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Weitere Entscheidungen unten: OLG Köln, 17.08.1998 | OLG Köln, 27.03.1998

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 27.05.1998 - 7 U 132/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4936
OLG Brandenburg, 27.05.1998 - 7 U 132/97 (https://dejure.org/1998,4936)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.05.1998 - 7 U 132/97 (https://dejure.org/1998,4936)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Mai 1998 - 7 U 132/97 (https://dejure.org/1998,4936)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Firmenrechtsnachfolge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Erfüllung eines Kaufvertrags wegen Fortführung einer Firma; Haftung bei Übernahme eines Handelsgeschäfts; Fortführung einer bloßen Etablissementsbezeichnung oder Geschäftsbezeichnung; Vorliegen einer Vermögensübernahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 395
  • MDR 1998, 1299
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.02.1976 - III ZR 75/74

    Begriff der Vermögensübernahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.05.1998 - 7 U 132/97
    Zwar sind grundsätzlich Gegenleistungen des Übernehmers bei der Frage der Vermögensübernahme nicht beachtlich (vgl. nur BGHZ 66, 217 = NJW 1976, 1398).

    Allerdings kann auch nach der Rechtsprechung des BGH etwas anderes dann gelten, wenn die Gegenleistung dem übernommenen Vermögen gleichwertig ist (BGHZ 66, 217 = NJW 1976, 1398).

  • BGH, 10.10.1985 - IX ZR 153/84

    Belehrungspflicht des Rechtsanwalts über einen Schadensersatzanspruch aus …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.05.1998 - 7 U 132/97
    Ebenso ist auch in der Rechtsprechung eine Tendenz festzustellen, die Anforderungen an die Fortführung einer Firma zu lockern (vgl. nur BGH, NJW 1986, 581; OLG Düsseldorf, GmbHR 1991, 315), wenngleich diesen Entscheidungen nicht -wie hier - Fortführungen von bloßen Geschäftsbezeichnungen nach Übergang eines Handelsgeschäfts von einem Einzelkaufmann auf einen anderen Einzelkaufmann zugrunde lagen.
  • OLG Düsseldorf, 12.07.1990 - 6 U 264/89
    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.05.1998 - 7 U 132/97
    Ebenso ist auch in der Rechtsprechung eine Tendenz festzustellen, die Anforderungen an die Fortführung einer Firma zu lockern (vgl. nur BGH, NJW 1986, 581; OLG Düsseldorf, GmbHR 1991, 315), wenngleich diesen Entscheidungen nicht -wie hier - Fortführungen von bloßen Geschäftsbezeichnungen nach Übergang eines Handelsgeschäfts von einem Einzelkaufmann auf einen anderen Einzelkaufmann zugrunde lagen.
  • BGH, 17.12.2013 - II ZR 140/13

    Haftung bei Firmenfortführung: Fortführung einer Etablissement- oder …

    Die Übernahme eines Handelsgeschäfts unter Fortführung einer bloßen Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung löst dagegen keine Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB aus (BGH, Urteil vom 29. November 1956 - II ZR 32/56, BGHZ 22, 234, 236 f.; Urteil vom 29. April 1964 - VIII ZR 2/63, DB 1964, 1297; OLG Köln, NZG 2012, 188; OLG Brandenburg, NJW-RR 1999, 395; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 965; LG Bonn, NJW-RR 2005, 1559, 1560; BFH…, Beschluss vom 11. Juni 2012 - VII B 198/11, juris Rn. 12).

    Auf die Fortführung einer Etablissement- oder Geschäftsbezeichnung als Firma kann § 25 Abs. 1 HGB auch nicht entsprechend angewandt werden (BGH, Urteil vom 17. September 1991 - XI ZR 256/90, ZIP 1991, 1586, 1588 unter II. 4. b. bb; OLG Köln, NZG 2012, 188; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 965; OLG Brandenburg, NJW-RR 1999, 395 f.).

