Rechtsprechung
| OLG Celle, 26.04.1999 - 9 W 44/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1560 S. 1 BGB; § 129 FGG; § 161 FGG
Antragsbefugnis eines Notars für den Antrag auf Eintragung einer güterrechtlichen Vereinbarung in das Güterrechtsregister; Rechtsnatur der Erklärung nach § 1560 S. 1 BGB - Deutsches Notarinstitut
BGB § 1560; FGG §§ 129, 161
Eintragung einer güterrechtlichen Vereinbarung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antragsbefugnis eines Notars für den Antrag auf Eintragung einer güterrechtlichen Vereinbarung in das Güterrechtsregister; Rechtsnatur der Erklärung nach § 1560 S. 1 BGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 10.01.1983 - 2 Wx 47/82
Vertretungsbefugnis des Notars für den Antrag auf Eintragung in das …
Auszug aus OLG Celle, 26.04.1999 - 9 W 44/99
Neben der Entschließung von Ehegatten, eine besondere güterrechtliche Vereinbarung zu treffen, steht selbstständig ihre Entschließung, diese vereinbarte Regelung in das Güterrechtsregister eintragen zu lassen oder nicht (OLG Köln MDR 1983, 490 [OLG Köln 10.01.1983 - 2 Wx 47/82] m. w. N.).
- OLG Frankfurt, 16.11.2010 - 20 W 448/10
Ermächtigung des Notars nach § 378 II FamFG
Rn. 41 Dort wird unter anderen von dem OLG Köln (Beschluss vom 10.01.1983, Az. 2 Wx 47/82 zitiert nach juris) und dem OLG Celle (Beschluss vom 26.04.1999, Az. 9 W 44/99, zitiert nach juris) die Auffassung vertreten, dass die Erklärung nach § 1560 Satz 1 BGB, wonach eine güterrechtliche Vereinbarung in das Register eingetragen werden soll, keine verfahrensrechtliche, sondern eine materiell-rechtliche Erklärung sei, die alleine den Ehegatten zustehe. - OLG Köln, 03.07.2017 - 2 Wx 132/17
Eintragung einer in einem italienischen Konsulat in Deutschland geschlossenen …
Nach allgemeiner Ansicht ist die Erklärung nach § 1560 Satz 1 BGB, dass eine güterrechtliche Vereinbarung in das Register eingetragen werden soll, keine verfahrensrechtliche, sondern eine materiell-rechtliche Erklärung (s. nur Senat, Rpfleger 1983, 159; OLG Celle OLGR 1999, 376).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 28.06.1999 - 9 W 72/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 12 Abs. 1 HGB; § 11 FGG
Auslegung des Begriffs "Anmeldung" zur Eintragung ins Handelsregister - Wolters Kluwer
Auslegung des Begriffs "Anmeldung" zur Eintragung ins Handelsregister
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Notwendige Angaben bei Handelsregistereintragung
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 702
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 16.02.1989 - BReg. 3 Z 171/88
Auszug aus OLG Celle, 28.06.1999 - 9 W 72/99
Rn. 2 Die gemäß § 12 Abs. 1 HGB vorzunehmende Anmeldung hat einerseits materiell-rechtliche Bedeutung (vgl. z.B. § 8 Abs. 2 GmbHG, §§ 2 und 3 HGB), sie ist jedoch in erster Linie und stets ein verfahrensrechtlicher Antrag auf Eintragung in das Handelsregister (BayObLG in BayObLGZ 1989, 34/37 m.w.N.) und damit im Sinn des.
- OLG Schleswig, 13.12.2007 - 2 W 198/07
Handelsregistersache: Notarielle Vertretungsbescheinigung aufgrund Einsicht in …
Diese Form betrifft allerdings nur die Anmeldung selbst, mithin die Erklärung, dass eine bestimmte eintragungsfähige oder eintragungspflichtige Tatsache - hier die Erhöhung und Herabsetzung einer Einlage nach § 175 HGB - in das Handelsregister eingetragen werden soll, nicht aber die dieser Erklärung beigefügten Urkunden und Unterlagen (OLG Celle NJW-RR 2000, 702;… Koller/Roth/Morck, HGB, 6. Aufl., § 12 Rn. 2).
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