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Rechtsprechung
   OLG München, 19.04.1996 - 21 U 5982/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5395
OLG München, 19.04.1996 - 21 U 5982/95 (https://dejure.org/1996,5395)
OLG München, Entscheidung vom 19.04.1996 - 21 U 5982/95 (https://dejure.org/1996,5395)
OLG München, Entscheidung vom 19. April 1996 - 21 U 5982/95 (https://dejure.org/1996,5395)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 537 Abs. 1
    Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache aufgrund einer vom Mieter verlangten Änderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1162
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.01.1962 - VIII ZR 199/60
    Auszug aus OLG München, 19.04.1996 - 21 U 5982/95
    Deshalb trägt der Mieter grundsätzlich das Risiko einer sich daraus, ergebenden, Beeinträchtigung (vgl. BGH WM 1962, 271/272 = LM Nr. 7 zu § 537 BGB ; OLG Düsseldorf ZMR 1992, 149;… Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 7. Aufl., Rdnr. 249 und 311;… Bub/Treier/Kraemer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 2. Aufl., Rdnr. III 1340 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 09.09.1996 - 4 U 121/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7842
OLG Schleswig, 09.09.1996 - 4 U 121/95 (https://dejure.org/1996,7842)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09.09.1996 - 4 U 121/95 (https://dejure.org/1996,7842)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09. September 1996 - 4 U 121/95 (https://dejure.org/1996,7842)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • pferdesport-und-recht.de (Leitsatz)

    Gutachten, Haftung des Tierarztes

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB §§ 328 631
    Vertrag zu Gunsten Dritter: Auftrag für Ankaufsuntersuchung eines Pferdes durch einen Tierarzt

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 1025
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Naumburg, 04.04.2007 - 12 U 118/06

    Architekt beauftragt Gutachter: Haftet dieser?

    Dies war dann der Fall, wenn diese Ansprüche rechtlich nicht gleichwertig waren, etwa weil die schützenden Vorschriften eine unterschiedliche Zielrichtung verfolgen (z.B. BGH, NJW 2004, 3420 (3421) zur Prospekthaftung) oder wenn der Anspruch gegen den eigenen Vertragspartner des Geschädigten einer kürzeren Verjährung unterlag als gegen den Schädiger (z.B. OLG Köln, NJW-RR 1992, 49; OLG Schleswig, VersR 1997, 1025 zur Tierarzthaftung).
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Rechtsprechung
   OLG München, 09.08.1996 - 21 U 3980/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5701
OLG München, 09.08.1996 - 21 U 3980/95 (https://dejure.org/1996,5701)
OLG München, Entscheidung vom 09.08.1996 - 21 U 3980/95 (https://dejure.org/1996,5701)
OLG München, Entscheidung vom 09. August 1996 - 21 U 3980/95 (https://dejure.org/1996,5701)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BB-BUZ §§ 20 23; BGB § 242
    Berufsunfähigkeitsversicherung: Bindung des Versicherers an die einzureichenden ärztlichen Atteste - Vorbringen eines neuerlichen Unfalls als Klageänderung - Abgrenzung zwischen Berufsunfähigkeits- und Dienstunfähigkeitsversicherung - Hinweispflicht des Versicherers bei ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 25 O 7117/94
  • OLG München, 09.08.1996 - 21 U 3980/95

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 1126
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.06.1963 - II ZR 199/61

    Haftung des Versicherers

    Auszug aus OLG München, 09.08.1996 - 21 U 3980/95
    Die Beklagte muß sich im vorliegenden Fall nicht aufgrund gewohnheitsrechtlichen Rechtssatzes (vgl. BGHZ 40, 22/24 f)- so behandeln lassen, als hätte sie mit dem Kläger in Abweichung von den sonst maßgeblichen Versicherungsbedingungen eine Beamtenklausel üblichen Inhalts vereinbart.

    Den Versicherungsnehmer trifft in der Regel ein erhebliches eigenes Verschulden, wenn die Versicherungsbedingungen die Haftung für den Fall, für den sich der Versicherungsnehmer versichert glaubt, ausdrücklich ausschließt und die Versicherungsbedingungen klar und eindeutig gefaßt sind (vgl. BGHZ 40, 22/24 f. m.w.N.).

    Der Schadensersatzanspruch des Versicherungsnehmers kann zwar darauf gestützt werden, daß der Versicherungsagent/Versicherungsvertreter in seiner Eigenschaft als Erfüllungsgehilfe des Versicherers (§ 278 BGB ) es schuldhaft unterlassen hat, den Versicherungsnehmer über den Umfang der Versicherung aufzuklären, und daß durch dieses Verhalten ein Schaden des Versicherungsnehmers eingetreten ist (BGHZ 40, 22/26 ff.).

