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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.06.2008 - 12 UF 46/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10743
OLG Köln, 23.06.2008 - 12 UF 46/08 (https://dejure.org/2008,10743)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.06.2008 - 12 UF 46/08 (https://dejure.org/2008,10743)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Juni 2008 - 12 UF 46/08 (https://dejure.org/2008,10743)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausgleichsansprüche im Rahmen einer Ehescheidung; Zurückweisung der Durchführung des Versorgungsausgleichs; Geltendmachung der Unbilligkeit der Versorgungsansprüche; Nachträgliche Regelung der Ausgleichsansprüche durch Vertrag; Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 2282
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 04.06.2013 - 6 UF 50/12

    Versorgungsausgleich: Voraussetzungen für Ausschluss nach § 27 VersAusglG

    Die Verletzung einer Unterhaltspflicht oder einer Betreuungspflicht durch einen Ehegatten kann zu einem Ausschluss des Versorgungsausgleichs nur führen, wenn die Pflicht für längere Zeit gröblich (BGH, Beschluss vom 09.07.1986, Az.: IVb ZB 4/85, FamRZ 1987, 49, Rn 12 zitiert nach juris) bzw. in schwerwiegender Weise oder beharrlich (OLG Köln, Beschluss vom 23.06.2008, Az.: 12 UF 46/08, FamRZ 2008, 2282, Rn 16 zitiert nach juris) verletzt wird.
  • OLG Hamm, 14.10.2014 - 2 UF 91/14

    Beschränkung oder Wegfall des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten in der …

    Zum anderen ist zu beachten, dass die überobligationsmäßige Erwerbstätigkeit des Ausgleichspflichtigen für sich genommen noch nicht zu einer groben Unbilligkeit führt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 05.03.2004 - 11 UF 186/03 - zitiert nach juris), vielmehr muss hinzu kommen, dass der ausgleichsberechtigte Ehegatte in dieser Zeit seine Erwerbsobliegenheit verletzt hat (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 23.06.2008 - 12 UF 46/08 - zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 23.11.2018 - 9 UF 120/18
    Die Verletzung einer Unterhaltspflicht oder einer Betreuungspflicht durch einen Ehegatten kann zu einem Ausschluss des Versorgungsausgleichs nur führen, wenn die Pflicht für längere Zeit gröblich (BGH FamRZ 1987, 49 - zitiert nach juris) bzw. in schwerwiegender Weise oder beharrlich (OLG Köln FamRZ 2008, 2282- zitiert nach juris) verletzt wird.
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dejure.org Übersicht OLG Köln

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 10.11.2008 - 9 WF 97/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14179
OLG Saarbrücken, 10.11.2008 - 9 WF 97/08 (https://dejure.org/2008,14179)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10.11.2008 - 9 WF 97/08 (https://dejure.org/2008,14179)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10. November 2008 - 9 WF 97/08 (https://dejure.org/2008,14179)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Antrag auf Prozesskostenhilfe: Prozesskostenhilfe für einstweiliges Verfügungsverfahren nach Erledigung desselben

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2; ; ZPO § 127 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 127 Abs. 2; ZPO § 127 Abs. 4
    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein einstweiliges Anordnungsverfahren auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge nach Zurücknahme des Antrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein einstweiliges Anordnungsverfahren auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge nach Zurücknahme des Antrags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 894
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Hamm, 22.07.2013 - 14 Ta 138/13

    Beurteilungszeitpunkt und Bewillligungsreife von Prozesskostenhilfe

    Rn. 32 (1) Es sei ausschließlich der Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Entscheidung maßgeblich, und zwar auch im Falle einer (pflichtwidrigen) Verzögerung der Entscheidung durch das Gericht (vgl. LAG Düsseldorf, 12. November 1986, 14 Ta 348/86, LAGE ZPO § 114 Nr. 10; LAG Hessen, 1. August 2006, 19 Ta 373/06, LAGE ZPO 2002 § 114 Nr. 6; OLG Düsseldorf, 21. Juni 1988, 6 W 44/88, NJW-RR 1989, 383; OLG Köln, 24. Mai 2000, 14 WF 58/00, NJW-RR 2000, 1606; OLG München, 27. Juli 1993, 12 WF 871/93, OLGR 1994, 46; OLG Saarbrücken, 10. November 2008, 9 WF 97/08, OLGR 2009, 112; 11. Oktober 2012, 6 WF 383/12, juris;… Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, a. a. O., Rn. 423 ff.;… MüKo-ZPO/Motzer, 4. Auflage 2013, § 114 Rn. 113, soweit dieser in Rn. 111 auf "Entscheidungsreife" verweist, ist damit der frühestmögliche Zeitpunkt einer Bewilligung gemeint; ebenso LAG Hessen, 9. Januar 2013, 7 Ta 354/11, juris).
  • OLG Saarbrücken, 20.07.2009 - 9 WF 75/09

