Rechtsprechung
| OLG Köln, 02.02.2001 - 16 Wx 183/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 270; ; ZPO § 270 Abs. 3; ; KostO § 8 Abs. 2 S. 1; ; WEG § 43; ; WEG § 18; ; WEG § 23 Abs. 4 S. 2; ; WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 47
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 23 Abs. 4 S. 2; ZPO § 270
Antragszustellung im Beschlussanfechtungsverfahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Dachterrasse; Teilungserklärung; Treppenaufgang
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln - 204 II 365/97
- LG Aachen, 03.11.2000 - 29 T 301/99
- LG Köln, 03.11.2000 - 29 T 301/99
- OLG Köln, 02.02.2001 - 16 Wx 183/00
Papierfundstellen
- NZM 2002, 299 (Ls.)
- ZMR 2001, 661
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (5)
- OLG Köln, 27.01.1995 - 16 Wx 170/94
Folgen unterbliebener Vorschußzahlung im WEG -Verfahren - Wohnungseigentum, …
Auszug aus OLG Köln, 02.02.2001 - 16 Wx 183/00
Es entspricht zwar der Rechtsprechung des Senats, dass ein Anfechtungsantrag nicht wegen Nichtzahlung eines angeforderten Kostenvorschusses zurückzuweisen ist sondern in diesem Fall lediglich das Verfahren so lange ruht, wie der Vorschuss nicht gezahlt ist (vgl. Senatsbeschlüsse in WuM 95, 345 und 96, 304; OLG Düsseldorf NJW-RR 98, 588; KG NJW-RR 98, 371 mwN).Darüberhinaus muss die Zustellung, weil die übrigen Beteiligten ein schutzwürdiges Interesse an baldiger Klarheit über den Bestand der von ihnen gefassten Beschlüsse und mithin daran haben, durch das Gericht alsbald davon in Kenntnis gesetzt zu werden, dass ein Antrag auf Ungültigkeitserklärung des Beschlusses gestellt wurde, zügig erfolgen (Senatsbeschluss vom 27.1.1995 - 16 Wx 170/94 = WuM 95, 345;… OLG Düsseldorf aaO mwN).
- BGH, 20.04.2000 - VII ZR 116/99
Demnächst erfolgte Zustellung
Auszug aus OLG Köln, 02.02.2001 - 16 Wx 183/00
Im Falle des § 270 Abs. 3 ZPO ist bei der Berechnung der Zeitdauer der Verzögerung nur auf die Zeitspanne abzustellen, um die sich die ohnehin erforderliche Zustellung des Antrags als Folge der Nachlässigkeit des Antragstellers verzögert, d.h. der auf vermeidbare Verzögerungen im Geschäftsablauf des Gerichts zurückzuführende Zeitraum wird nicht auf den Zeitraum angerechnet, der im Zusammenhang mit der Frage maßgeblich ist, ob die Zustellung eines Antrages trotz einer vom Antragsteller zu vertretenden Verzögerung noch demnächst i.S. der vorgenannten Vorschrift erfolgt ist (vgl. BGH NJW 2000, 2282 mwN). - BGH, 17.09.1998 - V ZB 14/98
Wahrung der Beschlußanfechtungsfrist
Auszug aus OLG Köln, 02.02.2001 - 16 Wx 183/00
Richtig ist, dass die Anfechtungsfrist des § 23 Abs. 4 S. 2 WEG, die eine materiellrechtliche Ausschlussfrist ist, mit Einreichung des Antrags bei Gericht gewahrt wird, sofern dieser bestimmt ist und seine Zustellung demnächst erfolgt (vgl. BGH NJW 98, 3648;… Bärmann/Pick/Merle WEG § 23 Rdnr. 174). - OLG Hamm, 21.07.1997 - 15 W 482/96
Baumängelverursachung durch Sonderwünsche eines Miteigentümers
Auszug aus OLG Köln, 02.02.2001 - 16 Wx 183/00
Es entspricht zwar der Rechtsprechung des Senats, dass ein Anfechtungsantrag nicht wegen Nichtzahlung eines angeforderten Kostenvorschusses zurückzuweisen ist sondern in diesem Fall lediglich das Verfahren so lange ruht, wie der Vorschuss nicht gezahlt ist (vgl. Senatsbeschlüsse in WuM 95, 345 und 96, 304; OLG Düsseldorf NJW-RR 98, 588; KG NJW-RR 98, 371 mwN). - OLG Düsseldorf, 17.10.1997 - 3 Wx 321/97
Rechtsmißbrauchbei jahrelangem Nichtbetreibens eines …
Auszug aus OLG Köln, 02.02.2001 - 16 Wx 183/00
Es entspricht zwar der Rechtsprechung des Senats, dass ein Anfechtungsantrag nicht wegen Nichtzahlung eines angeforderten Kostenvorschusses zurückzuweisen ist sondern in diesem Fall lediglich das Verfahren so lange ruht, wie der Vorschuss nicht gezahlt ist (vgl. Senatsbeschlüsse in WuM 95, 345 und 96, 304; OLG Düsseldorf NJW-RR 98, 588; KG NJW-RR 98, 371 mwN).