  • BGH, 14.06.1989 - IVa ZR 74/88

    Reichweite einer sog. Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

    Auszug aus OLG München, 09.08.1996 - 21 U 3980/95
    Für den Eintritt des Versicherungsfalls wird vielmehr auf das gesundheitsbedingte Außerstandesein zur Ausübung von Erwerbstätigkeiten abgestellt, die im Regelfall mehr umfassen als den zuletzt ausgeübten Beruf als Beamter in seiner konkreten Ausprägung (vgl. BGH VersR 1989, 903/904).

    Daß einzelne andere Versicherer kraft ausdrücklicher Regelungen in ihren Versicherungsbedingungen für Entlassungen und Pensionierungen wegen Dienstunfähigkeit unwiderlegbar von vollständiger Berufsunfähigkeit ausgehen und damit zwangsläufig auf die Möglichkeit verzichten, den Beamten auf etwa noch in Betracht, kommende Vergleichstätigkeiten zu verweisen, ist ihre eigenverantwortliche Entscheidung im Rahmen ihres Leistungsangebots (vgl. BGH VersR 1989, 903/905) und beeinträchtigt die ausreiche Klarheit der Versicherungsbedingungen der Beklagten nicht.

  • BGH, 07.07.1993 - IV ZR 47/92

    Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Unterscheidung …

    Auszug aus OLG München, 09.08.1996 - 21 U 3980/95
    Der Kläger hat, auch nicht behauptet, die, Beklagte oder ihr Versicherungsvertreter habe erklärt, bei Beamten werde der Begriff "Berufsunfähigkeit" durch "Dienstunfähigkeit" ersetzt (vgl. demgegenüber BGH VersR 1993, 1220 f.).

    Diese Fähigkeit ist nicht davon abhängig, ob gerade ein Arbeitsplatz, dessen Anforderungen der Versicherte noch gewachsen wäre, frei ist oder nicht; die Arbeitsmarktlage ist schlechthin nicht berücksichtigungsfähig (BGH VersR 1993, 1220/1221; 1989, 579/580).

  • BGH, 04.05.1983 - VIII ZR 94/82

    Rechtsfolgen der Anfechtung eines Prozeßvergleichs; Erheblichkeit eines …

    Auszug aus OLG München, 09.08.1996 - 21 U 3980/95
    Außerdem trägt der Kläger - im übrigen ohne schlüssige Darlegung der Umstände, aufgrund welcher der Zeuge ... von den in Bezug auf den Kläger behaupteten inneren Tatsachen Kenntnis erlangt habe (vgl. BGH NJW 1983, 2034 ) - nur vor, daß er im Fall der von ihm verlangten Beratung durch den Versicherungsvertreter den Versicherungsvertrag mit der Beklagten nicht geschlossen hätte, nicht aber, daß dann zwischen den Parteien ein Versicherungsvertrag unter Einschluß der sogenannten Beamtenklausel zustandegekommen wäre.
  • BGH, 24.05.1993 - II ZR 136/92

    Aufklärungspflichten gegenüber Arbeitnehmer bei vermögenswirksamen …

    Auszug aus OLG München, 09.08.1996 - 21 U 3980/95
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß Schadensersatz wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten in der Form beansprucht werden kann, daß der Vertrag, der bei ordnungsgemäßer Aufklärung nicht geschlossen worden wäre, rückgängig gemacht und eine bereits erbrachte Leistung erstattet wird (BGH NJW 1993, 2107 m.w.N.).
  • BGH, 05.04.1989 - IVa ZR 35/88

    Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Bemessung des Grades der …

    Auszug aus OLG München, 09.08.1996 - 21 U 3980/95
    Diese Fähigkeit ist nicht davon abhängig, ob gerade ein Arbeitsplatz, dessen Anforderungen der Versicherte noch gewachsen wäre, frei ist oder nicht; die Arbeitsmarktlage ist schlechthin nicht berücksichtigungsfähig (BGH VersR 1993, 1220/1221; 1989, 579/580).
  • OLG Saarbrücken, 06.06.2012 - 5 U 163/08

