Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 05.12.2006 - 11 U 9/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 649 Abs 2 BGB, § 2 Abs 1 Nr 4 UrhG, § 31 Abs 5 UrhG, § 97 UrhG
Urheberrecht des Architekten: Schadensersatzanspruch des Architekten für die Verwendung der von ihm erstellten Genehmigungsplanung bei der Fertigstellung des Bauwerks - Judicialis
BGB § 649 Abs. 2; ; UrhG § 2 Abs. 1; ; UrhG § 31; ; UrhG § 97
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Haftung des Bauherrn wegen Urheberrechtsverletzung bei späterer Errichtung des Bauwerks unter Verwendung der Genehmigungsplanung des Architekten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 649 Abs. 2; UrhG § 2 Abs. 1 § 31 § 97
Keine konkludente Übertragung des urheberrechtlichen Nachbaurechts bei Beauftragung des Architekten zur Genehmigungsplanung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Berechnung von Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung des Urheberrechts durch einen Architekten; Schutz von Bauwerken durch das Urhebergesetz; Nutzungsrecht des Auftraggebers an Entwürfen eines Architekten; Übertragung von Nachbaurechten an den Auftraggeber des ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Übertragung des urheberrechtlichen Nachbaurechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- baunetz.de (Kurzinformation)
Ausschließliche Beauftragung der Lph 1 bis 4: Übergang der Nutzungs- und Verwertungsrechte auf den Bauherrn?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Auftrag nur bis Genehmigungsplanung: Darf Bauherr die Planung verwerten? (IBR 2007, 82)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 07.12.2005 - 6 O 436/04
- OLG Frankfurt, 05.12.2006 - 11 U 9/06
Papierfundstellen
- MDR 2008, 487
- GRUR-RR 2007, 307
- NZBau 2007, 322
- ZUM 2007, 306
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BGH, 08.02.1996 - VII ZR 219/94
Berechnung der ersparten Aufwendungen bei einem vorzeitig beendeten …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2006 - 11 U 9/06
Es hat gemeint, die geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 649 Abs. 2 BGB, wonach die Berechnung des Schadens bei vorzeitiger Vertragsbeendigung unter Berücksichtigung eines Pauschalabzugs von 40 % nicht mehr zuzulassen sei (NJW 96, 1751), sei auch bei der Berechnung von Schadensersatzansprüchen eines Architektenurhebers anwendbar. - OLG Hamm, 20.04.1999 - 4 U 72/97
Schadensersatz für einen Architekten aus dem Gesichtspunkt einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2006 - 11 U 9/06
Schadensersatzansprüche des Architektenurhebers setzen voraus, dass von den schutzfähigen Elementen der Planungsleistung Gebrauch gemacht wird, die urheberrechtsfähigen Teile der Planung betroffen sind und der Nachbau gerade in dieser Hinsicht mit der Planung übereinstimmt (… Dreier/Schulze a.a.O. Rn. 266; OLG Hamm, BauR 99, 1198). - BGH, 20.03.1975 - VII ZR 91/74
Honorarforderungen des Architekten für die Verwendung im Auftrag des Bauherrn …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2006 - 11 U 9/06
Dem Architekten ist dann zuzumuten, sich seine Rechte vorzubehalten, wenn er nicht will, dass der genehmigte Plan ohne seine weitere Mitwirkung genutzt wird ( BGH GRUR 75, 445 - Wohnhausneubau).
- OLG Jena, 23.12.1998 - 2 U 799/96
Nachschieben von Leistungspositionen nach abschließender Rechnung; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2006 - 11 U 9/06
Nach anderer Auffassung bezieht sich die erwähnte Rechtsprechung des Bundesgerichthofs aber nur auf vertragliche Honoraransprüche eines Architekten, während im Bereich der Schadensberechnung nach Lizenzanalogie nach wie vor ein pauschaler Abzug von 40 % wegen ersparter Aufwendungen für zulässig gehalten wird (…Löwenheim/Schulze, Urheberrecht, § 71 Rn. 54;… Dreier/Schulze, UrhG, vor § 31 Rn. 266; OLG Jena BauR 99, 672). - BGH, 18.05.1973 - I ZR 119/71
Wählamt
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2006 - 11 U 9/06
Verletzt der Auftraggeber das Nachbaurecht, indem er das Bauvorhaben auf der Grundlage der Planungen durch einen anderen Architekten fertig stellt, so kann der Architektenurheber seinen Schaden im Wege der Lizenzanalogie auf der Grundlage der HOAI berechnen, weil er die Vergütung nicht nur für die in der HOAI aufgeführten Tätigkeiten des Architekten, sondern auch für die Ausübung des vom Bauherrn benötigten Nutzungsrechts erhalten hätte (BGH GRUR 73, 663 - Wählamt). - OLG München, 03.11.1994 - 6 U 2182/94
Architektenhonorar: Zusatzvergütung wegen Schaffung eines urheberechtsgeschützten …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2006 - 11 U 9/06
Dabei wird für ausreichend erachtet, dass der Architekt eindeutig nur mit den Leistungsphasen 1 - 4 beauftragt worden ist, um von einer stillschweigenden Übertragung seiner Nutzungsrechte am Plan auf den Auftraggeber auszugehen, so dass dieser das Bauwerk unter Verwendung der Planungsleistungen von einem anderen Architekten ausführen lassen kann (…Locher, Das private Baurecht, Rn. 550;… Locher/Koeble/Frik, HOAI, Einleitung Rn. 201;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl. Rn. 899; OLG München NJW-RR 95, 474;… Dreier/Schulze a.a.O. vor § 31 Rn. 264;… Binder /Kosterhon a.a.O. Rn. 346 ).