- OLG Hamm, 23.12.2004 - 15 W 107/04
Beschlußanfechtungsfrist, Kostenvorschuß
Im Ausgangspunkt geht das Landgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der neueren Rechtsprechung der Obergerichte davon aus, dass die materielle Ausschlussfrist des § 23 Abs. 4 WEG mit der Einreichung des Antrags bei Gericht nur dann gewahrt ist, wenn entsprechend § 167 ZPO die Zustellung der Antragsschrift "demnächst" erfolgt ( BGH NJW 1998, 3648; OLG Köln ZMR 2001, 661; OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 246;… vgl. aus der Lit.: Staudinger/Wenzel, WEG, 12. Aufl., § 43 Rdn. 42).Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist eine grundsätzliche Kostenvorschusspflicht für Beschlussanfechtungsverfahren nach dem WEG zu verneinen (Senat, Beschluss vom 17.06.2004 -15 W 415/03-; BayObLGZ 2000, 340 = NZM 2001, 143 = NJW-RR 2001, 213; OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 246; OLG Köln ZMR 2001, 661; MDR 2004, 271; MünchKomm BGB/Engelhardt, § 23 WEG Rdn. 20; Staudinger/Wenzel, a.a.O. § 48 Rdn. 6; offen gelassen von Schl.-Holst.
- OLG Zweibrücken, 19.07.2002 - 3 W 131/02
Wohnungseigentum: Verspätete Einzahlung eines Kostenvorschusses im …
Insoweit folgt der Senat aber - ebenso wie bereits das Landgericht - der Auffassung des Bundesgerichtshofs unter Hinweis auf die Kommentierung bei Staudinger (vgl. BGH NJW 1998, 3648; OLG Köln ZMR 2001, 661).Die Anforderung des Vorschusses durch das Gericht erweist sich hier somit als vermeidbare Verzögerung im Geschäftsablauf; eine solche geht nicht zu Lasten der Beteiligten zu 1) als Antragstellerin (vgl. etwa BGH NJW 1984, 242; MDR 2000, 897; NJW 2001, 885, 887; OLG Köln ZMR 01, 661, 662; OLG Hamm NZM 2002, 562).
Ansonsten entspricht es einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung, dass der Fortgang des Beschlussanfechtungsverfahrens grundsätzlich nicht von der Einzahlung eines Kostenvorschusses abhängig gemacht werden kann (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 1234, 1235 und BayObLGZ 1971, 289, 293; OLG Köln ZMR 2001, 661, 662 und WE 1995, 241; OLG Düsseldorf WE 1998, 308, 309 und 309, 310; KG NJW-RR 1998, 370, 371;… Wenzel aaO § 48 Rdnr. 6).