  • OLG Brandenburg, 24.06.2020 - 7 U 44/19

    Haftung des Unternehmensnachfolgers

    Rn. 11 Der Senat bleibt dabei, eine analoge Anwendung des § 25 I 1 HGB auf Geschäftsbezeichnungen abzulehnen (vgl. Senatsurt., NJW-RR 1999, 395 f. - Strandhotel Imperator).
  • OLG München, 30.04.2008 - 31 Wx 41/08

    Handelsregister: Ablehnung der Eintragung eines Haftungsausschlusses; Anmeldung …

    BGH NJW 1987, 1633: Entscheidend sei, ob die Bezeichnung so geführt werde, dass der Verkehr daraus entnehmen muss, es handle sich um eine vom Unternehmer gewählte Firma; BGH NJW 2001, 1352: Die unveränderte Weiterbenutzung der Geschäftsbezeichnung sei (im konkreten Fall) als Firmenfortführung gem. § 25 HGB zu werten; LG Berlin NJW-RR 1994, 609: Das Nichtvorliegen einer Firmenfortführung im eigentlichen Sinn schließe eine Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB nicht grundsätzlich aus; OLG Düsseldorf GmbHR 1991, 315: Fortführung der Firma des früheren Unternehmensträgers als Geschäftsbezeichnung sei ausreichend für die Haftung nach § 25 Abs. 2 HGB; a.A.: OLG Brandenburg NJW-RR 1999, 395 und OLG Hamm NJW-RR 1997, 733: Eine bloße Fortführung der Geschäftsbezeichnung begründe keine Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB; nicht eindeutig: OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 965 ("Laterna"): Es sei darauf abzustellen, dass sich die Geschäftsbezeichnung von einer "Firma" dadurch unterscheide, dass sie nicht auf den Inhaber des Unternehmens, sondern nur auf das Unternehmen hinweise; wenn aber die Bezeichnung objektiv geeignet sei, den Geschäftsinhaber zu individualisieren, gehe sie über die Grenzen einer Geschäftsbezeichnung hinaus und unterfalle dem Firmenrecht; OLG Brandenburg NJW-RR 1999, 395 ("Strandhotel Imperator"): Unterscheidungskriterium sei, ob die Bezeichnung nur als Etablissementbezeichnung oder auch als Fantasiefirma "denkbar" sei (dann sei § 25 Abs. 1 HGB anwendbar).
  • OLG Köln, 02.12.2011 - 20 U 134/10

    Haftung des Übernehmers eines Handelsgeschäfts wegen Fortführung der bloßen …

    Die Übernahme eines Handelsgeschäfts unter Fortführung einer bloßen Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung löst eine Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB nicht aus; dies entspricht nahezu einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung und in der neueren handelsrechtlichen Literatur (vgl. BGH, DB 1964, 1297 [Helios-Filmtheater], OLG Brandenburg, MDR 1998, 1299 [Strandhotel Imperial], OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 965 [Laterna]; LG Bonn, NJW-RR 2005, 1559;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 24. Oktober 2011 - 2 S 1652/11 - [Gaststätte "Zum Viertele"]; s. ferner OLG München, ZIP 2008, 1823, 1824;… Baumbach/Hopt, HGB, 34. Aufl., § 25, Rn. 7, 8;… Staub/ Burgard, HGB, 5. Aufl., § 25, Rn. 64 und § 17, Rn. 24;… MünchKomm/HGB-Thiessen, 3. Aufl., § 25, Rn. 60;… Ammon/Ries in: Röhricht/ Graf v. Westphalen, HGB, 3. Aufl., § 25, Rn. 17;… Ammon in: Heidel/Schall, HGB, § 25, Rn. 21;… Vossler in: Oetker, HGB, 2. Aufl., § 25, Rn. 26).
  • LG Bonn, 16.09.2005 - 15 O 193/05

    Abgrenzung Firma / Geschäftsbezeichnung

    Dies hätte aber nahegelegen, wenn der Gesetzgeber der bisherigen Rechtsprechung, welche der Zulässigkeit eines Analogieschlusses auf Geschäfts- und Etablissementbezeichnungen stets ablehnenden gegenüberstand (so: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27. Mai 1998, Az: 7 U 132/97, NJW-RR 1999, 395; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. Januar 1998, Az: 10 U 30/97, NJW-RR 1998, 965; OLG Hamm, Urteil vom 5. November 1996, NJW-RR 1997, 733-734), eine Absage hätte erteilen wollen.
  • OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 7 U 170/06

