Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 12.07.2005 - 20 W 63/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 5 Abs 1 ErbbauV, § 7 Abs 1 S 1 ErbbauV, § 7 Abs 3 ErbbauV
Erbbaurecht: Anspruch auf Zustimmung zur Übertragung des Erbbaurechtes auf eine GmbH & Co. KG - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ErbbauVO § 5 Abs. 1 § 7 Abs. 1 S. 1, Abs. 3
Verweigerung einer nach § 5 Abs. 1 ErbbauVO als Inhalt des Erbbaurechts vereinbarte Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Übertragung eines Erbbaurechtes auf eine GmbH & Co. KG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Voraussetzungen für eine gerichtliche Ersetzung der Zustimmung zur Übertragung eines Erbbaurechts; Einbringung eines Erbbaurechts in eine GmbH & Co KG als eine zustimmungsbedürftige Veräußerung des Erbbaurechts im Sinn des § 5 Abs. 1 ErbbauVO; Möglichkeit der Übertragung ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Personenhandelsgesellschaft kann Erbbaurecht erwerben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Veräußerung an GmbH
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 05.02.2003 - 301 C 1437/02
- LG Frankfurt/Main, 15.01.2004 - 9 T 142/03
- OLG Frankfurt, 12.07.2005 - 20 W 63/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 387
- NZM 2005, 919
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.01.1996 - V ZR 269/94
Erwerb des Erbbaurechts durch einen von mehreren Miteigentümern des Grundstücks
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2005 - 20 W 63/04
Die Entscheidung des BGH - Urt. vom 12.01.1996 -V ZR 269/94- (NJW-RR 1996, 466 ), auf die sich die Antragsgegnerin berufen hat, steht dem nicht entgegen. - BayObLG, 29.06.1988 - BReg. 2 Z 164/87
Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme eines Verwalters auf Erteilung oder …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2005 - 20 W 63/04
Für den der Regelung des § 7 Abs. 1 Satz 1 ErbbauVO vergleichbaren Fall der Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung eines Wohnungseigentums nach § 12 WEG ist anerkannt, dass die bei einem Erwerb durch eine GmbH allgemein verbundenen Risiken und frühere schlechte Erfahrungen mit dieser Gesellschaftsform als wichtiger Grund für eine Versagung der Zustimmung nicht ausreichen (BayObLG NJW-RR 1988, 1425;… Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 12 Rdnr. 32;… Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 12, Rdnr. 8;… Weitnauer: WEG, 9. Aufl., § 12, Rdnr. 10).
- OLG München, 18.11.2020 - 34 Wx 315/19
Zustimmung zur Veräußerung eines Erbbaurechts
Rn. 33 Der Anspruch auf eine Zustimmung trägt dem in § 1 Abs. 1 ErbbauG normierten, nicht ausschließbaren oder einschränkbaren Grundsatz der freien Veräußerlichkeit des Erbbaurechts Rechnung (OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 387/388; OLG Hamm FGPrax 2008, 8). - OLG Hamm, 09.07.2007 - 15 W 84/07
Ausreichender Grund zur Verweigerung der Zustimmung zur Erbbaurechtsveräußerung
Dies würde im Ergebnis bedeuten, dass ein für eine natürliche Person bestelltes Erbbaurecht nicht auf eine juristische Person mit eingeschränkter Haftung oder eine Personenhandelsgesellschaft in der Form der GmbH & Co. KG übertragen werden könnte und zwar generell, ohne Würdigung der Umstände des Einzelfalles, obwohl das Erbbaurecht auf eine Personenhandelsgesellschaft übertragen werden soll, die eine gesetzlich anerkannte Rechtsform besitzt (so auch OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 387 = OLG-Report 2006, 229; für den vergleichbaren Fall der Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung eines Wohnungseigentums nach § 12 WEG bei einem Erwerb durch eine GmbH: BayObLG … - OLG München, 19.01.2015 - 34 Wx 283/12
Erbbaurecht: Veräußerung des Erbbaurechts an eine Projektgesellschaft bei …
Dies trägt dem in § 1 Abs. 1 ErbbauRG normierten, nicht ausschließbaren oder einschränkbaren Grundsatz der freien Veräußerlichkeit des Erbbaurechts Rechnung (OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 387/388; OLG Hamm FGPrax 2008, 8).Relevantes Kriterium im Rahmen der Prüfung der Persönlichkeit ist neben der Zuverlässigkeit auch die Leistungsfähigkeit des Erwerbers (OLG Hamm NJW-RR 2008, 605;… MüKo/von Oefele BGB 5. Aufl. § 7 ErbbauRG Rn. 7;… von Oefele/Winkler Handbuch des Erbbaurechts 5. Aufl. Rn. 4.215;… Ingenstau/Hustedt Kommentar zum Erbbaurecht 10. Aufl. § 7 Rn. 18;… Räfle Erbbaurechtsverordnung § 7 Rn. 7), wobei es für zulässig gehalten wird, bei einer nicht hinreichenden Leistungsfähigkeit die Voraussetzungen für die Zustimmung durch Stellung einer ausreichenden Sicherheit zu schaffen (OLG Hamm FGPrax 2008, 8; OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 387, 388; Staudinger/Rapp BGB Neubearb.
