Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 27.07.2006 - 7 U 208/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Unfallversicherung: Leistungsfreiheit bei Tod durch Ertrinken
- Judicialis
AUB 61 § 3 Abs. 4; ; AUB 94 § 2 I Nr. 1
- IWW
- ra.de
- RA Kotz
Unfallversicherung: Tod durch Ertrinken als Unfalltod
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AUB 61 § 3 Abs. 4; AUB 94 § 2 Abs. 1 Nr. 1
Zum Leistungsanspruch aus Unfallversicherung bei Tod durch Ertrinken - Prüfung der Unfallmerkmale; Beweislast - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für den Anspruch eines Versicherungsnehmers und Bezugsberechtigten im Todesfall auf Leistungen aus einer Unfallversicherung ; Anforderungen an das Vorliegen eines Unfalls im Sinne der Versicherungsbedingungen ; Voraussetzungen für die Zulassung einer ...
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Unfallversicherung - Tod durch Ertrinken ist regelmäßig Unfalltod
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 05.10.2005 - 18 O 104/05
- OLG Stuttgart, 27.07.2006 - 7 U 208/05
Papierfundstellen
- VersR 2007, 1363
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.06.1977 - IV ZR 128/75
Feststellung der Eintrittspflicht des Unfallversicherers - Unfall als Ursache für …
Auszug aus OLG Stuttgart, 27.07.2006 - 7 U 208/05
Ursachen die zum Ertrinken geführt haben, sind im Rahmen der Ausschlusstatbestände der §§ 3 Abs. 4 AUB 61 bzw. 2 I Nr. 1 AUB 94 zu prüfen (im Anschluss an BGH VersR 1977, 736).Er braucht jedoch nicht die Ursachen und den Verlauf des Unfalls zu beweisen, es genügt die Schilderung von Geschehensabläufen, die den Unfallbegriff der maßgeblichen Versicherungsbedingungen erfüllen (BGH VersR 1977, 736).
Das Eindringen von Wasser in den Kehlkopf stellt das von außen auf den Körper wirkende Ereignis dar, das den Tod unmittelbar verursacht (BGH VersR 1977, 736;… Prölss/Martin/Knappmann, Versicherungsvertragsgesetz, 27. Aufl., § 1 AUB 94 Rn. 9;… Eichelmann a.a.O.;… teilweise abweichend: Grimm, Unfallversicherung, 3. Aufl., § 1 AUB Rn. 33, 34, wonach ein Unfall durch Ertrinken nur angenommen werden könne, wenn die zum Ertrinken führende Kausalkette bereits vorher in einer für den Versicherten unausweichbaren Weise mit einem Geschehen außerhalb des Körpers begonnen habe).
- BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
Auszug aus OLG Stuttgart, 27.07.2006 - 7 U 208/05
Vielmehr genügt im Rahmen der nach § 286 ZPO vorzunehmenden Beweiswürdigung eine Gewissheit für die Überzeugungsbildung des Gerichts, die vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245, 256 und ständig). - BGH, 10.01.1957 - II ZR 162/55
Unfallversicherung. Sittenwidrige Zuwendung der Bezugsberechtigung
Auszug aus OLG Stuttgart, 27.07.2006 - 7 U 208/05
a) In der Rechtsprechung und Literatur wird fast einhellig die Auffassung vertreten, bei der Prüfung der Unfallvoraussetzungen komme es ausschließlich auf dasjenige Ereignis an, das den Schaden unmittelbar ausgelöst hat, nicht aber auf dessen einzelne Ursachen, die nur im Rahmen der Ausschlussklauseln eine Rolle spielen können (BGHZ 23, 76, 80 = VersR 1957, 90; Eichelmann VersR 1972, 411).
