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Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 14.12.1998

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.12.1998 - 12 U 146/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5101
OLG Hamm, 02.12.1998 - 12 U 146/98 (https://dejure.org/1998,5101)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.12.1998 - 12 U 146/98 (https://dejure.org/1998,5101)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Dezember 1998 - 12 U 146/98 (https://dejure.org/1998,5101)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann darf Besteller vor Ablauf der Herstellungsfrist zurücktreten? (IBR 1999, 364)

Verfahrensgang

  • LG Arnsberg - 2 O 451/97
  • OLG Hamm, 02.12.1998 - 12 U 146/98
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 07.10.1994 - V ZR 102/93

    Beurkundungsbedürftigkeit eines Auftrags zum treuhänderischen Erwerb von …

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.1998 - 12 U 146/98
    Rn. 42 Allerdings ist dem Landgericht darin zuzustimmen, daß dem Formzwang des § 313 Satz 1 BGB hier nicht nur die Verpflichtung zur Veräußerung sowie zum Erwerb des Grundstückes im Vertrag vom 01.07.1996 unterliegt, sondern auch der damit unmittelbar zusammenhängende Bauvertrag über die Errichtung des Reihenhauses (Eigentumswohnung) des Beklagten auf diesem Grundstück einschließlich Baubeschreibung und Teilungserklärung (vgl. dazu Senatsurteil vom 17.02.1995 - 12 U 131/94 - m.w.N.; BGH ZfBR 1995, 19, 20).
  • BGH, 06.11.1980 - VII ZR 12/80

    Rechtliche Einheit von Bauvertrag und Grundstückserwerb; Voranforderungen an die …

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.1998 - 12 U 146/98
    Bei einem gemischten oder zusammengesetzten Vertrag ist daher auch der Bauvertrag formbedüftig gemäß § 313 BGB, wenn beide Rechtsgeschäfte nach dem Willen der Vertragsparteien eine rechtliche und nicht nur tatsächliche oder wirtschaftliche Einheit bilden, was dann der Fall ist, wenn der Bauvertrag nach dem Willen der Erwerber mit dem Erwerb des Grundstücks "stehen und fallen" sollte (vgl. z.B. BGH NJW 1981, 274, 275 und 1988, 132; OLG Hamm MDR 1993, 537).
  • BGH, 24.09.1987 - VII ZR 306/86

    Beurkundungsbedürftigkeit eines Treuhandvertrages im Rahmen eines …

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.1998 - 12 U 146/98
    Bei einem gemischten oder zusammengesetzten Vertrag ist daher auch der Bauvertrag formbedüftig gemäß § 313 BGB, wenn beide Rechtsgeschäfte nach dem Willen der Vertragsparteien eine rechtliche und nicht nur tatsächliche oder wirtschaftliche Einheit bilden, was dann der Fall ist, wenn der Bauvertrag nach dem Willen der Erwerber mit dem Erwerb des Grundstücks "stehen und fallen" sollte (vgl. z.B. BGH NJW 1981, 274, 275 und 1988, 132; OLG Hamm MDR 1993, 537).
  • BGH, 07.05.1987 - VII ZR 129/86

    Formularmäßige Vereinbarung der Gewährleistungsregelung der VOB/B

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.1998 - 12 U 146/98
    Rn. 46 Bei dem Vertrag der Parteien, der nach gefestigter Rechtsprechung als Werkvertrag nach § 631 BGB zu beurteilen ist (vgl. BGH NJW 1981, 2344 und 1987, 2373), handelt es sich um einen Formularvertrag, dessen Verwenderin im Sinne von § 1 Abs. 1 AGBG die Klägerin ist.
  • BGH, 08.04.1988 - V ZR 260/86

