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Weitere Entscheidungen unten: OLG Koblenz, 14.07.2006 | OLG Celle, 20.12.2006

Rechtsprechung
   OLG München, 26.07.2006 - 7 U 2128/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5582
OLG München, 26.07.2006 - 7 U 2128/06 (https://dejure.org/2006,5582)
OLG München, Entscheidung vom 26.07.2006 - 7 U 2128/06 (https://dejure.org/2006,5582)
OLG München, Entscheidung vom 26. Juli 2006 - 7 U 2128/06 (https://dejure.org/2006,5582)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 311 Abs. 2; ; BGB § 249; ; BGB § 254

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 444, 311
    Gewährleistungsausschluss schließt Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss (c. i. c.) wegen schuldhaft falscher Angabe bei Vertragsverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 311 Abs. 2; BGB § 249; BGB § 254
    Kaufpreisermittlung eines Unternehmens maßgeblich auf der Grundlage des Ertrags (EBIT/EBT) im Vertragsjahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf Freigabe hinterlegter Kaufpreiszahlungen; Pflicht des Verkäufers zur Aufklärung über die für die Gewinnermittlung wesentlichen Umstände bei Verkauf eines Unternehmens; Unrichtige Angaben über Umsätze und Erträge eines Unternehmens als Sachmangel; Ermittlung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 1911
  • DNotZ 2007, 712
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 04.04.2001 - VIII ZR 32/00

    Aufklärungspflicht des Verkäufers bei der Veräußerung von GmbH-Geschäftsanteilen

    Auszug aus OLG München, 26.07.2006 - 7 U 2128/06
    (Fortführung von BGH Urteil vom 04.04.2001, NJW 2001, 2163, 2164).

    Dabei ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bei Vertragsverhandlungen der Gegner über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck vereiteln können und daher für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten konnte (BGH, Urteil vom 04.04.2001, NJW 2001, 2163, 2164; Urteil vom 06.12.1995, NJW-RR 1996, 429 unter Bejahung einer Aufklärungspflicht, wenn kurz vor Vertragschluss über 40 % des vorher üblichen Wartungsumsatzes eines Computerunternehmens durch Kündigungen entfallen sind).

    Diese Erschwerung der Bewertung des Kaufobjekts durch einen außenstehenden Interessenten, die auch durch dessen möglicherweise vorhandene Sachkunde nicht ausgeglichen wird und seine besondere Abhängigkeit von der Vollständigkeit und Richtigkeit der ihm erteilten Informationen vor allem zur Umsatz- und Ertragslage des Unternehmens rechtfertigen es, dem Verkäufer eine gesteigerte Aufklärungspflicht aufzuerlegen (BGH Urteil vom 04.04.2001, NJW 2001, 2163, 2164).

  • BGH, 05.10.1988 - VIII ZR 222/87

    Zustandekommen eines Wandelungsvertrages - Schadensersatz wegen Zusicherung von …

    Auszug aus OLG München, 26.07.2006 - 7 U 2128/06
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründen unrichtige Angaben über Umsätze und Erträge eines Unternehmens regelmäßig keinen Sachmangel im Sinne der §§ 463 S. 2, 459 Abs. 1 BGB a. F. Solche Angaben stellen auch grundsätzlich keine zusicherungsfähigen Eigenschaften eines Unternehmens im Sinne der §§ 459 Abs. 2, 463 S. 1 BGB a. F. dar, wenn sie sich nicht über einen längeren, mehrjährigen Zeitraum erstrecken und deshalb keinen verlässlichen Anhalt für die Bewertung der Ertragsfähigkeit und damit des Wertes des Unternehmens geben (BGH, Urteil vom 05.10.1988, WM 1988, 1700, 1702, Urteil vom 06.12.1995, NJW-RR 1996, 429; Urteil vom 18.03.1977, NJW 1977, 1538, 1539).

    a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 19. Mai 2006, V ZR 264/05; Urteil vom 14.01.1993, NJW 1993, 1323, 1325; Urteil vom 05. Oktober 1988, WM 1988, 1700, 1702) ist der Geschädigte hierbei so zu stellen, wie er bei Offenbarung der für seinen Vertragsentschluss maßgeblichen Umstände stünde.

