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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.12.1993 - 13 U 140/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2705
OLG Hamm, 08.12.1993 - 13 U 140/93 (https://dejure.org/1993,2705)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.12.1993 - 13 U 140/93 (https://dejure.org/1993,2705)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Dezember 1993 - 13 U 140/93 (https://dejure.org/1993,2705)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Autobahnunfall; Überschreitung der Richtgeschwindigkeit ; Ausscheren eines Fahrzeuges ; Mithaftung; Vermeidbarkeit des Unfalls

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Straßenverkehrsrecht; Mithaftung bei erheblichem Überschreiten der Autobahn-Richtgeschwindigkeit

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1807 (Ls.)
  • NZV 1994, 193
  • VersR 1994, 1365
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 10.01.2000 - 6 U 191/99

    Kollision zwischen einem die Richtgeschwindigkeit überschreitenden …

    Unter den vorliegenden Umständen erscheint es daher sachgerecht, daß die Beklagten 20 % des materiellen Schadens tragen (ähnlich OLG Hamm - 13. ZS - NZV 94, 193: 25 % bei 180 km/h).
  • OLG Hamm, 08.09.1999 - 13 U 35/99

    Haftungsverteilung bei einem Unfall unter Beteiligung eines mit 150 km/h auf der …

    Rn. 13 Damit hat der Kläger die Richtgeschwindigkeit mit einer bewiesenen Mindestausgangsgeschwindigkeit von 150 km/h deutlich überschritten und nicht zu beweisen vermocht, daß der Unfall auch bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h nicht hätte vermieden werden können, so daß nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1992, 1684, 1686 ), der sich der Senat anschließt, die Betriebsgefahr des Fahrzeugs des Klägers im Rahmen der nach § 17 StVG vorzunehmenden Abwägung zu seinen Lasten zu berücksichtigen ist, und zwar nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in vergleichbaren Fällen mit 25 % (vgl. etwa Urt. vom 08.12.1993 - 13 U 140/93 - NZV 1994, 193 = DAR 1994, 154 f.).
  • OLG Hamm, 06.02.2003 - 6 U 190/02

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn

    Rn. 8 Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß eine derart hohe Überschreitung der Richtgeschwindigkeit wie hier regelmäßig zur Anspruchskürzung gemäß § 17 StVG führt (vgl. BGH DAR 92, 275 = VersR 92, 714; Senat OLGR 95, 5; Senat MDR 00, 518; OLG Hamm - 13. ZS - OLGR 94, 27; OLG Köln OLGR 91, 64), wenn nicht der Kläger den Nachweis führt, daß auch bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit der Unfall mit vergleichbar schweren Folgen vermieden worden wäre.
  • OLG Hamm, 09.02.2003 - 6 U 190/02

    Anspruchskürzung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit im Straßenverkehr; …

    Rn. 8 Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß eine derart hohe Überschreitung der Richtgeschwindigkeit wie hier regelmäßig zur Anspruchskürzung gemäß § 17 StVG führt (vgl. BGH DAR 92, 275 = VersR 92, 714; Senat OLGR 95, 5; Senat MDR 00, 518; OLG Hamm - 13. ZS - OLGR 94, 27; OLG Köln OLGR 91, 64), wenn nicht der Kläger den Nachweis führt, daß auch bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit der Unfall mit vergleichbar schweren Folgen vermieden worden wäre.
  • OLG Hamm, 24.02.1999 - 13 U 183/98

    Haftungsquoten im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs wegen Verkehrsunfalls; …

    Beweisbelastet dafür, daß auch bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h der Unfall nicht hätte vermieden werden können, ist aber die Klägerin (BGH VersR 92, 714; Senat DAR 94, 154).
  • LG Essen, 13.02.1996 - 12 O 431/93