    Beginn der Eintrittspflicht der Berufungsunfähigkeits-Zusatzversicherung

    Soweit sich der Kläger im Laufe des erstinstanzlichen Verfahrens zur Begründung der behaupteten Berufsunfähigkeit über die zunächst geltend gemachten psychischen Beeinträchtigungen hinaus auf orthopädische Funktionseinschränkungen berufen hat, handelt es sich um eine zulässige - weil sachdienliche - Klageänderung, § 263 ZPO (vgl. hierzu OLG München, VersR 1997, 1126 ; Rixecker, ZfSch 2003, 608), die eine umfassende Klärung der Leistungspflicht der Beklagten ermöglicht und einen neuen Prozess vermeidet (…vgl. BGH, Urt. v. 30.11.1999 - VI ZR 219/98 - NJW 2000, 800 m.w.N.).
  • OLG München, 28.05.2003 - 21 U 3770/00

    Eintritt des Versicherungsfalles bei der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, …

    Davon zu unterscheiden sind beim Kläger neu eingetretene Erkrankungen oder Unfälle, wegen derer das in den Versicherungsbedingungen vorgeschriebene Verfahren für die Feststellung von Berufsunfähigkeit noch nicht durchgeführt ist (vgl. Senat VersR 1997, 1126;… Prölss/Martin/Voit, VVG, 26. Auflage, § 2 BUZ, Rn. 59;… Voit, Berufsunfähigkeitsversicherung, Rn. 606 (S. 234)).
  • LG Nürnberg-Fürth, 23.12.2021 - 2 O 7606/19

    Keine Beendigung einer Krankentagegeldversicherung durch Kapitalabfindung des …

    Rn. 49 Eine solche Auswechslung des Klagegrundes liegt vor, wenn im Hinblick auf eine andere medizinische Ursache ein neuer Versicherungsfall zur gerichtlichen Entscheidung gestellt wird (vgl. Hoenicke in Ernst/Rogler, Berufsunfähigkeitsversicherung Stichwort-ABC "Nachschieben von Gründen" Rn. 3 unter Hinweis auf OLG München 9.8.1996 - 21 U 3980/95, r+s s 1998, 346;… Veith/Gräfe/Gebert/Gebert/Steinbeck, Der Versicherungsprozess, § 9 Rn. 23 je zur vergleichbaren Konstellation in der Berufsunfähigkeitsversicherung).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 30.10.1996 - 2 U 151/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,13362
OLG Oldenburg, 30.10.1996 - 2 U 151/96 (https://dejure.org/1996,13362)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.10.1996 - 2 U 151/96 (https://dejure.org/1996,13362)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. Oktober 1996 - 2 U 151/96 (https://dejure.org/1996,13362)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Schwarzgeldabrede" (IBR 1997, 146)

 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2020 - 22 U 73/20

    Honorar für Planungsleistungen für ein Mehrfamilienhaus Nichtigkeit eines …

    Eine Häufung von Indizien kann vielmehr dazu Anlass geben, einen Verstoß gegen das Schwarzarbeitsverbot auch dann anzunehmen, wenn keine Partei sich auf eine solche Abrede beruft (…vgl. OLG Oldenburg, Urt. v. 20.12.2016 - 7 U 49/16, juris-Rn. 9; OLG Oldenburg, Urt. v. 30.10.1996 - 2 U 151/96, OLGReport 1997, 2;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.01.2020 - 21 U 34/19, ZfBR 2020, 370 = NZBau 2020, 576 mit Anmerkung Maushake = EWiR 2020, 367 mit Anmerkung Korff;… anderer Ansicht KG, Urt. v. 08.08.2017 - 21 U 34/15, BauR 2018, 258).
  • OLG Brandenburg, 08.02.2007 - 12 U 155/06

    Nichtigkeit eines Werkvertrages "ohne Rechnung" und Ansprüche des Auftraggebers …

    Nach Auffassung des Senates ist eine Nichtigkeit des Gesamtvertrages darüber hinaus anzunehmen, falls die "ohne Rechnung"-Vereinbarung auch auf den Vertrag im Übrigen Einfluss gehabt hat, woran es nur dann fehlt, wenn feststeht, dass der Vertrag auch ohne die nichtige steuerliche Absprache zu denselben Bedingungen - insbesondere im Hinblick auf die Vergütung - abgeschlossen worden wäre (…so auch BGH (12. Zivilsenat), a. a. O.;… BGH (8. Zivilsenat) MDR 1968, S. 834; OLG Naumburg, Urteil vom 30.03.1999, Az.: 13 U 83/98, zitiert nach juris;… Saarländisches OLG OLGR 2000, S. 303;… OLG Hamm NJW-RR 1997, S. 722; OLG Oldenburg OLGR 1997, S. 2;… MüKo-Armbrüster, a. a. O.).
  • OLG Brandenburg, 31.08.2023 - 10 U 207/22