  • BGH, 06.12.1995 - VIII ZR 192/94

    Pflichten des Verkäufers beim Unternehmenskauf

    Auszug aus OLG München, 26.07.2006 - 7 U 2128/06
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründen unrichtige Angaben über Umsätze und Erträge eines Unternehmens regelmäßig keinen Sachmangel im Sinne der §§ 463 S. 2, 459 Abs. 1 BGB a. F. Solche Angaben stellen auch grundsätzlich keine zusicherungsfähigen Eigenschaften eines Unternehmens im Sinne der §§ 459 Abs. 2, 463 S. 1 BGB a. F. dar, wenn sie sich nicht über einen längeren, mehrjährigen Zeitraum erstrecken und deshalb keinen verlässlichen Anhalt für die Bewertung der Ertragsfähigkeit und damit des Wertes des Unternehmens geben (BGH, Urteil vom 05.10.1988, WM 1988, 1700, 1702, Urteil vom 06.12.1995, NJW-RR 1996, 429; Urteil vom 18.03.1977, NJW 1977, 1538, 1539).

    Dabei ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bei Vertragsverhandlungen der Gegner über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck vereiteln können und daher für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten konnte (BGH, Urteil vom 04.04.2001, NJW 2001, 2163, 2164; Urteil vom 06.12.1995, NJW-RR 1996, 429 unter Bejahung einer Aufklärungspflicht, wenn kurz vor Vertragschluss über 40 % des vorher üblichen Wartungsumsatzes eines Computerunternehmens durch Kündigungen entfallen sind).

  • EGMR, 01.03.2010 - 3843/02
    Auszug aus OLG München, 26.07.2006 - 7 U 2128/06
    Der Vorsatz des Klägers ergebe sich vielmehr bereits aus den Urteilen des Landgerichts München II vom 08.05.2002 (Az: 1 HKO 4416/01) und des Oberlandesgerichts München vom 22.11.2002 (Az: 23 U 3843/02).

    Die beigezogenen Akten des Rechtsstreits G. gegen C. Beteiligungs GmbH (Az: 1 HKO 4416/01 und 23 U 3843/02 OLG München) wurden zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

  • BGH, 19.05.2006 - V ZR 264/05

    Rechtsfolgen der Verletzung von Aufklärungspflichten bei Vertragsschluss; …

    Auszug aus OLG München, 26.07.2006 - 7 U 2128/06
    a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 19. Mai 2006, V ZR 264/05; Urteil vom 14.01.1993, NJW 1993, 1323, 1325; Urteil vom 05. Oktober 1988, WM 1988, 1700, 1702) ist der Geschädigte hierbei so zu stellen, wie er bei Offenbarung der für seinen Vertragsentschluss maßgeblichen Umstände stünde.
  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 206/91

    Anwaltshaftung bei zweitem Versäumnisurteil - Darlegungslast bei …

    Auszug aus OLG München, 26.07.2006 - 7 U 2128/06
    a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 19. Mai 2006, V ZR 264/05; Urteil vom 14.01.1993, NJW 1993, 1323, 1325; Urteil vom 05. Oktober 1988, WM 1988, 1700, 1702) ist der Geschädigte hierbei so zu stellen, wie er bei Offenbarung der für seinen Vertragsentschluss maßgeblichen Umstände stünde.
  • BGH, 08.02.1995 - VIII ZR 8/94

    Zusicherung der Ertragsfähigkeit eines Unternehmens

    Auszug aus OLG München, 26.07.2006 - 7 U 2128/06
    Streitgegenständlich ist hier nicht etwa die Ertragsfähigkeit der C. GmbH, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (Urteil vom 08.02.1995, NJW 1995, 1547, 1548) Gegenstand einer Zusicherung im Sinne der §§ 459 Abs. 2, 463 BGB a.F. sein könnte.
  • BGH, 18.03.1977 - I ZR 132/75