- OLG Zweibrücken, 07.07.2003 - 3 W 81/03
Wohnungseigentumsverfahren: Wahrung der Beschlussanfechtungsfrist durch demnächst …
Sie wird mit der fristwahrenden Einreichung des Antrags bei Gericht gewahrt, sofern dieser hinreichend bestimmt ist und die Zustellung "demnächst" (im Sinne von § 167 ZPO, früher § 270 Abs. 3 ZPO a. F.) erfolgt (Senat, Beschluss vom 19. Juli 2002 - 3 W 131/02 -, abgedruckt in ZMR 2003, 451, 452: OLG Köln ZMR 2001, 661, jeweils im Anschluss BGH NJW 1998, 3648;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 23 Rdnr. 174).Denn der Umstand, dass der Anfechtungsantrag nicht - wie rechtlich geboten (OLG Köln ZMR 2001, 661 f) - alsbald zugestellt wurde, hatte seine Ursache ausschließlich im Geschäftsgang des Amtsgerichts.
Im Falle des bis zum 1. Juli 2002 geltenden § 270 Abs. 3 ZPO a. F. (Jetzt § 167 ZPO) wird jedoch der auf vermeidbare Verzögerungen im Geschäftsablauf des Gerichts zurückzuführende Zeitraum nicht auf den Zeitraum angerechnet, der im Zusammenhang mit der Frage maßgeblich ist, ob die Zustellung noch "demnächst" erfolgt ist (BGH NJW 2000, 2282; BGHZ 103, 20, 28 f: OLG Köln ZMR 2001, 661, 662: Senat, ZMR 2003, 451, 452).
- OLG Köln, 28.07.2003 - 16 Wx 143/03
Wahrung der Beschlussanfechtungsfrist
Solches hat der Senat bereits im Beschluss vom 2.2.2001 ( 16 Wx 183/00 ; ZMR 2001, 661-663 = NZM 2002, 299 ) entschieden und zur Begründung ausgeführt, im Beschlussanfechtungsverfahren überwiege das Interesse der Beteiligten an der raschen Klärung der Bestandskraft gefasster Eigentümerbeschlüsse gegenüber dem durch § 8 Abs. 2 Satz 1 KostO postulierten Sicherungsinteresse der Staatskasse, so dass es als ermessensfehlerhaft zu werten ist, wenn das Gericht die Zustellung des Antrags und mithin die Durchführung des Verfahrens von der Zahlung des Gerichtskostenvorschusses abhängig macht.Auch in der neueren Literatur wird diese Auffassung ganz überwiegend vertreten ( siehe insoweit die Nachweise in der Anmerkung in Schriftleitung in NZM 2002, 299 ) .
- OLG Hamm, 17.06.2004 - 15 W 415/03
Erklärung der Ungültigkeit von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung
Rn. 14 Im Ausgangspunkt geht das Landgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der neueren Rechtsprechung der Obergerichte davon aus, dass die materielle Ausschlussfrist des § 23 Abs. 4 WEG mit der Einreichung des Antrags bei Gericht nur dann gewahrt ist, wenn entsprechend § 167 ZPO die Zustellung der Antragsschrift "demnächst" erfolgt( BGH NJW 1998, 3648; OLG Köln ZMR 2001, 661; OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 246;… vgl. aus der Lit.: Staudinger/Wenzel, WEG, 12. Aufl., § 43 Rdn. 42).Entgegen dem Landgericht ist eine grundsätzliche Kostenvorschusspflicht für Beschlussanfechtungsverfahren nach dem WEG zu verneinen (BayObLGZ 2000, 340 = NZM 2001, 143 = NJW-RR 2001, 213; OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 246; OLG Köln ZMR 2001, 661; MDR 2004, 271; MünchKomm BGB/Engelhardt, § 23 WEG Rdn. 20; Staudinger/Wenzel, a.a.O. § 48 Rdn. 6; offen gelassen von Schl.-Holst.