- OLG Karlsruhe, 03.06.2013 - 6 U 72/12
Zwölffamilienhaus - Urheberrechtsschutz: Schutzfähige Gestaltung der Architektur …
Ist das auf den Plänen wiedergegebene und danach auszuführende Bauwerk schutzfähig, dann dürfen die Pläne nur mit Zustimmung des Urhebers ausgeführt werden (OLG Frankfurt ZUM 2007, 306, 307). - LG München I, 07.05.2009 - 7 O 17694/08
Stufenklage des Chefkameramannes einer Filmproduktions auf Fairnessausgleich
Somit ist auch im Bereich der hier in Rede stehenden Verträge von Filmurhebern im Rahmen der den Gericht überlassenen "hoheitlichen Preiskontrolle" (…LG Hamburg a. a. O.) mit zu berücksichtigen, dass eine Pauschalvergütung dem maßgeblichen Grundsatz, dass der Urheber nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG und des BGH tunlichst an den wirtschaftlichen Nutzen einer jeder Werknutzung zu beteiligen ist, nur unzureichend oder nicht gerecht wird (so die Rspr. zu den Übersetzerfällen z. B. OLG München ZUM 2007, 306, 314; 317, 325;… LG Hamburg a. a. O. S. 611). - LG Hamburg, 18.04.2008 - 308 O 450/07
Urheberrechtlicher Nutzungsvertrag: Änderungsanspruch des Übersetzers für einen …
Gerade dieser Umstand zwingt zu einer "generalisierenden und standardisierten" Betrachtungsweise (vgl. zu § 32 UrhG insoweit OLG München ZUM 2007, 306, 313).Weitergehende Kriterien, wie etwa ein Bedarf des Urhebers (im Sinne es Mindestlohnes), sind dem Prinzip einer marktwirtschaftlich organisierten Preisbildung fremd (so zutreffend OLG München, ZUM 2007, 306, 314).
Insoweit schließt sich die Kammer den überzeugenden Ausführungen des 6. Senats des OLG München in den genannten Urteilen vom 8.2.2007 (ZUM 2007, 306, 314 und 317, 325) an.
- LG Hamburg, 18.04.2008 - 308 O 452/07
Urheberrechtlicher Nutzungsvertrag: Vertragsanpassungsanspruch des Übersetzers …
Gerade dieser Umstand zwingt neben der bereits vom OLG München herangezogenen systematischen Auslegung des § 32 UrhG zu einer "generalisierenden und standardisierten" Betrachtungsweise (vgl. OLG München ZUM 2007, 306, 313).Weitergehende Kriterien, wie etwa ein Bedarf des Urhebers (im Sinne eines Mindestlohnes), sind dem Prinzip einer marktwirtschaftlich organisierten Preisbildung fremd (so zutreffend OLG München, ZUM 2007, 306, 314).
Insoweit schließt sich die Kammer den überzeugenden Ausführungen des 6. Senats des OLG München in den Urteilen vom 8.2.2007 (ZUM 2007, 306, 314 und 317, 325) an.
- LG Oldenburg, 05.06.2013 - 5 O 3989/11
Urheberrechtsverletzung: Ermittlung des Schadenersatzanspruchs des Planers eines …
Rn. 51 Schadensersatzansprüche des Architektenurhebers setzen voraus, dass von den schutzfähigen Elementen der Planungsleistung Gebrauch gemacht wird, die urheberrechtsfähigen Teile der Planung betroffen sind und der Nachbau gerade in dieser Hinsicht mit der Planung übereinstimmt (OLG Frankfurt, Urteil vom 05.12.2006, Az. 11 U 9/06; OLG Hamm, BauR 99, 1198).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 07.07.2006 - 11 UF 2/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
- rechtsportal.de
Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten - Anrechnung fiktiven Einkommens; Verwirkung wegen verfestigter eheähnlicher
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unterhaltsrechtliche Vorwerfbarkeit eines geringen Verdienstes aus selbstständiger Arbeit; Wiederaufleben eines wegen Bestehens einer verfestigten Lebensgemeinschaft verwirkten Unterhaltsanspruchs; Zeitliche Begrenzung des wiederaufgelebten Unterhaltsanspruchs
Verfahrensgang
- AG Bottrop, 02.12.2005 - 14 F 27/05
- OLG Hamm, 07.07.2006 - 11 UF 2/06
Papierfundstellen
- NJW 2007, 1759 (Ls.)