    Anforderungen an erzielte Umsätze, Erträge und Reinertrag zur Einordnung als …

    Auszug aus OLG München, 26.07.2006 - 7 U 2128/06
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründen unrichtige Angaben über Umsätze und Erträge eines Unternehmens regelmäßig keinen Sachmangel im Sinne der §§ 463 S. 2, 459 Abs. 1 BGB a. F. Solche Angaben stellen auch grundsätzlich keine zusicherungsfähigen Eigenschaften eines Unternehmens im Sinne der §§ 459 Abs. 2, 463 S. 1 BGB a. F. dar, wenn sie sich nicht über einen längeren, mehrjährigen Zeitraum erstrecken und deshalb keinen verlässlichen Anhalt für die Bewertung der Ertragsfähigkeit und damit des Wertes des Unternehmens geben (BGH, Urteil vom 05.10.1988, WM 1988, 1700, 1702, Urteil vom 06.12.1995, NJW-RR 1996, 429; Urteil vom 18.03.1977, NJW 1977, 1538, 1539).
  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 01.06.2012 - 10/12
    Auszug aus OLG München, 26.07.2006 - 7 U 2128/06
    Die Berufungserwiderung (Seiten 10/12) beanstandet insoweit ohne Erfolg, dass die beiden Sachverständigengutachten zu erheblichen Teilen auf Buchhaltungsunterlagen, die einseitig die Rechtsauffassung der Beklagten widerspiegeln, beruhten und dass der Sachverständige bestätigt habe, dass er von den nachträglich gefertigten Unterlagen der Beklagten ausgegangen sei und nicht den Kenntnisstand am 21.12.2001 zugrunde gelegt habe.
  • EuGH - 47/64 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Faber

    Auszug aus OLG München, 26.07.2006 - 7 U 2128/06
    aa) Bei der Gewinnermittlung wurden Rechnungsbeträge gewinnerhöhend als Umsatzerlöse verbucht, obgleich die beauftragten Erzeugnisse noch nicht fertiggestellt waren bzw. sog. Teilrealisierungen der Aufträge vorlagen (Sachverständigengutachten vom 10.10.2003, Seiten 47/64).
  • RG, 10.05.1921 - 20/21

    Wiederaufnahme der öffentlichen Klage. Zum Begriff der neuen Tatsachen in § 210 …

  • BGH, 01.02.2013 - V ZR 72/11

    Haftung beim Grundstückskauf: Aufklärungspflicht über die Ertragsfähigkeit eines …

    Ein Mitverschulden des Käufers ist nämlich zu verneinen, wenn er - wie es hier die Schuldnerin unter Einschaltung von Anwälten und Unternehmensberatern getan hat - eine solche Risikoprüfung durchgeführt, der Verkäufer jedoch seine vertraglichen Informationspflichten durch die Vorlage unvollständiger Unterlagen verletzt hat (vgl. OLG München, Urteil vom 26. Juli 2006 - 7 U 2128/06, Rn. 115, juris).
  • OLG München, 03.12.2020 - 23 U 5742/19

    Täuschung über Krisenanzeichen beim Unternehmenskauf

    Ein derartiger Ausschluss (nur) der Mängelhaftung erfasst indes grundsätzlich - und auch hier - nicht die Haftung für schuldhafte Aufklärungspflichtverletzungen des Veräußerers aus c.i.c. (OLG München BeckRS 2006, 9207 Tz. 45; vgl. auch BGH NJW 1967, 1805, 1807), zumal Haftungsmilderungen im Zweifel eng auszulegen sind (…Palandt/Grüneberg, BGB, 79. Aufl. 2020, § 276 Rn. 36).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 14.07.2006 - 10 U 1685/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6794
OLG Koblenz, 14.07.2006 - 10 U 1685/05 (https://dejure.org/2006,6794)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.07.2006 - 10 U 1685/05 (https://dejure.org/2006,6794)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Juli 2006 - 10 U 1685/05 (https://dejure.org/2006,6794)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umfang der zivilrechtlichen Haftung eines Sachverständigen; Fehlerhaftigkeit eines im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens erstellten Verkehrswertgutachtens; Fehlen der wertmäßigen Berücksichtigung eines Kanalanschlusses bei den Außenanlagen in einem ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gerichtlicher Sachverständiger in der Zwangsversteigerung - Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit! (IBR 2007, 588)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 960
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren; …