- BGH, 18.01.2012 - IV ZR 116/11
Private Unfallversicherung: Tod durch Ertrinken; Darlegungs- und Beweislast
Rn. 7 Diese Grundsätze, die auch das Berufungsgericht zugrunde gelegt hat, entsprechen der einheitlichen Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. OLG Stuttgart VersR 2007, 1363, 1364; OLG Hamm VersR 1989, 242, 243; OLG Zweibrücken VersR 1984, 578;… Knappmann in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 178 Rn. 7;… Schubach/Jannsen, Private Unfallversicherung Ziff. 1 Rn. 14;… HK-VVG/Rüffer, VVG 2. Aufl. § 178 Rn. 5; Eichelmann, VersR 1972, 411, 412 f.;… ähnlich Grimm, AUB 4. Aufl. Ziff. 1 AUB 99 Rn. 33). - AG Bad Segeberg, 29.12.2011 - 17 C 294/10
Versicherungsnehmer muss für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einer …
26 Eine andere und von dem Oberlandesgericht Nürnberg in der vorgenannten Entscheidung nicht hinreichend differenziert beurteilte Frage ist, welche Umstände der Versicherungsnehmer beweisen muss, um den Eintritt eines Versicherungsfalls nachzuweisen (deutlich OLG Stuttgart, Urt. v. 27.07.2006 - 7 U 208/05, VersR 2007, 1363 ff., juris Rn. 25;… OLG Köln, Urt. v. 05.10.1989, 5 U 14/89, RuS 1989, 415 f.). - OLG Nürnberg, 19.05.2011 - 8 U 1906/10
Private Unfallversicherung: Eintrittspflicht bei Tod durch Tauchunfall
Rn. 24 Der BGH hat in einem Urteil vom 22.06.1977 (IV ZR 128/75) zur Eintrittspflicht des Unfallversicherers bei Tod durch Ertrinken folgende Grundsätze aufgestellt, die seitdem in der Rechtsprechung weitgehend anerkannt sind (z.B. OLG Stuttgart, Urteil vom 27.07.2006, Az. 7 U 208/05):.
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Rechtsprechung
| OLG Rostock, 23.10.2006 - 7 W 68/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
ZPO § 100 Abs. 1; ; ZPO § 101 Abs. 1; ; ZPO § 319; ; ZPO § 319 Abs. 1; ; ZPO § 319 Abs. 3; ; ZPO § 321; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de
ZPO § 101 Abs. 1; ZPO § 319 Abs. 1; ZPO § 321
Keine Urteilsberichtigung bei Fehlen der Kostengrundentscheidung bezüglich Streithilfe - Wolters Kluwer
Fehlen einer Kostengrundentscheidung bezüglich der Streithilfe; Begriff der "offenbaren" Unrichtigkeit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stralsund, 11.07.2006 - 6 O 205/05
- OLG Rostock, 23.10.2006 - 7 W 68/06
Papierfundstellen
- NJ 2007, 228
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BGH, 14.07.1994 - IX ZR 193/93
Wirksamkeit eines Berichtigungsbeschlusses
Auszug aus OLG Rostock, 23.10.2006 - 7 W 68/06
§ 319 Abs. 1 ZPO verlangt zunächst eine Unrichtigkeit eines Urteils im Sinne einer unrichtigen oder unvollständigen Verlautbarung des vom Gericht Gewollten; nicht abschließend geklärt ist, ob auch eine falsche Willensbildung des Gerichts im Wege des § 319 ZPO korrigiert werden kann (vgl. hierzu u. a. BGH, Urt. v. 14.07.1994, IX ZR 193/93, NJW 1994, 2832, 2833). - BGH, 02.12.2004 - IX ZR 422/99
Rechtstellung des Nebenintervenienten bei fehlender Entscheidung über seine …
Auszug aus OLG Rostock, 23.10.2006 - 7 W 68/06
Auch der BGH hat bislang in Fällen übergangener Kostenentscheidungen hinsichtlich einer Streithilfe - soweit ersichtlich - § 321 ZPO angewandt (BGH, Ergänzungsurt. v. 02.12.2004, IX 422/99, MDR 2005, 526). - BGH, 08.10.2002 - VI ZB 27/02
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Gewährung von Wiedereinsetzung in …
Auszug aus OLG Rostock, 23.10.2006 - 7 W 68/06
Eine Entscheidung, die vom Gesetz der Anfechtung entzogen ist, bleibt auch bei - irriger - Rechtsmittelzulassung unanfechtbar (st. Rspr. vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 08.10.2002, VI ZB 27/02, NJW 2003, 211 m.w.N.).