    Firmenfortführung: Haftung für Verbindlichkeiten des vormaligen Firmeninhabers …

    Die vom Landgericht zitierte Entscheidung des Senates vom 27.5.1998 (OLG Brandenburg, NJW-RR 1999, 395, 396) hatte die Inanspruchnahme des Erwerbers eines Hotels mit Forderungen für Lieferungen an den früheren Inhaber zum Gegenstand.
  • OLG Jena, 24.05.2007 - 6 W 231/07

    Firmenfortführung (und Möglichkeit der Eintragung eines Haftungsausschlusses) …

    Zwar ist es zutreffend, dass in der Fortführung einer bloßen Geschäftsbezeichnung keine Firmenfortführung liegt (OLG Brandenburg, NJW-RR 1999, S. 395 ff.).
  • LG Hamburg, 24.04.2014 - 327 O 434/13

    Vollstreckungsklauselerteilung gegen den Vermögens- und Firmenübernehmer: …

    Die bloße Weiterführung einer Etablissement- oder Geschäftsbezeichnung reicht aber für die Annahme einer Firmenfortführung nicht aus (OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 965 OLG Brandenburg NJW-RR 1999, 395).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.08.1998 - 25 WF 143/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5049
OLG Köln, 17.08.1998 - 25 WF 143/98 (https://dejure.org/1998,5049)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.08.1998 - 25 WF 143/98 (https://dejure.org/1998,5049)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. August 1998 - 25 WF 143/98 (https://dejure.org/1998,5049)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einbeziehen von außergerichtlich erzielten Einigungen bei der Streitwertfestsetzung eines Prozessvergleiches

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1303
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • LAG Baden-Württemberg, 07.07.1994 - 8 Ta 42/94

    Streitwert: Vergleich - auch - über nicht rechtshängige Ansprüche

    Auszug aus OLG Köln, 17.08.1998 - 25 WF 143/98
    Diese Analogie fällt nur dann, wenn die Benutzung des Prozeßvergleichs nicht mittel zum Regelungs- und Gestaltungszweck ist, wenn also unstreitige Rechtsbeziehungen nur beiläufig und um der Klarstellungwillen in den Vergleichstext einbezogen werden (vgl. LAG Baden-Württemberg, JurBüro 1995, 248 m.Amn. Herget;… Schneider/Herget, a.a.O. Rn. 4573, Rn. 4590 ff.).
  • LAG Hamburg, 26.01.2016 - 6 Ta 29/15

    Vergleichsmehrwert für eine Freistellungsregelung im gerichtlichen Vergleich

    Rn. 22 - ein Vollstreckungstitel geschaffen wird (Titulierungsinteresse, vgl. etwa OLG Köln 17.08.1998 - 25 WF 143/98 - NJW-RR 1999, 1303;… Gerold/Schmidt, RVG, 22. Aufl. Bearb. Müller-Rabe, VV 1000 Rn 212; s.a. BAG 16.02.2012 - 3 AZB 34/11 - NZA 2012, 1390 ff.).

    Rn. 25 Demgegenüber hat der Vergleich keinen Mehrwert, wenn unstreitige Ansprüche lediglich zur Klarstellung mit angeführt werden (OLG Köln 17.08.1998 - 25 WF 143/98 - NJW-RR 1999, 1303;… Gerold/Schmidt, RVG, 22. Aufl. Bearb. Müller-Rabe, VV 1000 Rn 220).

  • LAG Hamburg, 14.09.2016 - 6 Ta 23/16

    Vergleichsmehrwert einer Freistellungsregelung

    Rn. 12 Ein Mehrvergleich liegt weiterhin vor, wenn die Vergleichsregelung die Durchsetzbarkeit einer unbestritten bestehenden Forderung dadurch sichert, dass ein Vollstreckungstitel geschaffen wird (Titulierungsinteresse, vgl. etwa BAG 16.02.2012 - 3 AZB 34/11 - juris Rn 24; OLG Köln 17.08.1998 - 25 WF 143/98 - NJW-RR 1999, 1303;… Gerold/Schmidt, RVG, 22. Aufl. Bearb. Müller-Rabe, VV 1000 Rn 212; siehe auch Ziffer I.22.2).