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.2006 - 10 U 1685/05
    Dabei kann dahinstehen, ob - wie das Landgericht meint - der persönliche Anwendungsbereich des § 839 a BGB vorliegend nicht eröffnet ist (a.A. BGH NJW 2006, 1733 - 1734) und ob § 839 a BGB in zeitlicher Hinsicht auf Fälle anwendbar ist, in denen von dem zweiaktigen "schädigenden Ereignis" (Art. 229, § 8 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB) die Gutachtenerstellung lange Zeit vor, der gerichtliche Zuschlagsbeschluss indes erst nach der Einführung des § 839 a BGB erfolgt ist (so möglicherweise BGH NJW 2004, 3488 - 3490).
  • BGH, 20.05.2003 - VI ZR 312/02

    Haftung des mit der Ermittlung des Verkehrswerts im Zwangsversteigerungsverfahren …

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.2006 - 10 U 1685/05
    Hinzu treten muss vielmehr, dass sich der Sachverständige etwa durch nachlässige Ermittlungen zu den Grundlagen seines Auftrags oder gar durch "ins Blaue" gemachte Angaben der Gutachtenaufgabe leichtfertig entledigt und damit eine Rücksichtslosigkeit gegenüber dem Adressaten des Gutachtens und den in seinem Informationsbereich stehenden Dritten an den Tag gelegt hat, die angesichts der Bedeutung, die das Gutachten für deren Entschließungen hatte, und der von ihm in Anspruch genommenen Kompetenz als gewissenlos bezeichnet werden muss (BGH NJW 2003, 2825 m.w.N.).
  • BGH, 09.03.2006 - III ZR 143/05

    Haftung des Sachverständigen wegen Erstattung eines Wertgutachtens im …

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.2006 - 10 U 1685/05
    Dabei kann dahinstehen, ob - wie das Landgericht meint - der persönliche Anwendungsbereich des § 839 a BGB vorliegend nicht eröffnet ist (a.A. BGH NJW 2006, 1733 - 1734) und ob § 839 a BGB in zeitlicher Hinsicht auf Fälle anwendbar ist, in denen von dem zweiaktigen "schädigenden Ereignis" (Art. 229, § 8 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB) die Gutachtenerstellung lange Zeit vor, der gerichtliche Zuschlagsbeschluss indes erst nach der Einführung des § 839 a BGB erfolgt ist (so möglicherweise BGH NJW 2004, 3488 - 3490).
  • OLG München, 25.07.2019 - 1 U 4460/18

    Keine Haftung des Sachverständigen für unrichtiges Gutachten bei Beendigung des …

    In einer weiteren Entscheidung des OLG Koblenz war die wohl bejahte grundsätzliche Anwendung von § 826 BGB neben § 839a BGB nicht entscheidungserheblich (OLG Koblenz, Urteil vom 14. Juli 2006 - 10 U 1685/05 -, juris).
  • LG Aachen, 30.03.2012 - 11 O 24/12

    Anspruch auf Schadensersatz wegen potenzieller Gesundheitsschäden aufgrund eines …

    Die Voraussetzungen des für die Haftung von gerichtlich bzw. staatsanwaltschaftlich (…vgl. dazu Sprau, in: Palandt, BGB, 71. Aufl., § 839a Rn. 2;… Wurm in: Staudinger, 13. Bearb., § 839a Rn. 8;… Zimmerling, in: jurisPK-BGB, 5. Aufl., Stand: 1. Oktober 2010, § 839a Rn. 10; Kilian, ZGS 2004, 220 ) beauftragten Sachverständigen - neben § 826 BGB - ausschließlich (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 14. Juli 2006 - 10 U 1685/05 - juris, Rn. 22 u. 28) maßgebenden § 839a BGB liegen hier nicht vor, weil eine Haftung nach § 839a Abs. 2 in Verbindung mit § 839 Abs. 3 BGB ausscheidet, wenn der Geschädigte den Schaden nicht durch Gebrauch eines ihm eröffneten Rechtsbehelfs abgewendet hat.

    Auch die Voraussetzungen des neben § 839a BGB allein (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 14. Juli 2006 - 10 U 1685/05 - juris, Rn. 22 u. 28) in Betracht kommenden § 826 BGB liegen hier nicht vor, denn schon nach dem Vorbringen der Klägerin ist ein auf den Eintritt des hier geltend gemachten (Gesundheits-)Schadens bei der Klägerin bezogener Vorsatz der Beklagten als Schädigerin (…vgl. zum erforderlichen Vorsatz auch bzgl. des Schadens Sprau, in: Palandt, BGB, 71. Aufl., § 826 Rn. 10 f.) nicht ersichtlich.