    Zulässigkeit der Bewilligung der Prozesskostenhilfe nach Beendigung der Instanz

    Nach der ständigen Rechtsprechung der Familiensenate des Saarländischen Oberlandesgerichts ist nämlich maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussicht einer Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung (§ 114 ZPO) nicht der Zeitpunkt der Einreichung, sondern der Zeitpunkt der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag (vgl. Senat, Beschl.v. 10. November 2008, 9 WF 97/08, OLGR Saarbrücken 2009, 112, m.w.N.; Beschl.v. 11. Januar 2008, 9 WF 3/08; Beschl.v. Mai 2008, 9 WF 4/08; Beschluss des 6. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts v. 13. Juni 2002, 6 WF 64/02; ebenso: 5. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschl. v. 7. Dezember 2007, 5 W 292/07-102, jeweils m. w. N.;… Zöller/Philippi, ZPO, 27. Aufl., § 119, Rz. 44;… Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl., § 119, Rz. 4).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.02.2011 - 2 Ta 2/11

    Prozesskostenhilfe - Veränderung der Erfolgsaussichten während des Verfahrens

    Rn. 29 Grundlage jeder gerichtlichen Entscheidung in der Tatsacheninstanz ist regelmäßig der letzte Kenntnisstand des Gerichtes, also der Sach- und Streitstand im Zeitpunkt der Beschlussfassung, wenn sich die Erfolgsaussichten bzw. wirtschaftlichen Voraussetzungen während des PKH-Prüfungsverfahrens verändert haben, vgl. OLG Dresden, FamRZ 2002, S. 891; OLG Saarbrücken, FamRZ 2009, S. 894.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 17.07.2008 - 6 W 97/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,16917
OLG Naumburg, 17.07.2008 - 6 W 97/08 (https://dejure.org/2008,16917)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17.07.2008 - 6 W 97/08 (https://dejure.org/2008,16917)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17. Juli 2008 - 6 W 97/08 (https://dejure.org/2008,16917)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    VV RVG Nr. 2300 Verfahrensgang:; ; LG Magdeburg, 9 O 942/07 vom 30.04.2008

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 2300
    Zur Verminderung der Verfahrensgebühr anstelle der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Notwendigkeit einer Titulierung der Geschäftsgebühr für die Anrechnung der hälftigen Geschäftsgebühr nach RVG-VV Nr. 2300 auf die Verfahrensgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 Vergütungsverzeichnis Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (VV RVG)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden …

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.07.2008 - 6 W 97/08
    Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Naumburg schließt sich der Rechtsprechung des BGH an, dass sich die bereits entstandene vorgerichtliche Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG) nicht vermindert, sondern die in dem anschließenden gerichtlichen Verfahren nach Nr. 3100 anfallende Verfahrensgebühr (vgl. BGH, Beschluss vom 22.01.2008 - VIII ZB 57/07; BGH, Beschluss vom 30.04.2008 - III ZB 8/08; BGH, Beschluss vom 03.06.2008 - VIII ZB 3/08; alle zitiert nach juris; vgl. auch Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 08.07.2008 - 6 W 90/08 - vorgehend 7 O 231/08 LG Magdeburg).

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 08.07.2008 ausgeführt hat, ist es entgegen dem vom Landgericht zitierten Beschluss des KG Berlin vom 17.07.2007, 1 W 256/07, zitiert nach juris, für die Anrechnung der hälftigen Geschäftsgebühr nach RVG-VV Nr. 2300 auf die Verfahrensgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 RVG-VV bereits nach dem Wortlaut der Vorschrift ohne Bedeutung, ob die Geschäftsgebühr tituliert ist; entscheidend ist vielmehr allein, ob sie entstanden ist (BGH, Beschl. v. 22.01.2008, VIII ZB 57/07, Rn. 10, zitiert nach juris).