- OLG Köln, 25.02.2014 - 2 Wx 38/14
Zulässigkeit der Beschwerde eines nicht vertretungsbefugten …
Rn. 41 Eine Beeinträchtigung bzw. Gefährdung des Zwecks ist anzunehmen, wenn die Verpflichtungen aus dem Erbbaurechtsvertrag nicht an den Erwerber weitergegeben werden (OLG Frankfurt, NJW-RR 2006, 387).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 23.08.2005 - 15 U 37/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
CMR-Frachtgeschäft: Haftungsbegrenzung für Zinsschäden nach internationalem Recht; höhere Verzugszinsen nach nationalen Vorschriften bei qualifiziertem Verschulden; Verzugsbegründung bei wiederholter Fristverlängerung; angemessener Zeitraum für eine unverzügliche ...
- rechtsportal.de
Höhe der Verzugszinsen beim CMR-Frachtgeschäft; Begriff der unverzüglichen Klagerücknahme
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung von anteiligen Frachtkosten bei einer Lieferung "Frei-Haus" für die Berechnung eines Schadens anhand des Marktpreises im internationalen Beförderungsrecht; Sperrwirkung der begrenzten Haftung für Zinsschäden nach internationalem Recht gegenüber dem ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 31.07.2003 - 15 O 85/02
- OLG Karlsruhe, 23.08.2005 - 15 U 37/03
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OLG München, 12.03.2004 - 29 W 2840/03
Kostentragungspflicht nach Klagerücknahme
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2005 - 15 U 37/03
Rn. 36 b) Soweit die Klage teilweise zurückgenommen wurde (wegen der Teilzahlung der Beklagten von 31.200,40 Euro), ist der Anlass zur Einreichung der Klage vor Rechtshängigkeit weggefallen im Sinne von § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO a. F. Die Vorschrift ist auch dann anwendbar, wenn - wie hier - der Klageanlass schon vor Anhängigkeit entfallen ist (vgl. OLG München, OLGR 2004, 218). - OLG Brandenburg, 12.03.2003 - 13 W 1/03
Kostentragungspflicht bei Klagerücknahme - Zum Begriff der "Unverzüglichkeit"
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2005 - 15 U 37/03
Unter diesen Umständen sieht der Senat die Frist von zwei Wochen und sechs Tagen bis zum Eingang der Teil-Rücknahme bei Gericht noch als "unverzüglich" an (vgl. zur Berücksichtigung des erforderlichen Zeitaufwands bei der Bearbeitung durch einen Rechtsanwalt auch OLG Brandenburg, MDR 2003, 951, 952). - OLG Düsseldorf, 04.04.2003 - 9 W 12/03
Schweigen auf eine Mitteilung des Gerichts als konkludente Erledigungserklärung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2005 - 15 U 37/03
Unter den gegebenen Umständen ist die Erklärung des Klägervertreters im Schriftsatz vom 05.07.2002 - insbesondere im Hinblick auf die Regelung in § 269 Abs. 3 S. 3 a. F. ZPO - als Teil- Rücknahme zu interpretieren (…vgl. Zöller/Vollkommer, Zivilprozessordnung, 24. Auflage 2004, § 91 a ZPO, Rn. 42; OLG Düsseldorf, MDR 2003, 1013).