  • LG Bochum, 09.07.2008 - 6 O 33/08
    Zum anderen müssten auch subjektive Momente hinzukommen, die eine gesteigerte Vorwerfbarkeit begründen (vgl dazu : OLG Rostock - Beschluss vom 21.03.2006 - 8 U 113/05 - = OLG-Rep. 2006, 803 ff ; OLG Koblenz OLG-Rep. 2007, 198;… LG Kiel - Urteil vom 14.12.2006 - Az. 5 O 232/05 ( juris Rdnr. 22 ) Palandt BGB-Kommentar, 65. Aufl., § 277, Rdnr. 5).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.12.2006 - 2 W 501/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7522
OLG Celle, 20.12.2006 - 2 W 501/06 (https://dejure.org/2006,7522)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.12.2006 - 2 W 501/06 (https://dejure.org/2006,7522)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - 2 W 501/06 (https://dejure.org/2006,7522)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Streitwertbeschwerde: Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung des Landgerichts als Berufungsgericht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zuständiges Gericht bei einer Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung des Landgerichts als Berufungsgericht; Nächsthöheres Gericht i.S.d. § 66 Abs. 3 S. 2 Gerichtskostengesetz (GKG)

  • Judicialis

    GKG § 66; ; GKG § 68

  • rechtsportal.de

    GKG § 66 Abs. 3 S. 2
    Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung des Landgerichts als Berufungsgericht

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Zuständiges Gericht bei einer Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung des Landgerichts als Berufungsgericht; Nächsthöheres Gericht i.S.d. § 66 Abs. 3 S. 2 Gerichtskostengesetz (GKG)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 17.11.2005 - 3 W 142/05

    Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwertes für den Berufungsrechtszug; …

    Auszug aus OLG Celle, 20.12.2006 - 2 W 501/06
    Demgegenüber hat der 3. Zivilsenat des OLG Celle im Beschluss vom 17. November 2005 (3 W 142/05, OLG-Report Celle 2006, 270) die Auffassung vertreten, als nächsthöheres Gericht im Sinne der genannten Vorschrift sei das in der Gerichtsorganisation übergeordnete Gericht, mithin das OLG, zu verstehen, da ansonsten die gesetzgeberische Intention ins Leere liefe.
  • OLG Celle, 15.11.2005 - 11 W 87/05

    Unzulässigkeit einer Streitbeschwerde zum Oberlandesgericht gegen Wertfestsetzung …

    Auszug aus OLG Celle, 20.12.2006 - 2 W 501/06
    So hat der 11. Zivilsenat des OLG Celle im Beschluss vom 15. November 2005 (11 W 87/05, OLG-Report Celle 2006, 191) die Statthaftigkeit einer solchen Beschwerde in einem obiter dictum mit der Begründung verneint, das nächsthöhere Gericht i. S. d. § 66 Abs. 3 S. 2 GKG sei das im Instanzenzug als nächstes zur Entscheidung in der Hauptsache berufene Gericht zu verstehen.
  • BGH, 10.07.2007 - VIII ZB 27/07

    Begriff des nächsthöheren Gerichts

    Letzteres entspricht mit Rücksicht auf die ansonsten unverständliche Formulierung des § 66 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 GKG und im Anschluss an die Gesetzesmaterialien, wonach "unabhängig vom Instanzenzug der Hauptsache als Beschwerdegericht grundsätzlich das allgemein dem erkennenden Gericht übergeordnete Gericht anzusehen" ist (BT-Drs. 14/1571 S. 157; BR-Drs. 830/03 S. 186) und die Streitwertbeschwerde - anders als nach § 25 Abs. 3 Satz 2 GKG aF - auch dann zulässig sein soll, wenn das Rechtsmittelgericht die Entscheidung erlassen hat (BT-Drs. 14/1571 S. 158; BR-Drs. 830/03 S. 187), der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (OLG Celle, 3. Zivilsenat, OLGR 2006, 270; OLG Celle, 2. Zivilsenat, OLGR 2007, 198; OLG Düsseldorf ZMR 2006, 858; OLG Rostock OLGR 2006, 1004; KG KGR 2007, 162; OLG Dresden, Beschluss vom 18. Juli 2006 - 10 W 816/06, juris;… Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 12. Aufl., Rdnr. 4958 ff.; N. Schneider, AGS 2006, 613; Deichfuß, MDR 2006, 1264;… Oestreich/Winter/Hellstab, GKG, Stand: Dezember 2006, § 66 Rdnr. 89;… Meyer, Gerichtskostengesetz, 8. Aufl., § 68 Rdnr. 1; anderer Ansicht OLG Celle, 11. Zivilsenat, OLGR 2006, 191, mit ablehnender Anmerkung Onderka, AGS 2006, 246, 247;… Madert in Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, RVG, 17. Aufl., § 32 RVG Rdnr. 80).
  • OLG Stuttgart, 12.01.2012 - 13 W 38/11