- OLG Köln, 26.05.2003 - 16 Wx 185/03
Keine Verpflichtung zur persönlichen Beschwerdeeinlegung durch den Mittellosen im …
Zudem darf in Beschlussanfechtungsverfahren die Zustellung des Antrags nicht von der Zahlung eines Vorschusses abhängig gemacht werden, wie inzwischen nicht nur das BayObLG in der vom Amtsgericht zitierten Entscheidung (NZM 2001, 143 = ZMR 2001, 294), sondern auch das OLG Zweibrücken (NZM 2002, 960) und der Senat (OLGReport 2001, 395 = NZM 2002, 299 = ZMR 2001, 661) entschieden haben. - OLG Zweibrücken, 17.09.2001 - 3 W 87/01
Unterlassung einer zweckbestimmungswidrigen Nutzung von Teileigentum; Verwirkung
Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass Fälle denkbar sind, in denen es sich ausnahmsweise anders verhält (ebenso für Hobbyräume BayObLG NJW-RR 1991, 139; ZMR 1993, 29, 30; NZM 1999, 33; ZWE 2001, 27, 28; OLG Köln ZMR 2001, 661, 662). - OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 34/02
Verwirkung des Anfechtungsrechts eines Wohnungseigentümers
Es durfte die Zustellung weder von der Einzahlung eines - hier am 18.03.1998 bei Gericht eingegangen - Kostenvorschusses abhängig machen (vgl. Beschluss des Senats vom 02.02.2001 - 16 Wx 183/00) noch von der Erfüllung gerichtlicher Auflagen zur Beibringung von Unterlagen. - OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 31/02
Amtsermittlungsgrundsatz und Darlegungslast im Wohnungseigentumsverfahren - …
Es durfte die Zustellung weder von der Zahlung eines - hier bereits am 23.11.1999 bei Gericht angegangenen - Kostenvorschusses abhängig machen (vgl. Beschluss Senat vom 02.02.2001 - 16 Wx 183/00) noch von der Erfüllung gerichtlicher Auflagen zur Beibringung von Unterlagen. - LG Stuttgart, 12.03.2019 - 19 S 31/18
Unterlassungsklage gegen einen Wohnungseigentümer wegen zweckwidriger Nutzung …
Legt die Teilungserklärung im weiteren Sinn durch konkrete Bezeichnung den Gebrauch fest, handelt es sich um eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter (BGH, Urteil vom 01. Januar 2010 - V ZR 40/09; Urteil vom 16. Mai 2014 - V ZR 131/13; BayObLG, Beschluss vom 07. Juli 2004, 2Z BR 89/04; OLG Köln, Beschluss vom 02.02.2001 - 16 Wx 183/00; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.09.2001 - 3 W 87/01). - OLG Karlsruhe, 03.01.2006 - 14 Wx 52/05
Wohnungseigentumsrechtliches Verfahren: Zustellung der Antragsschrift vor Eingang …
- KG, 13.10.2005 - 24 W 169/05
Wohnungseigentum: Beschlussanfechtungsverfahren; Anforderung eines …
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Rechtsprechung
| OLG Dresden, 31.01.2000 - 8 W 1377/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de
ZPO § 91a Abs. 1 § 696 Abs. 3
Ablösung einer Bürgschaftsforderung durch ein Darlehen; Begriff der alsbaldigen Abgabe der Streitsache an das Prozeßgericht; Eintritt der Rechtshängigkeit bei nicht alsbaldiger Abgabe; Durch unsachgemäße Prozeßführung veranlasste Kosten - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Darlehen; Darlehensvertrag; Gläubiger; Bürge; Ablösung; Bürgschaftsforderung; Bürgschaft; Stillhalteabkommen; Geltendmachung; Bürgschaftsklage; Streitsache; Abgabe; Gerichtskostenvorschuß; Rückwirkungsfiktion; Mahnverfahren
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 05.07.1999 - 11 O 9757/98
- OLG Dresden, 31.01.2000 - 8 W 1377/99
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (27)
- BGH, 15.01.1982 - V ZR 50/81
Versteigerung vor Klagezustellung - Einseitige Erledigungserklärung, keine …
Auszug aus OLG Dresden, 31.01.2000 - 8 W 1377/99
Die Dispositionsmaxime gestattet den Parteien die Herbeiführung einer solchen Prozessbeendigung ohne Rücksicht darauf, ob tatsächlich ein erledigendes Ereignis vorliegt und wann dieses ggf. eingetreten ist (vgl. BGHZ 21, 298; 83, 12, 14; OLG Köln, NJW-RR 1996, 1023; OLG Celle, NJW-RR 1994, 1276;… Thomas/Putzo, ZPO, 22. Aufl., § 91 a Rdn. 22;… Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 91 a Rdn. 10;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 21. Aufl., § 91 a Rdn. 12, 16 m.w.N.;… a.A. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 58. Aufl.;… § 91 a Rdn. 23 ff., 68 f.).a) Erledigendes Ereignis ist ein tatsächliches Geschehen, das eine zulässige und begründete Klage nachträglich gegenstandslos macht (BGHZ 83, 12, 13 = NJW 1982, 1598; NJW 1986, 588, 589; NJW 1992, 2235, 2236).