- AG Bad Segeberg, 12.03.2014 - 17a C 209/13
Schuldnerverzug: Verzugsschadensersatz hinsichtlich Mahnkosten und Einholung …
Allerdings wird weit verbreitetet die Auffassung vertreten, § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO sei auch dann anwendbar, wenn der Anlass zur Einreichung der Klage vor Anhängigkeit weggefallen und dem Kläger dies bei Einreichung der Klage ohne Verschulden unbekannt gewesen ist (OLG Hamm, Beschl. v. 23.01.2008 - 7 W 4/08, juris Rn. 12; OLG Jena, Beschl. v. 03.06.2011 - 4 W 248/11, juris Rn. 5; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 23.01.2012 - 6 W 92/11, NJW 2012, 1273, 1374 [richtig: NJW 2012, 1373, 1374 - d. Red.] ; OLG Karlsruhe, Urt. v. 23.08.2005 - 15 U 37/03, OLGR 2006, 229 ff.; OLG Köln, Beschl. v. 10.09.2003 - 2 W 85/03, OLGR 2004, 79, 81; OLG München, Beschl. v. 12.03.2004 - 29 W 2840/03, OLGR 2004, 218 f.; LG Berlin, Urt. v. 25.03.2003 - 64 S 422/02; LG Berlin, Beschl. v. 12.09.2003 - 64 T 81/03, GE 2003, 1493; LG Berlin, Beschl. v. 31.07.2009 - 29 O 320/09, GE 2009, 1193; LG Berlin, Beschl. v. 24.01.2013 - 63 T 8/13, GE 2013, 357, juris Rn. 6; LG Bonn, Beschl. v. 21.01.2005 - 6 T 1/05, NJOZ 2005, 1567, 1568; LG Düsseldorf, Beschl. v. 19.11.2002 - 24 T 101/02, NJW-RR 2003, 213 f.; LG Karlsruhe, Beschl. v. 03.03.2009 - 11 T 327/08, ZMR 2010, 715 f.; AG Brandenburg, Beschl. v. 22.01.2009 - 31 C 257/08, RdE 2009, 193, juris Rn. 9 f.; AG Bremen, Beschl. v. 05.09.2003 - 7 C 145/03, juris Rn. 9; AG Lichtenberg, Beschl. v. 28.02.2013 - 6 C 16/13, GE 2013, 625; AG Schöneberg, Beschl. v. 06.03.2006 - 6 C 28/06, GE 2006, 583; AG Schöneberg, Beschl. v. 26.06.2007 - 3 C 112/07; AG Spandau, Urt. v. 20.11.2002 - 4 C 217/02, MDR 2003, 584, 585; AG Wedding, Beschl. v. 16.10.2006 - 20 C 172/06; Wieczorek/Schütze/Assmann, ZPO, 2010, § 269 Rn. 98; MünchKommZPO-Becker-Eberhard, 4. Aufl. 2013, § 269 Rn. 61; Deckenbrock/Dötsch, MDR 2004, 1214, 1216 f.; Elzer, NJW 2002, 2006, 2008; Erbacher, Klagerücknahme vor Rechtshängigkeit?, Diss. - OLG Nürnberg, 04.02.2009 - 12 U 1445/08
Begriff des qualifizierten Verschuldens des Frachtführers; Umfang des …
Dem Geschädigten steht deshalb auch bei qualifiziertem Verschulden des Schädigers die Schadensberechnung nach Art. 23 Nr. 1 und 2 CMR (bzw. § 429 HGB) offen (OLG München TranspR 1998, 353; OLG Stuttgart TranspR 2002, 23; OLG Düsseldorf TranspR 2003, 343; ohne nähere Begründung auch OLG Karlsruhe OLGR 2006, 229; OLG Köln TranspR 2007, 316; OLG Koblenz VersR 2007, 1009). - OLG Hamm, 21.08.2025 - 18 U 101/20
Beweislastverteilung bei Ablieferung an einem vertraglich nicht vereinbarten Ort
Darüber hinaus stehen der Klägerin aufgrund der qualifizierten Haftung der Beklagten (s. unter Ziff. II.) Zinsen vom Verzugseintritt, hier ebenfalls am 10.4.2019, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu, soweit sich daraus gem. §§ 286, 288 Abs. 1 S. 2 BGB (hier also seit dem 1.1.2023) eine höhere Verzinsung ergibt (…u.a. BeckOGK/Motter, Art. 27 CMR, Rn. 14; s.a. OLG Karlsruhe, Urt. vom 23.8.2005, Az. 15 U 37/03, BeckRS 2006, 237 unter Ziff. 3. b).
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