    Schadensersatzansprüche aus Kauf eines generalüberholten Getriebes …

    Eine Häufung von Indizien kann vielmehr dazu Anlass geben, einen Verstoß auch dann anzunehmen, wenn keine Partei sich auf eine solche Abrede beruft (vgl. zur Schwarzarbeit: OLG Düsseldorf…, Urteil vom 27. November 2020 - I-22 U 73/20 -, Rn. 24, juris; OLG Oldenburg…, Urteil vom 20. Dezember 2016 - 7 U 49/16, juris-Rn. 9; OLG Oldenburg, Urteil vom 30. Oktober 1996 - 2 U 151/96; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. Januar 2020 - 21 U 34/19).
  • KG, 17.04.2026 - 7 U 26/25

    Ob eine Schwarzgeldabrede vorliegt, entscheiden nicht die Parteien!

    Rn. 18 b) Nach anderer Auffassung ist ein Zivilgericht trotz des übereinstimmenden gegenteiligen Vorbringens der Parteien, es sei keine Absprache zum Zweck der Steuerverkürzung getroffen worden, nicht an dermaßen "unstreitiges" Vorbringen gebunden (OLG Oldenburg, Urteil vom 30.10.1996 - 2 U 151/96, juris Rn. 8;… Zöller/Greger, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 138, Rn. 7).
  • OLG Brandenburg, 16.10.2025 - 10 U 113/24

    Barzahlung ohne Rechnung spricht für Schwarzarbeit!

    Der Senat teilt nicht die vom Kammergericht in dem von der Klägerin zitierten Urteil vom 8. August 2017 (- 21 U 34/15) geäußerte Ansicht, dass das Gericht aufgrund des Beibringungsgrundsatzes im Zivilprozess an das übereinstimmende Vorbringen der Parteien gebunden sei, wenn diese auf den Hinweis des Gerichts, dass es von einer "Ohne-Rechnung-Absprache" ausgehe, übereinstimmend vortragen, tatsächlich keine solche Abrede getroffen zu haben (dagegen ebenso OLG Hamm…, Urteil vom 6. März 2024 - I-12 U 127/22 -, juris Rn. 70ff.; OLG Oldenburg, Urteil vom 30. Oktober 1996 - 2 U 151/96 - Beck online Rn. 7, unter Hinweis auf BGHZ 37, 100 54, 156).
  • OLG Köln, 22.11.2006 - 11 U 89/06

    Zustandekommen eines wirksamen Werkvertrages bei einer von den Parteien …

    Diese Nichtigkeit erstreckt sich nach § 139 BGB auf den gesamten Vertrag, es sei denn die Parteien hätten die gleiche Preisvereinbarung auch mit Rechnung getroffen (so BGH - VIII. Zivilsenat - LM Nr. 57 zu § 134 BGB; BGH - XII. Zivilsenat - NJW 2003, 2742; ebenso OLG Hamm NJW-RR 1997, 722; Betriebs-Berater 1989, 651; OLG Saarbrücken OLGR 2000, 303; OLG Naumburg IBR 2000, 64; OLG Oldenburg OLGR 1997, 2 = IBR 1997, 146; RGRK/Krüger/Nieland/Zöller, BGB, 12. Aufl., § 134 Rdn. 129 und § 138 Rdn. 156; Erman-Palm, BGB, 11. Aufl., § 134 Rdn. 93; Münchener Kommentar - Armbrüster, BGB, 5. Aufl., 134 Rdn. 57; Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 138 Rdn. 44; Soergel-Hefermehl, BGB, 12. Aufl., § 134 Rdn. 65; Flume, BGB AT 11, 2.
  • LG Karlsruhe, 09.10.2024 - 6 O 160/23