b) Bei einseitiger Erledigungserklärung setzen die Feststellung der Erledigung und der daran anknüpfende, unmittelbar aus § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO folgende Kostenerstattungsanspruch des Klägers nach überwiegender Ansicht voraus, dass das erledigende Ereignis nach Begründung der Rechtshängigkeit eintritt (so BGHZ 83, 12, 14; 127, 156, 163; NJW 1990, 1905, 1906;… Stein/Jonas/Bork a.a.O., § 91 a Rdn. 11, 38;… Thomas/Putzo a.a.O, § 91 a Rdn. 35 f.;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann a.a.O., § 91 a Rdn. 23 ff.;… a.A. Münchener Kommentar zur ZPO/Lindacher, § 91 a Rdn. 75;… Zöller/Vollkommer a.a.O., § 91 a Rdn. 41 f. m.w.N.).
Denn die Klägerin hätte bei Nichteintritt der Erledigung zwar keinen prozessualen, wohl aber einen (hier auf Verzug gründenden) materiellrechtlichen Kostenerstattunganspruch gegen den Beklagten gehabt, den sie im Wege der Klageänderung ohne Weiteres in diesem Rechtsstreit hätte durchsetzen können (vgl. BGHZ 83, 12, 16; KG, NJW 1991, 499, 500; OLG Stuttgart, NJW-RR 1997, 1222).
- BGH, 25.11.1985 - II ZR 236/84
Unterbrechung der Verjährung bei Klagezustellung "demnächst"
Auszug aus OLG Dresden, 31.01.2000 - 8 W 1377/99
Die eine alsbaldige Abgabe der Streitsache an das Prozessgericht voraussetzende Rückwirkungsfiktion des § 696 Abs. 3 ZPO kann grundsätzlich nur eintreten, wenn der Kläger binnen zwei Wochen nach Zugang einer entsprechenden gerichtlichen Aufforderung die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt und den Gerichtskostenvorschuss einzahlt (Anschluss an BGH, NJW 1986, 1347; KG, VersR 1994, 922).Dies ist u.a. dann der Fall, wenn er den Gerichtskostenvorschuss nicht unverzüglich, in der Regel binnen zwei Wochen, einzahlt (vgl. BGH, NJW 1986, 1347, 1348; KG, VersR 1994, 922).
