Hamm, 14.06.1999 - 18 U 217/98

    Streitigkeiten aus einer der CMR unterliegenden Beförderung von Waren i.R.e. …

    Auszug aus OLG Köln, 27.09.2005 - 3 U 143/02
    Wenn der Spediteur zu festen Kosten auf eigene Kosten tätig wird, spricht dies für ein eigenes Interesse an der Beförderung; seine Tätigkeit ist der des Frachtführers so weit angenähert, dass kein Grund besteht, ihn anders als einen Frachtführer zu behandeln (vgl. Piper, Transportrecht 1990, 357, 358; im Ergebnis ebenso OLG München Transportrecht 1997, 33, 34; OLG Hamm VersR 2000, 519).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 183/05

    Begriff des Beförderungsvertrages; Maßgebliches Recht für die Fixkostenspediton

    Auf die Berufung der Klägerinnen hat das Berufungsgericht die Beklagte antragsgemäß verurteilt (OLG Köln TranspR 2007, 316).
  • OLG Nürnberg, 04.02.2009 - 12 U 1445/08

    Begriff des qualifizierten Verschuldens des Frachtführers; Umfang des …

    Dem Geschädigten steht deshalb auch bei qualifiziertem Verschulden des Schädigers die Schadensberechnung nach Art. 23 Nr. 1 und 2 CMR (bzw. § 429 HGB) offen (OLG München TranspR 1998, 353; OLG Stuttgart TranspR 2002, 23; OLG Düsseldorf TranspR 2003, 343; ohne nähere Begründung auch OLG Karlsruhe OLGR 2006, 229; OLG Köln TranspR 2007, 316; OLG Koblenz VersR 2007, 1009).
  • LG Saarbrücken, 27.06.2018 - 17 HKO 9/16

    Internationaler Straßengüterverkehr: Schadenersatzanspruch bei Warenverlust

    Ebenso hatte bereits das OLG Köln in seinem Urteil vom 27.9.2005 ausgeführt, dass die autonome Auslegung des Art. 13 Abs. 1 CMR ergibt, dass der Empfänger Schadensersatzansprüche aus dem Beförderungsvertrag gegen den Frachtführer im Wege der Drittschadensliquidation geltend machen kann, auch wenn das ergänzend anzuwendende nationale (hier: französische) Recht das Institut der Drittschadensliquidation nicht kennt (OLG Köln, Urteil vom 27. September 2005 - 3 U 143/02 -, juris).
  • LG Krefeld, 22.01.2008 - 12 O 114/06

    Schadensersatz zwischen zwei britischen Unternehmen wegen des Verlustes von …

    Ein "carrier" i.S.d. Art. 1 Abs. 1 CMR ist danach auch der Spediteur, der zu festen Kosten und auf eigene Rechnung tätig wird, auch wenn das ergänzend anzuwendende nationale Recht keine dem § 459 HGB (Fixkostenspediteur) entsprechende Regelung kennt und die nationale Rechtsprechung die Ansicht ablehnt, dass ein solcher Spediteur der CMR unterworfen ist (vgl. OLG Köln, TranspR 2007, 316, 318 f. für das französische Recht).

    Auf Grund einer autonomen Auslegung des CMR gelten die Grundsätze der Drittschadensliquidation auch im CMR-Haftpflichtprozess (vgl. OLG Köln, TranspR 2007, 316, 318 für das Verhältnis Empfänger/Absender).

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