    Zur Unentgeltlichkeit von "Mehrarbeiten" und zur Schwarzgeldabrede in Form von …

    Eine Häufung von Indizien kann vielmehr dazu Anlass geben, einen Verstoß gegen das Schwarzarbeitsverbot auch dann anzunehmen, wenn keine Partei sich auf eine solche Abrede beruft (vgl. OLG Düsseldorf, Urteile vom 27.11.2020 - 22 U 73/20, BauR 2021, 1489;… Rn. 24, juris; und vom 21.01.2020 - 21 U 34/19, BauR 2021, 543;… OLG Oldenburg, Urteile vom 20.12.2016 - 7 U 49/16, juris, Rn. 9; und vom 30.10.1996 - 2 U 151/96, juris, Rn. 7/8; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteile vom 07.01.2019 - 7 U 103/18, BauR 2019, 1622; und vom 20.12.2016 - 7 U 49/16, BauR 2017, 1040; OLG Stuttgart, Urteil vom 10.11.2015 - 10 U 14/15 , BauR 2016, 82; OLG Karlsruhe, Beschluss gem. § 522 ZPO vom 13.05.2024 - 19 U 157/23 - unveröffentlicht; zu den Indizien auch KG Berlin, Urteil vom 08.08.2017 - 21 U 34/15, BauR 2018, 25, jedoch nicht bei übereinstimmender Verneinung einer Schwarzgeldabrede durch die Parteien).
  • LG Wuppertal, 04.04.2019 - 7 O 258/18

    Wegfall Werklohnanspruch bei nach Vertragsschluss getroffener …

  • LG Krefeld, 13.02.2020 - 5 O 87/18

    Planungsvertrag aufgrund von Schwarzgeldabrede nach § 134 BGB nichtig

  • AG Bad Segeberg, 21.11.2013 - 17a C 85/13

    Krankenhausaufnahmevertrag: Leistungsort für den Vergütungsanspruch des …

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.07.1996 - 12 U 168/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4148
OLG Hamm, 05.07.1996 - 12 U 168/95 (https://dejure.org/1996,4148)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.07.1996 - 12 U 168/95 (https://dejure.org/1996,4148)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Juli 1996 - 12 U 168/95 (https://dejure.org/1996,4148)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vereinbarung der VOB/B-Nachtragsaufträge; Voraussetzungen für Teilschlußzahlungen; "isolierte Inhaltskontrolle" einzelner Bestimmungen der VOB/B

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Für Nachträge gilt auch das Hauptvertragswerk! (IBR 1997, 100)

Papierfundstellen

  • BauR 1997, 472
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 21.11.2014 - 22 U 37/14

    Urkalkulation nicht vorgelegt: Nachträge werden nicht vergütet!

    Dies gilt auch für den Fall, dass die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart ist (vgl. BGH, Urteil vom 23.05.1996, VII ZR 245/94, NJW 1996, 2158, 2159; OLG Hamm, Urteil vom 07.05.1996, 12 U 168/95, BauR 1997, 472;… Ingenstau/Korbion-Keldungs, a.a.O., 18. Auflage 2003, § 2 Abs. 6, VOB/B Rn 16 a.E.), denn die Versäumung der Ankündigung hat nur dann einen Anspruchsverlust des Auftragnehmers zur Folge, wenn und soweit die Ankündigung berechtigten Schutzinteressen des Auftraggebers dient und ihre Versäumung unentschuldigt ist, so dass diese Rechtsfolge den Auftragnehmer dann nicht i.S.v. §§ 305 ff. BGB unangemessen benachteiligt, sondern dem Kooperationscharakter des Bauvertrages entspricht (vgl. BGH…, Urteil vom 23.05.1996, a.a.O.).
  • OLG Zweibrücken, 25.11.2011 - 2 U 11/11

    Bauvertrag: Vertragliche Einbeziehung der VOB bei Auslage des VOB-Textes zur …

    Rn. 33 Die Vereinbarung gilt auch für den Nachfolgeauftrag bezüglich der Sanitärgegenstände vom 30. Juni 2006 (OLG Hamm BauR 1997, 472).
  • OLG Schleswig, 11.11.1999 - 2 U 8/99

    Kosten für die Erneuerung eines Regenwasserkanals und Schmutzwasserkanals; …

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dejure.org Übersicht OLG Hamm

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.09.1996 - 5 U 19/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,21494
OLG Düsseldorf, 19.09.1996 - 5 U 19/96 (https://dejure.org/1996,21494)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.09.1996 - 5 U 19/96 (https://dejure.org/1996,21494)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. September 1996 - 5 U 19/96 (https://dejure.org/1996,21494)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kontoführende Bank als Baugeldempfänger? (IBR 1997, 240)

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 31.10.2002 - 12 U 182/01

    Ist die kontoführende Bank Baugeldempfänger?

    Die Bauvorhaben hier auch der Eurosparmarkt - werden vom Bauträger errichtet, die kontoführende Bank zahlt lediglich die Gelder aus (OLG Düsseldorf, OLGR 1997, 2; OLG München NJW-RR 1991, 279).

    Sie hatte sich daher auch nicht für die Angaben über den Verwendungszweck auf den Überweisungsträgern zu interessieren (BGH WM 1976, 904; OLG Düsseldorf, OLGR 97, 2).

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