- OLG Celle, 19.10.1993 - 2 W 53/93
Auszug aus OLG Dresden, 31.01.2000 - 8 W 1377/99
Die Dispositionsmaxime gestattet den Parteien die Herbeiführung einer solchen Prozessbeendigung ohne Rücksicht darauf, ob tatsächlich ein erledigendes Ereignis vorliegt und wann dieses ggf. eingetreten ist (vgl. BGHZ 21, 298; 83, 12, 14; OLG Köln, NJW-RR 1996, 1023; OLG Celle, NJW-RR 1994, 1276;… Thomas/Putzo, ZPO, 22. Aufl., § 91 a Rdn. 22;… Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 91 a Rdn. 10;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 21. Aufl., § 91 a Rdn. 12, 16 m.w.N.;… a.A. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 58. Aufl.;… § 91 a Rdn. 23 ff., 68 f.).Obwohl das Gericht bei übereinstimmender Erledigungserklärung (§ 91 a ZPO) - wie bereits ausgeführt - Eintritt und Zeitpunkt der Erledigung nicht prüfen muss, wird vereinzelt gefordert, dass ein Kostenerstattungsanspruch des Klägers entsprechend § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO ebenfalls nur dann besteht, wenn das erledigende Ereignis der Rechtshängigkeit nachfolgt (so OLG Celle, NJW-RR 1994, 1276;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann a.a.O., § 91 a Rdn. 23 ff., 68 f., 106; a.A. OLG Köln, JurBüro 1989, 217;… Thomas/Putzo a.a.O., § 91 a Rdn. 48;… Zöller/Vollkommer a.a.O., § 91 a Rdn. 40, 16 m.w.N.).
- KG, 12.10.1993 - 6 U 3704/92
Zustellung; Demnächst; Kostenvorschuß; Versicherung; Gesundheitszustand; …
Auszug aus OLG Dresden, 31.01.2000 - 8 W 1377/99
Die eine alsbaldige Abgabe der Streitsache an das Prozessgericht voraussetzende Rückwirkungsfiktion des § 696 Abs. 3 ZPO kann grundsätzlich nur eintreten, wenn der Kläger binnen zwei Wochen nach Zugang einer entsprechenden gerichtlichen Aufforderung die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt und den Gerichtskostenvorschuss einzahlt (Anschluss an BGH, NJW 1986, 1347; KG, VersR 1994, 922).Dies ist u.a. dann der Fall, wenn er den Gerichtskostenvorschuss nicht unverzüglich, in der Regel binnen zwei Wochen, einzahlt (vgl. BGH, NJW 1986, 1347, 1348; KG, VersR 1994, 922).
- OLG Düsseldorf, 24.08.1995 - 7 W 60/95
Aufforderung des Vorerben zur Abgabe der Einwilligungserklärung nach § 2120 BGB - …
Auszug aus OLG Dresden, 31.01.2000 - 8 W 1377/99
Diese Vorschrift findet im Rahmen von § 91 a ZPO ebenfalls entsprechende Anwendung (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1990, 978; OLG München, NJW-RR 1992, 731; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 905; OLG Koblenz, JurBüro 1993, 560;… Zöller/Vollkommer a.a.O., § 91 a Rdn. 24;… Thomas/Putzo a.a.O., § 91 a Rdn. 48). - OLG Frankfurt, 25.01.1995 - 19 W 18/94
Auszug aus OLG Dresden, 31.01.2000 - 8 W 1377/99
Dass der Beklagte, der bezüglich der Voraussetzungen des § 93 ZPO darlegungs- und beweisbelastet ist (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 62; OLG Hamm, ZIP 1996, 718), der Klägerin bereits zu diesem Zeitpunkt wenigstens ein ernstliches Vergleichsangebot unterbreitet hätte, ist weder vorgetragen noch ersichtlich. - OLG München, 23.10.1991 - 21 W 2048/91
Anspruch auf Unterlassung einer in der Presse veröffentlichten Behauptung; …
Auszug aus OLG Dresden, 31.01.2000 - 8 W 1377/99