    Abänderung der Rücktrittsvoraussetzungen von einem Grundstückskauf

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.1998 - 12 U 146/98
    Dies gilt auch für den Änderungsvertrag vom 19.09.1996, durch den der schon beurkundete, aber noch nicht durch Auflassung vollzogene Grundstückskaufvertrag nachträglich geändert wurde (vgl. BGH NJW 1974, 271 und DB 1988, 2092).
  • BGH, 29.06.1981 - VII ZR 259/80

    Eigentumswohnungen: Sachmängelhaftung bei Veräußerung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.1998 - 12 U 146/98
    Rn. 46 Bei dem Vertrag der Parteien, der nach gefestigter Rechtsprechung als Werkvertrag nach § 631 BGB zu beurteilen ist (vgl. BGH NJW 1981, 2344 und 1987, 2373), handelt es sich um einen Formularvertrag, dessen Verwenderin im Sinne von § 1 Abs. 1 AGBG die Klägerin ist.
  • BGH, 05.05.1992 - X ZR 115/90

    Rücktrittsrecht vom Werklieferungsvertrag bei drohender Fristüberschreitung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.1998 - 12 U 146/98
    Rn. 54 Ein Rücktritt nach §§ 636, 634, 327 BGB ist schon vor Ablauf der Herstellungsfrist zulässig, wenn - wie hier - die nicht rechtzeitige Herstellung droht (vgl. BGH NJW-RR 1992, 1141).
  • BGH, 26.10.1973 - V ZR 194/72

    Voraussetzungen für die Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts; Abschluss eines …

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.1998 - 12 U 146/98
    Dies gilt auch für den Änderungsvertrag vom 19.09.1996, durch den der schon beurkundete, aber noch nicht durch Auflassung vollzogene Grundstückskaufvertrag nachträglich geändert wurde (vgl. BGH NJW 1974, 271 und DB 1988, 2092).
  • BGH, 20.10.1992 - X ZR 95/90

    Formularmäßige Verzinsungspflicht bei Verträgen über die Herstellung von …

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.1998 - 12 U 146/98
    Es ist danach die mögliche Fallgestaltung bei der Würdigung zu berücksichtigen, daß der "Käufer" fast den gesamten erheblichen "Kaufpreis" schon gezahlt hat und er nun bei der Rückabwicklung aufgrund des Rücktritts keine Verzinsung bekommen soll, was eine nach Treu und Glauben unangemessene Benachteiligung sein könnte (§ 9 AGBG; vgl. ferner BGH NJW 1993, 1128 zur Verzinsungspflicht von Überzahlungen beim Werkvertrag).
  • BGH, 24.06.1986 - X ZR 16/85

    Anforderungen an Fristsetzung zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.1998 - 12 U 146/98
    Abgesehen davon, daß eine zu kurz bemessene Frist die Fristsetzung nicht unwirksam macht, sondern nur eine angemessene Frist in Lauf setzt (vgl. BGH WM 1986, 1255), war hier eine Fristsetzung entbehrlich, weil ohnehin die Herstellung der Eigentumswohnung in der den Umständen nach angemessenen und zumutbaren Frist nicht möglich war.
  • OLG Dresden, 24.04.1997 - 7 U 289/97

    Unterlassunganspruch bei Vorhaltungen und Rügen im Rahmen dienstlicher …

  • OLG Frankfurt, 16.09.1992 - 17 U 188/90

    Anforderungen an die Bezeichnung des Kaufgegenstandes in einem Kaufvertrag über …