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …

    Rn. 51 Die Kammer folgt dem Bundesgerichtshof (NJW 1992, 1684) und dem Oberlandesgericht Hamm (NZV 1994, 193) daß bei einer Überschreitung der Autobahn-Richtgeschwindigkeit von 130 km/h grundsätzlich die Betriebsgefahr des Fahrzeugs zu berücksichtigen ist und nicht davon ausgegangen werden kann, daß sich der Unfall für den von§ 7 Abs. 2 StVG verlangten idealen Fahrer als unabwendbares Ereignis darstellt.
  • OLG Hamm, 24.06.1998 - 13 U 14/98

    Haftung aus einem Verkehrsunfall wegen des Abkommens von der Fahrbahn auf der …

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.11.1993 - 11 W 50/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8888
OLG Düsseldorf, 10.11.1993 - 11 W 50/93 (https://dejure.org/1993,8888)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.11.1993 - 11 W 50/93 (https://dejure.org/1993,8888)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. November 1993 - 11 W 50/93 (https://dejure.org/1993,8888)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 6
    Streitwert: Sicherungsübereignung - Rückgabe des Sicherungsgutes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Mönchengladbach - 10 O 90/91
  • OLG Düsseldorf, 10.11.1993 - 11 W 50/93
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • KG, 14.08.1969 - 1 W 2711/69

    Streitwert: Eigentum - Feststellungsklage - Verkehrswert

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.1993 - 11 W 50/93
    Anträge auf positive Feststellung des Eigentums oder auf negative Feststellung, dass dem Gegner das Eigentum nicht zusteht, sind ebenfalls nach § 6 ZPO zu bewerten (KG, JurBüro 1970, 174 f.;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, § 6 ZPO Rdn. 2;… Zöller/Schneider, § 6 ZPO Rdn. 4; Drischler/Oestreich/Winter, GKG , Streitwertanhang, Stichwort "Eigentum" Anm. 2).

    Ein Abschlag von dem danach maßgeblichen Wert ist vorliegend jedenfalls deshalb nicht vorzunehmen, weil die begehrte Feststellung das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien abschließend klärte, insbesondere die von der Beklagten vorbehaltene jederzeitige Rückforderung ausschloss, und damit in der Wirkung einem Leistungsurteil gleichkam (vgl. im Ergebnis auch KG, JurBüro 1970, 174, 175;… Drischler/Oestreich/Winter, aaO.).

  • BGH, 12.02.1959 - VII ZR 215/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.1993 - 11 W 50/93
    Das Sicherungseigentum steht nämlich wirtschaftlich dem Pfandrecht näher als dem Volleigentum, so dass es gerechtfertigt erscheint, § 6 Satz 1 2. Alternative und Satz 2 ZPO entsprechend anzuwenden (vgl. BGH, NJW 1959, 939;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 51. Aufl., § 6 ZPO Rdn. 9;… Zöller/Schneider, 18. Aufl., § 3 ZPO Rdn. 16, Stichwort "Sicherungsübereignung" und § 6 ZPO Rdn. 6;… Schneider, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 10. Aufl., Rdn. 2438 und 4044;… Drischler/Oestreich/Winter, GKG , 4. Aufl., Streitwertanhang, Stichwort "Sicherungseigentum" Anm. I.; alle m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 30.07.2010 - 2 W 27/10