    Rn. 14 Keinen Mehrwert hat ein Vergleich insoweit, wie unstreitige Ansprüche einer Partei lediglich zur Klarstellung mit angeführt werden (OLG Köln 17.08.1998 - 25 WF 143/98 - NJW-RR 1999, 1303;… Gerold/Schmidt, RVG, 22. Aufl. Bearb. Müller-Rabe, VV 1000 Rn 220).

  • LAG München, 08.02.2018 - 7 Ta 55/17

    Gegenstandswert; Mehrwert für Vergleich

    Keinen Mehrwert hat ein Vergleich insoweit, wie unstreitige Ansprüche einer Partei lediglich zur Klarstellung mit angeführt werden, was vorliegend, wie bereits ausgeführt, nicht der Fall ist (OLG Köln 17.08.1998 - 25 WF 143/98 - NJW-RR 1999, 1303;… Gerold/Schmidt, RVG, 22. Aufl. Bearb. Müller-Rabe, VV 1000 Rn 220).
  • OLG München, 23.12.2016 - 28 W 2118/16

    Erfolglose sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Rn. 18 2. Zwar kann ein Anwalt im eigenen Namen eine sog. Erhöhungsbeschwerde gem. § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG einlegen, weil er beschwert ist, wenn das Gericht den Wert zu niedrig festgesetzt hat (BGH NJW-RR 1986, 737; BayObLG WoM 1992, 334; BayObLGZ 2003, 87; OLG Köln, NJW-RR 1999, 1303; OLG München, Beschl. V. 07.07.1999 - 3 W 1987/99;… Meyer, GKG, 11. Aufl., § 68 Rn. 7;… Hartmann, a.a.O. § 68 GKG Rn. 5 und § 32 RVG Rn. 14) Dies gilt jedoch nicht, wenn er, wie hier, namens seines Mandanten handelt (…Binz/Dörndorfer/Zimmermann, a.a.O., § 68 Rn. 17).
  • OLG Köln, 06.06.2016 - 19 W 9/16

    Zulässigkeit einer Streitwertbeschwerde

    Denn ein eigener Wert ist dann nicht anzusetzen, wenn die Aufnahme in den Prozessvergleich nicht zur Regelung oder Gestaltung von Rechtsbeziehungen erfolgt, sondern wenn Rechtsbeziehungen lediglich um der Klarstellung willen in den Vergleichstext einbezogen werden (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1999, 1303).
  • OVG Niedersachsen, 17.01.2023 - 5 OA 136/22

    Festsetzung des Streitwerts für beamtenrechtliche schriftliche Missbilligungen …

    Denn die für die Zulässigkeit der Streitwertbeschwerde erforderliche Beschwer eines Rechtsmittelführers ist bei Streitwertbeschwerden, die durch Prozessbevollmächtigte im eigenen Namen eingelegt worden sind, allein dann zu bejahen, wenn eine zu niedrige Streitwertfestsetzung angegriffen, also eine Heraufsetzung des Streitwertes erstrebt, wird (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 17.8.1998 - 25 WF 143/98 -, juris Rn. 1).
  • OVG Niedersachsen, 17.12.2025 - 5 OA 53/25

    Teilstatusrechtsprechung; dreifacher Jahresbetrag; Streitwertbeschwerde

    Demgegenüber ist die Beschwer bei Streitwertbeschwerden, die durch Prozessbevollmächtigte im eigenen Namen eingelegt worden sind, allein dann zu bejahen, wenn eine zu niedrige Streitwertfestsetzung angegriffen - also eine Heraufsetzung des Streitwertes - erstrebt wird (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 14.9.2023 - 5 OA 57/23 - OLG Köln, Beschluss vom 17.8.1998 - 25 WF 143/98 -, juris Rn. 1).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.03.1998 - 3 U 31/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7873
OLG Köln, 27.03.1998 - 3 U 31/97 (https://dejure.org/1998,7873)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.03.1998 - 3 U 31/97 (https://dejure.org/1998,7873)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. März 1998 - 3 U 31/97 (https://dejure.org/1998,7873)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedereröffnung des automatischen Selbstwähldienstes zwischen zwei Telefongesellschaften nach vorheriger Umstellung auf Handvermittlung wegen angeblichen Missbrauchs des Telefonnetzes; Konkludente Vereinbarung über die Gewährleistung des automatischen Selbstwähldienstes; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 1998, 361
 
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