  • OLG Hamm, 03.11.1992 - 21 U 13/92

    Formbedürftigkeit eines Werkvertrages bei gleichzeitigem Erwerb des Grundstücks

  • OLG Hamm, 25.10.1996 - 12 U 128/96
  • LG Heidelberg, 26.05.2010 - 12 O 34/09

    - MLP 31 -, Darlegungs- und Beweislast bei der Rückforderung unverdienter …

    Begehrt der U die Rückforderung unverdienter Provisionsvorschüsse, obliegt es ihm, die Gründe der vorgenommenen Rückbelastung sowie des Vertretenmüssens für jeden einzelnen Fall einer Rückforderung einschließlich Art und Umfang einer behaupteten Nachbearbeitung (Zeitpunkt und Art der Mahnung und der Unterrichtung des HV über die Stornogefahr) zu beweisen sowie die Höhe der zurückgeforderten Abschlussprovision zu berechnen (unter Bezugnahme auf OLG Düsseldorf, 28.11.1997 - 16 U 46/96 - LS 12, OLGR 99, 202; OLG Köln, 26.02.1999 - 19 U 159/98 - LS 6, 8, OLGR 99, 328).
  • LG Dortmund, 18.03.2010 - 16 O 204/07

    Anspruch eines Versicherungsvertreters gegen den Unternehmer auf Auskunft sowie …

    Derartige Abreden fallen nicht unter § 87 Abs. 5 HGB ( BGH, Urteil vom 23.10.1981; I ZR 171/79 ; BGH, Urteil vom 13.03.1961- VII ZR 35/60 ; BGH, Urteil vom 29.11.1995 - VIII ZR 293/94 ; BGH, Urteil vom 20.09.2006 - VIII ZR 100/05 ; OLG Düsseldorf, OLGR 1999, 202/203 und 469/470;… Löwisch a.a.O., § 87 c, Rdn. 33, 53;… von Hoyningen/Huene, a.a.O., § 87 c, Rdn. 49; OLG Hamm, Urteil vom 20.06.1997 - 35 U 71/96; OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.11.2001 - 16 U 144/01).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 14.12.1998 - 2 W 52/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10008
OLG Stuttgart, 14.12.1998 - 2 W 52/98 (https://dejure.org/1998,10008)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.12.1998 - 2 W 52/98 (https://dejure.org/1998,10008)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Dezember 1998 - 2 W 52/98 (https://dejure.org/1998,10008)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 17
    Rechtsweg für die Klage eines Wettbewerbsverbandes gegen eine gesetzliche Krankenkassen wegen des Bezugs von Hilfsmitteln

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten: Klage eines Wettbewerbsverbandes gegen eine Betriebskrankenkasse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.06.1997 - I ZB 26/96

    Rechtsweg für eine Klage auf Aufhebung eines Hilfsmittellieferungsvertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.12.1998 - 2 W 52/98
    Das Gesicht des zulässigen Rechtswegs entscheidet dann gemäß § 17 Abs. 2 GVG den Rechtsstreit unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten (BGH WRP 98, 1076 f = NJW 98, 3418, 3419 - Verbraucherschutzverband gegen Ersatzkasse; NJW 98, 2743, 2744 [II 2 a] - Maßnahmen der Mitgliederwerbung; WRP 97, 1199, 1201 [II 2 d] - Hilfsmittellieferungsvertrag), auch wenn es für sich betrachtet um einen rechtswegfremden Gesichtspunkt handeln würde.

    ee) In BGH WRP 97, 1199 = NJW 98, 825 f - Hilfsmittellieferungsvertrag hatte der Dachverband der Innungsverbände für Orthopädietechnik gegen den Dachverband der Landesapothekerverbände auf Aufhebung eines mit einem Krankenkassenverband geschlossenen Hilfsmittellieferungsvertrag geklagt, da die Apotheker zur darin vereinbarten Abgabe von Hilfsmitteln nicht zugelassen seien, jenen Vertragspartnern die Kompetenz zum Vertragsabschluß gefehlt habe.