  • BGH, 30.04.2008 - III ZB 8/08

    Anrechnung der vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr auf die …

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.07.2008 - 6 W 97/08
    Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Naumburg schließt sich der Rechtsprechung des BGH an, dass sich die bereits entstandene vorgerichtliche Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG) nicht vermindert, sondern die in dem anschließenden gerichtlichen Verfahren nach Nr. 3100 anfallende Verfahrensgebühr (vgl. BGH, Beschluss vom 22.01.2008 - VIII ZB 57/07; BGH, Beschluss vom 30.04.2008 - III ZB 8/08; BGH, Beschluss vom 03.06.2008 - VIII ZB 3/08; alle zitiert nach juris; vgl. auch Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 08.07.2008 - 6 W 90/08 - vorgehend 7 O 231/08 LG Magdeburg).
  • KG, 17.07.2007 - 1 W 256/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.07.2008 - 6 W 97/08
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 08.07.2008 ausgeführt hat, ist es entgegen dem vom Landgericht zitierten Beschluss des KG Berlin vom 17.07.2007, 1 W 256/07, zitiert nach juris, für die Anrechnung der hälftigen Geschäftsgebühr nach RVG-VV Nr. 2300 auf die Verfahrensgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 RVG-VV bereits nach dem Wortlaut der Vorschrift ohne Bedeutung, ob die Geschäftsgebühr tituliert ist; entscheidend ist vielmehr allein, ob sie entstanden ist (…BGH, Beschl. v. 22.01.2008, VIII ZB 57/07, Rn. 10, zitiert nach juris).
  • BGH, 03.06.2008 - VIII ZB 3/08

    Festsetzung der Verfahrensgebühr ohne Anrechnung der Geschäftsgebühr

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.07.2008 - 6 W 97/08
    Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Naumburg schließt sich der Rechtsprechung des BGH an, dass sich die bereits entstandene vorgerichtliche Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG) nicht vermindert, sondern die in dem anschließenden gerichtlichen Verfahren nach Nr. 3100 anfallende Verfahrensgebühr (vgl. BGH, Beschluss vom 22.01.2008 - VIII ZB 57/07; BGH, Beschluss vom 30.04.2008 - III ZB 8/08; BGH, Beschluss vom 03.06.2008 - VIII ZB 3/08; alle zitiert nach juris; vgl. auch Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 08.07.2008 - 6 W 90/08 - vorgehend 7 O 231/08 LG Magdeburg).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 15.04.2008 - 1 U 49/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,18396
OLG Rostock, 15.04.2008 - 1 U 49/07 (https://dejure.org/2008,18396)
OLG Rostock, Entscheidung vom 15.04.2008 - 1 U 49/07 (https://dejure.org/2008,18396)
OLG Rostock, Entscheidung vom 15. April 2008 - 1 U 49/07 (https://dejure.org/2008,18396)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe: Bedürftigkeit bei Vorschussanspruch gegen Dritten

  • Judicialis

    ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 93; ; ZPO § 114; ; ZPO § 224 Abs. 2; ; ZPO § 225 Abs. 2; ; ZPO § 520 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 522 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 114
    Subsidiarität der PKH gegenüber Anspruch auf Prozesskostenvorschuss - Unterstützung durch Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft

  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenhilfe als Ausfluss des verfassungsrechtlichen Gebotes der Rechtsgleichheit; Rechtliche Ausgestaltung von Sinn und Zweck der Prozesskostenhilfe; Anforderungen an das Vorliegen einer Bedürftigkeit gem. § 114 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Neubrandenburg - 4 O 335/04
  • OLG Rostock, 15.04.2008 - 1 U 49/07
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 668/00

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe im Verfahren nach § 109 ff. StVollzG

    Auszug aus OLG Rostock, 15.04.2008 - 1 U 49/07
    Sie will sicherstellen, dass minderbemittelte Personen aus wirtschaftlichen Gründen nicht daran gehindert werden, ihr Recht vor Gericht zu suchen (BVerfG Rpfleger 2001, 188).
  • BAG, 05.11.2012 - 3 AZB 23/12

    Prozesskostenhilfe - Rechtsschutz durch die Gewerkschaft

    Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf gewerkschaftlichen Rechtsschutz für ein arbeitsgerichtliches Verfahren ist ein vermögenswertes Recht iSd. § 115 Abs. 3 Satz 1 ZPO (vgl. etwa Hessisches LAG 28. Juni 2012 - 16 Ta 206/12 - zu II 2 der Gründe; Bayerisches LSG 7. Oktober 2009 - L 5 KR 9/09 B PKH - zu II der Gründe; 9. November 2009 - L 5 KR 377/09 B PKH RG - zu II der Gründe; LAG Schleswig-Holstein 4. Juni 2009 - 1 Ta 107 e/09 - zu II 1 der Gründe; OLG Rostock 15. April 2008 - 1 U 49/07 - zu 1 a der Gründe, OLGR Rostock 2009, 112; LAG Schleswig-Holstein 15. Dezember 2006 - 1 Ta 187/06 - zu II der Gründe; LAG Hamm 30. Januar 2006 - 4 Ta 675/05 - zu II 1 1.1 der Gründe;… Zöller/Geimer ZPO 29. Aufl. § 115 Rn. 49c;… MünchKommZPO/Motzer 3. Aufl. § 115 Rn. 77; aA LAG Schleswig-Holstein 8. Juni 1983 - 4 Ta 80/83 - NJW 1984, 830, das von Mutwilligkeit iSd. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO ausgeht, wenn gewerkschaftlicher Rechtsschutz nicht in Anspruch genommen wird).
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