- NJW-RR 2007, 583
- FamRZ 2007, 1106
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.03.1990 - XII ZR 64/89
Zeitliche Begrenzung des Aufstockungsunterhalts
Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2006 - 11 UF 2/06
Die Übergangsfrist der Dauer der Ehe anzunähern (…so OLG Hamm, OLGR Hamm 2004, S. 340, 342) oder auf die Hälfte der Ehezeit zu begrenzen (so BGH, FamRZ 1990, S. 857), erscheint angesichts der hier maßgeblichen besonderen Umstände als nicht gerechtfertigt. - BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 61/86
Zurechnung von Einkünften wegen der Versorgung eines neuen Partners; …
Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2006 - 11 UF 2/06
Vielmehr ist bei einer Beendigung des Verhältnisses, auf Grund dessen der Anspruch verwirkt war, zu prüfen, ob die aus einer wieder auflebenden Unterhaltspflicht erwachsende Belastung für den Verpflichteten weiterhin die Zumutbarkeitsgrenze überschreitet (BGH FamRZ 87, S. 689, 690). - OLG Hamm, 21.03.2003 - 10 UF 168/02
Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2006 - 11 UF 2/06
Vielmehr hält der Senat unter besonderer Berücksichtigung der bereits einmal eingetretenen Verwirkung für angemessen, wenn der Antragsteller ab Rechtskraft der Scheidung nur noch bis Ende 2008 und damit für 2 Jahre und 9 Monate Unterhalt zahlt (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2003, S. 1839: Begrenzung auf 3 Jahre bei einer Ehedauer von 7 Jahren und 8 Monaten). - OLG Hamm, 27.05.2004 - 6 UF 239/03
Berufung mit Begehr der Abweisung einer Unterhaltsklage; Anspruch auf Zahlung von …
Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2006 - 11 UF 2/06
Die Übergangsfrist der Dauer der Ehe anzunähern (so OLG Hamm, OLGR Hamm 2004, S. 340, 342) oder auf die Hälfte der Ehezeit zu begrenzen (…so BGH, FamRZ 1990, S. 857), erscheint angesichts der hier maßgeblichen besonderen Umstände als nicht gerechtfertigt.
- OLG Karlsruhe, 30.09.2008 - 2 UF 21/08
Verfestigte Lebensgemeinschaft bedarf weder gemeinsamer Wohnung noch …
Der Vortrag, der Unterhaltsberechtigte lebe mit einem neuen Partner zusammen, wurde bis zum 01.01.2008 unter verschiedenen Gesichtspunkten im Rahmen der Versagung oder Befristung des Unterhaltsanspruchs nach § 1579 Nr. 7 BGB a. F. geprüft (BGH, FamRZ 1989, 487 sowie FamRZ 2002, 23 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 706 ; OLG Hamm, FamRZ 2007, 1106 ). - OLG Karlsruhe, 15.05.2008 - 2 UF 219/06
Verwirkung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs wegen Eingehung einer neuen …
Der Vortrag, der Unterhaltsberechtigte lebe mit einem neuen Partner zusammen, wurde bis zum 01.01.2008 unter verschiedenen Gesichtspunkten im Rahmen der Versagung oder Befristung des Unterhaltsanspruchs nach § 1579 Nr. 7 BGB a.F. geprüft (BGH, FamRZ 1989, 487 sowie FamRZ 2002, 23 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 706 ; OLG Hamm, FamRZ 2007, 1106 ). - OLG Celle, 14.02.2008 - 17 UF 128/07
Zahlung eines rückständigen Geschiedenenunterhalts; Ermittlung der für den …
Rn. 43 Vielmehr ist die Frage, ob dem Unterhaltspflichtigen nach der Beendigung einer eheersetzenden Lebensgemeinschaft des Unterhaltsberechtigten die Zahlung eines Ehegattenunterhaltes zugemutet werden kann, unter dem Gesichtspunkt des § 1579 Nr. 7 a.F. BGB in einen neuen und umfassenden Billigkeitsabwägung zu beurteilen (BGH Urteile vom 25. September 1985 - IVb ZR 49/84 - FamRZ 1986, 443, 444 …und vom 6. Mai 1987 a.a.O.; OLG Hamm FamRZ 2007, 1106, 1107). - OLG Karlsruhe, 22.12.2010 - 16 UF 191/10
Versagung des nachehelichen Unterhalts aus Billigkeitsgründen
Der Vortrag, der Unterhaltsberechtigte lebe mit einem neuen Partner zusammen, wurde bis zum 01.01.2008 unter verschiedenen Gesichtspunkten im Rahmen der Versagung oder Befristung des Unterhaltsanspruchs nach § 1579 Nr. 7 BGB a. F. geprüft (BGH, FamRZ 1989, 487, sowie FamRZ 2002, 23 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 706 ; OLG Hamm, FamRZ 2007, 1106 ).
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