    Streitwertfestsetzung in Wohnungseigentumssachen: Anfechtung des Beschlusses über …

    Da bei der Neuregelung das Gerichtskostengesetz durch das Kostenrechtsorganisierungsgesetz vom 5. Mai 2004 die Bestimmung des § 25 Abs. 3 Satz 2 GKG a. F., wonach die Beschwerde ausgeschlossen war, wenn das Rechtsmittelgericht den Beschluss zur Streitwertfestsetzung erlassen hatte, nicht übernommen wurde, entspricht es der nunmehr herrschenden Auffassung, dass eine Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das Landgericht als Berufungsgericht statthaft und zur Entscheidung hierüber das Oberlandesgericht berufen ist (OLG Celle, Beschluss vom 20.12.2006 - 2 W 501/06; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.11.2008 - 4 W 88/08; Beschluss vom 4.9.2009 - 7 W 57/09, ZMR 2010, Seite 141; KG, Beschluss vom 21.10.2011 - 9 W 22/11; OLG Schleswig, MDR 2009, 1355; OLG München, OLGR München 2009, 533; OLG Düsseldorf, MDR 2007, 605; OLG Rostock, OLGR Rostock 2006, 1004).
  • OLG Koblenz, 30.11.2012 - 2 W 636/12

    Streitwert einer Räumungsklage; gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung …

    Entscheidet das Landgericht als Berufungsgericht, so ist eine Streitwertbeschwerde zum Oberlandesgericht als nächsthöheres Gericht statthaft(in Anknüpfung an Senatsbeschluss vom 18.04.2012 - 2 W 183/12 - und OLG Koblenz, Beschluss vom 12.02.2008 - 5 W 70/08 - MDR 2008, 405 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.09.2006 - I-24 W 45/06, 24 W 45/06 - vom 04.09.2006, MDR 2007, 605 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.01.2012 - 13 W 38/11 - ZMR 2012, 457 ff. ; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.11.2008 - 4 W 88/08; OLG München, Beschluss vom 14.05.2009 - 32 W 1336/09 - OLGR München 2009, 533; OLG Celle, Beschluss vom 20.12.2006 - 2 W 501/06 - OLGR Celle 2007, 198, OLG Celle…, Beschluss vom 17.11.2005 - 3 W 142/05 - OLGR Celle 2006, 270, [...] Rn. 12; a.A. OLG Celle, Beschluss vom 17.11.2005 - 3 W 142/05 - OLGR 2006, 191).

    Der Senat schließt sich der gegenteiligen Auffassung an, dass eine sofortige Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung als Berufungsgericht zum Oberlandesgericht als nächsthöheres Gericht möglich ist (Senatsbeschluss vom 18.04.2012 - 2 W 183/12 - und OLG Koblenz, Beschluss vom 12.02.2008 - 5 W 70/08 - MDR 2008, 405 ; [...] Rn. 7; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.09.2006 - I-24 W 45/06, 24 W 45/06 - vom 04.09.2006, MDR 2007, 605 f.; [...] Rn. 6; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.01.2012 - 13 W 38/11 - ZMR 2012, 457 ff. [...] Rn. 8; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.11.2008 - 4 W 88/08 - zitiert nach [...]; OLG München, Beschluss vom 14.05.2009 - 32 W 1336/09 - OLGR München 2009, 533, [...] Rn. 6; OLG Celle, Beschluss vom 20.12.2006 - 2 W 501/06 - OLGR Celle 2007, 198, JurisRn.

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