- OLG München, 16.06.2003 - 7 W 1516/03
Urteilsberichtigung bei Fehlen eines ausspruchs über die Kosten der …
Auszug aus OLG Rostock, 23.10.2006 - 7 W 68/06
Nach der - soweit ersichtlich - einhelligen Ansicht der Obergerichte verbleibt dem Streithelfer nur ein - hier jedenfalls nicht fristgerecht gestellter - Antrag auf Ergänzung des Urteils gem. § 321 ZPO, wenn das Gericht eine Entscheidung über die Kosten der Streithilfe bewusst oder unbewusst nicht getroffen hat (vgl. u.a. OLG München, Beschl. v. 16.6. 2003, 7 W 1516/03, NJW-RR 2003, 1440 für ein "bewusstes" Auslassen; OLG, Dresden, Beschl. v. 23.09.2005, 11 U 695/04, NJOZ 2006, 210 für ein "unbewusstes" Auslassen; OLG Koblenz, Beschl. v. 09.08.2002, 14 W 465/02, MDR 2002, 1338;… vgl. auch Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 319 Rn. 15;… § 321 Rn. 3;… Musielak, ZPO, 5. Auflage, § 321 Rn. 7). - OLG Koblenz, 09.08.2002 - 14 W 465/02
Kosten der Nebenintervention bei fehlendem Kostenausspruch
Auszug aus OLG Rostock, 23.10.2006 - 7 W 68/06
Nach der - soweit ersichtlich - einhelligen Ansicht der Obergerichte verbleibt dem Streithelfer nur ein - hier jedenfalls nicht fristgerecht gestellter - Antrag auf Ergänzung des Urteils gem. § 321 ZPO, wenn das Gericht eine Entscheidung über die Kosten der Streithilfe bewusst oder unbewusst nicht getroffen hat (vgl. u.a. OLG München, Beschl. v. 16.6. 2003, 7 W 1516/03, NJW-RR 2003, 1440 für ein "bewusstes" Auslassen; OLG, Dresden, Beschl. v. 23.09.2005, 11 U 695/04, NJOZ 2006, 210 für ein "unbewusstes" Auslassen; OLG Koblenz, Beschl. v. 09.08.2002, 14 W 465/02, MDR 2002, 1338;… vgl. auch Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 319 Rn. 15;… § 321 Rn. 3;… Musielak, ZPO, 5. Auflage, § 321 Rn. 7). - OLG Hamm, 04.12.2001 - 7 UF 437/01
Durchführung eines Versorgungsausgleichs im Rahmen eines Ehescheidungsverfahrens; …
Auszug aus OLG Rostock, 23.10.2006 - 7 W 68/06
Dabei ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Voraussetzungen dafür, dass eine Unrichtigkeit vorliegt, nicht überspannt werden dürfen (vgl. u.a. OLG Hamm, Beschl. v. 04.12.2001, 7 UF 437/01, MDR 2002, 602 m.w.N.). - OLG Dresden, 23.09.2005 - 11 U 695/04
Auszug aus OLG Rostock, 23.10.2006 - 7 W 68/06
Nach der - soweit ersichtlich - einhelligen Ansicht der Obergerichte verbleibt dem Streithelfer nur ein - hier jedenfalls nicht fristgerecht gestellter - Antrag auf Ergänzung des Urteils gem. § 321 ZPO, wenn das Gericht eine Entscheidung über die Kosten der Streithilfe bewusst oder unbewusst nicht getroffen hat (vgl. u.a. OLG München, Beschl. v. 16.6. 2003, 7 W 1516/03, NJW-RR 2003, 1440 für ein "bewusstes" Auslassen; OLG, Dresden, Beschl. v. 23.09.2005, 11 U 695/04, NJOZ 2006, 210 für ein "unbewusstes" Auslassen; OLG Koblenz, Beschl. v. 09.08.2002, 14 W 465/02, MDR 2002, 1338;… vgl. auch Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 319 Rn. 15;… § 321 Rn. 3;… Musielak, ZPO, 5. Auflage, § 321 Rn. 7).