    Anders als in BGH WRP 97, 1199 - Hilfsmittellieferungsvertrag geht es hier aber nicht um öffentlich-rechtliche Zulassungsvoraussetzungen und Vertragsabschlußkompetenz, hier soll nicht eingegriffen werden in Kernfunktionen des Kassenwesens.

    aa) Die Anwendung des § 51 Abs. 2 SGG berührt nicht die spezielle (Rechtsweg-)Zuweisung bürgerlich-rechtlicher Streitigkeiten zu den Kartellgerichten in § 87 Abs. 1 GWB ; eine Zuweisung kartellrechtlicher Streitigkeiten an die Sozialgerichte ist - wie der Bundesgerichtshof mit Blick auf die durchweg Vorrang genießende kartellrechtliche Zuständigkeitsregelung entschieden hat - nicht erfolgt (Bornkamm in Langen/Bunte, Kommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht, 8, Aufl. [1997], § 87, 6; vgl. auch BGH WRP 97, 1199, 1201 - Hilfsmittellieferungsvertrag).

  • BGH, 15.01.1998 - I ZB 20/97

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen einer Betriebskrankenkasse und einer AOK …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.12.1998 - 2 W 52/98
    Maßgeblich für die Abgrenzung ist die wahre Natur des Anspruchs, wie er sich nach dem Sachvortrag des Klägers darstellt, nicht dagegen der Umstand, dass sich der Kläger auf eine zivilrechtliche oder öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlage beruft (DGH WRP 96, 624 f = MDR 98, 1050 = NJW 98, 2743/44 - Maßnahmen der Mitgliederwerbung).

    Das Gesicht des zulässigen Rechtswegs entscheidet dann gemäß § 17 Abs. 2 GVG den Rechtsstreit unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten (BGH WRP 98, 1076 f = NJW 98, 3418, 3419 - Verbraucherschutzverband gegen Ersatzkasse; NJW 98, 2743, 2744 [II 2 a] - Maßnahmen der Mitgliederwerbung; WRP 97, 1199, 1201 [II 2 d] - Hilfsmittellieferungsvertrag), auch wenn es für sich betrachtet um einen rechtswegfremden Gesichtspunkt handeln würde.

    bb) Im Beschluss vom 14.5.1998 - I ZB 17/98 (WRP 98, 1076 = NJW 98, 3418 f - Verbraucherschutzverband gegen Ersatzkasse), hat der Bundesgerichtshof den Streit einer Ersatzkasse und einer anderen gesetzlichen Krankenkasse, die im Gleichordnungsverhältnis stehen (vgl. BGH NJW 98, 2743, 2744 [II 2 b, aa]) über Maßnahmen der Mitgliederwerbung (dort Telefonwerbung) den Sozialgerichten zugewiesen, da das Verhältnis der gesetzlichen Krankenkassen untereinander durch öffentlich-rechtliche Regelungen geprägt sei.

    cc) Damit bekräftigte er den Beschluss vom 15.1.1998 -I ZB 20/97 (WRP 98, 624 f MDR 98, 1050 = NZS 98, 330 = NJW 98, 2743 f - Maßnahmen der Mitgliederwerbung), in welchem er für den Streit einer AOK gegen eine geöffnete und eine geschlossene Betriebskrankenkasse einmal wegen Unterlassung der Aufnahme vormaliger AOK-Mitglieder und zum andern wegen Unterlassung bestimmter Werbeaussagen den Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet sah, da die Frage, zu welchen Versicherten eine als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierte Krankenkasse ein Versicherungsverhältnis begründen darf, Bestimmungen des Sozialrechts folgt, mithin öffentlich-rechtlichen Normen; der Schwerpunkt des Rechtsstreits liege im Bereich des Sozialrechts, die Frage der Unterlassung von Werbeaussagen sei vom Gleichordnungsverhältnis der Kassen durch öffentlich-rechtliche Regelungen geprägt und von sozialversicherungsrechtlichen Normen beherrscht.