Diese Vorschrift findet im Rahmen von § 91 a ZPO ebenfalls entsprechende Anwendung (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1990, 978; OLG München, NJW-RR 1992, 731; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 905; OLG Koblenz, JurBüro 1993, 560;… Zöller/Vollkommer a.a.O., § 91 a Rdn. 24;… Thomas/Putzo a.a.O., § 91 a Rdn. 48). - KG, 11.06.1990 - 25 U 2297/89
Verfolgung von Wettbewerbsverstößen ; Entstehen einer wettbewerbsrechtlichen …
Auszug aus OLG Dresden, 31.01.2000 - 8 W 1377/99
Denn die Klägerin hätte bei Nichteintritt der Erledigung zwar keinen prozessualen, wohl aber einen (hier auf Verzug gründenden) materiellrechtlichen Kostenerstattunganspruch gegen den Beklagten gehabt, den sie im Wege der Klageänderung ohne Weiteres in diesem Rechtsstreit hätte durchsetzen können (vgl. BGHZ 83, 12, 16; KG, NJW 1991, 499, 500; OLG Stuttgart, NJW-RR 1997, 1222). - OLG Frankfurt, 28.10.1997 - 20 W 366/97
Inhaftierung eines Ausländers zur Sicherung seiner Abschiebung; Rechtmäßigkeit …
Auszug aus OLG Dresden, 31.01.2000 - 8 W 1377/99
So hat der Kläger bei verspäteter Abgabe der Erledigungserklärung die dadurch entstandenen Mehrkosten zu tragen (vgl. OLG Frankfurt, OLGR 1998, 71;… Zöller/Vollkommer a.a.O., § 91 a Rdn. 25 m.w.N.). - OLG Stuttgart, 10.03.1997 - 2 W 1/97
Freigabe eines hinterlegten Betrages ; Erledigung eines Rechtsstreits in der …
Auszug aus OLG Dresden, 31.01.2000 - 8 W 1377/99
Denn die Klägerin hätte bei Nichteintritt der Erledigung zwar keinen prozessualen, wohl aber einen (hier auf Verzug gründenden) materiellrechtlichen Kostenerstattunganspruch gegen den Beklagten gehabt, den sie im Wege der Klageänderung ohne Weiteres in diesem Rechtsstreit hätte durchsetzen können (vgl. BGHZ 83, 12, 16; KG, NJW 1991, 499, 500; OLG Stuttgart, NJW-RR 1997, 1222). - OLG Karlsruhe, 12.03.1990 - 17 W 10/90
- OLG Hamm, 26.09.1995 - 27 W 15/95
- OLG Koblenz, 27.10.1992 - 5 W 583/92
- BGH, 05.10.1994 - XII ZR 53/93
Zustellung der Klage an den Konkursverwalter in Unkenntnis der Konkurseröffnung; …
- BGH, 16.12.1987 - VIII ZR 4/87
Zustellung von Klageerweiterungsschriftsätzen im Mahnverfahren; Einhaltung der …
- BGH, 19.10.1989 - I ZR 63/88
"Antwortpflicht des Abgemahnten"
- BGH, 27.02.1992 - I ZR 35/90
Klageänderung nach Erledigung der Hauptsache - Zustellung des klageändernden …
- BGH, 23.04.1998 - III ZR 7/97
Voraussetzungen eines Stillhalteabkommens; Aussetzung eines Prozesses bis zum …
- BGH, 21.02.1983 - VIII ZR 4/82
Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung; Anforderungen an die Führung …
- BGH, 06.12.1984 - VII ZR 64/84
Voraussetzungen der Erledigung der Hauptsache bei einseitiger …
- BGH, 14.07.1956 - III ZR 29/55
Kostenentscheidung nach § 91a ZPO
- OLG Frankfurt, 21.02.1996 - 21 AR 10/96
- OLG Köln, 30.10.1995 - 1 W 52/95
Übereinstimmende Erledigungserklärung ohne Rechtshängigkeit in der Hauptsache
- OLG Koblenz, 14.09.1990 - 2 U 803/88
Rückwirkung der Zustellung des Mahnbescheides bei alsbaldiger Abgabe der …
- OLG Frankfurt, 02.08.1991 - 22 U 59/91
- OLG München, 28.12.1979 - 19 U 2732/79
- OLG Köln, 22.02.1985 - 6 U 191/84
- OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 4 U 91/10
Nutzungsentschädigung des Erwerbers einer mit gravierenden Bau- und …