- OLG Köln, 15.05.2013 - 13 U 168/12
Nachholung des Kostenausspruchs hinsichtlich der Kosten der Streithilfe im Wege …
v. 23.10.2006 - 7 W 68/06, zit. nach Juris, Rz. 5).Da der Begründung des Beschlusses auch zu entnehmen ist, dass und warum der Beklagte die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen hat und zugleich jegliche Anhaltspunkte dafür fehlen, dass von der Regel des § 101 Abs. 1 Hs. 1 ZPO abgewichen werden sollte, war der Kostentenor entsprechend zu berichtigen (so auch OLG Köln, Beschluss v. 06.03.3013 - 13 U 143/09;… OLG München, Beschluss v. 02.05.2011, a.a.O.; ebenso OLG Jena, Beschluss v. 05.03.2009 - 5 W 34/09, allerdings für einen Fall, in dem § 101 ZPO in den Gründen genannt worden war; anders OLG München, Beschluss v. 16.06.2003 - 7 W 1516/03, zit. n. Juris, Rz. 9 m. w. Nw. und OLG Rostock, Beschluss v. 23.10.2006, a.a.O., Rz. 6 f. m. w. Nw, allerdings jeweils für die Berichtigung eines Versäumnisurteils; OLG Dresden, Beschluss v. 23.09.2009 - 11 U 695/04, zit. nach Juris).
- OLG Saarbrücken, 24.02.2010 - 5 U 345/09
Frachtgeschäft: Abgrenzung von Fracht-, Lohnfuhr- und Schleppvertrag; …
Die Kosten der Nebenintervention gehören nicht zu den Kosten des Rechtsstreits, über die alleine das Landgericht entschieden hat (…BGH, Urt. v. 02.12.2004 - IX ZR 422/99 - NJW-RR 2005, 295; OLG Koblenz, MDR 2002, 1338; OLG Rostock, OLGR Rostock 2007, 116). - OLG Rostock, 28.10.2015 - 3 U 133/14
Urteilsergänzung: Unterlassene Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention
Die Abweichung muss zudem "offenbar" sein, d.h. sie muss sich aus dem Zusammenhang des Urteils oder Beschlusses selbst oder zumindest aus den Vorgängen bei seinem Erlass oder seiner Verkündung nach außen deutlich ergeben und damit auch für Dritte ohne weiteres erkennbar sein (BGH, Beschluss vom 16.04.2013, II ZR 297/11, MDR 2013, 807 m.w.N.; OLG Rostock, Beschluss vom 23.10.2006, 7 W 68/06, OLGR Rostock 2007, 116).
- BGH, 01.07.2010 - V ZR 134/09
Berichtigung eines Beschlusses aufgrund einer versehentlichen Auslassung des …
Die offenbare Unrichtigkeit des Beschlusses ist deshalb nach § 319 ZPO zu berichtigen (vgl. BGH, Beschl. v. 22. September 2009, IV ZR 128/08, AnwBl 2010, 68; OLG Koblenz BauR 2008, 1194; OLG Rostock OLGR 2007, 116). - OLG Köln, 22.09.2014 - 17 W 118/14
Festsetzung der Kosten einem Vergleich beigetretener Dritter
- OLG Jena, 05.03.2009 - 5 W 34/09
Auferlegung der Kosten eines Streithelfers; Abänderung einer Kostenentscheidung …
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