    Kostenstreitwertbestimmung: Herausgabe eines zur Sicherheit übereigneten …

    Dies unterscheidet die vorliegende Konstellation auch von derjenigen, wie sie u.a. dem Beschluss des Bundesgerichtshofes v. 12. Februar 1959 (VII ZR 215/58 - RPfleger 1959, 186) oder dem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. November 1993 (11 W 50/93 - OLGR 1994, 27) jeweils zugrunde lag; dort ging es stets um die Frage des Bestehens, Fortbestehens oder des Nichtbestehens des Sicherungseigentums als Sicherheitsleistung.
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Rechtsprechung
   OLG München, 14.07.1993 - 3 U 5801/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,9688
OLG München, 14.07.1993 - 3 U 5801/92 (https://dejure.org/1993,9688)
OLG München, Entscheidung vom 14.07.1993 - 3 U 5801/92 (https://dejure.org/1993,9688)
OLG München, Entscheidung vom 14. Juli 1993 - 3 U 5801/92 (https://dejure.org/1993,9688)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Haftung des Importeurs für die Verwendung eines übelriechendes Gewindeschneidemittels bei Zerstörung von Trinkwasserleistungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Traunstein - 3 O 4288/90
  • OLG München, 14.07.1993 - 3 U 5801/92
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.06.1993 - 5 WF 91/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8585
OLG Düsseldorf, 14.06.1993 - 5 WF 91/93 (https://dejure.org/1993,8585)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.06.1993 - 5 WF 91/93 (https://dejure.org/1993,8585)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Juni 1993 - 5 WF 91/93 (https://dejure.org/1993,8585)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 640 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Jena, 30.07.2012 - 1 WF 396/12

    Verfahrenswertbemessung: Stufenantrag in einem Unterhaltsverfahren

    Damit war auch für eine Zusammenrechnung kein Raum (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 1994, 27 - 28 für den Fall der wechselseitig mit Klage und Widerklage geltend gemachten Zugewinnausgleichsansprüche).
  • OLG Köln, 23.01.2014 - 12 WF 168/13

    Streitwert bei Klage und Widerklage im Verfahren über den Zugewinnausgleich

    Die Gegenmeinung (OLG Düsseldorf Beschluss vom 14.06.1993 AZ.: 5 WF 91/93 ; OLG München Beschluss vom 09.08.2006 AZ.: 10 WF 154/06; beide abgedruckt unter www.juris.de ) stellt darauf ab, dass der Zugewinnausgleichsanspruch nur in einer Richtung begründet sein könne und nach der von der Rechtsprechung entwickelten "Identitätsformel" eine Zusammenrechnung dann nicht vorzunehmen sei, wenn die Ansprüche aus Klage und Widerklage nicht in der Weise nebeneinander stehen könnten, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, sondern die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich ziehe.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.11.1993 - 19 W 50/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,10704
OLG Köln, 29.11.1993 - 19 W 50/93 (https://dejure.org/1993,10704)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.11.1993 - 19 W 50/93 (https://dejure.org/1993,10704)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. November 1993 - 19 W 50/93 (https://dejure.org/1993,10704)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 3

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweiserhebung; Mangel; Nachbesserung; Selbständiges Beweisverfahren; Wandlung; Minderung; Streitwert; Mittelwert

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 02.06.2003 - 1 W 21/03

    Zum Gegenstandswert für das selbstständige Beweisverfahren bei störenden …

    Ist im Zeitpunkt der Beweiserhebung im Verfahren nach § 485 ZPO noch nicht absehbar, ob der zu untersuchende Mangel durch Nachbesserung zu beseitigen ist, und hängt es vom Ausgang des selbstständigen Beweisverfahrens ab, ob der Antragsteller die Wandlung erklärt oder Minderungsansprüche geltend macht, so soll sich nach einer in der Rechtsprechung vertretenen Ansicht der Streitwert dieses Verfahrens nach dem Mittelwert der in Betracht kommenden Ansprüche richten (OLG Köln OLGR 1994, 27).
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Rechtsprechung
   OLG München, 26.10.1993 - 18 U 2051/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,12618
OLG München, 26.10.1993 - 18 U 2051/93 (https://dejure.org/1993,12618)
OLG München, Entscheidung vom 26.10.1993 - 18 U 2051/93 (https://dejure.org/1993,12618)
OLG München, Entscheidung vom 26. Oktober 1993 - 18 U 2051/93 (https://dejure.org/1993,12618)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG München I - 12 O 2235/92
  • OLG München, 26.10.1993 - 18 U 2051/93
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