Dazu mögen Fälle gehören, in denen eine Partei wider besseres Wissen eine Behauptung aufgestellt oder bestritten hat oder wenn das Vorbringen der Prozessverschleppung diente (…Schneider, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 3.Aufl. 2011, § 96 Rn. 34; OLG Dresden, Beschluss v. 31.01.2000, 8 W 1377/99, Rn. 21). - OLG Dresden, 07.08.2000 - 8 W 2306/99
Verwertungserlös; Pflicht zur bestmöglichen Verwertung; Schadenminderungspflicht
Die insoweit regelmäßig zu beachtende Frist von zwei Wochen (vgl. Senat, Beschluss vom 31.01.2000, OLGR Dresden, 2001, 395 ff., Az. 8 W 1377/99, unter II.1.b)aa; BGH, NJW 1986, 1347, 1348; KG, VersR 1994, 922), die hier durch die Aufforderung vom 18.09.1997 in Lauf gesetzt wurde, ließ die Klägerin verstreichen und reichte erst am 06.11.1997 einen Verrechnungsscheck ein.bb) In der Streitfrage, zu welchem Zeitpunkt die Rechtshängigkeit nach vorangegangenem Mahnverfahren eintritt, wenn die Rückwirkungsfiktion des § 696 Abs. 3 ZPO nicht eingreift (…vgl. dazu die Darstellung bei Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 696 Rdn. 5 m.w.N.), folgt der Senat weiterhin der Auffassung, dass insoweit auf das Datum des Akteneingangs beim Prozessgericht abzustellen ist (vgl. Urteil vom 05.05.1999, Az. 8 U 2978/98 [unveröffentlicht]; Beschluss vom 31.01.2000, Az. 8 W 1377/99, a.a.O., unter II.1.b)bb.
- OLG Köln, 13.06.2007 - 13 U 173/06
Bank als gewillkürte Prozessstandschafterin
KG, MDR 2000, 1335 = KGR 2000, 309; OLG Dresden, OLGR 2001, 395 und NJW-RR 2003, 194; Hüßtege in: Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 696 Rz. 13; Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 696 Rz. 5 m.w.Nachw.), kommt es nicht mehr an, da die Klägerin aufgrund der aus dem Schreiben der Zessionarin vom 02.05.2007 ersichtlichen Ermächtigung - mag sie von Anfang an bestanden haben oder erst mit diesem Schreiben nachträglich erteilt worden sein - jedenfalls als gewillkürte Prozessstandschafterin berechtigt war, die eingeklagte Darlehensforderung gegen den Beklagten weiterzuverfolgen.
- OLG Düsseldorf, 02.01.2013 - 3 W 201/12
Streitwert einer Klage auf Wegnahme von Stromzählern zur Unterbrechung der …
Rn. 26 Maßgeblich für die nach billigem Ermessen zu treffende Kostenentscheidung nach § 91 a Abs. 1 ZPO ist der ohne Eintritt des erledigenden Ereignisses zu erwartende Verfahrensausgang mit den sich aus den §§ 91 ff. ZPO ergebenden Kostenerstattungspflichten (…KG a.a.O.; OLG Dresden OLG-Report Dresden 2001, 395 m.w.N.). - KG, 14.10.2005 - 11 W 8/04
Kostenentscheidung: Umfang der gerichtlichen Überprüfung bei Ermessen
Maßgeblich für die nach billigem Ermessen zu treffende Kostenentscheidung nach § 91 a Abs. 1 ZPO ist der ohne Eintritt des (tatsächlich oder vermeintlich) erledigenden Ereignisses zu erwartende Verfahrensausgang mit den sich aus den §§ 91 ff. ZPO ergebenden Kostenerstattungspflichten (OLG Dresden OLG-Report Dresden 2001, 395 mwN). - OLG Brandenburg, 25.11.2025 - 5 U 120/15
Kostenentscheidung nach Erledigung in der Hauptsache
Diesem Gesichtspunkt ist bei der Ermessensentscheidung nach § 91a Abs. 1 ZPO ebenfalls Rechnung zu tragen (Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 31. Januar 2000, Az. 8 W 1377/99, OLG-NL 2002, 162).
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