  • BGH, 14.05.1998 - I ZB 17/98

    Rechtsweg für eine Klage gegen eine Ersatzkasse wegen Unterlassung von …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.12.1998 - 2 W 52/98
    Das Gesicht des zulässigen Rechtswegs entscheidet dann gemäß § 17 Abs. 2 GVG den Rechtsstreit unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten (BGH WRP 98, 1076 f = NJW 98, 3418, 3419 - Verbraucherschutzverband gegen Ersatzkasse; NJW 98, 2743, 2744 [II 2 a] - Maßnahmen der Mitgliederwerbung; WRP 97, 1199, 1201 [II 2 d] - Hilfsmittellieferungsvertrag), auch wenn es für sich betrachtet um einen rechtswegfremden Gesichtspunkt handeln würde.

    bb) Im Beschluss vom 14.5.1998 - I ZB 17/98 (WRP 98, 1076 = NJW 98, 3418 f - Verbraucherschutzverband gegen Ersatzkasse), hat der Bundesgerichtshof den Streit einer Ersatzkasse und einer anderen gesetzlichen Krankenkasse, die im Gleichordnungsverhältnis stehen (vgl. BGH NJW 98, 2743, 2744 [II 2 b, aa]) über Maßnahmen der Mitgliederwerbung (dort Telefonwerbung) den Sozialgerichten zugewiesen, da das Verhältnis der gesetzlichen Krankenkassen untereinander durch öffentlich-rechtliche Regelungen geprägt sei.

    dd) Demgegenüber erachtete der BGH in dem schon erörterten Beschluss WRP 98, 1076 f = NJW 98, 3418 - Verbraucherschutzverband gegen Ersatzkasse für die Klage eines Verbraucherschutzverbandes gegen eine gesetzliche Krankenkasse (Ersatzkasse) auf Unterlassung von Telefonweitung zur Mitgliederakquisition die Zivilgerichte für zuständig.

    Dass ein Wettbewerbsverband dies angreift und nicht der private Mitbewerber, verändert den Charakter der Streitigkeit nicht (BGH NJW 98, 3418, 3419).

  • BGH, 19.12.1996 - III ZB 105/96

    Rechtsweg für einen Rechtsstreit zwischen einer Stiftung und ihren …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.12.1998 - 2 W 52/98
    Der Beschwerdewert ist Bruchteil des Hauptsachestreitwertes (BGH NJW 98, 909, 910;… Thomas/Putzo, ZPO 21. Aufl., § 17 b , 5 ;… vgl. auch Zöller/Gummer a.a.O. § 17 a GVG , 20 ).
  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.12.1998 - 2 W 52/98
    Eine grundsätzliche Bedeutung ist zu verneinen, wenn die Konstellation, welche zur Entscheidung steht, zwar ausdrücklich noch nicht entschieden ist, die bereits vorhandene höchstrichterliche Rechtsprechung aber hinreichende Anhaltspunkte für ihre Beantwortung gibt (BSG NJW 94, 150).
  • OLG Frankfurt, 18.06.1998 - 6 U 39/98

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung einer Krankenkasse für die Zusammenarbeit mit …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.12.1998 - 2 W 52/98
    bb) Nur ergänzend sei vermerkt, dass sich der Senat mit dieser Beurteilung in Übereinstimmung zu den Wertungen in OLG Düsseldorf WRP 98, 1091 und OLG Frankfurt WRP 98, 1011 sieht.
  • OLG Düsseldorf, 09.07.1998 - 20 W 30/98

    Rechtsweg für Unterlassungsansprüche eines privatrechtlichen Verbandes von …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.12.1998 - 2 W 52/98
    bb) Nur ergänzend sei vermerkt, dass sich der Senat mit dieser Beurteilung in Übereinstimmung zu den Wertungen in OLG Düsseldorf WRP 98, 1091 und OLG Frankfurt WRP 98, 1011 sieht.
  • OLG Stuttgart, 30.01.1998 - 2 U 176/97
    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.12.1998 - 2 W 52/98
    Die Parteien führen das zum Senat gelangte Verfügungsverfahren (U. v. 30.1.1998 - 2 U 176/97) nun in der Hauptsache.
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